Schlagwort: Abschaffung

  • Schwarz-Gelb hält in Landtagsabstimmung an Straßenausbaubeiträgen fest – SPD-Fraktion will echte Entlastung

    Schwarz-Gelb hält in Landtagsabstimmung an Straßenausbaubeiträgen fest – SPD-Fraktion will echte Entlastung

    Ich habe am heutigen Donnerstag für eine Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen gestimmt. Der Landtag hat in seiner Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion beraten. In namentlicher Abstimmung wurde dieser Gesetzentwurf mit Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.

    Schwarz-Gelb hat stattdessen eine Änderung der Förderrichtlinien bei Straßenausbaubeiträgen beschlossen. Den Bürgerinnen und Bürgern, die vier- bis fünfstellige Straßenausbaubeiträge zahlen müssen, gibt das keine langfristige Sicherheit. Denn nach schwarz-gelben Plänen bleiben Straßenausbaubeiträge weiter bestehen.

    Das zeigt: CDU und FDP liefern nicht mehr als einen unausgereiften Schnellschuss. Er befürchtet ein „Bürokratiemonster ohne einen Effekt. Das bisherige Fördersystem soll schließlich einfach mit angepasster Förderquote fortgesetzt werden. Unter enormem Verwaltungsaufwand seien Kommunen nach geltendem Gesetz weiter gezwungen, fällige Straßenausbaubeiträge zu ermitteln und zu erheben, um dann festzustellen, dass keine Zahlung notwendig sei. „Das zeigt, wie unausgereift die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist.

    Die Menschen in NRW brauchen eine zuverlässige Entlastung statt eines undurchsichtigen Fördersystems. Denn was passiert, wenn Fördermittel aufgebraucht sind? Schwarz-Gelb kann nicht ausschließen, dass die Bürgerinnen und Bürger dann wieder zur Kasse gebeten werden.

    Trotz der Ablehnung des Gesetzentwurfs will sich Wolf weiter für die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einsetzen.

    Diese finanzielle Last bei der Sanierung von Straßen ist für viele Haushalte kaum oder gar nicht zu stemmen. Und die anhaltende Kritik von Bürgerinitiativen zeigt, dass Schwarz-Gelb die Menschen weiter in Unsicherheit lässt. Wir stehen an der Seite der Betroffenen in NRW.

    In der kommenden Legislaturperiode solle der Landtag daher eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf den Weg bringen. Wenn es um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geht, wissen die Betroffenen, wem sie in dieser Frage vertrauen können. Alle wissen: Nur durch die SPD-Fraktion wird die Abschaffung auch wirklich Realität.

  • Schwarz-Gelb hält am Bürokratiemonster fest – echte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt es nur mit der SPD-Fraktion

    Schwarz-Gelb hält am Bürokratiemonster fest – echte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt es nur mit der SPD-Fraktion

     Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist ein unausgereifter Schnellschuss kurz vor Ende der Legislatur. Fünf Jahre hatte die Landesregierung Zeit, Bürgerinnen und Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen spürbar zu entlasten. Was CDU und FDP nun planen, behält ein Bürokratiemonster bei, ohne einen Effekt. Das bisherige aufwändige Fördersystem soll einfach mit angepasster Förderquote fortgesetzt werden. Unter enormem Verwaltungsaufwand müssten Kommunen in diesem System also fällige Straßenausbaubeiträge ermitteln, um dann festzustellen,  dass keine Zahlung notwendig ist. Das unterstreicht, wie undurchdacht die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist.

    Zudem ist das schwarz-gelbe Vorgehen rechtlich fragwürdig. Die Straßenausbaubeiträge werden laut Gesetz weiter zu erheben sein. Das möchte die Landesregierung durch eine untergesetzliche Regelung aushebeln. Warum schaffen CDU und FDP die Straßenausbaubeiträge nicht ganz ab? Das ist wesentlich effektiver und verlässlicher als ein undurchsichtiges Fördersystem. Denn was passiert, wenn Fördermittel aufgebraucht sind? Werden die Bürgerinnen und Bürger doch wieder zur Kasse gebeten? Die rechtliche Grundlage bestünde beim Vorgehen von CDU und FDP weiter.

    Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge liegt vor und wird in der kommenden Woche im Plenum abgestimmt. Wenn die Regierungsfraktionen ihre Versprechen ernst meinen, müssen sie unserem Gesetz zustimmen. Ansonsten haben CDU und FDP nicht mehr als Ankündigungspolitik betrieben.

