Schlagwort: Strafvollzug

  • Kommissionsbericht im Strafvollzug: Minister Biesenbach ist jetzt gefordert

    Kommissionsbericht im Strafvollzug: Minister Biesenbach ist jetzt gefordert

    Foto: Daniel Behmenburg

    Dazu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Expertenkommission hat 53 konkrete Empfehlungen ausgesprochen, um die Anzahl der Suizide im Justizvollzug zu reduzieren, die Brandgefahr zu minimieren und den Umgang mit psychisch kranken Inhaftierten zu verbessern. Für den Bericht und die Empfehlungen danke ich den Kommissionsmitgliedern im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich. Wir bieten der Landesregierung unsere Unterstützung bei der schnellstmöglichen und vollständigen Umsetzung dieser Maßnahmen an. Dieser Bericht ist viel zu wichtig, um ihn in der Schublade verschwinden zu lassen.“

     

     

  • Unbesetzte Stellen in Justiz und Strafvollzug – Minister Biesenbach muss jetzt liefern

    Unbesetzte Stellen in Justiz und Strafvollzug – Minister Biesenbach muss jetzt liefern

    Dazu erklärt Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die von Minister Biesenbach vorgelegten Zahlen sind erschütternd. Besonders besorgniserregend ist, dass 36 Richterstellen an den Verwaltungsgerichten nicht besetzt sind. Und dies trotz der extrem hohen Belastung, mit der die Verwaltungsgerichte bereits jetzt zu kämpfen haben. Dem muss Abhilfe geschafft und schnellstmöglich gehandelt werden.

    Bisher wird der Minister seiner Verantwortung nicht gerecht. Wir haben als SPD-Fraktion sein Vorhaben für mehr Stellen in der Justiz im Rahmen der Haushaltsberatungen wohlwollend begleitet. Jetzt muss er endlich liefern.

    Lisa Kapteinat MdL, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion

    Bezeichnend ist aber auch, dass der Minister auf Nachfrage der SPD-Fraktion eingestehen musste, dass die Stabsstellen im Ministerium, die im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2017 geschaffen wurden, besetzt sind.

    Das zeigt einmal mehr, dass der Minister zunächst einmal an sich selbst, an seiner Öffentlichkeitsarbeit und nicht wirklich an einer verbesserten Personalausstattung in der Justiz und im Strafvollzug interessiert ist. So verschafft Minister Biesenbach seinem Kabinettskollegen Finanzminister Lienenkämper ein riesiges Haushaltsplus – und dies auf dem Rücken der Beschäftigten im Justizbereich.“

  • Zahl der Gefangenen in den letzten Jahren gesunken

    Zahl der Gefangenen in den letzten Jahren gesunken

    37.294 verurteilte Strafgefangene haben im Jahr 2016 in den Gefängnissen in NRW eingesessen. Diese Zahl gab Justizminister Thomas Kutschaty in Düsseldorf bekannt: „Im vergangenen Jahr waren in Nordrhein-Westfalen 37.294 Menschen inhaftiert, ein großer Teil davon nur für wenige Monate, manche aber auch schon über 40 Jahre. In NRW gibt es insgesamt 36 Justizvollzugsanstalten mit derzeit 17.605 belegbaren Haftplätzen.

    Die Auslastungsquote beträgt mit Stand von heute 87 Prozent. Daraus folgt: Für jeden Gefangenen gibt es auch einen Haftplatz.

    Darüber hinaus halten wir am Standort Krefeld eine komplette Zweiganstalt als Reserve im Standby. Der Justizvollzug ist für die Aufgaben der Zukunft gut aufgestellt. Für einen reibungslosen Justizvollzug sorgen tagtäglich rund 8.650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das sind 457 Bedienstete mehr als noch vor sechs Jahren. Außerdem ist die Zahl der Mehrarbeitsstunden in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken.“

    Die Zahl der Gefangenen ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Während im Jahr 2005 in den Haftanstalten durchschnittlich 17.711 Gefangene pro Monat einsaßen, waren es im Jahr 2016 noch 15.597 Personen.

    Neben dem geschlossenen Vollzug für Männer und Frauen gibt es in Nordrhein-Westfalen in den Anstalten spezielle Abteilungen für ältere Gefangene, Mutter-Kind-Abteilungen, sozialtherapeutische Abteilungen und ein eigenes Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg.

