Schlagwort: Haushalt

  • Landtagsbesuch bei Sven Wolf: Gemeinsam geschlossen als Bergische Region auftreten

    Landtagsbesuch bei Sven Wolf: Gemeinsam geschlossen als Bergische Region auftreten


    Das Bergische Dreieck, die Haushaltslage der Kommunen, das mögliche Design-Outlet-Center an der Blume sowie die Alleestraße in Remscheid lagen den Besuchern besonders am Herzen.
    Die Billigläden auf der Alleestraße sowie das triste Bild der Innenstadt würden zu einer einkaufsunfreundlichen Atmosphäre beitragen. Sven Wolf räumte ein, dass auch er dies mit Sorge betrachte. Allerdings habe die Politik wenig Einfluss auf die Vermietungen. Die Öffnung der unteren Alleestraße für Autofahrer könne ein kleiner Baustein sein, um die Innenstadt wieder lebendiger zu machen. Jetzt würden die Besuchs- und Umsatzdaten ausgewertet.

    „Innenstädte müssen ein Aufenthalts-Erlebnis bieten, ein schönes Café oder zum Beispiel ein schönes Rathaus“, fügte Wolf mit Blick auf das Remscheider Rathaus hinzu. Insofern sei das Allee-Center mit seinen wechselnden Ausstellungen eine Bereicherung.
    Auf Landesebene könne man den Städten und Gemeinden in schwieriger Haushaltslage helfen, indem man die restriktiven Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung lockere und es ihnen wieder ermögliche, an Förderprogrammen teilzuhaben.

    Auf ein geplantes Design-Outlet-Center angesprochen, betonte Wolf, dass es zunächst auf die Entscheidung der Eigentümer ankäme, dann auf den Willen der Remscheider, bevor die Politik weitere Schritte unternähme.
    Angesichts der verschiedenen Ortgruppen appellierte Wolf auch an die Städte und Gemeinden im Bergischen, sich kooperativer zu zeigen, wie es in anderen Regionen wie in Ostwestfalen oder dem Ruhrgebiet der Fall sei. „Das Hauptproblem ist, dass wir ständig untereinander in Konkurrenz stehen. Wenn wir geschlossen als Region auftreten, können wir mit der sprichwörtlichen Bergischen Sturköpfigkeit schon einiges erreichen“, gab der Abgeordnete den Besuchern mit auf den Weg.

  • „Wir können auch Politik in schwierigen Zeiten machen“

    „Wir können auch Politik in schwierigen Zeiten machen“


    Heiß diskutiert wurde daraufhin über die Kommunalpolitik, die Rente mit 67 sowie die aktuelle Haushaltsdebatte.
    Sven Wolf bekräftigte, dass die rot-grüne Koalition bis jetzt einen guten Weg gegangen sei und bis zum heutigen Zeitpunkt keine Abstimmung im Landtag verloren habe.
    Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden war ebenso ein wichtiger Punkt, der den IG–Metallern auf dem Herzen lag. „Der Bund muss sich deutlich stärker an der Finanzierung der Kommunen beteiligen“ sagte Sven Wolf im Hinblick auf das momentane Haushaltsdefizit von 95 Millionen Euro allein in Remscheid.
    Bezüglich der Rente mit 67 versicherte Sven Wolf, dass es erst „flexible Modelle für ältere Arbeitnehmer geben muss“, bevor dieser Entwurf umgesetzt werden kann. „Wir müssen Arbeitspolitik machen, die für ältere Menschen geschaffen ist“. Mit diesem Statement appellierte er an Politik und Unternehmen.
    Die anschließende Fragerunde gab den IGM-Senioren Gelegenheit, Fragen über den aktuellen Sachstand der Haushaltsdebatte und möglicher Neuwahlen zu stellen.
    Wolf entgegnete, dass man „im Mai einen verfassungskonformen Haushalt beschließen“ werde und es „keinen Automatismus“ gebe.
    „Die Regierung ist arbeitsfähig, das haben wir bewiesen!“, gab Wolf den Senioren zum Schluss mit auf den Weg.
    Angesichts des sich in Japan abspielenden Dramas um ein havariertes Atomkraftwerk bekräftigte Wolf: „Meine Meinung zur Atompolitik hat sich nicht geändert. Es ist gut, dass sich in Deutschland selbst in konservativen Kreisen Umdenkprozesse stattfinden. Ich bin gespannt, wie weit diese über den nächsten Wahlsonntag hinaus andauern!“

