Schlagwort: Verantwortung

  • Minister Biesenbach unternimmt nichts gegen Verfassungsfeinde im Schöffenamt

    Minister Biesenbach unternimmt nichts gegen Verfassungsfeinde im Schöffenamt

    Dazu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Selbst auf der nach unten offenen Biesenbach-Skala war das ein besonders dreister Auftritt: Der Justizminister ist nicht nur jede Antwort auf die Fragen schuldig geblieben, wie er das Eindringen von rechtsextremen Verfassungsfeinden in die nordrhein-westfälische Justiz und die Rechtsprechung stoppen will. Er bezeichnet höchst drängende und berechtigte Nachfragen dazu sogar als ‚albern‘ und verweist auf die Verantwortung der Kommunen.

    Schon in der Vergangenheit hat Minister Biesenbach immer wieder Nebelkerzen geworfen, wenn er konkret befragt wurde. Aber sich jetzt in dieser heiklen Situation, in der das ganze Land über die Gefährdung der Demokratie durch Rechtsextreme diskutiert, mit einem bloßen Achselzucken und Unverschämtheiten aus der Verantwortung zu stehlen, ist bodenlos.

    Die Landesregierung muss jede Information, die sie hat, nach rechtsstaatlichen Regeln den Kommunen zur Verfügung stellen, um Verfassungsfeinde im Schöffenamt zu verhindern.“

  • Landesregierung hat tiefe Vertrauenskrise ausgelöst

    Landesregierung hat tiefe Vertrauenskrise ausgelöst

    Zur heutigen gemeinsamen Sondersitzung des Rechts- und Integrationsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Landesregierung konnte den Vorwurf, Gerichte und Öffentlichkeit getäuscht zu haben, heute nicht entkräften. Im Gegenteil: Sie hat es sogar zugegeben. Damit hat sie unser Land in eine tiefe Vertrauenskrise geführt.

    Die Abschiebung von Gefährdern ist völlig richtig. Aber man muss es auch richtig machen. Nach Recht und Gesetz. Minister Dr. Stamp hat es heimlich gemacht, hinter dem Rücken des Gerichts. Er hat die Grundsätze der Gewaltenteilung bewusst missachtet, um seinen politischen Willen durchzusetzen.

    Wir begrüßen, dass Minister Dr. Stamp heute die volle Verantwortung für diesen politisch angeordneten Rechtsbruch übernommen hat. Die zentralen Fragen aber hat er offen gelassen:

    • Wer hat die Anweisung gegeben, dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen oder dem BAMF keine Auskunft über den bevorstehenden Abschiebetermin zu geben?
    • Warum war der Landesregierung – nach Aussage von Herrn Minister Dr. Stamp – nicht bekannt, dass im Verwaltungsgericht noch über den Fall beraten wurde?
    • Warum hat Minister Dr. Stamp obwohl er noch rechtzeitig von der Entscheidung erfahren hat, vor der Landung nichts mehr unternommen?

    Wir haben die Landesregierung heute zu Transparenz eingeladen. Sie hat sich für Abschottung entschieden. Deshalb fordern wir eine weitere Aufklärung der Vorgänge in den zuständigen Fachausschüssen durch Befragung von Zeugen und Sachverständigen.“

  • Ideologie statt fortschrittlicher Rechtspolitik – Mitte-Rechts-Koalition verhindert modernes Unternehmensstrafrecht

    Ideologie statt fortschrittlicher Rechtspolitik – Mitte-Rechts-Koalition verhindert modernes Unternehmensstrafrecht

    Dazu erklärt Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Mitte-Rechts-Koalition hat in der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses die Chance vertan, eine fortschrittlichere Rechtspolitik auf den Weg zu bringen. Die Koalitionäre konnten nicht über ihren ideologischen Schatten springen und haben die von der SPD-Fraktion eingebrachte Initiative für ein modernes Unternehmensstrafrecht abgelehnt. Damit verhindern CDU und FDP gerechte Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen.

    Der Verweis auf eine bloße Änderung des Ordnungswidrigkeitenrechts wird der Sache nicht gerecht. Nicht zuletzt der VW-Skandal hat gezeigt, dass es an der Zeit ist, neue Wege in der Rechtspolitik zu gehen. Auch die Initiative der SPD-Fraktion, sich von externen Experten einen ganz neuen Vorschlag zur Sanktionierung von Unternehmen im Rechtsausschuss vorstellen zu lassen, wurde von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt.