    Zumal es von der CDU zu Beginn der Debatte noch hieß, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei ,Freibier für alle‘. Jetzt können die Betroffenen nur hoffen, dass die Landesregierung die Zeche auch wirklich zahlt. Wenn es um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geht, wissen die Betroffenen sehr wohl, wem sie in dieser Frage am meisten vertrauen können. Alle wissen: Nur durch die SPD-Fraktion wird die Abschaffung auch wirklich Realität.“

  • CDU und FDP halten an ungerechten und bürokratischen Straßenausbaubeiträgen fest

    CDU und FDP halten an ungerechten und bürokratischen Straßenausbaubeiträgen fest

    Leider haben CDU und FDP immer noch kein Einsehen gehabt. Sie halten stur an den ungerechten und bürokratischen Straßenausbaubeiträgen fest.

    Damit haben sie sich für Beitragsbescheide in nicht selten fünfstelliger Höhe ausgesprochen, die insbesondere ältere Menschen und junge Familien schnell in Existenznöte bringen. NRW bleibt somit das einzige Flächenland in Deutschland, das seine Kommunen dazu zwingt, diese Beiträge von Anliegern zu verlangen.

    Gemeinsam mit meiner Fraktion habe ich am Donnerstag für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gestimmt. Leider hält der Abgeordnete der CDU Jens Nettekoven weiter an den Straßenausbaubeiträgen fest und hat heute in der namentlichen Abstimmung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nein gesagt.

    Es gibt nur eine Lösung: Die Straßenausbaubeiträge abschaffen und unsere Kommunen von dieser unnötigen Bürokratie befreien. Dafür setze ich mich zusammen mit der SPD-Fraktion weiter ein.“

     

  • Pläne der Landesregierung zu den Straßenausbaubeiträgen sind eine Farce

    Pläne der Landesregierung zu den Straßenausbaubeiträgen sind eine Farce

    Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zu den Straßenausbaubeiträgen vorgelegt. Sie will daran festhalten, dass Anlieger an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt werden.

    Sven Wolf: „Was jetzt vorgelegt wurde, löst das Problem der Straßenausbaubeiträge in keiner Weise. Es bleibt bei einem ungerechten System, was durch noch mehr Bürokratie noch weiter verkompliziert wird.

    Hier verheddern sich die selbsternannten Entfesselungskünstler im bürokratischen Klein-Klein.

    Auf die Kommunen kommen durch den Gesetzentwurf mehr Aufwand und mehr Kosten zu und das Land lässt sie damit im Stich.

    Die großspurig angekündigte Entlastung bedeutet für Anlieger in 159 der 396 Kommunen in NRW, die bisher nur 50 % der Kosten für Anliegerstraßen umlegen, dass anstatt bisher 30.000 Euro immer noch 24.000 Euro gezahlt werden müssen. Hier von einer Entlastung zu sprechen, ist eine Farce.

    Neben Bremen und Sachsen-Anhalt ist NRW das einzige Land, was flächendeckend seine Anlieger zur Zahlung von Anliegerbeiträgen zwingt. Unser Vorschlag, die Beiträge komplett abzuschaffen und die Kommunen aus dem Landeshaushalt zu entschädigen, würde ein ungerechtes System erledigen und echten Bürokratieabbau bedeuten.

    Die Alternativen liegen auf dem Tisch, die Bürger sollen sich ein Bild von den Unterschieden zwischen SPD und Schwarz-Gelb machen.

    Der landesweite Protest wird weitergehen, das wird ein heißer Herbst für die Landesregierung.“

     

    Hintergrund:

    Die schwarz-gelbe Landesregierung hat im Juli Vorschläge zur Änderung am System der Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Sie erhofft sich damit, die landesweiten Proteste zu befrieden. Über 60 Stadträte haben sich mit Resolutionen an den Landtag und die Landesregierung gewandt und die Abschaffung der Beiträge gefordert. Der Bund der Steuerzahler hat mit seiner Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge über 460.000 Unterschriften gesammelt.

    Die SPD-Landtagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf im Dezember 2018 vorgelegt, der die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine vollständige Entschädigung der Kommunen aus dem Landeshaushalt vorsieht.

    Die Vorschläge der Landesregierung sehen vor, dass jede Kommune, die die Anliegeranteile von derzeit bis zu maximal 80 % auf 40 % senkt, eine Erstattung aus einem Förderprogramm des Landes beantragen kann. Dieses Programm soll 65 Millionen Euro jährlich umfassen. Ob diese Gelder ausreichen, darüber bestehen unterschiedliche Auffassungen. Darüber hinaus sollen die Kommunen verpflichtet werden, Straßen- und Wegeprogramme fortlaufend über einen Zeitraum von fünf Jahren zu beschließen. Ebenso sollen die Zahlung der Beiträge auf Raten und die Stundung erleichtert werden und der darauf zu zahlende Zins von derzeit sechs Prozent auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gesenkt werden, mindestens jedoch ein Prozent betragen.

