23.08.2013
Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat uns eine schwierige Aufgabe übertragen, und
das, wie ich finde, zu Recht. Bei der Sicherungsverwahrung entzieht der Rechtsstaat die Freiheit, obwohl die Strafe, die tat- und schuldangemessen war, bereits verbüßt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen sieben
Geboten zur Sicherungsverwahrung – unter anderem dem Therapiegebot und dem Abstandsgebot – den Gesetzgeber aufgefordert, Regelungen zu finden.
Weiterlesen