Schlagwort: Pandemie

  • Landtag berät über Epidemiegesetz mit den entscheidenden Änderungen: Keine Zwangsarbeit für Pflegekräfte und Ärzte, Rechtssicherheit für Schülerinnen und Schüler und klare Regeln, wie Räte in Krisen Entscheidung treffen.

    Landtag berät über Epidemiegesetz mit den entscheidenden Änderungen: Keine Zwangsarbeit für Pflegekräfte und Ärzte, Rechtssicherheit für Schülerinnen und Schüler und klare Regeln, wie Räte in Krisen Entscheidung treffen.

    Das Bestehen einer epidemische Lage kann nur der Landtag feststellen. Das Gesetz soll zudem zunächst immer nur mit einer Frist von zwei Monaten gelten, nach deren Ablauf stets vom Parlament neu festgestellt werden muss, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Darüber hinaus soll das gesamte Gesetz bis zum 31. März 2021 befristet sein und darüber hinaus keine Gültigkeit besitzen.

    Mir ist wichtig, dass das Gesetz verfassungskonform ist. Auch im Schulbereich brauchen wir rechtssichere Regelungen. Dafür ist es erforderlich, dass Änderungen der Prüfungsverfahren an den Schulen per Gesetz geregelt werden und nicht nur per Verordnung.

    Die ursprünglich von der Landeregierung geplante Zwangsarbeit von Ärztinnen und Ärzten und pflegerischem Personal widersprach den Grundsätzen unseres Grundgesetzes. Zudem brauchen wir gerade im Gesundheitsbereich in einer Krise hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da kann man nur auf Freiwilligkeit setzen. Die Corona- Krise hat gezeigt, dass wir sehr viele Beschäftigte haben, die mit vollem Einsatz dabei sind und sehr viele Engagierte, die Hilfe anbieten. Ich bin sicher, dass sich viele in ein Freiwilligenregister eintragen lassen werden. Wir werden ihnen nicht   drohen.

    Entscheidende Verbesserungen haben wir auch für die Städte und Gemeinden erwirken können. Jetzt gibt es vor Ort Rechtssicherheit: Die Räte in Remscheid und Radevormwald müssen während einer Pandemie nicht tagen, sondern die örtlichen Hauptausschüsse treffen Entscheidungen, wenn diese dringend notwendig sind. Dazu muss die Delegation von Entscheidungen auf den Hauptausschuss vorab durch eine 2/3 Mehrheit des Rates bestätigt werden. Die Stimmabgaben erfolgen in Textform. Damit können Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Bürgermeister Johannes Mans in dringenden Fällen die politischen Vertreter einbinden und entscheiden lassen. Beide habe ich heute Morgen bereits telefonisch über die Ergebnisse informiert. Den Dank für diese kluge und praktische Lösung habe ich direkt mit in die Plenarsitzung genommen.

    Auch zur Haushaltslage wird es Lösungen geben. Auf unser Drängen wurde der Kostenausgleich, die sogenannte Konnexität, für die Kommunen ins Gesetz aufgenommen. Ferner werden wir nun in einem nächsten Schritt über die Lockerung von haushaltsrechtlichen Vorgaben reden. Die Fraktionsvorsitzenden im Landtag haben eine Absprache getroffen, dass Regelungen zu den Kommunalfinanzen in einem separaten Gesetz angemessen angepasst werden sollen.

    Heute wurden alle zwischen den demokratischen Fraktionen vereinbarten Änderungen im Gesetz angenommen. Das Gesetz ist also nicht mehr das, was es vorher einmal war.

    Das nunmehr geänderte Gesetz soll aber erst am Dienstag endgültig beschlossen werden. Denn eine weitere Fraktion beantragte nach § 78 unserer Geschäftsordnung eine dritte Lesung. Nach dieser Lesung kann das Gesetz in Kraft treten.

