Schlagwort: Ermittlungsarbeit

  • Erneute Niederlage vor dem NRW-Verfassungsgericht: Biesenbach muss Telefondaten nun schnell herausgeben

    Erneute Niederlage vor dem NRW-Verfassungsgericht: Biesenbach muss Telefondaten nun schnell herausgeben

    Pressemitteilung anlässlich des heutigen Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW

    Erneute Niederlage der Landesregierung vor dem NRW-Verfassungsgericht: Biesenbach muss Telefondaten nun schnell herausgeben

    Der Verfassungsgerichtshof NRW hat im Organstreitverfahren zum „Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II Hackerangriff/Stabstelle“ heute entschieden, dass die Ablehnung von Beweisanträgen im Ausschuss weit überwiegend unzulässig war.

    Für die antragstellenden Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag NRW erklären nach dem heutigen Urteil:

    Christian Dahm, stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW

    „Die heutige Entscheidung ist mittlerweile die dritte Niederlage dieser Landesregierung vor dem Verfassungsgericht. Der Verfassungsgerichtshof hat damit CDU und FDP eine erneute Lektion im Parlamentsrecht erteilt. Es ist peinlich, dass CDU und FDP sich in ihrem offensichtlich rechtswidrigen Verhalten nur noch durch das höchste Gericht in NRW stoppen lassen. Unser Beweisantrag zur Herausgabe der Telefondaten war zulässig und hätte nicht abgelehnt werden dürfen. Die Regierungsfraktionen können diesen CDU-Justizminister nun nicht mehr mit unlauteren Mitteln in Schutz nehmen und müssen aufhören, die Aufklärungsarbeit des Ausschusses zu behindern.“ 

    Norwich Rüße, Obmann der GRÜNEN Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

    „Das Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt, dass CDU und FDP kein Recht haben, Beweisanträge, die den Sachverhalt des Untersuchungsausschusses klären können, abzulehnen. Mit dem heutigen Urteil ist entschieden, dass das Recht der Minderheit, begründete Beweisanträge zu stellen und Beweise zu erheben, nicht durch Mehrheitsbeschlüsse einfach ausgehebelt werden kann. Damit ist das im parlamentarischen Betrieb so wichtige Minderheitsrecht gestärkt worden. Die unrechtmäßige Ablehnung der Anträge spiegelt das destruktive Verhalten der Regierungsfraktionen im PUA II wider. Damit hat das Gericht die parlamentarischen Rechte der Opposition bestätigt und gestärkt.“

    Andreas Bialas, Obmann der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

    „Nach diesem Urteil ist der Justizminister Biesenbach gefordert. Er muss seinen Worten endlich Taten folgen lassen. Er hat mehrfach zugesagt, seine von SPD und Grünen geforderten Telefonverbindungsdaten an den PUA herauszugeben, nachdem er sich zuvor hinter haltlosen juristischen Manövern versteckt hat. Jetzt muss der Justizminister endlich die Chance ergreifen, den letzten Rest seiner Glaubwürdigkeit nicht auch noch zu verspielen. Wir fordern Minister Biesenbach auf, seine Ankündigungen umzusetzen und seine Telefondaten herauszugeben. Es wird höchste Zeit!“

     

  • Rot-Grüne Landesregierung stärkt die polizeiliche Präsenz

    Rot-Grüne Landesregierung stärkt die polizeiliche Präsenz

    Dafür wurde einerseits die Möglichkeit geschaffen, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die kurz vor der Pensionierung stehen, ihren Dienst freiwillig um bis zu drei Jahre verlängern. Darüber hinaus werden in den sogenannten Schwerpunktbehörden – das sind Aachen, Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen und Köln – 250 zusätzliche Stellen für Tarifbeschäftigte zur Verfügung gestellt.

    „Diese sollen die Polizistinnen und Polizisten bei Verwaltungstätigkeiten entlasten, so können sie verstärkt ihre operativen Aufgaben auf der Straße wahrnehmen. Dabei soll einerseits die polizeiliche Präsenz und andererseits die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit gestärkt werden, vor allem mit den Schwerpunkten Straßen- und Eigentumskriminalität inklusive Sexualdelikten und Wohnungseinbruchsdiebstahl“, erklärt der Landtagsabgeordnete Sven Wolf

    „Es werden aber nicht nur die Schwerpunktbehörden gestützt, sondern auch die Behörden in den übrigen Regionen. Auch diese werden um insgesamt 100 weitere Stellen verstärkt. Selbst das Bergische Städtedreieck als eine der sichersten Regionen Nordrhein-Westfalens profitiert davon. Im für Remscheid zuständigen Polizeipräsidium Wuppertal sind 4 zusätzliche Tarifbeschäftigte vorgesehen. Die Polizei bleibt damit in der Fläche stark.“, so Sven Wolf.

    Die zunächst befristete Zuweisung der zusätzlichen 350 Stellen erfolgt nach Verabschiedung des 1. Nachtrags zum Haushalt 2016.

    Sven Wolf: „Damit löst die Landesregierung ihr Versprechen ein. Die Stärkung der polizeilichen Präsenz ist Teil eines Gesamtprogramms zur Stärkung der Inneren Sicherheit. Das Land hat in den letzten Jahren die Einstellungen in den Polizeidienst deutlich erhöht: 2006 waren es nur 500, 2011 bereits 1400 und in 2016 werden es 1920 neue Kommissaranwärterinnen und -anwärter sein.“