Schlagwort: Verbraucher

  • #FAIRGehtMehr – Verantwortungsbewusster und nachhaltig konsumieren

    #FAIRGehtMehr – Verantwortungsbewusster und nachhaltig konsumieren

    Wir alle kennen die Begleitumstände: Ressourcenverbrauch, Verschmutzung von Luft und Wasser, Abfallaufkommen. Kinderarbeit, Armut, Umweltzerstörung und bedrohte Ökosysteme in anderen Teilen der Welt. Vieles wurde in der Vergangenheit mit dem Ziel Wirtschaftswachstum zu wenig bis gar nicht beachtet, die Folgekosten haben wir jetzt.

    Wir als Verbraucherinnen und Verbraucher können umdenken, der Staat kann zum Neudenken des Wachstums- und Wohlstandsbegriff beitragen, denn FairGehtMehr!

    Die Vereinten Nationen haben die großen internationalen Ziele für das nächste Jahrzehnt und darüber hinaus festgelegt. NRW hat bei der Umsetzung noch Nachholbedarf. Gerade in den Bereichen des Umgangs mit Kunststoffen und Plastik oder dem Einsatz von chemischen Stoffen ist NRW als Standort gefragt, an zukunftsfähigen Lösungen mitzuarbeiten.

    Es gibt viel, was nach dem „Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum“ gefördert werden kann: Sharing Economy bei Mobilität, Regionales und Saisonales im Einzelhandel, Verzicht auf unnötige Verpackungen, „Unverpackt“-Märkte, Kampf gegen Lebensmittelverschwendung, Kampf gegen die „Wegwerfgesellschaft“, Repair Cafés, Recyclingmethoden, neue Trends wie Öko-Tourismus und Second-Hand Textilien.

    NRW muss handeln: Wir brauchen nun dringend eine Landesstrategie zum nachhaltigen Konsum, Auszeichnungen, Best-Practice-Beispiele, eine Landkarte des nachhaltigen Konsums für NRW und dadurch mehr Klarheit über gute Projekte und Initiativen, die wir auch als Konsumenten unterstützen können.

  • Absage an Musterfeststellungsklage – Mitte-Rechts schadet den Verbraucherinnen und Verbrauchern

    Absage an Musterfeststellungsklage – Mitte-Rechts schadet den Verbraucherinnen und Verbrauchern

    Dazu erklärt Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Absage der Mitte-Rechts-Koalition gegen die Einführung einer Musterfeststellungsklage ist ein herber Verlust für die Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW. Die CDU konnte und wollte nicht einmal den Formulierungen aus der Koalitionsvereinbarung im Bund zur Musterfeststellungsklage zustimmen. Die CDU lässt sich damit einmal mehr in rechtspolitischen Fragen von der FDP vorführen.

    Mit der Musterfeststellungsklage soll den Menschen ein Instrument an die Hand gegeben werden, ihre Forderungen  gegenüber großen Unternehmen schneller geltend machen zu können. Deshalb sollen Verbraucherverbände in ihrem Namen gerichtlich tätig werden können.

    Wir werden ganz genau beobachten, ob das heutige Abstimmungsverhalten von Schwarz-Gelb auch zu einer Ablehnung im Bundesrat führen wird. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wäre das fatal.

    Die Mitte-Rechts-Koalition verfährt im Rechtsausschuss zunehmend nach dem Motto: Ihr mögt recht haben, wir haben die Mehrheit.“

     

  • Verbraucherrechte stärken! NRW muss sich für die Einführung der Musterfeststellungsklage einsetzen!

    Verbraucherrechte stärken! NRW muss sich für die Einführung der Musterfeststellungsklage einsetzen!

    Wenn eine große Zahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund eines geringen Streitwertes nicht den Gang zum Gericht erwägt, liegt ein sogenanntes „rationales Desinteresse“ vor. Hierbei erscheint der erlittene Nachteil dem Geschädigten im Einzelfall zu gering, das Verfahren zu teuer oder zu aufwändig, um Schadensersatz- und Erstattungsansprüche geltend zu machen.

    Der auf Seiten des handelnden Unternehmens auf diese Weise erzielte Gewinn begünstigt dieses gegenüber rechtstreu handelnden Konkurrenten. Aber auch in Fällen, in denen der erlittene Nachteil durchaus hoch sein kann (wie z.B. in der aktuellen Dieseldiskussion), sehen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher einem vermeintlich übermächtigen Unternehmen gegenüber. Das Prozess- und damit verbundene Kostenrisiko hält sie zumeist davon ab, die gerichtliche Auseinandersetzung mit Großkonzernen aufzunehmen. Der „lange Weg durch die Instanzen“ wird deshalb häufig gescheut. Aus diesem Grund erfordert eine effektive Rechtsdurchsetzung wirksame Instrumente des zivilprozessualen Rechtsschutzes, die so ausgestaltet sind, dass sie von Verbraucherinnen und Verbrauchern auch tatsächlich in Anspruch genommen werden.

