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  • Wir stehen für den wehrhaften Rechtsstaat – Menschenverachtenden Ideologen und Demokratiefeinden keine Chance lassen

    Wir stehen für den wehrhaften Rechtsstaat – Menschenverachtenden Ideologen und Demokratiefeinden keine Chance lassen

    Heute stellte Innenminister Reul den Verfassungsschutzbericht 2018 vor. Dazu erklären Sven Wolf, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

    Sven Wolf: „Besondere Aufmerksamkeit widmet der aktuelle Verfassungsschutzbericht der Problematik des sich verstärkenden Rechtsextremismus. Hier ist eine zunehmende Radikalisierung zu beobachten. Da extremistische Hassbotschaften insbesondere über das Internet und damit verbundene soziale Plattformen verbreitet werden, sind bei der Bekämpfung der Extremisten neben den staatlichen Ermittlungsbehörden und der Justiz insbesondere auch die Betreiber entsprechender Internetpattformen wie Facebook oder YouTube gefordert. Sie müssen Botschaften mit menschenverachtenden und extremistischen Inhalt zügiger und energischer als bisher entfernen. Es darf nicht zu einer schleichenden Vergiftung des politischen Klimas in unserem Land kommen! Denn dies führt dazu, dass Extremisten zunehmend jedwede Hemmschwelle verlieren und im schlimmsten Fall sogar bereit sind, bis zum  äußersten zu gehen und andere Menschen zu ermorden. Hier müssen alle Demokraten wachsam sein. Für menschenverachtende Ideologien – egal ob rechts, links oder islamistisch – darf bei uns in Nordrhein-Westfalen kein Platz sein!“

    Hartmut Ganzke: „Die SPD hat in ihrer langen Geschichte immer für eine freie, rechtsstaatliche und menschliche Gesellschaft gekämpft. Um dieses Ziel zu erreichen wurden viele Opfer erbracht,  und wir sind stolz darauf, dass wir einen entscheidenden Beitrag dazu leisten konnten, dass wir seit nunmehr 70 Jahren in einem freien, demokratischen und der Wahrung der Menschenwürde verpflichteten Land leben. Dies werden wir uns nicht durch Verfassungsfeinde kaputt machen lassen. Ein Rechtsstaat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht sich und die mit ihm verbundenen Werte zu schützen und Verfassungsfeinde zu bekämpfen. Von diesem Grundsatz darf keinen Zentimeter abgewichen werden.“

     

  • DSGVO – was hat sich für Vereine und Organisationen geändert?

    DSGVO – was hat sich für Vereine und Organisationen geändert?

    Zu einer breiten Diskussion mit Gästen aus den verschiedenen Vereinen und Organisationen, die von den Änderungen durch die DSGVO betroffen sind, lud die SPD-Landtagsfraktion am 20.11.2018 in den Landtag.

    Im Zentrum der Veranstaltung „180 Tage EU-Datenschutzverordnung – Umsetzung und Unterstützung für das Ehrenamt“ standen Fragen der Verantwortlichkeit, der Daten-Speicherung und Auskunftserteilung, der Datenschutzerklärung und des Verarbeitungsverzeichnisses sowie der Richtigkeit von Websiteangaben, aber auch weitere Aspekte wie die Bedeutung der DSGVO für den e-Mail-Verteiler und die Nutzung von Facebook-Fanseiten.

    Durch die Veranstaltung führten der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sven Wolf und die Sprecherin für Digitalisierung und Innovation, Christina Kampmann. Mit den Gästen diskutieren vom Podium aus die Europapolitikerin Birgit Sippel, der Bundespolitiker Ulrich Kelber und die Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Helga Block, sowie der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke.

    Einen unterhaltsamen Vortrag mit Berichten aus der Anwaltstätigkeit – so auch über die skurrilsten, schnellsten und teuersten Abmahner im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der direkten Anwendbarkeit im Mai 2018 – gab es zum Einstieg von Christian Solmecke. Anschaulich schilderte er, dass die Tücken der Datenspeicherung im Grunde bereits beim Zugriff auf die Website und der Speicherung der IP-Daten oder etwa der Speicherung der Telefonnummer in der Telefonanlage beginnen. Nutzt man auch noch Assets wie etwa Google fonds, verlässt die IP-Adresse gar den europäischen Raum.