    NRW hat bundesweit die meisten Gefangenen, die im offenen Vollzug auf ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet werden, darunter mit der JVA Bielefeld-Senne die größte Haftanstalt des offenen Vollzugs in Europa.

  • Dienstrecht: Starkes Signal an die Beschäftigten im Justizbereich

    Dienstrecht: Starkes Signal an die Beschäftigten im Justizbereich

    Dazu erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

    „Nach vielen Jahren beenden wir eine jahrelange Ungleichbehandlung. Die Beamtinnen und Beamten in den Justizvollzugseinrichtungen unseres Landes erhalten künftig Gefahrenzulagen in gleicher Höhe wie bei Polizei und Feuerwehr. Wir werden die sogenannte ,Gitterzulage‘ daran angleichen und auf 130 Euro im Monat erhöhen. In Summe bedeutet dies bei 25 Jahren im Dienst rund 7.500 Euro mehr. Künftig gelten überall die gleichen Regeln für die Gefahrenzulagen. Die Zulage gibt es künftig erst nach den ersten zwei Jahren im Dienst. Dabei wird aber Bestandsschutz gewährt.“

    Als eine weitere Maßnahme haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, das Kleidergeld für Justizbeschäftigte auf 35 Euro pro Monat anzuheben. „Die Kolleginnen und Kollegen im Strafvollzug oder als Wachtmeister bei Gericht kaufen sich ihre Uniformen selbst. Eine Anhebung der Pauschale an die Preisentwicklung war bereits seit langem überfällig“, erklärt Wolf die Maßnahme.

    „Von den Änderungen für alle Besoldungsbereiche, wie der Abschaffung der niedrigsten Besoldungsstufen mit A3 und A4 und der Wiedereinführung der Jubiläumszulagen, profitieren auch Vollzug und Justiz. Mit den weiteren Maßnahmen zeigen wir nochmals unsere besondere Wertschätzung für die gute Arbeit der Kolleginnen und Kollegen.“

  • Sven Wolf: „Präventive Politik in der Justiz auch mit zusätzlichem Geld für 2016 stärken“

    Sven Wolf: „Präventive Politik in der Justiz auch mit zusätzlichem Geld für 2016 stärken“

    „In vielen Gesprächen hat sich die SPD-Landtagsfraktion mit den Trägern der freien Straffälligenhilfe ausgetauscht. Wir haben uns die Aufgaben und deren Finanzierung angesehen. Dabei geht es um Projekte zur Haftverkürzung, der Täterarbeit, der Förderung der ehrenamtlichen Arbeit im Vollzug, der Behandlung von Sexualstraftätern, des Täter-Opfer-Ausgleichs und des Übergangsmanagements im Jugendarrest. Auf den ersten Blick alles sehr verschiedene Projekte. Aber eines verbindet sie: Immer wenn diese Arbeit erfolgreich läuft, können künftig neue Straftaten vermieden werden. Im Kern alles Projekte, die genau auf unserer Linie der präventiven Politik liegen. Das ist eine gute Ergänzung zur Arbeit des Allgemeinen Sozialdienstes der Justiz. Deshalb wollen wir diese beiden Säulen stärken und beibehalten.

    Wir mussten jedoch feststellen, dass die Träger seit Jahren deutlich mehr Eigenmittel aufbringen müssen. Besonders die offene und transparente Darlegung der finanziellen Lage hat uns davon überzeugt, dass es keine ‚stillen Finanzreserven‘ oder Querfinanzierungen gibt. Daher haben wir in der zweiten Lesung des Haushalts 2016 beschlossen, die betroffenen Haushaltsstellen um insgesamt 700.000 Euro zu erhöhen. Zudem werden wegen der steigenden Fallzahlen an den Sozialgerichten zusätzliche Richterstellen geschaffen.

