Schlagwort: Verantwortung

  • „Häuser der Ewigkeit“ pflegen – verwaiste jüdische Friedhöfe erhalten

    „Häuser der Ewigkeit“ pflegen – verwaiste jüdische Friedhöfe erhalten

    Foto: Thomas Wunsch

    Dazu habe ich im Plenum gesagt:

    Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP vom 30.03.2023:

    Dazu erklären Daniel Hagemeier, Sprecher der CDU-Fraktion im Hauptausschuss, Sven Wolf, Sprecher der SPD-Fraktion im Hauptausschuss, die Vorsitzende der Grünen Landtagsfraktion Verena Schäffer sowie Dirk Wedel, Sprecher im Hauptausschuss in der FDP-Landtagsfraktion NRW:

    „Jüdische Friedhöfe sind ein unschätzbares Zeugnis der über 1700 Jahre alten Geschichte der Jüdinnen und Juden in Deutschland. Sie zeigen wie und wo Jüdinnen und Juden in Deutschland über die Jahrhunderte gelebt haben, welche Stellung sie in der Gesellschaft hatten, wo und wann sie akzeptiert oder verdrängt und verfolgt waren.

    Aufgrund des Grundsatzes der Unantastbarkeit der Totenruhe haben jüdische Friedhöfe eine hohe religiöse Bedeutung. Im Hebräischen werden sie daher auch „Haus des Lebens“ oder „Haus der Ewigkeit“ genannt. Jüdinnen und Juden waren in Deutschland immer wieder von Ausgrenzung und Vertreibung bis hin zur Shoah betroffen. Für viele jüdische Friedhöfe bedeutet dies, dass es keine jüdischen Gemeinden mehr gibt, die sie pflegen könnten. Nicht zuletzt aus der menschenverachtenden Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus erwächst für uns die besondere Verantwortung, diese wichtigen historischen Quellen angemessen zu pflegen.

    Die Kommunen tragen mit Mitteln des Bundes und der Länder Sorge für die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe, die zusammen 785.980 Quadratmeter groß sind. Da die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel nicht mehr auskömmlich sind – die Pflegepauschale wurde seit 2010 nicht angepasst –, setzen wir mit dem heutigen Beschluss das Signal, dass Bund und Land gemeinsam die Mittel mit dem Haushalt für das Jahr 2024 erhöhen sollten. Die Landesregierung hat den Auftrag, sich in den Verhandlungen mit dem Bund für eine Erhöhung der anteiligen Kostenübernahme einzusetzen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen steht zu seiner historischen Verantwortung.“

    Antrag „Geschichte für die Zukunft erhalten – Verantwortung für die Pflege verwaister jüdischer Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen weiterhin nachkommen“

  • Politik muss Verantwortung bei Aufarbeitung von Missbrauchstaten in Kirchen übernehmen

    Politik muss Verantwortung bei Aufarbeitung von Missbrauchstaten in Kirchen übernehmen

    Mit einer Bundesratsinitiative soll sie u.a. dazu beitragen, eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Aufarbeitungskommission zu schaffen, ein umfassendes Akteneinsichtsrecht zu ermöglichen und die Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs im Seelsorgeverhältnis im Strafgesetzbuch (Erweiterung des § 174c StGB) festzuschreiben. Darüber hinaus will die SPD-Fraktion mit diesem Plenarantrag bewirken, die Stelle einer/eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten in NRW gemeinsam mit dem Parlament anzugehen und eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs im kirchlichen Kontext auch für NRW einzurichten. Der Antrag ist heute einstimmig federführend an den Hauptausschuss des Landtags NRW überwiesen worden.