  • Expertenanhörung bestätigt Bedenken

    Expertenanhörung bestätigt Bedenken

    Im Landtag NRW wurden heute Sachverständigen zum geplanten Epidemiegesetz der NRW-Landesregierung gehört. Zu den Stellungnahmen der Expertinnen und Experten erklären Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    Sonja Bongers:

    „Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist schlicht verfassungswidrig. So lautete zumindest das einhellige Urteil aller juristischen Sachverständigen. Insbesondere die vorgesehene Regelung zur Zwangsarbeit von Ärzten und Pflegekräften, aber auch das sich abzeichnende rechtliche Chaos beim Thema Abitur zeigen, dass dieser Gesetzentwurf nicht mit kleinen Korrekturen geheilt werden kann. Das einzige, was von diesem Gesetzentwurf bleiben wird, ist der Beigeschmack, dass eine Regierung dem Parlament überhaupt einen derart fehlerhaften Entwurf zuleiten konnte.“

    Josef Neumann:

    „Die Experten haben unsere Kritik an diesem Gesetzversuch der Landesregierung heute umfassend bestätigt. Ein medizinischer Notstand darf nicht zum Notstand des Parlaments gemacht werden. Wir sind in einer Gesundheitskrise, nicht in einer Demokratiekrise. Auch ethisch geht der Entwurf der Landesregierung weit über das hinaus, was Gesetze regeln können. Vorgaben zu medizinischen Behandlungen gehören nicht in die Hoheit des NRW-Gesundheitsministers. Und wenn dann noch die Verpflichtung zur Zwangsarbeit dazu führt, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Approbation oder Pflegekräfte ihre Berufserlaubnis abgeben, wie es ein Sachverständiger als mögliche Reaktion ins Spiel gebracht hat, dann zeigt dies nur eins: Diese Passage ist völlig überflüssig und geht an der großen Hilfsbereitschaft des Gesundheitspersonals komplett vorbei. Wir brauchen Wertschätzung statt Zwang. Das Gesetz darf und wird so nicht kommen.“

  • Plenarsitzungen in außergewöhnlichen Zeiten. Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise

    Plenarsitzungen in außergewöhnlichen Zeiten. Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise

    Am 24. März habe ich dem Rettungspaket des Landes in Höhe von 25 Milliarden Euro zugestimmt. Dies, obwohl die von unserer Fraktion formulierten konkreten Erwartungen nicht von allen mitgetragen wurden. Wir merken aber jetzt, dass einige unserer Anregungen bei der konkreten Verteilung der Gelder berücksichtigt werden.

    Eine zentrale Forderung ist, die Kommunen auch unter den Rettungsschirm des Landes zu nehmen. Im Zuge der Krise brechen den Kommunen Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen weg. Gleichzeitig steigen die kommunalen Ausgaben etwa im Bereich der Gesundheitsfürsorge an. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Rettungspaktes müssen die Kommunen daher besondere Berücksichtigung finden und Mittel zur Kompensation von Steuerausfällen zur Verfügung gestellt werden.

    Gestern gab es eine intensive Debatte über ein umfangreiches Gesetz der Landesregierung mit vielen einzelnen Maßnahmen, wie Änderungen der Beschlüsse in den Stadträten, Regelungen für Schulabschlüsse oder der Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal.

    In der Debatte haben wir als Fraktion deutlich gemacht, dass auch in einer besonderen Situation die Grundprinzipen des Rechtsstaates und unserer parlamentarischen Demokratie gelten müssen.

    Schließlich haben sich alle Fraktionen verständigt, den Entwurf nun sorgfältig mit Experten zu beraten und erst nächste Woche am Donnerstag erneut aufzurufen. Damit bleibt Zeit, um etwa verfassungsrechtliche Fragen im Detail zu betrachten oder Anregungen aus den Städten aufzugreifen.

    Denn eines ist auch in dieser Pandemie klar: Wir haben eine Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise. Denn der Landtag kann unter den geschilderten Einschränkungen jederzeit zusammentreten und notfalls auch ganz schnell Gesetze beschließen oder wie beim Rettungspakt Steuergelder zur Hilfe bereitstellen.

