Kategorie: Stadtfinanzen

Besonders die Anliegen der finanziell angeschlagenen Kommunen waren und sind mir ein wichtiges Thema. Unsere Antwort auf die Situation der Städte war der Stärkungspakt Stadtfinanzen, mit dem den notleidenden Kommunen immense Summen zur Verfügung gestellt wurden mit der Auflage, selbst einen Plan aufzulegen, um der Schuldenfalle zu entkommen.

Bis 2015 hat die Stadt Remscheid eine Hilfe des Landes in Höhe von über 72 Millionen Euro erhalten, um den Aushalt auszugleichen. Bereits 2016 werden wir – aller Voraussicht nach – zum ersten Mal seit vielen Jahrzehnten in Remscheid keine neuen Schulden aufhäufen.

  • Michael Hübner / Mario Krüger: „Das Land verzichtet auf 240 Millionen Euro zugunsten der Kommunen“

    Michael Hübner / Mario Krüger: „Das Land verzichtet auf 240 Millionen Euro zugunsten der Kommunen“

    Michael Hübner: „Mit dem Gesetzentwurf kommt das Land den Anforderungen eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs nach und repariert einmal mehr die verfehlte Kommunalpolitik der schwarz-gelben Vorgängerregierung. Das Land verzichtet mit der eingebrachten Regelung auf Rückforderungen an die Kommunen für 2007 und 2008. Das ist Geld, das dringend gebraucht wird. In den Folgejahren wird die jährliche Entlastung 130 bis 155 Millionen betragen.“

    Mario Krüger: „Das Land bekräftigt damit seine kommunalfreundliche Haltung und nimmt keine Verrechnungen mit den Zahlungen für die Kommunen für die Jahre 2009 bis 2011 vor. Der Forderungsverzicht im ELAG beläuft sich für 2007 auf über 169 Millionen Euro und für 2008 auf knapp 71 Millionen Euro. Das sind mehr als 240 Millionen Euro für die nordrhein-westfälischen Kommunen.“

    Für Remscheid beläuft sich die Erstattung auf 1,2 Mio. im nächsten Jahr

    Sven Wolf
    Sven Wolf

    „Für Remscheid bedeutet die Entscheidung eine Entlastung im nächsten Jahr in einer Größenordnung von 1,2 Mio. Euro für das Abrechnungsjahr 2012. Einen Betrag in Höhe von rund 715.000 Euro wird der Stadt für die Jahre 2007 – 2011 erstattet werden“ ergänzt der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf „In den nächsten Jahren wird es zudem weitere Entlastungen geben, die im gestern vorgelegten Haushaltssanierungsplan der Stadt Remscheid mit rund 1,0 Mio. pro Jahr beziffert wurden.“

     

  • Höhere Steuereinnahmen führen zu rund 500.000 € mehr Landesmitteln für Remscheid

    Höhere Steuereinnahmen führen zu rund 500.000 € mehr Landesmitteln für Remscheid

    „Auf den ersten Blick zwar nur ein kleiner Betrag, aber dennoch hilfreich auf unserem Weg zum Ziel, den städtischen Haushalt wieder in den Griff zu bekommen. Ich erinnere hier nur an die Debatten der letzten Ratssitzung über höhere Ausschüttungen aus der Stadtsparkasse oder über geringe Gewinne aus unseren Anteilen an RWE“, so Wolf, „die halbe Millionen zusätzlich kommen in 2014 genau richtig.“

    Die Schlüsselzuweisung beläuft sich für das GFG 2014 auf € 29,3 Mio. Dazu kommen die Pauschalen für allgemeine Investition von € 3,0 Mio. (2013: 2,4 Mio.), für Altenhilfe € 403.000 (2013: 338.000), für Bildung € 4,1 Mio. (2013: 4,1 Mio.) und für Sport € 302.000 (2013: 298.000). In der 2. Modellberechnung sind nun die aktuellen Steuereinnahmen vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 eingeflossen.

