Schlagwort: Vorsorge

  • Jetzt sind schnelle und unbürokratische Hilfen gefragt

    Jetzt sind schnelle und unbürokratische Hilfen gefragt

    Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, SPD-Fraktionsvorsitzender:

    „Nach der Naturkatastrophe geht jetzt darum, den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land zu zeigen, dass man sich auf die Politik verlassen kann. Mit unserem Antrag tragen wir unseren Teil dazu bei und stehen den Kommunen, den Vereinen und Organisationen und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zur Seite. Wir wollen ihnen in dieser Zeit schnell und unbürokratisch helfen, den Kommunen die erforderlichen Handlungsspielräume verschaffen und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass sich eine solche Katastrophe zukünftig nicht mit einem derart schlimmen Schadensbild wiederholen kann.

    Die Menschen vor Ort brauchen jetzt vor allem zwei Dinge: schnelle und unkomplizierte seelsorgerische Betreuung und finanzielle Unterstützung. Deshalb ist es wichtig, dass der vom Bund beschlossene Aufbaufonds unmittelbar umgesetzt und um ein eigenes Landesprogramm ergänzt wird.

    Erleichterungen im Bereich des Bau- und Planungsrechts auf Landesebene sollen in den Kommunen zu einem zügigen, intelligenten und zukunftsgerichteten Wiederaufbau führen. Durch Ausnahmen und Vereinfachungen im Vergaberecht wollen wir den Kommunen zudem bei der Bewältigung der zu vergebenden Aufträge helfen.

    Wir müssen uns außerdem mit der Frage beschäftigen, wie wir solchen Katastrophen zukünftig vorbeugen können. So brauchen unsere Städte und Gemeinden zum Beispiel eine bessere Förderung bei der Warninfrastruktur – allem voran durch den Ausbau von Sirenen und der Umsetzung von baulichem Hochwasserschutz. Hier kann das Land fachlich und finanziell helfen. Mit einer wissenschaftlich getragenen Neubewertung wollen wir darüber hinaus die Rolle von Trink- und Brauchwassertalsperren im Hochwasserschutz überprüfen.

    Die Kosten für den Wiederaufbau dürfen am Ende nicht über steigende Steuern, Beiträge oder Gebühren finanziert und zurückgeholt werden. Viele Bürgerinnen und Bürger haben im Hochwasser alles verloren. Das müssen sie jetzt parallel zur Corona-Pandemie und deren Folgen zusätzlich schultern. Eine Elementarschadenversicherung würde vielen Menschen in dieser Situation helfen. Wir fordern deshalb, dass sich NRW auf Bundesebene für die Prüfung einsetzt, ob die Elementarschadenversicherung als Pflichtversicherung ausgestaltet werden kann – sowohl im Bereich der Gebäude- als auch im Bereich der Hausratsversicherung.

    Erschreckend deutlich wurden die Mängel in der Prävention, der Katastrophenbewältigung, der Meldeketten und der Zuständigkeiten durch diese Hochwasserkatastrophe offengelegt. Es hat sich gezeigt, wie wichtig eine jederzeit einsatzfähige Kommunikationsinfrastruktur ist. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, des Katastrophenschutzes und alle beteiligten Organisationen immer miteinander kommunizieren können.

    Nicht zuletzt müssen wir grundsätzliche Lehren aus dieser Katastrophe in Bezug auf den Natur- und Klimaschutz ziehen. Deshalb fordern wir, dass gemäß der im Sommer 2021 verabschiedeten Nationalen Wasserstrategie eine landeseigene NRW-Wasserstrategie entwickelt wird. Dabei geht es vor allem um Fragen der Renaturierungsmaßnahmen und der gemeinsamen Nutzung von Landwirtschaft und Hochwasserschutz. Um Überflutungs- und Hitzevorsorge zu betreiben wollen wir außerdem das Konzept ‚Schwammstadt‘ stärken. Maßnahmen wie beispielsweise die Entsiegelung von befestigten Flächen, die Schaffung von multifunktionalen Flächen oder der Bau und die Förderung von Gründächern und Fassadenbegrünung sind hier zu prüfen.

    Es gibt viel zu tun. Wir stellen uns dieser Herausforderung und werben dafür, dass die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP unserem Antrag zustimmen.“

    Antrag „Schnelle Hilfe – bessere Prävention – Natur schützen! NRW nach der Hochwasserkatastrophe“ 

  • Vorsorgen für den Fall der Fälle – viele holten sich Tipps und Anregungen bei der Diskussion

    Vorsorgen für den Fall der Fälle – viele holten sich Tipps und Anregungen bei der Diskussion

    Viele Fragen waren zu beantworten: zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Manche begannen erst, sich hierüber Gedanken zu machen, andere wollten sich vergewissern, dass auch an alles gedacht war.