    Unser Antrag „Städte und Gemeinden nicht im Stich lassen – Kommunen gehören unter den Rettungsschirm“

     

  • Corona-Krise zeigt: Moratorium zur Krankenhausplanung muss kommen

    Corona-Krise zeigt: Moratorium zur Krankenhausplanung muss kommen

    Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Corona-Krise zeigt, dass die von NRW-Gesundheitsminister Laumann auf einem Gutachten basierende Krankenhausplanung zur Umstrukturierung und Zentralisierung der Krankenhauslandschaft auf Eis gelegt werden muss. Die Maßstäbe, die zur Planung herangezogen wurden, haben sich im Lichte der Pandemie grundsätzlich verändert. Die Situation verlangt, dass wir nach Überwindung der Corona-Krise über die Zukunft der Krankenhäuser mit Blick auf die jetzt gewonnenen Erfahrungen neu diskutieren. Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig eine nachhaltige Krankenhausstruktur für die Daseinsvorsorge ist. Daher fordern wir ein Moratorium für die aktuelle Krankenhausplanung der Landesregierung.“

     

  • SPD-Ratsfraktion begrüßt die heutigen Entscheidungen im Rathaus. Dazu muss der Rettungsschirm des Landes für Viele aufgespannt werden!

    SPD-Ratsfraktion begrüßt die heutigen Entscheidungen im Rathaus. Dazu muss der Rettungsschirm des Landes für Viele aufgespannt werden!

    Auch bei vielen Familien wird durch Kurzarbeitergeld, durch Arbeitslosigkeit oder ausbleibende Aufträge für Selbständige das Geld jetzt sehr knapp. Die Aussetzung der Beiträge für Kita und OGS ist hier eine kleine, aber sehr schnelle Hilfe für Familien. Das begrüßen wir als SPD-Ratsfraktion ausdrücklich!

    Das gleiche gilt für die vielen Unternehmen in unserer Stadt. Die Maßnahmen der Eindämmung der Pandemie bremst die Realwirtschaft stark aus. Das trifft besonders den Mittelstand, bei dem die meisten Menschen unserer Stadt arbeiten. Eine rasche Entlastung durch eine zinsfreie Stundung der Gewerbesteuer ist ein starkes Signal. Das Rathaus zeigt: Sie verstehen, wie Wirtschaft läuft und leisten schnelle und einfache Hilfe.

    In der gestrigen Sondersitzung des Landtags haben wir als SPD- Landtagsfraktion dem Rettungspakt für NRW zugestimmt. Damit stehen in NRW bis zu 25 Milliarden zur Verfügung, um die Pandemiebekämpfung zu unterstützen oder deren Folgen zu mildern. Der Schirm ist aufgespannt, jetzt sollen viele darunter Platz finden.

    Dazu hat die SPD-Landtagsfraktion in 18 Anregungen klare Erwartungen formuliert, welche Themen besonders schnell angepackt werden müssen.Eine davon war, dass Eltern, die bereits für die Monate März und April Beiträge für Kita, Tagespflege oder OGS gezahlt haben, diese durch das Land zurückerstattet bekommen. Träger dürfen keine  Einnahmeverluste erleiden. Sie sind durch das Land zu kompensieren. Auch Essensbeiträge sollen für die Zeit, in der keine Betreuung stattfinden kann, entfallen. Gleichzeitig sollen neben Trägern auch Caterer, die durch Schulschließungen oder Kita-Betretungsverbote in finanzielle Nöte geraten, Soforthilfen erhalten.

    Eine weitere Forderung war ein Rettungsschirm für Kommunen. Denn im Zuge der Krise brechen den Kommunen Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen weg. Gleichzeitig werden die kommunalen Ausgaben u. a. im Bereich der Gesundheitsfürsorge deutlich steigen. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Wirtschaftsprogramms müssen die Kommunen daher besondere Berücksichtigung finden und Mittel zur Kompensation von Steuerausfällen zur Verfügung gestellt werden. Dasselbe gilt für kommunale Mehrkosten, die durch die Krise entstehen.

    Leider fanden diese Anregungen im Landtag zunächst keine Unterstützung. Gut, dass sich Remscheid hier in der Krise erstmal selbst hilft!