     

    Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, SPD-Fraktionsvorsitzender:

    „Die Verantwortlichen in den Kirchen haben es nicht geschafft, die Missbrauchsfälle in ihren Reihen so aufzuklären, wie es aus Sicht der Opfer und der Öffentlichkeit angemessen gewesen wäre. Wir alle dürfen nicht länger nur Zuschauer einer unzureichenden Aufarbeitung sein. Es ist daher an der Zeit, dass die demokratisch gewählten Repräsentanten der Menschen in Nordrhein-Westfalen die Initiative ergreifen und die Interessen der Opfer vertreten.

    Das Entsetzen über den Umgang mit den Missbrauchstaten – insbesondere über die zahllosen Vertuschungsversuche – ist von Mal zu Mal größer geworden. Vor allem die Vorgänge im Erzbistum Köln haben die Kirchen in eine tiefe Vertrauenskrise gestürzt. Das Erzbistum Köln hat zwar 1,5 Millionen Euro für die Opfer des Missbrauchs aufgebracht – aber fast das Doppelte für Anwälte, Rechtsgutachten und Kommunikationsberater ausgegeben. So ruiniert man den Ruf einer Kirche, die auch meine Kirche ist.

    Nach all den Jahren des Zuschauens muss allen Beobachtern klar geworden sein: Die Kirche schafft es trotz aller bisher ergriffenen Maßnahmen nicht allein. Ihre Selbstheilungskräfte sind nicht stark genug. Deshalb ist jetzt auch die Politik gefordert, im Sinne des partnerschaftlichen Verhältnisses von Kirche und Staat selbst Verantwortung zu übernehmen und ihren Teil zur Aufarbeitung der Missbrauchstaten beizutragen. Mit unserer Initiative wollen wir die Herausforderung annehmen und dafür sorgen, Unrecht klar zu benennen, aufzuarbeiten und die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Wenn es die Kirchen nicht schaffen, den Missbrauch und seine Vertuschung aufzuarbeiten, dann muss es Aufgabe von Politik und Gesellschaft sein, für Aufklärung zu sorgen.

    Es geht darum, Kinder vor sexuellem Missbrauch besser zu schützen, Opferrechte zu stärken, Missbrauchstaten aufzuklären und so – wenn auch ganz langsam – das Vertrauen in die Kirchen mühsam wieder aufzubauen. Zwar stehen auch heute noch viele Gläubige vor ihrer Kirche. Aber sie wissen längst nicht mehr, ob sie noch hineingehen sollen. Um den Weg zu ebnen, muss das Notwendige jetzt getan werden und auch die Politik ihren Teil zur Aufarbeitung beitragen. Das gilt auch über die Kirchen hinaus. Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen, das überall in der Gesellschaft verübt wird – im Sport,  in Vereinen, in der Familie. Wir müssen uns noch stärker als bisher darum bemühen, diese oft verdeckte aber allgegenwärtige Gewalt zu verhindern.“

  • Nicht weiter zuschauen – Aufarbeitung von Missbrauchstaten in Kirchen geht uns alle an

    Nicht weiter zuschauen – Aufarbeitung von Missbrauchstaten in Kirchen geht uns alle an

    Foto: Tobias C. Wahl auf Pixabay

    Mit einer Bundesratsinitiative soll sie u.a. dazu beitragen, eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Aufarbeitungskommission zu schaffen, ein umfassendes Akteneinsichtsrecht zu ermöglichen und die Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs im Seelsorgeverhältnis im Strafgesetzbuch (Erweiterung des § 174c StGB) festzuschreiben. Darüber hinaus will die SPD-Fraktion mit diesem Plenarantrag bewirken, die Stelle einer/eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten in NRW gemeinsam mit dem Parlament anzugehen und eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs im kirchlichen Kontext auch für NRW einzurichten.

    Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Zu lange haben Politik und Gesellschaft jetzt dabei zugeschaut, wie die Leitungen der katholischen Kirchen versucht haben, die Missbrauchstaten in ihren eigenen Reihen aufzuarbeiten. Das Entsetzen über den Umgang damit – insbesondere über die zahllosen Vertuschungsversuche – wurde dabei von Mal zu Mal größer. Das Fass ist längst übergelaufen – nicht zuletzt auch durch die kürzlich bekannt gewordenen Ermittlungen gegen Kardinal Woelki. Insbesondere die Vorgänge im Erzbistum Köln haben die Kirche in eine tiefe Vertrauenskrise gestürzt.

    Nach all den Jahren des Zuschauens muss allen Beobachtern klar geworden sein: Die Kirche schafft es trotz aller bisher ergriffenen Maßnahmen nicht allein. Ihre Selbstheilungskräfte sind nicht stark genug. Deshalb ist jetzt auch die Politik gefordert, im Sinne des partnerschaftlichen Verhältnisses von Kirche und Staat selbst Verantwortung zu übernehmen und ihren Teil zur Aufarbeitung der Missbrauchstaten beizutragen. Mit unserer Initiative wollen wir die Herausforderung annehmen und dafür sorgen, Unrecht klar zu benennen, aufzuarbeiten und die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen.

    Es geht darum, Kinder vor sexuellem Missbrauch besser zu schützen, Opferrechte zu stärken, Missbrauchstaten aufzuklären und so – wenn auch ganz langsam – das Vertrauen in die Kirchen mühsam wieder aufzubauen. Zwar stehen auch heute noch viele Gläubige vor ihrer Kirche. Aber sie wissen längst nicht mehr, ob sie noch hineingehen sollen. Um den Weg zu ebnen, muss das Notwendige jetzt getan werden und auch die Politik ihren Teil zur Aufarbeitung beitragen.“

    Antrag der SPD-Fraktion

  • Rede zur Aktuellen Stunde zur Demonstration gegen das Versammlungsgesetz

    Rede zur Aktuellen Stunde zur Demonstration gegen das Versammlungsgesetz

    Meine Rede im heutigen Plenum:

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

    Herr Reul, das, was Sie hier gemacht haben, das kenne ich auch.

    Sie haben das Herrn Kutschaty gerade vorgeworfen und gesagt, wir würden uns jetzt schon ein paar Jahre kennen. Das machen Sie nämlich gerne. Sie stellen sich hier hin und sagen: Da sind Fehler gemacht worden, ich werde das aufklären.

    Aber ich kann immer noch nicht erkennen, dass Sie daraus die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen. Sie tun immer so, als wären Sie hier Seiteneinsteiger in der Landespolitik. Sie sind der Innenminister dieses Landes. Tragen Sie die Verantwortung!

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht hat man Minister Reul das nicht gesagt: Herr Minister Reul, Sie sind seit Ihrem Amtsantritt Verfassungsminister.

    Vielleicht sollten Sie diese Rolle für unser Land auch wahrnehmen.

    Ich habe Ihnen das schon mal gesagt, ich habe Ihnen das schon mal sehr deutlich gesagt: Sie stehen hier in der Tradition von großen sozialdemokratischen und liberalen Innenministern. Und diese Rolle müssen Sie auch ausfüllen, unter anderem auch in der Nachfolge eines Innenministers, an dessen Tod wir vor wenigen Tagen gedacht haben, Herbert Schnoor. Herbert Schnoor hat zum Thema „Versammlungen“ gesagt: „Das Demonstrationsrecht ist die Pressefreiheit

    des kleinen Mannes. Es darf weder durch Schadenersatzforderungen noch durch exzessives Tun des Gesetzgebers ausgehebelt werden.“

    Ich glaube, in dieser Tradition sollten wir auch über den Entwurf aus Ihrem Haus sprechen. Ich will noch mal erinnern, welche Demonstrationen es in Nordrhein-Westfalen gegeben hat: die großen Friedensdemonstrationen, viele Proteste für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Jetzt, ganz aktuell, geht „Fridays for Future“ auf die Straße.