  • Was lange währt … – Remscheid bekommt 17.687.645,38 Euro Konsolidierungshilfe aus dem Stärkungspaktgesetz

    Was lange währt … – Remscheid bekommt 17.687.645,38 Euro Konsolidierungshilfe aus dem Stärkungspaktgesetz

    Artikelbild Sven Wolf 04-2013„Was lange währt wird endlich gut!“ – mit diesen Worten kommentierte der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf die Nachricht, dass in diesen Tagen der Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf zur Auszahlung von 17.687.645,38 Euro Konsolidierungshilfe aus dem Stärkungspaktgesetz an die Stadt Remscheid eingehen werde. Mit Hilfe dieser Konsolidierungshilfe des Landes sollen Kommunen, die in besonderer Weise von einer Haushaltsnotlage betroffen sind, bis 2017 den Haushaltsausgleich schaffen.

    „Es war ein langer Kampf, den Rat, Verwaltung und ich als Landtagsabgeordneter vor eineinhalb Jahren führen müssten, bis am Ende des Prozesses die Stadt Remscheid die volle Höhe an Konsolidierungshilfe bekommt!“ Wolf erinnerte daran, dass durch einen Übertragungsfehler die von Landesseite in Aussicht gestellte Hilfe anfangs deutlich niedriger angesetzt war.

    „Umso mehr freue ich mich, dass die Konsolidierungshilfe in diesem Jahr endlich real auf den Konten der Stadt Remscheid eintrifft. Für Rat und Verwaltung ist diese Hilfe eine Anerkennung der in den vergangenen Jahren gefassten mutigen, teilweise auch unpopulären Beschlüsse auf dem Weg zur Sanierung unseres Haushalts. Die Auszahlung der Konsolidierungshilfe seitens der Bezirksregierung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind!“ so Wolf.

  • 1. Modellrechnung zum kommunalen Finanzausgleichs (GFG 2014) liegt vor: Remscheid liegt beim Steuerkraftzuwachs im Bergischen Städtedreieck vorn.

    1. Modellrechnung zum kommunalen Finanzausgleichs (GFG 2014) liegt vor: Remscheid liegt beim Steuerkraftzuwachs im Bergischen Städtedreieck vorn.

    Im Vergleich zu vielen anderen Städten im Land, sind bei uns in Remscheid unter anderen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer kräftig gestiegen. Die normierte Steuerkraft in Remscheid stieg um 12,8 %. Im Vergleich zu Solingen (+ 3,8) und Wuppertal (+ 3,7) liegen wir somit vorne. Unsere Steuerkraft wuchs sogar stärker als in Düsseldorf (+ 6,8 %) und ist kein Vergleich zu Gelsenkirchen (- 21,8%) oder Leverkusen (- 19,4 %), die große Verluste verkraften müssen. Der Landesdurchschnitt liegt bei einer Steigerung von 4,7 %. Hieraus resultiert auch die geringere Schlüsselzuweisung von 28,8 Mio. Euro. Dafür verfügt unsere Stadtkasse über mehr Gewerbesteuer.“

    In der Haushaltsvorlage der Stadt Remscheid zum Haushalt 2013/2014 (Drs. 14/2766) wurde dies bereits betont. Hier heißt es, die Bezirksregierung weise darauf hin, dass die Einplanung der Schlüsselzuweisung mit Risiken behaftet sei.

    svenwolf-foyer-artikelbild-2-korrektur„Neben der Schlüsselzuweisung bekommen wir weiterhin nahezu unverändert Pauschalen für Allgemeine Investitionen 2,9 Mio. (2013: 2,4 Mio.), für Altenhilfe 396.000 (2013: 338.000), für Bildung 4,1 Mio. (2013: 4,1 Mio.) und Sport 300.0000 (2013: 298.000). Insgesamt fließen 2014 vom Land somit 36,6 Mio. in unsere Stadtkasse“, so Wolf.

    Kommunalminister Ralf Jäger betonte gestern in Düsseldorf: „Wir werden alles im Land unternehmen, damit keine Kommune aus dem Boot kippt“. Für Remscheid ist es daher wichtig, dass wir künftig gleichbleibende Mittel aus dem Stärkungspakt erhalten. Von 2013 an bis 2017 wird Remscheid 17,7 Mio. Euro jährlich an Hilfe zur Haushaltskonsolidierung erhalten, damit rund 8 Mio. mehr als zu Beginn des Stärkungspaktes 2011 und 2012.