  • Das Urteil von Münster werden wir jetzt genau lesen

    Das Urteil von Münster werden wir jetzt genau lesen

    Sven Wolf MdL

    Auf die Debatte um Neuwahlen erwiderte Wolf: „Im Übrigen bleibt es dabei, dass sich die Frage von Neuwahlen auch künftig nicht automatisch stellt. Wir werden weiterhin dafür eintreten, dass die Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen die begonnene gute Arbeit fortsetzt. Eine Arbeit, die auf eine ganze Wahlperiode ausgerichtet ist.“
    Der nun angefochtene Nachtragshaushalt 2010 war im Kern eine Schlussabrechnung mit der schwarz-gelben Vorgängerregierung. Ein Kollege in der Fraktion sprach ziemlich treffend von einer „haushaltspolitischer Selbstanzeige“. Die in der Landesverfassung vorgesehen Kreditgrenze hat auch der Stammhaushalt 2010 der alten Landesregierung bereits überschritten.

    Das Gericht hat hohe Hürden an die Feststellung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts formuliert. Eine solche Störung ist notwendig, um Kredite oberhalb der Verfassungsgrenze des Art. 83 Landesverfassung vorzusehen. Für uns ist klar, dass wir es 2011 nach wie vor mit einer gesamtwirtschaftlichen Störungslage zu tun haben. Der Finanzminister hat dies im Landtag ausführlich erläutert. Produktion und Beschäftigung sind längst noch nicht auf dem Stand vor der Weltwirtschaft- und Finanzkrise. Die Folgen der Entwicklung in Nordafrika und Japan sind dabei noch gar nicht berücksichtigt und die EURO-Krise hält weiter an.

    „Am Nachmittag habe ich direkt mit Remscheids Oberbürgermeisterin Beate Wilding telefoniert und mit ihr über das Urteil gesprochen“ so Wolf. „Das Urteil hat aktuell keine Auswirkungen auf den geplanten städtischen Haushalt 2011/2012. Ich gehe davon aus, dass wir im Mai 2011 einen verfassungskonformen und hinreichend begründeten Haushalt im Landtag verabschieden werden. Darin sind dann auch die Gelder für Remscheid enthalten. Die Haushaltsplanberatungen in Remscheid können also unverändert weitergehen.“

  • Für Remscheid 22,6 Millionen zusätzliche Entlastung aus Düsseldorf

    Für Remscheid 22,6 Millionen zusätzliche Entlastung aus Düsseldorf

    „Die längst überfällige Aktualisierung der statistischen Grundlagen für das sogenannte Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) hat die rot-grüne Landesregierung zügig vorgenommen und für das Jahr 2011 bereits berücksichtigt.

    Für Remscheid heißt das: deutlich mehr Geld – nämlich 22 Millionen Euro mehr als bei der letzten Zuweisung!“ beschreibt Sven Wolf, Mitglied des Kommunalpolitischen Ausschusses die erste Modellrechnung der Landesregierung, die nunmehr den Kommunen zur Stellungnahme vorgelegt wurde.