    Diese Demonstrationen haben uns in Nordrhein-Westfalen stark gemacht und haben uns nicht geschwächt. Wir sollten auch künftig solche Demonstrationen ermöglichen.

    Unsere Polizei in Nordrhein-Westfalen – und darauf waren wir alle gemeinsam auch stolz – ist mit schwierigen Lagen zurechtgekommen, weil unsere Polizei immer eine

    klare Strategie der Deeskalation gehabt hat. Diese Strategie hat sich bewährt. Auf diese Strategie ist die Polizei in Nordrhein-Westfalen und sind die Menschen in diesem Land auch stolz.

    Jetzt gibt es aber unterschiedliche Botschaften. Sie verlangen einen robusten Einsatz der Polizei. Die Polizei hat aber gute Erfahrungen mit Deeskalation gemacht. Diese unklaren Ansagen sind nicht gut für die Arbeit der Polizei in unserem Land.

    Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Demonstration am vergangenen Samstag sind verunsichert.

    Gerade junge Menschen, die zum ersten Mal auf eine Demonstration gingen, die teilweise zum ersten Mal ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben, sind verunsichert gewesen.

    Sie haben uns Sätze gesagt wie: Die Polizei macht, was sie will. – Das finde ich total ärgerlich. Wenn junge Menschen glauben, Polizei würde so arbeiten, dann müssen wir doch alle gemeinsam daran arbeiten, damit Vertrauen in die Polizei wiederhergestellt wird. Deswegen ist es so wichtig, dass wir über solche Polizeieinsätze auch hier im Parlament diskutieren. Es ist unsere demokratische Polizei, die hier für uns den Rechtsstaat und die Demokratie verteidigt.

    Sie haben, Herr Minister Reul, eben im Innenausschuss sehr deutlich gesagt, was Ihnen noch zu langsam gegangen ist. Die 38 Minderjährigen, die über einen langen Zeitraum eingekesselt waren, da rauszuholen, hat Ihnen zu lange gedauert. Daran müssen wir arbeiten. Sie haben auch gesagt, da müssten wir Konsequenzen ziehen.

    Aber auf meine Frage „Wussten Sie denn im Vorfeld, wie viele junge Menschen bei dieser Demonstration erwartet werden?“ haben Sie gesagt: „Nein, das konnten wir nicht einschätzen, das wussten wir nicht.“ – Ich finde, das ist eine wichtige Schlussfolgerung. Wenn junge Menschen zu einer Demonstration aufrufen, muss man sich von der Polizeitaktik darauf einstellen, dass viele junge Menschen, auch Minderjährige, dabei sind, damit man darauf entsprechend deeskalierend reagieren kann.

    Meine Damen und Herren, das Ganze hat natürlich auch was mit dem Versammlungsgesetz zu tun. Das ist gar keine Frage; denn die Menschen, die am

    Samstag auf die Straße gegangen sind, haben hier für die Versammlungsfreiheit demonstriert.

    Ich hatte immer den Eindruck: Diese Diskussion zwischen unserem Entwurf, den wir im November eingebracht haben, und Ihrem Entwurf soll gerne unter dem Radar und am besten ohne große Debatten laufen – zumindest habe ich die im Innenausschuss

    nicht wahrgenommen. Der Hauptausschuss hat sogar schon mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ein Votum abgegeben. Sie haben dem Entwurf ohne  Änderungen schon zugestimmt und ihn an den Innenausschuss zurückgegeben. Ich habe nicht wahrgenommen, dass es große Diskussionen innerhalb der FDP gibt, diesen Entwurf zu verändern. Marc Lürbke hat bei der Einbringung unseres Versammlungsfreiheitsgesetzes im November sehr deutlich gesagt: Warten Sie mal ab, da kommt von unserer Seite noch etwas, also ein von Ihnen, von der Koalition mit dem Innenminister abgestimmter Entwurf.