    Ziel der Musterfeststellungsklage ist es, Klagerechte von Verbrauchern gegenüber Unternehmen zu stärken, indem eingetragene Verbraucherverbände für die Betroffenen klagen können. Möglichkeiten, gleichgerichtete Ansprüche durch Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes gebündelt zu verfolgen, gibt es bereits in zahlreichen anderen EU Ländern. Hingegen existieren derartige Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung in Deutschland bisher nur in Sonderfällen, die jeweils auf enge Anwendungsbereiche beschränkt sind, so etwa das Kapitalanleger-Musterverfahren oder die Verbandsklage.

    Die Europäische Kommission sprach sich bereits in ihrer Empfehlung 2013/396/EU vom 11.Juni 2013 für „Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs-und Schadensersatzverfahren bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten“ aus. Anwendungsbeispiel für eine Musterfeststellungsklage wären etwa der Dieselskandal und die Geltendmachung der Rechte der Autokäufer gegenüber den Herstellern.

    Seit 2016 liegt ein Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Dieser Entwurf wurde auf Bundesebene von der Union blockiert. Am 3. September 2017 sagte Angela Merkel hingegen „Ich bin im Grundsatz für Sammelklagen“.

    Der Landtag stellt fest:

    • Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Unternehmen im standardisierten Massengeschäft müssen dahingehend gestärkt werden, dass Kostenrisiken und langwierige Prozesse Betroffene nicht länger von ihrer Rechtsdurchsetzung abhalten.
    • Insbesondere bei niedrigen individuellen Streitwerten reicht es nicht aus, die Verbraucherinnen und Verbraucher in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle mit ihrer Rechtsdurchsetzung alleine zu lassen.
    • Rechtstreue Unternehmen dürfen nicht schlechter gestellt werden als solche, die sich das „rationale Desinteresse“ der Verbraucherinnen und Verbraucher zunutze machen.

    Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

    umgehend den Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz aufzugreifen, daraus einen eigenen Gesetzentwurf zur Einführung der Musterfeststellungsklage zu erarbeiten und diesen bis April 2018 in den Bundesrat einzubringen.

  • Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf für Hygiene-Ampel eingeleitet

    Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf für Hygiene-Ampel eingeleitet

    Auch vor Ort in Remscheid wurde über diese Thema bereits diskutiert, so tauschten sich die Kollegen im Umwelt- und Ordnungsausschuss des Stadtrates am 10. Mai bereits über dieses Thema aus. Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion Peter-Edmund Uibel erinnerte daran, dass diese Initiative bereits im rot-grünen Koalitionsvertrag 2012 verankert war und eine bundeseinheitliche Regelung bislang am ständigen Wiederstand der bayrischen Verbraucherschutzminister Ilse Aigner (CSU) scheiterte.

    Nordrhein-Westfalen ist bei dem Thema Vorreiter. Die Landesregierung will Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen stärken. Zunächst wurde ein durch die Verbraucherzentrale durchgeführtes zweijähriges Pilotprojekt in Bielefeld und Duisburg gestartet. Die beiden Pilotprojekte haben gezeigt, dass es hohe Zugriffszahlen und ein großes Interesse seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher gab und diese Transparenz zu mehr Hygiene in der Gastronomie führt. 60 bis 80 Prozent der gastronomischen Betriebe hatten sich verbessert.

    Landesregierung will nun ein Transparenzsystem über die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung in NRW einführen. Nach einer freiwilligen Übergangsphase sollen die Kontroll-Ergebnisse aller Betriebe, die Lebensmittel herstellen und verkaufen, veröffentlicht werden.

    Heute hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Lebensmittelkontrollen den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Die

    Für gut und sauber arbeitende Betriebe ist das neue Transparenzsystem ein Wettbewerbsvorteil, weil eine gute Bewertung als Qualitätssiegel genutzt werden kann. Für Angestellte der Betriebe entsteht ein verbessertes Arbeitsumfeld, wenn die Beanstandungsquoten reduziert werden.

    „Das erhöht gleichzeitig den Druck auf  die schwarzen Schafe“, so Wolf. 

    Weitere Informationen finden sich hier.