    Die von der SPD-Fraktion eingebrachten Vorschläge sorgen für mehr Verbindlichkeit und Gerechtigkeit bei der Sanktionierung von Unternehmen. Für uns ist das Thema damit nicht beendet. Wir werden die Debatte sowohl im Bund als auch im Land aufmerksam im Auge behalten.“

    „Besonders der international Vergleich ist hier wichtig. Heute schon können deutsche Unternehmen etwa in den USA mit zum Teil hohen Summen zur Verantwortung gezogen werden. Im Gegenzug können in Deutschland gegen US-Konzerne nur geringe Geldbußen verhängt werden. Außerdem hat sich besonders in den USA das dortige Sanktionsrecht in den letzten Jahren etabliert und nicht den befürchteten Verlust von Arbeitsplätzen verursacht.“ ergänzt Sven Wolf

  • SPD bringt Debatte zum Unternehmensstrafrecht erneut in den Landtag ein

    SPD bringt Debatte zum Unternehmensstrafrecht erneut in den Landtag ein

    Bereits zu Beginn des sogenannten Dieselskandals forderte das Manager Magazin im Oktober 2015 auch in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht einzuführen. Die bisherigen Initiativen aus NRW in den vergangenen Wahlperioden sind am Widerstand der CDU im Bund gescheitert. Nach langer Debatte hat sich nunmehr in der Rechtswissenschaft und in der öffentliche Meinung ein Klima gebildet, dass bereit ist für diesen mutigen Schritt des Gesetzgebers.

    Deutschland nimmt damit auch weiterhin eine Außenseiterrolle ein. In fast allen Ländern Europas gibt es inzwischen ein Strafrecht, das sicherstellt, dass auch Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden können. Heute können Firmen und juristische Personen nur nach den Regeln des Ordnungswidrigkeitengesetzes zur Verantwortung gezogen werden. Kurz und knapp: Falsch parken oder ein Schaden für tausende Verbraucher und Käufer von Dieselfahrzeugen – für beides gibt es maximal ein Knöllchen. Das ist ein falsches Signal für die vielen ehrlichen Unternehmen in Deutschland.

    Die Fachdiskussion hierzu ist schon viele Jahre alt. Bereits in den 1950er Jahren hatte sich der Deutsche Juristentag mit dem Thema beschäftigt, ob sich auch juristische Personen strafbar machen können. Erst der frühere NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hat dieses Thema wieder auf die Tagesordnung gebracht und mit einem eigenen NRW-Gesetzentwurf sich in die Debatte eingebracht. In vielen Vorträgen hat mein Kollege Thomas Kutschaty für diese Initiative geworben.

    Wir haben im Arbeitskreis Recht der SPD-Landtagsfraktion daher nochmal unsere Forderungen und Kritikpunkte formuliert und in die Diskussion eingebracht. Im Landtag haben wir daher erneut eine Debatte eingefordert und werden diese nunmehr im zuständigen Rechtsausschuss fortsetzen.

     

     

  • Wirtschaftsrecht-Studierende der BiTS diskutierten mit Sven Wolf

    Wirtschaftsrecht-Studierende der BiTS diskutierten mit Sven Wolf

    Der große thematische Bogen begann bei Fachaspekten des Insolvenzrechts und reichte über Liquiditätskredite der Kommunen und den Stärkungspakt Stadtfinanzen, Steueraufkommen und Hebesätze bis zu strafrechtlichen Fragen des Strafrahmens bei Ordnungswidrigkeiten, wie etwa der Handynutzung beim Autofahren, und bei gravierenden Verstößen wie illegalen Autorennen.

    Kritik wurde von einigen Studenten an den Instrumenten geübt, mit denen bei Ordnungswidrigkeiten reagiert werde. „Die Maßnahmen gehen in die falsche Richtung, wenn statistisch als Unfallsache Nr. 1 fehlerhaftes Abbiegen und Wenden erfasst wird, aber mit Geschwindigkeitskontrollen eher auf eine Unfallursache Nr. 4 in der Statistik reagiert wird – weil man damit aber mehr Geld einnehmen kann,“ meinte ein Student. Konsens bestand darin, dass ein Führerscheinverlust oder ein Fahrzeugentzug bei illegalen Autorennen effektivere Maßnahmen wären. Sven Wolf konnte hierzu eine Anekdote aus seinem Referendariat beisteuern, in der er es mit zwei Abiturienten zu tun gehabt hatte, die ein illegales Rennen veranstaltet hatten, bei dem aber glücklicherweise kein Beteiligter verletzt wurde. Wichtig sei, so Wolf, den Tätern die möglichen Folgen – die Gefährdung von Menschenleben – deutlich aufzuzeigen. Die zwei jungen Menschen, denen er bei der Staatsanwaltschaft gegenübergestanden hatte, wären sich dessen nicht wirklich bewusst gewesen.