    Wolf weiter: „Die letzten Berechnungen des GFG 2003 gründeten auf veralteten Daten von 1999 – seither haben sich besonders im Bereich der Sozialleistungen gravierende Änderungen für viele Städte ergeben. Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“ kannte das GFG bisher überhaupt nicht. Turnusmäßig wäre eine Anpassung bereits 2008 dran gewesen – die damalige schwarz-gelbe Regierung hatte jedoch nicht reagiert.“

    „Die aktuelle Berechnung ist daher gerechter und der aktuellen Situation der Städte angemessener. Das Geld folgt dem Bedarf“, bewertet der Landtagsabgeordnete Sven Wolf (SPD) die aktuellen Zahlen. „Zudem hatte das Verfassungsgericht in Münster eine solche Entscheidung mehrfach angemahnt.“

    Sobald das GFG 2011 beschlossen ist, könnte sich das Haushaltsergebnis der Stadt Remscheid von 92 Mio. Defizit auf 75 Mio. verringern. Eine Gegenüberstellung des Gesamtfinanzhaushalts (Liquiditätsplan ohne Abschreibungen) macht die Entwicklung noch deutlicher. Nach dem bisherigen Entwurf ergab sich ein Verlust in Höhe von € 68 Mio. der durch Kassenkredite ausgeglichen werden muss. Dieser würde sich auf € 53 Mio. verringern. Ergo: Gut ein Viertel weniger Kreditbedarf als im Entwurf bisher geplant. Das reduziert auch die Zinsbelastung.

    „Wir sind damit zwar auch noch immer vom Ausgleich entfernt und dürfen in unseren eigenen Anstrengungen nicht nachlassen. Das Licht am Ende des Tunnels wird aber immer heller.“ so Wolf weiter, „jetzt muss sich auch noch der Bund stärker an den Soziallasten der Kommunen beteiligen!“

    Mit der Anpassung werden unter anderem die aktuellen Einwohnerzahlen sowie eine aktuellere Gewichtung der Soziallasten am Gesamtaufwand der Städte (Soziallastenansatz) verwendet. Aus der Anpassung der Grunddaten hat sich ein neuer Faktor für die Erstattung der Sozialaufwendungen ergeben. Ein Vergleich für Remscheid: Im Jahr 2000 beliefen sich die Transferaufwendungen auf rund 44,2 Mio. Im Jahr 2010 waren dies schon 68,7 Mio.

    Unabhängig hiervon stehen aber insgesamt allen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen 323 Millionen Euro (4,26%) mehr an Finanzmitteln zur Verfügung als im Jahr zuvor. Das GFG 2011 hat damit – trotz Wirtschaftskrise – das zweithöchste Volumen aller Zeiten.

    Zur Erinnerung: Im letzten Jahr wurde noch kurzfristig 300 Millionen zusätzlich zur Verfügung gestellt, hiervon erhielt Remscheid zusätzlich 1,4 Millionen.

    Eckdaten des Remscheider Haushalts gemäß aktuellem Haushaltsentwurf 2011 Gesamtergebnisplan (GuV) ohne Anpassung des GFG 2011: Gesamteinnahmen gesamt: 217 Mio., Gesamtausgaben (inkl. Abschreibung): 296 Mio., Defizit: 92 Mio.

  • Es gilt in NRW wieder: Stadt und Land – Hand in Hand!

    Es gilt in NRW wieder: Stadt und Land – Hand in Hand!

    Sven Wolf MdL
    Sven Wolf MdL

    Bereits im Landtagswahlkampf schlug die SPD einen sogenannten Stärkungspakt Stadtfinanzen vor, um Städten mit einem großen Haushaltsdefizit durch Übernahme der Zinslast ein wenig Luft zu verschaffen. Wie stark die finanzielle Lage der Kommunen im Mittelpunkt des neugewählten Landtags stand, macht die in der Geschichte Nordrhein-Westfalens bisher einmalige Sondersitzung des Landesparlaments zur finanziellen Situation unserer Städte am 29. Oktober diesen Jahres deutlich. In einer Art „großen Koalition der Kommunalpolitiker“ forderte schließlich neben SPD und Bündnis ’90 / Die Grünen auch die CDU die schwarz-gelbe Bundesregierung auf, künftig die Hälfte aller Soziallasten – anstatt bisher nur ein Viertel – zu übernehmen. Die Verdopplung der Sozialausgaben der Kommunen in den vergangenen 20 Jahren ist eine der Hauptursachen für die finanzielle Krise unserer Städte. Jetzt wird sich zeigen müssen, wie durchsetzungsstark die nordrhein-westfälische CDU gegenüber ihren Parteifreunden auf der Bundesebene ist.