    Beim Datenschutz gehe es primär darum, die Tätigkeiten der großen Unternehmen zu betrachten, hob Birgit Sippel hervor. Da werde viel Stimmung gemacht mit im Grunde unproblematischen Vorgängen wie etwa in der Klingelschild-Debatte. Auch der Frisör könne unproblematisch versichern, dass er die Daten speichert, da ein Vertrag mit dem Kunden zugrunde liege. Die Vereine stünden nicht im Fokus. Auch Ulrich Kelber schilderte die Notwendigkeit eines Datenschutzes, der nun gemeinsam mit allen Ländern möglichst schnell umgesetzt werden müsse, und die Wichtigkeit einer Beratung durch eine gut ausgestattete Datenschutzbehörde.

    Helga Block bestätigte, die Aufsichtsbehörden würden im Falle der Vereine zunächst einmal den Dialog suchen und bisher sei überhaupt erst ein Verein wegen der Weitergabe von Mitgliederdaten betroffen gewesen.

    Die druckfrische Broschüre „Datenschutz im Verein“ hatte die Datenschutzbeauftragte mitgebracht. Hierin seien bereits die Praxis-Erfahrungen aus zahlreichen Fragen und Antworten im Kontakt mit Vereinen und Organisationen eingeflossen, betonte die Datenschutzbeauftragte.

    Broschüre der Landesdatenschutzbeauftragten

    Die Gäste plädierten dafür, zu berücksichtigen, dass besonders die ältere Generation mitgenommen werden müsse, von denen manche nicht einfach dazu zu bewegen seien, nun noch zusätzliche Formulare für den Verein zu unterzeichnen. Die Mehrbelastung für das Ehrenamt durch die Umsetzungsaufgaben und die Schwierigkeit, Datenschutzbeauftragte außerhalb des Vorstandes zu benennen, waren weitere Aspekte, um deren Berücksichtigung gebeten wurde.

     

  • „Vermeintlich sicherer Hafen als Farce entlarvt“

    „Vermeintlich sicherer Hafen als Farce entlarvt“

    Schrems hatte in Irland Beschwerde gegen die dort ansässige Tochtergesellschaft von Facebook eingereicht. Nach der NSA-Affäre sah er den Schutz seiner Daten nicht mehr als gewährleistet an. Heute erklärte der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen für grundrechtswidrig. Dieses Abkommen der EU-Kommission mit den USA verstößt gegen europäische Grundrechte.

    Birgit SippelBirgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, erklärte hierzu: „Das Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz europäischer Grundrechte. Seit Jahren haben wir Sozialdemokraten massive Bedenken an der Grundrechtskonformität von Safe Harbor geäußert, denn der Beschluss erlaubt Firmen die Weitergabe personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA ohne ausreichende Grundrechtsgarantien zu bieten. Die NSA-Enthüllungen haben den vermeintlich sicheren Hafen endgültig als Farce entlarvt.“

    Rechtsgrundlage für die Daten-Weitergabe war bisher das sogenannte Safe-Harbor-Regime aus dem Jahr 2000. Der Beschluss erlaubte den Transfer an Firmen wie Google, Facebook und Co., wenn diese eine Selbstverpflichtung zum Datenschutz eingehen. Birgit Sippel bemängelt, dass dieses Abkommen ein völlig unzureichendes Schutzsystem biete. Den irischen Behörden war nach dem Abkommen bisher untersagt, die Beschwerde von Herrn Schrems überhaupt zu untersuchen.

    „Durch die mangelhaft definierten Ausnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit stand Safe Harbor von Anfang an auf tönernen Füßen. Die EU-Richter haben dem nur dem Namen nach sicheren Hafen nun endgültig die Legimitation abgesprochen“, so Birgit Sippel. Der EuGH bemängelt in seinem Urteil, dass die derzeitigen Regeln generell die Speicherung aller personenbezogenen Daten sämtlicher Personen, deren Daten aus der EU in die USA übermittelt werden, gestattet, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des verfolgten Ziels vorzunehmen und ohne objektive Kriterien vorzusehen, die es ermöglichen, den Zugang der Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung zu beschränken.

    Birgit Sippel fordert nun Konsequenzen für die laufende EU-Datenschutzreform: „Wir müssen die Regeln für den Datentransfer in Drittstaaten noch mal grundlegend unter die Lupe nehmen. Wirtschaftliche Interessen dürfen wie beim aktuellen Safe-Harbor-Regime kein Einfallstor für millionenfachen Grundrechtsbruch sein.“ Zudem fordertBirgit Sippel eine Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden: ¡Die Aufsichtsbehörden sind das Rückgrat des EU-Datenschutzes. Wir müssen ihnen deshalb auch die Werkzeuge geben, einen hohen Schutz der Grundrechte in der EU effektiv durchzusetzen.“

    Foto: Gerichtshof der Europäischen Union