    Dann frage ich mich allerdings, was Ihre Kollegin Frau Strack-Zimmermann meint, wenn sie sagt, das sei doch der Entwurf von Herrn Reul aus dem CDU-Innenministerium. Klären Sie bitte diese unklaren Ansagen innerhalb der Koalition.

    Herr Löttgen, Sie haben das gestern in der Unterrichtung ja auch versucht. Sie haben ein Zerrbild unserer Gesellschaft gemalt. Sie haben gesagt: Da stehen die Feinde der Demokratie auf der Straße, und das ist alles ein bisschen wie in Weimar. – Das war das, was Sie gestern hier gesagt haben. Aber unsere Demokratie ist stark.

    Wenn jemand mit einer Meinung, die gegen unsere Demokratie gerichtet ist, auf die

    Straße geht, dann können wir, Herr Löttgen, als Demokraten gemeinsam auf die Straße zu einer Gegendemonstration gehen, zumindest wenn Ihr Gesetz nicht in Kraft tritt, denn Sie wollen Gegendemonstrationen ja verbieten.

    Aber bis dahin lade ich Sie gerne ein, Herr Löttgen, dass wir gemeinsam auf die Straße für unsere Demokratie gehen und die Stimme erheben.

    Ihr Entwurf ist schlecht, und aus einem schlechten Entwurf kann man keinen guten Entwurf machen. Deswegen lassen Sie uns über unser Versammlungsfreiheitsgesetz diskutieren.

    Aber auch da gibt es einen Punkt, den ich meiner Fraktion nach der Demonstration am vergangenen Samstag zur Verbesserung vorschlagen werde, und zwar ein ganz klares Bekenntnis im Versammlungsgesetz: Die Freiheit der Berichterstattung nach Art. 5 des Grundgesetzes ist sicherzustellen. – Das ist ein Verbesserungsvorschlag, den ich meiner Fraktion vorschlagen werden, damit auch diese Botschaft im neuen Versammlungsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen klar ist.

    Vielen herzlichen Dank.

     

  • Ein enttäuschender und empathieloser Auftritt des Justizministers

     

    Hierzu erklärt Sven Wolf, Obmann der SPD-Fraktion im PUA III:

    „In der Tragödie um den Tod des jungen Syrers Amad A. hat der Rechtsstaat eine Vielzahl von Fehlern begangen, die sich leider nicht mehr rückgängig machen und nur noch im Nachhinein korrigieren lassen. Als Justizminister trägt Peter Biesenbach für diese Fehler im Vollzugsbereich politische Verantwortung. Diese Verantwortung zu übernehmen war er heute vor dem PUA aber nicht bereit. Eine Entschuldigung auszusprechen, war ihm heute – so wörtlich – zu ,banal‘. Er wisse auch nicht, wofür er sich entschuldigen solle. Das war beschämend und verstörend zugleich.

    Einen empathieloseren Auftritt eines politischen Verantwortungsträgers habe ich selten erlebt. Das ist angesichts des Todes eines unschuldigen jungen Mannes, der in der Obhut des Staates um sein Leben gekommen ist, sehr enttäuschend gewesen. Peter Biesenbach hätte heute das Vertrauen in die staatlichen Einrichtungen des Justizwesen wieder stärken können. Stattdessen hat er durch sein Verhalten gezeigt, worum es ihm in diesem tragischen Fall wirklich ging: die Verteidigung seines Ministerpostens.“

     

  • Sondersitzung des PUA III: Der Innenminister muss den Datenverlust erklären

    Sondersitzung des PUA III: Der Innenminister muss den Datenverlust erklären

    Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und Sprecher im PUA III:

    „Es stehen viele offene Fragen im Raum, denen sich der Innenminister in einer Sondersitzung sehr zeitnah stellen muss. Die Öffentlichkeit hat das Recht darauf zu erfahren, wieso beweiserhebliche Daten über die Inhaftierung von Amad A. vor Abschluss der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses gelöscht wurden.