    „Die politische Forderung muss weiterhin sein, dass die Kommunen besser mit ihren eigenen Steuereinnahmen und Zuweisungen vom Land planen können“, so Wolf. „Der Bund bleibt hier in der Pflicht die schon lange geforderte Übernahme der Eingliederungshilfe den Städten zu beschließen. Die Kommunen in Deutschland sind die Grundlage für ein gutes Zusammenleben in unserem Land. Wer den Banken hilft, weil sie systemrelevant sind, darf die Städte nicht im Regen stehen lassen.“

    Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die Eckpunkte des GFG 2014 bleiben nahezu unverändert. Die Datenanpassung beim Soziallastenansatz und der Hauptansatzstaffel waren nach Ansicht des Ministeriums geboten. Hierauf hatte das Verfassungsgericht in Münster in seinen letzten Entscheidungen hingewiesen. Sobald neue Erkenntnisse über geänderte Daten vorliegen, müssen diese bei der Verteilung einfließen. Ein Zuwarten wie noch in den Jahren 2005 bis 2010 ist nicht zulässig.

    Wie funktionert der kommunale Finanzausgleich?

    Das GFG orientiert sich nicht an der aktuellen Haushaltslage einzelner Städte, sondern an der strukturellen Finanzkraft. Über das GFG wird in NRW der kommunale Finanzausgleich sichergestellt. Dabei werden die Schlüsselzuweisungen des Landes, insgesamt knapp 9,3 Mrd. Euro, so verteilt, dass Kommunen, die eine niedrige Finanzkraft und einen hohen Bedarf – bspw. durch hohe Sozialtransferaufwendungen – haben, relativ höhere Zuweisungen erhalten als andere. Grundlage für die Ermittlung der Finanzkraft und des Bedarfs sind verschiedene statistische Daten. Höhere oder niedrigere Schlüsselzuweisungen des Landes beruhen demnach nicht auf politischen Entscheidungen, sondern darauf, wie sich die Finanzkraft auf der einen Seite und die Bedarfssituation auf der anderen Seite entwickelt. Hier hat die Landesregierung entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen umgesetzt.

    Einheitslastenanpassungsgesetz

    Rückwirkend fließen in diesem Jahr zusätzlich Mittel aus dem Einheitslastenanpassungsgesetz (ELAG). Remscheid erhält rückwirkend rund 715.000 Euro.

    Wie steht es um die Kommunen in Deutschland?

    Die veröffentlichte Bertelsmann Studie über die Finanzsituation der Kommunen in Deutschland zeigt, dass sich Remscheid nur langsam verbessert. Ingsamt bleibt die Finanzlage der Städte in Deutschland weiter dramatisch. von 2007 bis 2011 stieg die Gesamtverschuldung von 111 auf 130 Milliarden Euro an. Besonders negativ, im wesentlichen steigen die Kassenkredite, also die Kredite mit denen die Städte ihren laufenden Haushalte finanzieren. Die finanziellen Probleme der Stadt sind weiterhin nicht zu leugnen und bekannt. Hier trug jede Einwohnerin und jeder Einwohner im Jahr 2011 einen Anteil von € 4.997,8 (+ 1 % zu 2010) an den Schulden unserer Stadt. Der Anstieg kann aber langsam gebremst werden. In 2009 lastete auf den Remscheidern ein Anteil von € 4.248 und im Jahr 2010 bereits € 4.926, mithin ein Sprung von 15 %. Im bundesweiten Vergleich liegen wir inzwischen auf Platz 5 statt wie im Jahr 2007 noch auf Platz 4 der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung.

  • Remscheid profitiert von Einheitslastenkorrektur: rund 715.000 Euro zurück

    Mit der Neuregelung der Einheitslastenabrechnung werden die Kommunen Nordrhein-Westfalens bei der Abrechnung der Jahre 2007 bis 2011 in diesem Jahr um rund 275 Millionen Euro entlastet. In den Folgejahren wird sich die Entlastung voraussichtlich zwischen 130 und 155 Millionen Euro pro Jahr bewegen.
    „Die Landesregierung hält ihr Versprechen und verfolgt weiter ihren stetigen Kurs einer kommunalfreundlichen Politik“, so Wolf. „Die Städte und Gemeinden erhalten rückwirkend das Geld, das ihnen von der schwarz-gelben Vorgängerregierung widerrechtlich vorenthalten wurde. Unter CDU und FDP waren die Städte, Kreise und Gemeinden bei den Kosten der Deutschen Einheit unverhältnismäßig hoch belastet worden. Dieser Verfassungsbruch wurde nun korrigiert.
    Zudem hat der Innenminister heute die Zahlen für den Gemeindefinanzausgleich (GFG) für das Jahr 2014 vorgelegt. Die Gesamtsumme wird um 720 Millionen Euro auf rund 9,3 Milliarden Euro steigen. Das ist die höchste Finanzausgleichsmasse, die es je in NRW gegeben hat. Welchen Anteil die Stadt Remscheid daraus erhält, werden wir nach der genauen Modellrechnung in einigen Wochen – voraussichtlich im September – erfahren.“