    Neben der Ermittlung der Kosten, der Veranlagung der Beiträge und dem Führen von eventuellen Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen müssen die Beschäftigten in den Kommunen demnächst noch Förderanträge und Verwendungsnachweise schreiben sowie Ratenzahlungen und Stundungen nachhalten. Den Kommunen entsteht hierdurch deutlicher Mehraufwand. Durch den Anspruch der Anlieger auf Ratenzahlung und Stundung müssen die Kommunen diese Mittel vorfinanzieren, wodurch ihnen Kosten entstehen, die nicht vom Land erstattet werden.

     

     

  • SPD will Straßenausbaubeiträge abschaffen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten

    SPD will Straßenausbaubeiträge abschaffen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten

    Aktuell: Landtagsabgeordneter Sven Wolf und Fraktionsvorsitzender Dietmar Stark zum Thema

    Die SPD-Fraktion im Landtag NRW wird am nächsten Mittwoch einen Gesetzentwurf in das Plenum einbringen, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht.

    „Das entlastet besonders Anwohner in Anliegerstraßen. Bei ihnen ist nämlich der Kostenanteil grundsätzlich höher als für Hauptverkehrsstraßen, weil bei den Hauptverkehrsstraßen eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit greift“, so Wolf.

    Diese Initiative begrüßt der Radevormwalder SPD-Fraktionsvorsitzende Dietmar Stark ausdrücklich. „Wir haben uns bereits bei den Beratungen zur Erschließung der Bahnstraße nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die betroffenen Anlieger nur geringfügig an den Kosten beteiligt werden. Da dies nicht die notwendige Unterstützung gefunden hat, wurde die Maßnahme von uns abgelehnt“ informiert Stark.

    „Nun künftig alle betroffenen Anlieger von den Kosten freizustellen ist eine hervorragende Initiative der SPD-Landtagsfraktion“ äußert sich Stark weiter. „Wir werden dies in unserer Stadt zum Anlass nehmen, zum einen den Antrag zu stellen, dass das weitere Erschließungsverfahren in Sachen Bahnstraße zunächst ausgesetzt wird. Zum anderen werden wir eine Resolution für die Ratssitzung vorbereiten, mit der die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert wird, der SPD-Gesetzesinitiative  zuzustimmen und damit alle NRW-Bürger zu entlasten“ kündigt Stark weiter an.

     

    Hintergrund:

    Die Straßenausbaubeiträge nach § 8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können.

    In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger. Insgesamt gehen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich mit den Straßenausbaukosten um und legen diese per Satzung fest. Einige legen 50% der Kosten auf die Anlieger um, andere sogar 80%.

     

     

  • Landesregierung uneinig bei Abschaffung des § 219a StGB

    Landesregierung uneinig bei Abschaffung des § 219a StGB

    Meine Kollegin Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW erklärte dazu:

    „Die heutige Debatte hat gezeigt, dass es erhebliche Differenzen innerhalb der Mitte-Rechtes-Regierung bei der Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) gibt.

    Der schriftliche Bericht der Landesregierung an den Rechtsausschuss macht deutlich, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes einer Straftat wegen § 219a StGB in Nordrhein-Westfalen deutlich gestiegen ist. Das belegt nachdrücklich den dringenden Handlungsbedarf.

    Es ist deshalb völlig unverständlich, dass sich die schwarz-gelbe Landesregierung im Bundesrat bei dieser wichtigen und aktuellen Frage nun der Stimme enthalten will. Sie agiert entschlossen unentschlossen – zu wenig, für den Gestaltungsanspruch des bevölkerungsreichsten Bundeslandes.

    Die Position der SPD-Fraktion bleibt unverändert: Wir setzen uns für eine Abschaffung der Vorschrift ein.“

    Mit dem politisch hochumstrittenen Straftatbestand geht es um die sogenannte Werbung für Schwangerschaftsabrüche. Diese werden nach § 219a StGB strafrechtlich verfolgt. Nach einer intensiven Debatte in der Öffentlichkeit über spektakuläre Ermittlungen gegen Ärztinnen und Ärzte ist nun Bewegung in die Debatte gekommen. Im Bund wird nunmehr über eine mögliche Abschaffung beraten.