    Der Innenminister wird erklären müssen, wieso seine eigenen Behörden gegen seinen Erlass aus dem Dezember 2018 verstoßen haben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist außerdem unklar, ob beweiserhebliche Daten durch die Löschung endgültig weg sind oder ob sie vollständig rekonstruiert werden können. Das ist für die Frage relevant, ob jetzt ein externer, neutraler Datensachverständiger zur Prüfung eingeschaltet werden kann. Außerdem ergeben sich aus neueren Akten Hinweise, dass wir seitens des Innenministeriums und seiner Behörden bis heute immer noch nicht alle relevanten Akten erhalten haben. Auch hierzu wird er sich äußern müssen.“

    Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Kleve“ (PUA III) hat gleich zu Beginn seiner Arbeit die Landesregierung aufgefordert, alle relevanten Daten zum Fall des zu Unrecht inhaftierten Amad A. zu übermitteln. Das bedeutet selbstverständlich auch, dass Originaldaten nicht gelöscht werden dürfen.

    Dieser Aufforderung ist der Innenminister zunächst nachgekommen. Er ordnete am 3. Dezember 2018 bezogen auf die Sicherung der Daten des im Zellenbrand verstorbenen Amad A. an: „Im Hinblick auf die für den Sachverhalt potentiell relevanten Unterlagen ist sicher zu stellen, dass es nicht zu Löschungen kommt. Es ist insbesondere zu vermeiden, dass automatisierte Löschungen erfolgen. Falls Löschungen systembedingt nicht ausgesetzt werden können, müssen potentiell relevante Unterlagen gesichert werden.“

    Noch im September 2020 wurde im PUA III mitgeteilt, dass das Innenministerium eine Löschung verhindern werde. Nun wurde in der Sitzung des PUA III am 11. Mai 2021 bekannt, dass entgegen aller Zusagen dennoch Daten von Amad A. aus dem Fahndungssystem ViVA automatisiert gelöscht wurden. Dies hätte durch einen händischen Eingriff der Fachadministratoren im Verantwortungsbereich des Innenministers verhindert werden können und müssen.

  • Thomas Kutschaty: „Hilfe für verzweifelte Menschen in Moria ist gemeinsame Aufgabe aller demokratischen Kräfte“

    Thomas Kutschaty: „Hilfe für verzweifelte Menschen in Moria ist gemeinsame Aufgabe aller demokratischen Kräfte“

    Foto: Daniel Behmenburg

    Zu der katastrophalen Situation im Flüchtlingslager Moria erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Brände auf Moria sind durch und durch katastrophal. Die Europäische Union muss jetzt zeigen, dass sie ihre eigenen Werte und Versprechen noch ernst nimmt. Es sind ausnahmslos alle gefragt, den Betroffenen und den griechischen Behörden schnell zu helfen.

    Vor wenigen Wochen noch haben Armin Laschet und Joachim Stamp den verzweifelten Menschen auf Lesbos Unterstützung versprochen. Nun muss Nordrhein-Westfalen tatsächlich voran gehen. Viele unserer Städte und Gemeinden haben sich schon vor langer Zeit bereit erklärt, Geflüchtete aufzunehmen. Dass sie daran gehindert wurden, selbstbestimmt Verantwortung für notleidende Menschen zu übernehmen, ist ein Armutszeugnis. Wie es dazu kam, muss aufgearbeitet werden.