  • Für Remscheid zwar weniger aus dem GFG 2013, aber ab diesem Jahr mehr aus dem Stärkungspaktgesetz

    Für Remscheid zwar weniger aus dem GFG 2013, aber ab diesem Jahr mehr aus dem Stärkungspaktgesetz

    In dieser Woche hat das Land Nordrhein-Westfalen die Zahlen zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 festgesetzt . Remscheid erhält 36 Mio. Euro an Schlüsselzuweisungen. Diese Summe ist somit aufgrund der gestiegenden Steuerkraft in Remscheid, geringer als im Vorjahr (GFG 2012: 44,4 Mio. Euro) und nahezu gleich zur der zunächst eingeplanten Summe. Daneben wird Remscheid aber in diesem Jahr erstmals deutlich mehr Mittel aus dem Stärkungspaktgesetz ausgezahlt bekommen. Von 2013 an bis 2017 wird Remscheid 17,7 Mio. Euro jährlich an Hilfe zur Haushaltskonsolidierung erhalten.

    „Die 17,7 Mio. Euro werden im Vergleich zu 2012 eine Steigerung um fast 8 Mio. Euro sein und damit nahezu eine Verdopplung der Hilfszahlungen vom Land für Remscheid. Das gleicht die geringere Zuweisung aus den Schlüsselzuweisungen aus. Mit diesen 17,9 Mio. Euro kann die Stadt bis 2017 jährlich rechnen, weil dieser – anders als die allgemeinen Schlüsselzuweisungen – nicht von Jahr zu Jahr variiert. Sie bilden eine wichtige Konsolidierungshilfe für unsere Stadt und helfen uns bei unseren Bemühungen, ab 2015 keine neuen Schulden mehr aufnehmen zu müssen.“ so der Remscheider Landtagsabgeordnete Wolf.

    Wolf erinnerte daran, dass es das gemeinsame Verdienst von Stadtverwaltung und der örtlichen Politik gewesen sei, dass das Land gegenüber seiner ersten Modellrechnung fürs Stärkungspaktgesetz, wonach Remscheid lediglich 9,8 Mio. Euro im Jahr erhalten hätte, ab 2013 jedes Jahr 7,9 Mio. Euro mehr bekommt. „Ohne diese 7,9 Mio. Euro zusätzlich bis 2017 wäre das Ziel eines städtischen Haushaltes ohne neue Schulden nicht möglich.“ so Wolf.

  • Weniger Zuweisung für Remscheid bedeutet auch stärkere Wirtschaftskraft in Remscheid.

    Weniger Zuweisung für Remscheid bedeutet auch stärkere Wirtschaftskraft in Remscheid.

    „Für die Modellrechnung des GFG 2013 sind die gleichen Kriterien herangezogen worden wie im Vorjahr. Die Stellschrauben zur Verteilung wurden nicht politisch verändert. Die letzten Änderungen, wie die Anpassung des Soziallastenanteils der Kommunen, haben wir in 2010 und 2011 vorgenommen. Im übrigen auf Grundlage des IFO-Gutachtens, das die CDU in Auftrag gegeben hatte. Das war ein wichtiger Schritt um den stark vom Strukturwandel belasteten Städten  mit steigenden Soziallasten besser unter die Arme zu greifen.“

    Auch die CDU müsse den kausalen Zusammenhang zwischen den negativen Schlüsselzuweisungen und den gestiegenen Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommens- bzw. Umsatzsteuer sowie der Gewerbesteuer nachvollziehen.