    Ein zweites für unsere Städte wichtiges Vorhaben wird in der letzten Sitzungswoche des Landtags auf der Tagesordnung stehen. Am 16. Dezember wird das nordrhein-westfälische Parlament einen Antrag von SPD und Bündnis ’90 / Die Grünen beraten, mit dem eine Revitalisierung des Gemeindewirtschafsrechts erreicht werden soll. Das Gemeindewirtschaftsrecht wird in §107 GO NRW wieder in den Stand vor der Gesetzesänderung im Jahr 2007 gebracht. Für die energiewirtschaftliche Betätigung einer Kommune wird eine neue Regelung als §107a hinter den bisherigen §107 GO NRW eingefügt. Der §108 GO NRW erfährt eine Änderung, die die effiziente Aufgabenerledigung der Kommunen erleichtert. Im Klartext heißt das, dass die Fesseln, die in der vergangenen Legislaturperiode der Kommunalwirtschaft in NRW angelegt wurden, wieder gelöst werden sollen. Insbesondere die Stadtwerke müssen wieder zu fairen Bedingungen in den Wettbewerb mit großen Energieunternehmen einsteigen dürfen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine Privatisierung öffentlicher Leistungen nicht zwangsläufig mehr Verbraucherrechte, preisgünstigere Angebote, höheres Qualitätsniveau oder höheren Gemeinwohlnutzen erzeugt. Im Gegenteil: wenn wenige große Unternehmen die Märkte beherrschen, bleiben Angebotsvielfalt und Wahlfreiheit für die Verbraucher meist auf der Strecke. In den vorliegenden Gesetzentwurf haben SPD und Grüne u.a. eine gemeinsame Formulierung des Verbandes kommunaler Unternehmen und des Handwerkstages aufgenommen. Damit wird den berechtigten Interessen von Handwerk und Stadtwerken gleichermaßen Rechnung getragen.

    Eine für Remscheid wichtige Entscheidung ist die Änderung des § 76 der Gemeindeordnung. Dadurch sollen die Fesseln in der Gemeindeordnung für die aktuell 137 NRW-Kommunen mit Nothaushalt gelockert werden. Bisher müssen Städte innerhalb von vier Jahren einen ausgeglichenen Haushalt nachweisen. Solange sie dies nicht schaffen, dürfen sie beispielsweise nicht an Förderprogrammen teilnehmen und es kann ihnen von der Bezirksregierung untersagt werden, auszubilden. Künftig gibt es keine pauschalen zeitlichen Vorgaben mehr für den verbindlichen Haushaltsausgleich. Stattdessen sollen die Bezirksregierungen mit jeder Stadt ein individuelles Sanierungskonzept erarbeiten. Wir sind hierfür in Remscheid dank der soliden Haushaltspolitik der Gestaltungsmehrheit gut aufgestellt.

    Im Rückblick auf das Jahr 2010 hat das Thema Kommunalfinanzen endlich den hohen Stellenwert erhalten, der diesem Thema auch zusteht. In NRW gilt jetzt wieder: Stadt und Land – Hand in Hand!

  • 1,68 Millionen Euro Soforthilfe aus dem Nachtragshaushalt für Remscheid

    1,68 Millionen Euro Soforthilfe aus dem Nachtragshaushalt für Remscheid


    „Die alte schwarz-gelbe Landesregierung hat den NRW-Kommunen Millionen von Euro bei der Grunderwerbssteuer vorenthalten und die Städte und Gemeinden zu Unrecht an der Entschuldung des Landes beteiligt. Das haben wir jetzt korrigiert.“
    Die Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes sehe vor, dass Remscheid 1,465 Millionen Euro zur freien Verfügung bekomme und rund 215 000 Euro für gezielte Investitionen.