    Doch Schuldzuweisungen retten kein Leben. Jetzt zählt es. Wir müssen denjenigen, die in diesen Stunden um ihre Existenz kämpfen, in Europa und auch bei uns in NRW eine Perspektive geben. Die zügige Entwicklung eines landesweiten Plans hierfür ist gemeinsame Aufgabe der demokratischen Kräfte im NRW-Landtag. Deshalb bieten wir der Landesregierung bei der gemeinsamen Entwicklung eines solchen Plans ausdrücklich unsere Unterstützung an.“

     

  • Thomas Kutschaty: „Unser aller Verantwortung ist jetzt besonders gefragt“

    Thomas Kutschaty: „Unser aller Verantwortung ist jetzt besonders gefragt“

    Zu den heute von Ministerpräsident Armin Laschet angekündigten Lockerungen in der Corona-Krise erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Es ist richtig, dass heute bundeseinheitlich weitere Lockerungen beschlossen wurden. Wir alle sehnen uns nach Ordnung, Orientierung und Struktur in unserem Alltag. Die jetzt vereinbarten Maßnahmen sind dafür ein wichtiger Schritt. Er darf jetzt nur nicht erneut durch eine chaotische Kommunikation der Landesregierung verstolpert werden. In den vergangen Tagen und Wochen ist schon genug Vertrauen verspielt worden.

    Bei aller Hoffnung auf eine Rückkehr in die sogenannte Normalität muss aber klar sein, dass wir zunächst weiter im Stand-by-Modus bleiben und jederzeit auf neue Entwicklungen reagieren können müssen. Unser aller Verantwortung ist jetzt besonders gefragt. Die beschlossenen Lockerungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir weiterhin sehr vorsichtig sein müssen. Denn Gesundheit und der Schutz der Bevölkerung stehen nach wie vor an erster Stelle. Dies klar zu kommunizieren und mit schlüssigen Konzepten zu hinterlegen, erwarte ich von den politisch Verantwortlichen in unserem Land.“

  • 70 Jahre Grundgesetz – Eine Geschichte von Mut und Hoffnung

    70 Jahre Grundgesetz – Eine Geschichte von Mut und Hoffnung

    Kurz nach der Zeit des Nationalsozialismus und der schrecklichen Kriege war das Bekenntnis zu einer freiheitlich-demokratischen Verfassung ein sehr mutiger Akt. Er war mutig, weil die Ideale des Grundgesetzes der Realität im damaligen Deutschland nicht entsprachen. Es war aber das große Ziel, dass eines Tages die formulierten Ideale die Realität werden sollten. Also war es nicht nur Mut, sondern auch die Hoffnung auf ein besseres und lebenswerteres Deutschland, wovon die Gestaltung des Grundgesetzes gezeichnet war. Für ihren Mut und für ihre Hoffnung verdienen daher die Mütter und Väter des Grundgesetzes unseren herzlichsten Dank.

    Besonders ist unser Grundgesetz nicht zuletzt auch, weil sie neben ihrer Funktion als Verfassung uns auch an die Zeit der Trennung erinnern soll. Das Grundgesetz als „Provisorium“ sollte nach einer Wiedervereinigung ihren Platz für eine Verfassung für Gesamtdeutschland räumen. Doch das Grundgesetz wurde beibehalten, um an die Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg zu erinnern.

    Das Grundgesetz ist zwar nun 70 Jahre alt, aber das bedeutet nicht, dass wir nicht auch für die Gegenwart und für die Zukunft Verantwortung für ein gutes Grundgesetz tragen. Denn eine weitere Besonderheit unseres Grundgesetzes ist, dass es sich an die Entwicklungen in unserer Gesellschaft anpasst und sich ständig weiterentwickelt. Damit das Grundgesetz auch gut bleibt und sich weiterhin entwickeln kann, ist unser aller Engagement gefragt.

    Aktuell leben wir in einer Zeit, in der die hart erkämpften zentralen Bekenntnisse unseres Grundgesetzes von manchen politischen Strömungen in Frage gestellt und gefährdet werden. Dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist für uns als Gesellschaft eine besonders große Verantwortung.

    Daher nutze ich den 70. Geburtstag des Grundgesetzes als Anlass dazu, um darauf aufmerksam zu machen, dieser Verantwortung bewusst zu sein und mit Mut und Hoffnung, wie schon damals die Mütter und Väter des Grundgesetzes, hinter den Werten unserer Gesellschaft zu stehen.