    Für Remscheid bedeutet das konkret, dass die Stadt im Jahre 2013 eine Zuweisung in Höhe von insgesamt 43,61 Mio. Euro vom Land NRW bekommt. Das sind 7,95 Mio. Euro weniger als im Vorjahr, aber immer noch deutlich mehr als noch 2010. 2011 erhielt Remscheid schon 43,0 Mio. Euro und damit 23,9 Mio. Euro mehr gegenüber 2010 ( Vorbericht zum Doppelhaushalt der Stadt Remscheid 2011-2012)

    Dass Remscheid 2013 etwas weniger Zuweisungen bekommen wird, ließe sich auf die um 11,4% gestiegene Steuerkraft und somit durchaus verbesserte Wirtschaftslage der Stadt zurückführen.

     

    „Wenn die CDU den Kommunen dauerhafter helfen will, dann sollte sie auf der Bundesebene für eine Verbreiterung der Grundlage der Gewerbesteuer eintreten. Damit könnten die starken Schwankungen in den Einnahmen unserer Stadt abgeschwächt werden.“

  • Rechtssicherheit bei der Umsatzsteuer für die Zusammenarbeit zwischen Städten dringend erforderlich

    Rechtssicherheit bei der Umsatzsteuer für die Zusammenarbeit zwischen Städten dringend erforderlich

    Zum Hintergrund: Der Bundesfinanzhof hatte die Nutzung einer Sport- und Freizeithalle für den eigenen Sportunterricht beim Vorsteuerabzug für die Errichtung der Halle anerkannt, aber die Überlassung an eine Nachbargemeinde für deren Schulunterricht als umsatzsteuerpflichtig eingestuft. Diese „Beistandsleistung“ geschehe zwar auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, stünde aber im Wettbewerb mit privaten Dienstleistern.

    Sven Wolf: „Ein solches Urteil kann weitreichende Folgen haben, wie die Zahlen der Stadt Remscheid zeigen. Hier beliefen sich Schätzungen der Mehrkosten auf mehr als 850.000 Euro. Kommunen arbeiten bereits in vielen – auch zum Teil internen – Bereichen zusammen. Da gibt es heute bereits viel mehr als die bekannten Kooperationen bei der Abfallentsorgung oder andere Versorgungsleistungen wie etwa die Telefonzentrale oder die Zusammenarbeit im EDV-Bereich.“

    In der Landtagsdebatte zum Antrag von SPD und Grünen ging der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Michael Hübner explizit auf das Beispiel der Stadt Remscheid ein und führte vor Augen, welche katastrophale Auswirkung eine zusätzliche Umsatzsteuerbelastung auf die dringend gewünschte interkommunale Zusammenarbeit im Bergischen Städtedreieck habe.

    „Wenn solche Hilfeleistungen zwischen Städten steuerpflichtig werden, ist auch eine Zusammenarbeit im Bergischen Land gefährdet. Wir unterstützen auf Landesseite ausdrücklich die Kooperation zwischen den Städten und Gemeinden. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, sich hier auf Bundesebene für eine klare und städtefreundliche Regelung einzusetzen.“, so Wolf.

  • Nach dem BVerfG-Urteil zum Asyl muss auch der Bund die Kommunen stärker unterstützen

    Nach dem BVerfG-Urteil zum Asyl muss auch der Bund die Kommunen stärker unterstützen

    „Die Kritik von NRW-Innenminister Ralf Jäger an der Bundesregierung, die notwendige Reformen trotz dringenden Handlungsbedarfs aufgeschoben hat, ist völlig berechtigt“, meint der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf. „Grundsätzlich begrüße ich das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sehr.“ Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Sozialleistungen für die rund 130.000 Flüchtlinge und geduldeten Ausländer in Deutschland als zu niedrig und verfassungswidrig beanstandet und gleiche Bedingungen für alle Menschen beim Existenzminimum eingefordert.

    Sven Wolf
    Sven Wolf

    Eine Überprüfung der veralteten Berechnungsgrundlage sei dringend geboten gewesen und die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an den intransparenten Regelungen im Hartz-IV-Urteil vor zwei Jahren folgerichtig. Leider gehe diese Entscheidung einmal mehr zu Lasten der Kommunen, da der Bund anders als das Land in seinen Entscheidungen die Folgen für die Kommunen nicht berücksichtige.
    „Wir brauchen nicht nur in Düsseldorf, sondern auch in Berlin eine kommunalfreundliche Regierung. Die ganzen Sparanstrengungen in Remscheid und die Hilfe des Landes werden sonst verpuffen und von den galoppierenden Soziallasten aufgezehrt, für die der Bund gerade stehen müsste“, zeigt sich der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf über die Politik der Bundesregierung verärgert. 

