Schlagwort: Gesetzentwurf

  • Wolf: „Bundesrat folgt NRW-Gesetzesinitiative zur Gemeinnützigkeit von Freifunk“

    Wolf: „Bundesrat folgt NRW-Gesetzesinitiative zur Gemeinnützigkeit von Freifunk“

    Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Initiative aus NRW zugestimmt. Freifunk-Vereine sollen künftig als gemeinnützig anerkannt werden können. Dafür soll es eine Änderung der Abgabenordnung geben.

    „Hier in Remscheid habe ich mich gemeinsam mit der SPD schon oft mit der Freifunkinitiative getroffen und dabei auch viele Bedenken in meiner eigenen Partei ausräumen können. Wir haben uns Router einrichten lassen, diese im Büro der Remscheider SPD aufgestellt und an unsere Mitglieder verteilt. Im Stadtrat haben wir die Idee des Jugendrats aufgegriffen und von der Stadtverwaltung die flächendeckende Einführung des Freifunks eingefordert“, berichtet Wolf.

    In Freifunk-Initiativen bauen Ehrenamtliche kostenlose Kommunikationsnetzwerke auf. Durch bereitgestellte Leitungen oder indem Nutzerinnen und Nutzer einen Teil der Bandbreite ihrer privaten Internetanschlüsse zur Verfügung stellen, entstehen Zugänge ins Internet. Diese Netze können von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Beim gemeinsamen Aufbau der Netze lernen sie außerdem von den Freifunkern, wie IT-Infrastrukturen aufgebaut sind.

    „Bisher dürfen die Vereine keine Spendenquittungen ausstellen und sind damit für Spenden nicht so attraktiv. Das soll sich jetzt ändern“, so Wolf.

    Das Gesetz wird nun der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet. Danach ist der Bundestag gefordert.

    Jugendrat Remscheid

  • Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf für Hygiene-Ampel eingeleitet

    Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf für Hygiene-Ampel eingeleitet

    Auch vor Ort in Remscheid wurde über diese Thema bereits diskutiert, so tauschten sich die Kollegen im Umwelt- und Ordnungsausschuss des Stadtrates am 10. Mai bereits über dieses Thema aus. Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion Peter-Edmund Uibel erinnerte daran, dass diese Initiative bereits im rot-grünen Koalitionsvertrag 2012 verankert war und eine bundeseinheitliche Regelung bislang am ständigen Wiederstand der bayrischen Verbraucherschutzminister Ilse Aigner (CSU) scheiterte.

    Nordrhein-Westfalen ist bei dem Thema Vorreiter. Die Landesregierung will Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen stärken. Zunächst wurde ein durch die Verbraucherzentrale durchgeführtes zweijähriges Pilotprojekt in Bielefeld und Duisburg gestartet. Die beiden Pilotprojekte haben gezeigt, dass es hohe Zugriffszahlen und ein großes Interesse seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher gab und diese Transparenz zu mehr Hygiene in der Gastronomie führt. 60 bis 80 Prozent der gastronomischen Betriebe hatten sich verbessert.

    Landesregierung will nun ein Transparenzsystem über die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung in NRW einführen. Nach einer freiwilligen Übergangsphase sollen die Kontroll-Ergebnisse aller Betriebe, die Lebensmittel herstellen und verkaufen, veröffentlicht werden.

    Heute hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Lebensmittelkontrollen den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Die

    Für gut und sauber arbeitende Betriebe ist das neue Transparenzsystem ein Wettbewerbsvorteil, weil eine gute Bewertung als Qualitätssiegel genutzt werden kann. Für Angestellte der Betriebe entsteht ein verbessertes Arbeitsumfeld, wenn die Beanstandungsquoten reduziert werden.

    „Das erhöht gleichzeitig den Druck auf  die schwarzen Schafe“, so Wolf. 

    Weitere Informationen finden sich hier.

     

     

  • NRW macht seine Hausaufgaben

    NRW macht seine Hausaufgaben


    Am 20. Februar 2013 berieten externe Sachverständige und der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Sicherungsverwahrung. Seit dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 muss der Vollzug der Sicherungsverwahrung durch Bund und Länder bis zum 31. Mai 2013 neu geregelt werden.

    Das Ziel dürfe nicht die soziale Exklusion, sondern müsse die soziale Inklusion sein, machte Claudia Gelber als Vertreterin des Landesvollzugsbeauftragten NRW deutlich. Wichtig sei, dass das „Abstandsgebot“ eingehalten werde. Demnach muss sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von der der Strafhaft deutlich unterscheiden, wie das Bundesverfassungsgericht fordert.