    In NRW kommen immer häufiger unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an. Diese große Herausforderung bedeutet für die Amtsgerichte vor Ort eine steigende Anzahl an Vormundschaftssachen. Dem beugen wir vor, indem auch hier 13 zusätzliche Richterstellen und zusätzliche Stellen in den Geschäftsstellen eingerichtet werden.“

  • Sven Wolf: „Die Belegungssituation im Strafvollzug in NRW entspannt sich weiter“

    Sven Wolf: „Die Belegungssituation im Strafvollzug in NRW entspannt sich weiter“

    Die CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag übt Kritik an der Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten. Dazu erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

    „In NRW befinden sich immer weniger Menschen in den Gefängnissen. Im vergangenen Jahr waren es 15.752, rund 500 weniger als im Jahr zuvor und rund 2.000 weniger als im Jahr 2006.  Vor Jahren gab es noch massive Überbelegungen, davon sind wir inzwischen wieder weit entfernt. Auch wenn von den 19.204 Haftplätzen in NRW derzeit rund 1.000 nicht belegbar sind, besteht dennoch ein Puffer von rund 1.500 freien Haftplätzen.

    Das Land wird kleinere und alte Anstalten in den kommenden Jahren schließen. Dafür setzt die Landesregierung die Mitarbeiter in anderen Einrichtungen ein und nimmt viel Geld in die Hand, um alte Anstalten zu modernisieren. Dann hat das Land mehr Personal für die Arbeit mit den Inhaftierten und deren zeitgemäße Unterbringung. Die Prinzipien der rot-grünen Koalition gelten: Wir verwalten keine Überkapazitäten. Wir schaffen uns finanzielle Freiräume und handeln vorausschauend.

    Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Das Justizministerium startet das größte Modernisierungsprogramm in den Gefängnissen in NRW.“

  • Sven Wolf: „NRW hat ein eigenes Strafvollzugsgesetz“

    Sven Wolf: „NRW hat ein eigenes Strafvollzugsgesetz“

    „Wir streben daher einen Behandlungsvollzug an, der von den Gefangenen viele Anstrengungen abverlangt. Das ist auch gut so, schließlich wollen wir die Häftlinge in der zur Verfügung stehenden Zeit befähigen, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen.

    Neben der sozialtherapeutischen Behandlung sowie dem Ausbau von schulischen und beruflichen Qualifizierungen stärken wir auch die soziale Wiedereingliederung. Dafür sind eine gute Entlassungsvorbereitung und ein strukturiertes Übergangsmanagement die wichtigsten Voraussetzungen. Eine erfolgreiche Wiedereingliederung dient nicht nur den ehemaligen Straffälligen, sondern natürlich auch dem nicht zu vergessenden Schutz der Allgemeinheit.

    Wir sind mit unserem Gesetz jedoch ebenfalls neue Wege beim Schutz der Opfer gegangen. Deshalb haben wir wichtige Regelungen direkt implementiert – angefangen von den Auskunftsansprüchen des Opfers bis hin zur Berücksichtigung der Opferbelange bei der Gestaltung des Vollzugsplans und bei der Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen. Wir freuen uns, dass Experten bei der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss die Regelungen zum Opferschutz sogar als Höhepunkt des Gesetzes bewertet haben.“

     

  • Nadja Lüders/Sven Wolf: „Wir modernisieren den Strafvollzug“

    Dazu erklären Nadja Lüders, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, und der rechtspolitische Sprecher Sven Wolf:

    Nadja Lüders: „Die Anhörung hat eindeutig gezeigt, dass wir mit dem Entwurf der Landesregierung auf dem richtigen Weg sind, den Strafvollzug in unserem Land zu modernisieren und nachhaltig zu verbessern. Insbesondere das klare Bekenntnis zu einem aktivierenden Behandlungsvollzug wurde einhellig begrüßt. Die Regelungen zur opferbezogenen Vollzugsgestaltung wurden als positiv und vorbildlich gestaltet hervorgehoben. Sie trügen dazu bei, die Ängste der Opfer nach der Straftat zu überwinden oder wenigstens abzubauen.“

    Sven Wolf: „Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren nun die Aufgabe haben, die Stellungnahmen der Sachverständigen im Einzelnen auszuwerten. Besonders wichtig sind uns hierbei auch die Ausführungen hinsichtlich eines effektiven, früh beginnenden Übergangsmanagements vom Strafvollzug in die Freiheit. Nur so können wir eine nachhaltige soziale (Re-)Integration gewährleisten.“

  • Thomas Kutschaty: „Warnschussarrest ist kein taugliches Mittel gegen Jugendkriminalität.“

    Thomas Kutschaty: „Warnschussarrest ist kein taugliches Mittel gegen Jugendkriminalität.“

    der bei seiner heutigen Rede im Bundesrat deutlich machte, dass dieser Lösungsansatz an der Realität vorbeigehe, da er die Ursachen von Kriminalität ignoriere. Darüber hinaus ist für den NRW-Minister die weitere Verschärfung des Jugendstrafrechts durch die Einführung eines so genannten Warnschussarrestes kein taugliches Mittel gegen Jugendkriminalität.