    Gleich zu Beginn räumte der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, mit einem verbreiteten Irrtum auf: Ehepartner oder verpartnerte Lebensgefährten werden nicht automatisch gegenseitig Betreuer. Auch hier muss vorgesorgt werden. Ein Ehegattenvertretungsrecht halte er aber für sinnvoll, erklärte der Justizminister.  Mit der Eheschließung habe man schließlich bereits sein besonderes Vertrauen in den Partner oder die Partnerin ausgedrückt.

    In seinem Impulsreferat schlug der Minister den Bogen von den formalen Anforderungen über den Auswahlprozess eines Betreuers bis zur institutionellen Aufsicht über die Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen. Ob Generalvollmacht oder mehrere separate Vollmachten, ob Entscheidung durch einen Einzelnen oder in Gemeinsamkeit – hier sind die Gegebenheiten im Einzelfall ausschlaggebend.

    Entscheidend sei, dass eine „Vollmacht“ auch die volle Macht bedeute und man sich hier eine wirkliche Vertrauensperson auswählen sollte. Notar Schmitz-Vornmoor riet dazu, insbesondere bei Regelungen zu Immobilien die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. Bei Banken und Sparkassen gebe es immer wieder Nachfragen, so dass man hier die Vollmacht auch direkt vorab bei der jeweiligen Hausbank einrichten sollte. Auf jeden Fall sollte vorher ein Gespräch mit dem Bevollmächtigten geführt werden, um zu klären, ob er oder sie auch bereit ist, die Vertretung zu übernehmen.

    Daneben sei es möglich, bei der gerichtlichen Betreuung sich vorher einen Betreuer auszusuchen und in einer Betreuungsverfügung festzulegen. Diese wird dann im Fall der Fälle vom Gericht herangezogen und der vorgeschlagene Betreuer ernannt.

    Daneben gebe es auch die Möglichkeit, bei medizinischen Fragen vorzusorgen und Regelungen in einer Patientenverfügung festzuhalten. Dabei rieten die mitdusktierenden Juristen aber auf jeden Fall dazu, vorher das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zu führen, da es hier immer wieder neue medizinische Entwicklung gebe, die bedacht werden müssen. Außerdem sei es ratsam, diese Patientenverfügung nach einigen Jahren nochmal neu zu überdenken und vielleicht wieder anzupassen.

    Bei den vielen Zuhörerbeiträgen war der Übergang in die Diskussion fließend. Die vielen rechtlichen Einzelfragen der Zuhörenden beantworteten die Experten auf dem Podium – Stefan Baake vom Betreuungsverein der AWO und der Remscheider Notar Andreas Schmitz-Vornmoor gern. In der Diskussion standen Fragen wie: Wer ist in der Nähe, wer ist selbst noch fit, um eine Betreuung übernehmen zu können? Welche Unterstützung kann ein Betreuungsverein bieten? Wo ist notarieller Rat zweckvoll? im Mittelpunkt.

    Broschüren und Informationsmaterial hatten alle Beteiligten mitgebracht.

    Die Informationsbroschüre des Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erhält man über den folgenden Link Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht

    Weiterführende Informationen und Experten:

    Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zum Betreuungsrecht

    Betreuungsverein Remscheid (AWO)

    Notar Andreas Schmitz-Vornmoor

     

  • Themenwoche „Vorbeugender Sozialstaat“

    Themenwoche „Vorbeugender Sozialstaat“

    Vom 17. bis zum 24. Mai fand dieses Jahr die Themenwoche „Vorbeugender Sozialstaat“ der NRW SPD statt. Präventive Politik ist ein Grundgedanke der Sozialdemokratie. Prävention statt Reparatur ist ein Leitsatz für sozialdemokratisches Handeln. Wir investieren frühzeitig in das wichtigste Kapital einer Gesellschaft: in unsere Kinder. Durch die Vernetzung von Angeboten der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie des Bildungs- und Gesundheitssystems können Präventionsketten hergestellt werden, um Kindern frühzeitig die Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen. Modellprojekte in nordrhein-westfälischen Kommunen haben bewiesen, dass dies der richtige Ansatz ist, um Kindern und Jugendlichen in unserem Land die Teilhabe und Chancen zu ermöglichen, die sie verdient haben.