    Sven Wolf machte aber auch deutlich: „Ein höherer Strafrahmen ist nicht in jedem Fall eine effektive Stellschraube. Bei Ordnungswidrigkeiten mag das ein Mittel sein, Straftaten resultieren jedoch oft aus einer Eskalation von Situationen – wie bei Tätlichkeiten gegen Ordnungskräfte und Polizisten – oder die Täter sind von ihrer Vorgehensweise und einem ‚Nicht-Erwischtwerden‘ überzeugt. Wer eine Straftat begeht, schaut in der Regel nicht vorher ins StGB, welches Strafmaß ihn erwartet.“

    Fotos: Daniel Behmenburg

    Auch der Entwurf eines Unternehmensstrafrechts kam zur Sprache. Studenten machten hier auch Einwendungen hinsichtlich der Arbeitsplatzgefährdung. Hier machte der Abgeordnete deutlich, warum über eine Haftung der Unternehmen und nicht nur der ausführenden einzelnen Mitarbeiter diskutiert werde: „Es sollen auch diejenigen zur Verantwortung gezogen werden können, die wirtschaftlich von einem gesetzeswidrigen Vorgehen profitiert haben. Ein großer gesamtwirtschaftlicher Schaden entsteht durch Wirtschaftskriminalität und Schmiergeldzahlungen. Unternehmen, die durch die Umsetzung von Compliance-Regeln dem entgegensteuern, können dies auch zu ihrer Entlastung vortragen. Im Vergleich zu den durch US-amerkanische Anwälte oft erstrittenen Schadensersatzzahlungen würde ein deutsches Unternehmensstrafrecht vermutlich eher weniger gravierend erscheinen.“

    Abschließend ging es dann noch um die Frage, wie der Kontakt zu den Abgeordneten anderer Fraktion auch außerhalb der Sitzungen sei und ob sich nach Einschätzung des Abgeordneten durch den möglichen Einzug von populistischen Parteien etwas ändern würde. „Gehören – langfristig gesehen – Populisten zu einem politischen System?“, wollte ein Student wissen und mahnte an, die etablierten Parteien sollten sich auch selbstkritisch fragen, warum die Leute solche wählen würden.

    Sven Wolf meinte: „Neue Parteien, die auch Protestwähler anziehen, wird es immer wieder geben. Manche, wie Bündnis 90/Die Grünen, etablieren sich auch mit der Verankerung bestimmter Schwerpunkte in der Gesellschaft und einer Ausweitung ihres Themenspektrums, manchen gelingt das nicht. Demokratie ist aber immer konstruktiver Streit und Argumente-Austausch in der Sache und hat nichts mit Streiten in Form bloßer persönlicher Angriffe zu tun. Der politisch Andersdenkende hat sich auch Gedanken über seine Argumente gemacht. Insofern ist das Verhältnis auch nach der Debatte untereinander respektvoll. Etwas anderes ist es, wenn es Populisten eigentlich darum geht, das demokratische System als solches abzuschaffen, und sie mit plumpen Parolen die irrationalen Ängste der Menschen – zum Beispiel vor dem Verlust von Sicherheit – zu ihrem Vorteil ausnutzen. Ich finde es wichtig, dass wir eine wehrhafte Demokratie haben und auch intolerant mit denen sein dürfen, die gegen das System agitieren, Hass schüren und aufwiegeln.“

    Website des Studiengangs Wirtschaftsrecht der BiTS

  • Thomas Stotko/Sven Wolf: „Wir brauchen ein Unternehmensstrafrecht für den Kampf gegen Korruption“

    Thomas Stotko/Sven Wolf: „Wir brauchen ein Unternehmensstrafrecht für den Kampf gegen Korruption“

     Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse des „Lagebilds Korruption“ für das Jahr 2012 erklären Thomas Stotko, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher:

     „Der Lagebericht zeigt, wo es Handlungsbedarf im Kampf gegen Korruption gibt. Die Innen- und Rechtspolitiker der SPD in NRW machen sich seit langem auf Bundesebene für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts stark. Damit könnte gerade Korruption aus großen Unternehmen besser bekämpft werden. Solche Taten lassen sich oft nur schwer einzelnen Mitarbeitern zuordnen. Die Rechtslücken von organisierter Unverantwortlichkeit in Unternehmen müssen wir schließen. Komplexe Entscheidungsabläufe dürfen kein Freibrief für das Spitzenmanagement oder die Eigentümer sein.

    Zurzeit kann Bestechung von Unternehmen nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Ermittlungen erfolgen nur nach Ermessen, sie sind nicht wie bei Straftaten verpflichtend. Außerdem sind mögliche Bußgelder auf maximal eine Millionen Euro begrenzt – eine lächerliche Summe bei den häufig enormen Profiten, die Unternehmen mit Korruption erzielen können.

    Ein neues Unternehmensstrafrecht könnte auch weitere mögliche Sanktionen regeln. Vorstellbar wären zum Beispiel der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, die Streichung von Steuervorteilen oder Subventionen oder sogar Tätigkeitsverbote.“