Schlagwort: Justiz

  • 10. November ist „Tag des Betreuungsrechts“ an 57 NRW-Gerichten

    10. November ist „Tag des Betreuungsrechts“ an 57 NRW-Gerichten

    „Das Betreuungsrecht – und mit ihm die so genannte Vorsorgevollmacht – ist keineswegs ein Thema, das nur Menschen fortgeschrittenen Alters betrifft“, betonte der Minister. „Jeder von uns kann von einem Augenblick zum anderen eine rechtliche Betreuung benötigen – unabhängig vom Alter. Niemand ist beispielsweise vor einem Unfall gefeit, der in schlimmen Fällen dazu führt, dass ein anderer Mensch sich um die rechtlichen Angelegenheiten kümmern muss.“

    „Wer von einem schweren Schicksalsschlag getroffen wird und niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, dem muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite stellen“, so der Minister weiter. „Die Betreuerin oder der Betreuer regeln dann die rechtlichen Angelegenheiten der betreuten Person, soweit dies erforderlich ist. Sie können beispielsweise bestimmen, ob und wie deren Vermögen für die Pflege eingesetzt wird, ob und welche Pflegeeinrichtung in Betracht kommt oder ob die bisherige Wohnung gekündigt werden muss.“

    Der Schlüssel, um die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch ein Betreuungsgericht zu verhindern und selbstbestimmt einen vertrauten Menschen umfassend mit der Wahrnehmung aller relevanten Entscheidungen zu betrauen, sei eine Vorsorgevollmacht, so der Minister weiter. Ein Musterformular befinde sich in der vom Justizministerium herausgegebenen kostenlosen Broschüre zum Betreuungsrecht, wie sie jährlich rund 100.000 Mal verteilt werde. Neu sei ein Flyer, der in knapper Form über die Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informiere. „Wir lassen diesen Flyer auch in russischer und türkischer Sprache drucken. Die Herausgabe des Flyers in weiteren Fremdsprachen ist in der Planung“, so der Minister.

    Eine Übersicht über die Aktivitäten der 57 teilnehmenden Gerichte am Donnerstag, den 10. November 2011, befindet sich unter www.justiz.nrw.de. Einen Überblick über das Thema Betreuungsrecht gibt es auch unter www.betreuung.nrw.de.

  • Landtag billigt „Fußfessel“-Staatsvertrag

    Landtag billigt „Fußfessel“-Staatsvertrag

    „Mit der so genannten elektronischen Fußfessel unterstützen wir einerseits aus der Haft oder der Sicherungsverwahrung Entlassene, damit sie ihren Weg in die Gesellschaft zurück finden. Andererseits haben wir ein weiteres wichtiges Mittel an der Hand, um im Rahmen des rechtlich Möglichen den bestmöglichen Schutz der Allgemeinheit vor rückfallgefährdeten Straftätern zu schaffen“, erklärte der Minister heute (Donnerstag, 20. Oktober 2011) in Düsseldorf. „Auch wenn sich Rückfalltaten durch die Überwachung nicht sicher verhindern lassen werden, so geht von der Möglichkeit, den Aufenthaltsort rückwirkend genau bestimmen zu können, eine erhebliche Abschreckungswirkung aus.“

    Die GÜL wird ihren Sitz in Hessen haben und soll ab dem 1. Januar 2012 ihre Arbeit aufnehmen. Neben NRW wollen sich nach derzeitigem Stand neun weitere Bundesländer an der Überwachungsstelle beteiligen. „Die GÜL wird eine effizient arbeitende Einrichtung sein, mit der NRW seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Führungsaufsichtsfällen nachkommen will“, so der Minister. Zudem sei die Beteiligung an einer länderübergreifenden Einrichtung „die kostengünstigste Möglichkeit, unserer Überwachungsaufgabe gerecht zu werden“.

    Der Minister betonte weiter: „Die ‚Fußfessel‘ wird in Nordrhein-Westfalen nur in ihrem gesetzlichen Rahmen eingesetzt. Nicht mehr und nicht weniger. Ob womöglich in Zukunft weitere Anwendungsbereiche sinnvoll sind, brauchen wir heute nicht zu diskutieren. Erst einmal gilt es, die Wirksamkeit der Geräte dort zu beobachten, wo sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.“

    Hintergrund:

    Die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) ist seit dem 1. Januar dieses Jahres im Strafgesetzbuch geregelt. Sie wird im Zuge der Führungsaufsicht angewendet, der – unter bestimmten Voraussetzungen – wegen eines schwerwiegenden Delikts verurteilte Straftäter nach ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug unterstehen. Geht von einem Probanden weiterhin eine besondere Gefahr aus, so kann ihm das zuständige Gericht die Weisung erteilen, ein technisches Überwachungsgerät – die so genannte elektronische Fußfessel – zur Feststellung seines Aufenthalts mittels GPS bei sich zu tragen.

    Vorgesehen ist eine zentrale technische Überwachung und eine Übermittlung der Ereignismeldungen an die GÜL, die rund um die Uhr besetzt sein und die Aufgabe haben wird, die bei ihr eingehenden Daten auszuwerten. Auf dieser Grundlage wird die Überwachungsstelle in der Lage sein, die zuständigen Stellen in den Ländern ohne Zeitverzug auf etwaige Gefahrensituationen hinzuweisen.

  • Justizminister Kutschaty zur Sicherungsverwahrung: „Klares Signal nach Berlin“

    Justizminister Kutschaty zur Sicherungsverwahrung: „Klares Signal nach Berlin“

    Einen entsprechenden Vorschlag hat Nordrhein-Westfalen im August vorgelegt. Dass die meisten Länder diesem Vorschlag im Kern zustimmen, habe die heutige Diskussion gezeigt, so der Minister heute (Donnerstag, 22.09.2011) nach der Konferenz in Magdeburg.