    Die Arbeit der Schlawiner ist sehr facettenreich. Es gibt einen offenen Kinder- und Jugendbereich und einen Bereich für Jugendhilfe und Schule. Flexible Erziehungshilfen werden ebenso durch Sozialarbeiterinnen angeboten. Die Schlawiner sind nicht nur in der Jugendhilfe tätig, sondern tragen ebenso engagiert und aktiv zur Stadtteilarbeit in Remscheid-Lüttringhausen bei. Das Jugendzentrum ist für viele Kinder und Jugendliche in diesem Stadtteil wie ein zweites Zuhause.

    Die Schlawiner sind nicht nur für Kinder und Jugendliche ein Anlaufpunkt. Für Senioren gibt es ebenso ein vielfältiges Angebot. Es wird eine Rechtsberatung und eine Schwerbehindertenberatung angeboten, was wiederum deutlich macht, welche wichtige Bedeutung die Schlawiner für den Stadtteil Klausen über die Jugendarbeit hinaus hat.

    Es werden Kochkurse, Sportkurse und Musikworkshops angeboten. Eine reiche Sammlung an Gesellschaftsspielen ermöglicht es aber auch, sich einfach nur zum Spielen bei den Schlawinern zu treffen. Den offenen Kinderbereich besuchen täglich rund 15-20 Kinder – im Winter sogar noch mehr. Die Kinder und Jugendliche, die das Jugendzentrum besuchen kommen weit überwiegend aus der Nachbarschaft.

    „Die Jugendhilfe muss mehr volkswirtschaftlich statt betriebswirtschaftlich betrachtet werden“, mahnte Geschäftsführer Richard Ulrich an. Durch präventive Maßnahmen können langfristig mehr Ressourcen geschaffen werden, die an anderer Stelle wieder benötigt würden.

    Gerade auf dem Arbeitsmarkt spielt die Herkunft der Kinder noch immer eine sehr große Rolle. Dies ist der Grund, weshalb es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schlawiner besonders am Herzen liegt, den Jugendlichen durch Bewerbungstraining bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Gemeinsam werden in den Räumlichkeiten des Jugendzentrums Interessen erforscht und Bewerbungen geschrieben. „Den Jugendlichen fehlen oft einfach die Perspektiven“, gibt Richard Ulrich zu. Aushilfsjobs bei Paketdiensten werden angenommen, um die Wartezeit zu überbrücken. Den Jugendlichen ist bewusst, dass Phasen der Arbeitslosigkeit die Chancen auf einen Ausbildungsplatz oder eine Anstellung noch zusätzlich erschweren. Mit viel Engagement und Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden den Jugendlichen auch nach Rückschlägen immer wieder neue Perspektiven aufgewiesen.

    Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schlawiner fällt auf, dass Kinder immer weniger gern die Schule besuchen. Hier wird deutlich, welche Bedeutung einer Vernetzung der Jugendhilfe mit den Schulen zukommt. „Das Verhältnis von Schule und Jugendhilfe ist in den vergangenen Jahren wesentlich besser geworden. Es gibt nun vielmehr ein Miteinander“, betont Richard Ulrich.

    Die Schlawiner haben schon immer sehr großen Wert auf genau diese Zusammenarbeit gelegt. Dies sieht man auch daran, dass die Schlawiner das Schülercafé des Leibniz-Gymnasiums in der Nachbarschaft betreiben. Hier können die Schülerinnen und Schüler und das Lehrerkollegium belegte Brote, Gebäck und Getränke zu erschwinglichen Preisen erwerben. Nach einer Führung durch die Räumlichkeiten der Schlawiner besuchte ich ebenso das Schülercafé.

    Eines wurde durch diesen Besuch deutlich: präventive Politik trägt Früchte und bestätigt genau dieses Leitmotiv. Dies ist vor allem dem großen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schlawiner zu verdanken.

  • Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall

    Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall

    Das Justizministerium teilt mit:

    Hausfrau und Mutter, 42 Jahre alt, ein Fehltritt beim Fenster putzen – Lehrling, 17 Jahre, Sportunfall – danach kann alles anders sein, unabhängig vom Alter. Jetzt heißt es für die Angehörigen, dass viel zu regeln ist. Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 7. August 2014, Experten aus der Justizverwaltung.

    In der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen, per Telefon unter 0211/837-1915. Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.

    Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem unter 0211/837-1937 eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden.

    Weitere Informationen  des Justizministeriums:

    Formular für eine Vorsorgevollmacht

    Informationsbroschüre Patientenverfügung