Schlagwort: Gesundheitskrise

  • Eine Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise – das Jahr 2020 im Landtag NRW

    Eine Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise – das Jahr 2020 im Landtag NRW

    Zum Ende des Jahre eine gute Gelegenheit, zurückzublicken und zu überlegen, was wir dieses Jahr im Landtag NRW alles gemacht haben. Alles anders mit Hygiene- und Abstandsregeln, aber dennoch haben wir diskutiert, beraten und die Sorgen vieler Menschen ins Plenum eingebracht und gemeinsam nach Lösungen gesucht. Denn auch in der Corona Pandemie funktioniert unser Parlament und unsere Demokratie. Wir sind in einer Gesundheitskrise, aber nicht in einer Demokratiekrise.

    Die Pressestelle des Landtags hat genau nachgezählt. Im Jahr 2020 fanden insgesamt 35 Plenarsitzungen statt. Wir behandelten 518 Tagesordnungspunkte und debattierten in 27 Aktuellen Stunden. 48 Gesetzentwürfe wurden in den Landtag eingebracht, 34 verabschiedet. In mehr als 500 Sitzungen der Ausschüsse wurden Anträge und Gesetzentwürfe im Detail beraten. Darunter waren 165 Anhörungen von Sachverständigen. Wir stellten 1.467 Kleine Anfragen an die Landesregierung. Es gab zudem 12 Große Anfragen der Fraktionen. Der Landtag zählte bis zum 17. Dezember 2020 insgesamt 3.786 Drucksachen.

     

  • Expertenanhörung bestätigt Bedenken

    Expertenanhörung bestätigt Bedenken

    Im Landtag NRW wurden heute Sachverständigen zum geplanten Epidemiegesetz der NRW-Landesregierung gehört. Zu den Stellungnahmen der Expertinnen und Experten erklären Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    Sonja Bongers:

    „Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist schlicht verfassungswidrig. So lautete zumindest das einhellige Urteil aller juristischen Sachverständigen. Insbesondere die vorgesehene Regelung zur Zwangsarbeit von Ärzten und Pflegekräften, aber auch das sich abzeichnende rechtliche Chaos beim Thema Abitur zeigen, dass dieser Gesetzentwurf nicht mit kleinen Korrekturen geheilt werden kann. Das einzige, was von diesem Gesetzentwurf bleiben wird, ist der Beigeschmack, dass eine Regierung dem Parlament überhaupt einen derart fehlerhaften Entwurf zuleiten konnte.“

    Josef Neumann:

    „Die Experten haben unsere Kritik an diesem Gesetzversuch der Landesregierung heute umfassend bestätigt. Ein medizinischer Notstand darf nicht zum Notstand des Parlaments gemacht werden. Wir sind in einer Gesundheitskrise, nicht in einer Demokratiekrise. Auch ethisch geht der Entwurf der Landesregierung weit über das hinaus, was Gesetze regeln können. Vorgaben zu medizinischen Behandlungen gehören nicht in die Hoheit des NRW-Gesundheitsministers. Und wenn dann noch die Verpflichtung zur Zwangsarbeit dazu führt, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Approbation oder Pflegekräfte ihre Berufserlaubnis abgeben, wie es ein Sachverständiger als mögliche Reaktion ins Spiel gebracht hat, dann zeigt dies nur eins: Diese Passage ist völlig überflüssig und geht an der großen Hilfsbereitschaft des Gesundheitspersonals komplett vorbei. Wir brauchen Wertschätzung statt Zwang. Das Gesetz darf und wird so nicht kommen.“

  • Plenarsitzungen in außergewöhnlichen Zeiten. Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise

    Plenarsitzungen in außergewöhnlichen Zeiten. Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise

    Am 24. März habe ich dem Rettungspaket des Landes in Höhe von 25 Milliarden Euro zugestimmt. Dies, obwohl die von unserer Fraktion formulierten konkreten Erwartungen nicht von allen mitgetragen wurden. Wir merken aber jetzt, dass einige unserer Anregungen bei der konkreten Verteilung der Gelder berücksichtigt werden.

    Eine zentrale Forderung ist, die Kommunen auch unter den Rettungsschirm des Landes zu nehmen. Im Zuge der Krise brechen den Kommunen Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen weg. Gleichzeitig steigen die kommunalen Ausgaben etwa im Bereich der Gesundheitsfürsorge an. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Rettungspaktes müssen die Kommunen daher besondere Berücksichtigung finden und Mittel zur Kompensation von Steuerausfällen zur Verfügung gestellt werden.

    Gestern gab es eine intensive Debatte über ein umfangreiches Gesetz der Landesregierung mit vielen einzelnen Maßnahmen, wie Änderungen der Beschlüsse in den Stadträten, Regelungen für Schulabschlüsse oder der Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal.

    In der Debatte haben wir als Fraktion deutlich gemacht, dass auch in einer besonderen Situation die Grundprinzipen des Rechtsstaates und unserer parlamentarischen Demokratie gelten müssen.

    Schließlich haben sich alle Fraktionen verständigt, den Entwurf nun sorgfältig mit Experten zu beraten und erst nächste Woche am Donnerstag erneut aufzurufen. Damit bleibt Zeit, um etwa verfassungsrechtliche Fragen im Detail zu betrachten oder Anregungen aus den Städten aufzugreifen.

    Denn eines ist auch in dieser Pandemie klar: Wir haben eine Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise. Denn der Landtag kann unter den geschilderten Einschränkungen jederzeit zusammentreten und notfalls auch ganz schnell Gesetze beschließen oder wie beim Rettungspakt Steuergelder zur Hilfe bereitstellen.

    Unser Antrag „Städte und Gemeinden nicht im Stich lassen – Kommunen gehören unter den Rettungsschirm“