    Umso unverständlicher sei es, dass die Bundesministerin insoweit mit leeren Händen nach Magdeburg angereist sei, kritisierte Kutschaty: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Tür einen Spalt weit für eine solche Rechtsgrundlage offen gelassen. Wie will die Bundesministerin den Menschen erklären, dass sie diese Möglichkeit nicht ergreift?“

    Das Bundesministerium der Justiz hatte erst am Vorabend der Konferenz einen Vorschlag für das vom Bundesverfassungsgericht verlangten und von den Ländern in den vergangenen Wochen mehrfach angemahnte Gesamtkonzept einer zukünftigen Sicherungsverwahrung übersandt.

    Der Justizminister wertete es als „positives, aber mageres Ergebnis“, dass zumindest bei den Leitlinien für die künftige therapeutische Ausrichtung des Vollzuges ein tragfähiger Konsens zustande gekommen sei. „Den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbedenken ist umfassend Rechnung getragen worden.“

    Dies sei jetzt auch die Zielvorgabe für die Regelung einer nachträglichen Unterbringung, erklärte Minister Kutschaty und fügte mit Blick auf die diesbezügliche Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hinzu: „Nordrhein-Westfalen wird auch weiterhin keine Kompromisse bei der Sicherheit seiner Bürger eingehen.“

  • Justizminister Kutschaty: Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner

    Justizminister Kutschaty: Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner

    Zur Eröffnung des 19. Deutschen Familiengerichtstags verwies der Minister heute (Mittwoch, 14. September 2011) in Brühl auf einen zurzeit dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf, der eine Ergänzung des Paragraphen 1353 BGB dahingehend vorsieht, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gebe es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten, so die Begründung des Entwurfs.

    „Diese rechtspolitische Zielsetzung wird von mir – und da spreche ich auch für die nordrhein-westfälische Landesregierung – geteilt und unterstützt“, betonte der Minister in Brühl. „Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2010 haben wir uns eindeutig dahingehend positioniert, dass wir uns auf Bundesebene für die Öffnung der Ehe einsetzen werden.“

    Das Bundesverfassungsgericht lege die derzeitige grundgesetzliche Regelung allerdings dahingehend aus, dass zum Begriff der Ehe das Merkmal der Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner gehöre. „Jeder Versuch, die Ehe für gleichgeschlechtliche Partner durch einfaches Bundesrecht zu öffnen, ist deshalb mit einem verfassungsrechtlichen Risiko verbunden. Der sicherere Weg ist der einer Änderung der Verfassung.“
    Quelle: jm.nrw.de

  • Sven Wolf: Herr Biesenbach, wir laden zur sachlichen Debatte ein!

    Sven Wolf: Herr Biesenbach, wir laden zur sachlichen Debatte ein!

    „Die Misshandlungsvorwürfe an der Justizvollzugsschule in Wuppertal müssen vollständig aufgeklärt werden. Das ist nicht nur in unser aller Interesse, sondern gerade auch im Interesse der künftigen Anwärter, die auf der JVS in Wuppertal ausgebildet werden.

    Der Minister hat sofort und ohne Zögern nach Bekanntwerden der Vorwürfe reagiert. Zurzeit werden in allen Justizeinrichtungen des Landes Erfahrungen mit Misshandlungen abgefragt. Wir brauchen eine vollständige Aufklärung – die Schnellschüsse des Herrn Biesenbach sind nicht hilfreich: Eine Wertung vor Abschluss der Ermittlungen oder gar ein Fordern von personellen Konsequenzen bringt uns nicht weiter.

    Im Rechtsausschuss haben wir die Opposition heute zu einer Debatte eingeladen. Ich würde gern spätestens nach Abschluss der Ermittlungen neue Ideen für den Vollzug und klare Werte im Umgang mit den Beschäftigen und Insassen dort diskutieren. Wir brauchen charakterstarke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug in NRW, die Tag für Tag ein verbindliches Wertgerüst in die Justizvollzugsanstalten unseres Landes vermitteln.“

  • Wir wollen ein Gesamtkonzept für den Strafvollzug in NRW

    Sven Wolf MdL
    Sven Wolf MdL

    „Die Situation der JVA Aachen ist seit der Zusammenlegung nicht optimal, jedoch ist der begonnene Prozess der Konsolidierung auf einem sehr guten Weg. Es hilft keinem der Beteiligten weiter, jetzt Schreckensszenarien in der Öffentlichkeit zu zeichnen. Nach der Veröffentlichung des vertraulichen Briefs an den Justizminister habe ich unverzüglich mit dem Personalrat der JVA Aachen Kontakt aufgenommen, um die geäußerten Bedenken und Ängste zu besprechen.“

    Die angesprochenen Nöte und Ängste werde man sehr ernst nehmen und intensiv prüfen, um – wo nötig – so schnell wie möglich Abhilfe zu schaffen.  „Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Vorstoß des Justizministers, ein neues Vollzugskonzept mit verbindlichen Standards für alle Justizvollzugsanstalten vorzulegen.“

    „Hier wird eine Politik vorangetrieben, die ganzheitlich ist und nicht wie in den vergangenen Jahren auf Einzelfälle reagiert. Ich möchte gerne den CDU-Abgeordneten Biesenbach an seine eigenen Worte erinnern und gemeinsam überparteilich an einer konstruktiven Lösung arbeiten. Was vor wenigen Monaten richtig war, kann ja jetzt nicht auf einmal falsch sein“, so Wolf abschließend.