     

  • DSGVO – was hat sich für Vereine und Organisationen geändert?

    DSGVO – was hat sich für Vereine und Organisationen geändert?

    Zu einer breiten Diskussion mit Gästen aus den verschiedenen Vereinen und Organisationen, die von den Änderungen durch die DSGVO betroffen sind, lud die SPD-Landtagsfraktion am 20.11.2018 in den Landtag.

    Im Zentrum der Veranstaltung „180 Tage EU-Datenschutzverordnung – Umsetzung und Unterstützung für das Ehrenamt“ standen Fragen der Verantwortlichkeit, der Daten-Speicherung und Auskunftserteilung, der Datenschutzerklärung und des Verarbeitungsverzeichnisses sowie der Richtigkeit von Websiteangaben, aber auch weitere Aspekte wie die Bedeutung der DSGVO für den e-Mail-Verteiler und die Nutzung von Facebook-Fanseiten.

    Durch die Veranstaltung führten der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sven Wolf und die Sprecherin für Digitalisierung und Innovation, Christina Kampmann. Mit den Gästen diskutieren vom Podium aus die Europapolitikerin Birgit Sippel, der Bundespolitiker Ulrich Kelber und die Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Helga Block, sowie der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke.

    Einen unterhaltsamen Vortrag mit Berichten aus der Anwaltstätigkeit – so auch über die skurrilsten, schnellsten und teuersten Abmahner im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der direkten Anwendbarkeit im Mai 2018 – gab es zum Einstieg von Christian Solmecke. Anschaulich schilderte er, dass die Tücken der Datenspeicherung im Grunde bereits beim Zugriff auf die Website und der Speicherung der IP-Daten oder etwa der Speicherung der Telefonnummer in der Telefonanlage beginnen. Nutzt man auch noch Assets wie etwa Google fonds, verlässt die IP-Adresse gar den europäischen Raum.

    Beim Datenschutz gehe es primär darum, die Tätigkeiten der großen Unternehmen zu betrachten, hob Birgit Sippel hervor. Da werde viel Stimmung gemacht mit im Grunde unproblematischen Vorgängen wie etwa in der Klingelschild-Debatte. Auch der Frisör könne unproblematisch versichern, dass er die Daten speichert, da ein Vertrag mit dem Kunden zugrunde liege. Die Vereine stünden nicht im Fokus. Auch Ulrich Kelber schilderte die Notwendigkeit eines Datenschutzes, der nun gemeinsam mit allen Ländern möglichst schnell umgesetzt werden müsse, und die Wichtigkeit einer Beratung durch eine gut ausgestattete Datenschutzbehörde.

    Helga Block bestätigte, die Aufsichtsbehörden würden im Falle der Vereine zunächst einmal den Dialog suchen und bisher sei überhaupt erst ein Verein wegen der Weitergabe von Mitgliederdaten betroffen gewesen.

    Die druckfrische Broschüre „Datenschutz im Verein“ hatte die Datenschutzbeauftragte mitgebracht. Hierin seien bereits die Praxis-Erfahrungen aus zahlreichen Fragen und Antworten im Kontakt mit Vereinen und Organisationen eingeflossen, betonte die Datenschutzbeauftragte.

    Broschüre der Landesdatenschutzbeauftragten

    Die Gäste plädierten dafür, zu berücksichtigen, dass besonders die ältere Generation mitgenommen werden müsse, von denen manche nicht einfach dazu zu bewegen seien, nun noch zusätzliche Formulare für den Verein zu unterzeichnen. Die Mehrbelastung für das Ehrenamt durch die Umsetzungsaufgaben und die Schwierigkeit, Datenschutzbeauftragte außerhalb des Vorstandes zu benennen, waren weitere Aspekte, um deren Berücksichtigung gebeten wurde.