In Abstimmung mit den anderen Bundesländern haben die Vorsitzenden der Justizprüfungsämter in NRW bei den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln und das Justizministeriums entschieden, dass das Sommersemester 2020 für alle Studierenden im Fach „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt bleibt.
Damit verlängert sich die Frist für den sogenannten „Freiversuch“. Prüfungsleistungen aus diesem Semester werden aber anerkannt. Damit ist die Chancengleichheit für alle Prüflinge gewahrt.