    Wolf: „Das Parlament hat gegen die Stimmen von CDU und FDP entschieden. Beide Parteien wollten den Kommunen das dringend benötigte Geld vorenthalten. Ich bin froh, dass die Mehrheit dem nicht gefolgt ist. Dieses Geld steht uns zu. Wir können darauf nicht verzichten.“
    Das sei neben der Schaffung von 1.500 Lehrerstellen und der zusätzlichen Mittel für den Ausbau der Kleinkindbetreuung der für die Städte wichtigste Bestandteil des Nachtragshaushaltes.

    Wolf kündigte an, dass die Städte und Gemeinden auch in den kommenden Jahren finanziell deutlich und dauerhaft entlastet werden. Die rot-grüne Koalition habe entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht.

  • Zensusgesetz – mehr Entlastung vom Land

    Zensusgesetz – mehr Entlastung vom Land

    Statt der von der Vorgängerregierung festgesetzten 28,8 Millionen Euro würden nun den Gemeinden und Kreisen in NRW vom Land rund 37,5 Millionen Euro gewährt. Remscheid erhielte zur Durchführung des Zensus 2011 nach Angaben des Abgeordneten rund 229.000 Euro. Offizieller Stichtag für den Beginn der Erhebung sei der 9. Mai 2011.

    Nach einer langen Beratungsphase im Kommunalausschuss, in dem der Remscheider Landtagsabgeordnete ordentliches Mitglied ist, und intensiven Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden habe die rot-grüne Landesregierung für einen besseren Belastungsausgleich im Parlament eine Abstimmungsmehrheit finden können.
    Das nun verabschiedete Zensusausführungsgesetz sei das einvernehmliche Ergebnis dieses Diskussionsprozesses.

    „Auf die berechtigten Einwände der Städte haben wir gehört“, so Wolf. „Wenn wir in dieser konstruktiven Weise auch weitere Gesetzesvorhaben angehen, die in ihren Auswirkungen für die Städte von existenzieller Bedeutung sind, sehe ich uns auf einem guten Weg. Remscheid braucht eine solche verlässliche und faire Landespolitik.“

  • Kommunale Anliegen vertieft beraten

    Kommunale Anliegen vertieft beraten

    Die kommunale Finanznot breite sich wie ein Flächenbrand aus und werde zu einer großen Gefahr für unsere Gesellschaft. „Es ist ein gutes und deutliches Zeichen, dass SPD und Grüne nun für den 29. Oktober eine Sondersitzung des Landtags beantragt haben, um sich mit einem Thema zu befassen, dass jede Bürgerin und jeden Bürger tagtäglich betrifft. Die kommunale Haushaltskrise gefährdet die Basis unseres Staates“, erklärte Wolf.

    Er sagte weiter: „Das ist auch ein Zeichen an die Gemeindefinanzkommission des Bundes. In Berlin müssen sich die Verantwortlichen darüber im Klaren sein, dass sowohl das Land NRW als auch die Kreise und Städte eine deutliche Entlastung bei den Sozialaufwendungen durch den Bund erwarten. Die schwächsten Schultern können nicht die größten Lasten tragen.“

    Mit ihrem Antrag kommen SPD und Grünen auch einer Bitte aus den Reihen des Aktionsbündnisses „Raus aus den Schulden“ der sogenannten Memorandum Städte nach, die bereits seit mehr als einem Jahr eine öffentliche Landtagsdebatte eingefordert haben. Oberbürgermeisterin Beate Wilding unterstützt das Bündnis gemeinsam mit ihren Bergischen Kollegen ebenfalls.

  • Weitere Hilfe für Remscheid – 1,67 Millionen Euro kommen noch in diesem Jahr

    Weitere Hilfe für Remscheid – 1,67 Millionen Euro kommen noch in diesem Jahr

    Sven Wolf
    Sven Wolf

    „Die alte schwarz-gelbe Landesregierung hat den NRW-Kommunen 130 Millionen Euro bei der Grunderwerbssteuer vorenthalten und mit 170 Millionen Euro die Städte und Gemeinden zu Unrecht an der Entschuldung des Landes beteiligt. Das werden wir jetzt korrigieren“, teilte der Abgeordneten heute in Düsseldorf mit.