    Die SPD-Landtagsfraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, mit den Ländern und Kommunen in Verhandlungen einzusteigen, um gemeinsam einen neuen Asylkompromiss auf den Weg zu bringen und auch die hohen Hürden für eine Arbeitsaufnahme von geduldeten Ausländern hinterfragt.

  • Verfassungsgericht gibt Remscheid Recht und kippt schwarz-gelbes Gesetz

    Verfassungsgericht gibt Remscheid Recht und kippt schwarz-gelbes Gesetz

    „Wir brauchen eine faire und verlässliche Regelung. Der Weg der rot-grünen Landesregierung war es immer, im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden Gesetze auszuarbeiten. Das hat sich als tragfähig erwiesen. Man kann eben nicht über die Köpfe der Städte hinweg und auf ihre Kosten Landespolitik betreiben wie die alte CDU/FDP-Regierung. Das hat sich nun wiederum deutlich gezeigt.“, so Wolf. „Ich bin zuversichtlich, dass es der rot-grünen Landesregierung auch diesmal gelingt, eine einvernehmliche Lösung mit den Kommunen zu finden.“

    In weiser Voraussicht auf die anstehende Entscheidung des Gerichts habe die rot-grüne Landesregierung eine ursprüngliche Rückforderung gegenüber den Kommunen in Höhe von 167 Millionen Euro bereits ausgesetzt, fügte Wolf hinzu.

    Weiterführende Informationen

    Frank Baranowski: „CDU und FDP erleiden Schiffbruch vor dem Verfassungsgericht“

    „Erneut scheiterte ein Gesetz der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Regierung Rüttgers wollte auch bei der Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit die Städte und Gemeinden in NRW ein weiteres Mal über den Tisch ziehen. Es ist sehr gut, dass dieser Griff in die Kassen der Kommunen durch die höchsten Richter des Landes gestoppt wurde.“ Der Vorsitzende der SPD-Kommunalen in NRW (SGK), Gelsenkirchens OB Frank Baranowski, ist erfreut über das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) in Münster.

    91 Städte und Gemeinden hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) eingereicht und bekamen heute durch die höchsten Richter des Landes Recht. Das Gesetz war noch unter der Regierung von Jürgen Rüttgers (CDU) gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Wolf (FDP) im Jahr 2010 auf den Weg gebracht worden und ist für Baranowski „ein erneuter Beleg der Kommunalfeindlichkeit von CDU und FDP.“

    In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams aus: „Die neue Einheitslastendefinition des Einheitslastenabrechnungsgesetzes verletzt die kommunale Finanzausstattungsgarantie, weil den Kommunen dadurch Mittel vorenthalten werden, die ihnen kraft Bundesrechts zustehen.“

    CDU und FDP wollten die Deutsche Einheit 20 Jahre nach ihrer Vollendung „wegrechnen“, um so etwaigen Zahlungsverpflichtungen des Landes an die Kommunen zu entgehen. Obwohl damals bereits alle Experten vor diesem „Rechentrick“ gewarnt hatten, setzten CDU und FDP das Gesetz gegen die Stimmen der Opposition durch.

    „Die rot-grüne Landesregierung hatte vorgesorgt: Im Nachtragshaushalt 2010 war eine Rückstellung in Höhe von 375 Mio. Euro gebildet worden. Diese finanzielle Vorsorge hatte die CDU nachdem sie wieder in der Opposition war, durch ihre Klage gegen den Nachtragshaushalt zu Fall gebracht“, erinnert Baranowski.

    Für ihn zeigt diese Strategie auch die Doppelzüngigkeit von CDU und FDP, wenn sie über die Verschuldung des Landes schwadronierten: „CDU und FDP legen zuerst die Brände und hindern dann noch die Feuerwehr am Löschen“, beschreibt Baranowski die Politik von CDU und FDP in dieser Frage.

    „Ich gehe davon aus, dass Auswirkungen des Urteils von der neuen Landesregierung umgesetzt werden müssen. Eine Überforderung der Kommunen dürfte jetzt aber ausgeschlossen sein“, so Baranowski abschließend.