Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.
„Wir streben daher einen Behandlungsvollzug an, der von den Gefangenen viele Anstrengungen abverlangt. Das ist auch gut so, schließlich wollen wir die Häftlinge in der zur Verfügung stehenden Zeit befähigen, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Neben der sozialtherapeutischen Behandlung sowie dem Ausbau von schulischen und beruflichen Qualifizierungen stärken wir auch die soziale Wiedereingliederung. Dafür sind eine gute Entlassungsvorbereitung und ein strukturiertes Übergangsmanagement die wichtigsten Voraussetzungen. Eine erfolgreiche Wiedereingliederung dient nicht nur den ehemaligen Straffälligen, sondern natürlich auch dem nicht zu vergessenden Schutz der Allgemeinheit.
Wir sind mit unserem Gesetz jedoch ebenfalls neue Wege beim Schutz der Opfer gegangen. Deshalb haben wir wichtige Regelungen direkt implementiert – angefangen von den Auskunftsansprüchen des Opfers bis hin zur Berücksichtigung der Opferbelange bei der Gestaltung des Vollzugsplans und bei der Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen. Wir freuen uns, dass Experten bei der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss die Regelungen zum Opferschutz sogar als Höhepunkt des Gesetzes bewertet haben.“