    Parallel dazu fand heute ein Gespräch der bergischen Abgeordneten mit dem Vorstand der KAG Bergisch Land zur Situation der Städte im Bergischen Raum statt. „Das Thema Kommunalfinanzen nahm in dem konstruktiven Gespräch einen großen Raum ein“ schilderte Wolf seinen Eindruck des Spitzengesprächs.

    Die Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes sehe vor, dass Remscheid rund 1,46 Millionen Euro zur freien Verfügung bekomme und weitere rund 215.000 für gezielte Investitionen. Wolf: „Das Parlament wird nach kurzer Beratung bereits im kommenden Monat über den Nachtragshaushalt entscheiden. Ich hoffe, dass auch die CDU-Abgeordneten im Düsseldorfer Landtag unserem Vorschlag zustimmen werden. Dieses Geld steht uns in Remscheid zu und wir können es dringend gebrauchen.“

    Dies sei keine einmalige Initiative der rot-grünen Koalition. Auch in den kommenden Jahren sollen die Städte und Gemeinden an den Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer beteiligt werden. „Und auch die Entschuldung des Landes darf nicht zu Lasten der Kommunen gehen, die ohnehin schon in einer finanziell schwierigen Lage sind.“, so Wolf.

  • Remscheid bekommt rund € 4,5 Millionen Nachteilsausgleich beim Wohngeld.

    Remscheid bekommt rund € 4,5 Millionen Nachteilsausgleich beim Wohngeld.

    Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis’90 / Die Grünen werden das vom Landesverfassungsgericht in Münster mit Urteil vom 26. Mai 2010 bemängelte Gesetz zur Reform des Wohngeldes (SGB II) wieder verfassungskonform gestalten.

    „Für Remscheid bedeutet die Nachberechnung einen Nachteilsausgleich in Höhe von rund € 4,5 Millionen. Diese Erstattung soll noch in diesem Jahr mit dem Nachtrag 2010 erfolgen.“ teilte Sven Wolf MdL heute mit. „Hintergrund ist, dass zum Teil fehlerhafte Daten verwendet oder zum Teil zum Nachteil der Städte gerechnet wurde. Das sahen die Verfassungsrichter in Münster ebenso. Die Zahlen hätten vom ehemaligen Ministerium anders geprüft werden müssen.“ so Wolf weiter. „Die Stadt Remscheid hat seit 2007 jedes Jahr zu wenig Geld bekommen. Remscheid hat valide Zahlen gemeldet, das Ministerium hat aber anders gerechnet. Künftig werden sich außerdem die jährlichen Zahlungen zu Gunsten der Stadt um € 1,3 Mio. verbessern. In einem Gespräch habe ich heute Mittag Herrn Stadtdirektor Mast-Weisz informiert und die solide Arbeit der Verwaltung in Remscheid gelobt. Die Remscheider Zahlen waren vollständig und belastbar, der Nachteilsausgleich stammt zum Teil daher.“

    „Gute Signale aus Düsseldorf und aus Münster. Ein guter Tag für Remscheid!“ freute sich Stadtdirektor Mast-Weisz über die Mitteilung von Wolf. „Wir fühlen uns bestärkt und sehen, dass die Klage gegen die Wohngeldreform seinerzeit genau richtig war.“

    Sven Wolf MdL
    Der geplante Gesetzentwurf für die Ausführung des SGB II (Wohngeld) sieht nun eine verfassungskonforme Berechnung vor. Die Korrektur soll bereits im Nachtragshaushalt 2010, der im Herbst zur Entscheidung im Landtag ansteht, vollzogen werden. Die überzahlten Beträge werden den überwiegend klammen Kommunen jedoch über einen Zeitraum von acht Jahren gestundet. Sobald die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des SGB II beschlossen ist, gibt es auch wieder eine Rechtsgrundlage für die noch angehaltenen Zahlungen des laufenden Jahres 2010. „Eine rasche Entscheidung ist daher zu begrüßen“, erläuterte Wolf die weiteren Auswirkungen.