Freiversuchsfrist im Jurastudium wird verlängert
Wir haben mehrfach nachgehakt, dass dieses Sommer-Semester 2020 für die Jura-Studierenden nicht mitgezählt gezählt wird bei der Semesteranzahl für den „Freiversuch“. Gut, dass das jetzt so beschlossen wurde. Das nimmt Druck von den Studierenden, die in der Corona-Krise auch vor neuen Herausforderungen stehen.
In Abstimmung mit den anderen Bundesländern haben die Vorsitzenden der Justizprüfungsämter in NRW bei den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln und das Justizministeriums entschieden, dass das Sommersemester 2020 für alle Studierenden im Fach „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt bleibt.
Damit verlängert sich die Frist für den sogenannten „Freiversuch“. Prüfungsleistungen aus diesem Semester werden aber anerkannt. Damit ist die Chancengleichheit für alle Prüflinge gewahrt.