    „Die Vorstellung von CDU/CSU und FDP, der Warnschussarrest setze einen erfolgversprechenden Impuls zur Verhaltensänderung, geht völlig an den Realitäten jugendlicher Täterkarrieren vorbei. Wenn das Jugendgericht gegen einen jungen Menschen eine Jugendstrafe verhängt, beruht dies zumeist auf dem Vorliegen schädlicher Neigungen. Erhebliche Erziehungsmängel lassen erwarten, dass der Täter ohne längere Gesamterziehung weitere schwere Straftaten begehen wird. Eine solche Gesamterziehung, die massive Sozialisationsdefizite beseitigt, braucht einen langen Atem. Sie kann im Rahmen eines Arrestes nicht geleistet werden. Mehr noch: Wir gefährden die Erfolge der Bewährungshilfe. Um Verantwortungsbewusstsein zu fördern und den Umgang miteinander zu lernen ist ein in sich stimmiges dauerhaftes Bewährungskonzept erforderlich. Der Arrest ist dabei nur ein Störfaktor“, so Kutschaty. Der Justizminister weiter: „Mit der Schaffung eines Warnschussarrestes stellen sich CDU/CSU und FDP gegen die Bewertung der Fachwelt und versprechen eine höhere Wirksamkeit, obwohl der Warnschussarrest bestenfalls nur nutzlos ist. Selbst der erzieherisch optimal ausgestaltete Jugendarrest – und einen solchen streben wir in Nordrhein-Westfalen mit unserem künftigen Jugendarrestvollzugsgesetz an – kann eine langjährige negative Persönlichkeitsentwicklung nicht in maximal vier Wochen umkehren. Bei jungen Menschen mit schweren Entwicklungsdefiziten ist der Jugendarrest daher verfehlt.“

  • Neue Leitlinien für den Strafvollzug: Resozialisierung, Übergangsmanagement und Opferschutz.

    Neue Leitlinien für den Strafvollzug: Resozialisierung, Übergangsmanagement und Opferschutz.

    Wir waren uns einig, dass die Resoziali­sierung und ein funktionierendes Übergangsmanagement eine wichtige Aufgabe sind“ führte Wolf aus.

    „Rückfälligkeiten zu vermeiden, ist der beste und sicherste Schutz für die Bevölkerung. Die Leitlinien waren in der letzten Wahlperiode bereits Thema im Rechtsausschuss und sind trotz drängen der Opposition nicht übereilt, sondern fundiert und im Dialog mit den Beteiligten im Vollzug erarbeitet worden. Einige der ersten Ideen wurden unter anderem den vielen Mitgliedern der Beiräte der Vollzugsanstalten vorgetragen“ erinnert Wolf, der selbst für die Stadt Remscheid im bisherigen Beirat der JVA Remscheid saß.

    „Ein Schlüssel zum Resozialisierungserfolg liegt im Übergang von drinnen nach draußen. Die Zeiten einer Entlassung wie im Film „Blues Brothers“ persifliert sind vorbei. Mit dem Koffer vor der Tür sollte die Entlassung nicht beginnen. Da hat die JVA Remscheid gute Beispiele geliefert in dem die Mitarbeiter der Bundesagentur frühzeitig in die JVA kamen und dort die Zeit nach der Entlassung mit den Insassen besprachen“ so Wolf.

    Ein weiterer Schwerpunkt der Leitlinien findet sich bei den Opferbelangen wieder, die durch eine opferbezogenen Vollzugsgestaltung beachtet werden sollen. Hierzu gehören Widergutmachungen und Maßnahmen zum Schutz der Opfer gleichermaßen. Die Leitlinien werden in der neuen Wahlperiode in einem eigenem Landesstrafvollzugsgesetz münden.

    Pressemeldung des Justizministeriums:
    http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/PresseJM/12-06-27/index.php