Schlagwort: Unterbringung

  • Nach vorläufiger Prognose etwa 8 Mio Euro aus der Flüchtlingspauschale

    Nach vorläufiger Prognose etwa 8 Mio Euro aus der Flüchtlingspauschale

    „Erste Prognosen für die kommunalen Pauschalen liegen vor. Allerdings sind diese als vorläufig zu betrachten. Sobald die tatsächlichen Bestandszahlen vorliegen, erfolgt eine Neuberechnung. Sich danach ergebende Mehr- oder Minderbeträge werden mit den Mittelzuweisungen des Folgejahres verrechnet.“

    Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird die Städte und Gemeinden in NRW auch im kommenden Jahr bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge unterstützen. Rund 1,37 Milliarden Euro werden allein als Pauschale über das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die aufnehmenden Kommunen weitergeleitet.

    Nicht zuletzt wegen der dramatisch gestiegenen Flüchtlingszahlen wurde das Geld vom Land bereits mehrfach erhöht. 2016 beträgt die Aufstockung nach jetzigen Berechnungen des Innenministeriums nochmals 931 Millionen Euro. Der Betrag wächst damit auf insgesamt rund 1,37 Milliarden Euro, die den Kommunen 2016 zur Verfügung stehen. Die Erhöhung ergibt sich durch die beabsichtigte Änderung des Stichtages im FlüAG, die in der nächsten Sitzung des Landtages beraten werden soll.

    „Für Remscheid wird sich der Effekt der Stichtagsänderung in einer Mehrzahlung von rund 5,4 Mio Euro niederschlagen.“, erläutert Wolf. „Das wichtige Signal ist, dass die Städte und Gemeinden von der Landesregierung beim Thema Flüchtlingsaufnahme nicht allein gelassen werden.“

     

     

  • Hilfe für die Kommunen bei den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung

    Norbert Römer / Mehrdad Mostofizadeh: „Wir helfen den Kommunen bei den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung“

    Die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben heute in ihren Sitzungen die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert, mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) die Kommunen zu entlasten. Schon für den Haushalt 2016 soll der Abrechnungsstichtag, an dem die Zahl der Flüchtlinge in den jeweiligen Kommunen festgehalten wird, vom 1.1.2015 auf den 1.1.2016 verändert werden. Dazu erklären Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, und Mehrdad Mostofizadeh, Vorsitzender der GRÜNEN-Fraktion:

    Norbert Römer: „Mit dieser neuen Regelung kommen wir einem Wunsch der Kommunen entgegen. Das gibt ihnen mehr Planungssicherheit, das entlastet die Kassen der Städte, Gemeinden und Kreise. Die Koalition beweist erneut: Wir sind ein verlässlicher Partner der Kommunen.“

    Mehrdad Mostofizadeh: „Die Städte und Gemeinden erhalten mit dem neuen Abrechnungsverfahren zeitnah mehr Mittel, wenn die Zahl der Hilfesuchenden – wie derzeit – stark wächst. Dank der neuen Stichtagsregelung werden die kommunalen Haushalte schneller entlastet. Die Versorgung der Flüchtlinge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dem trägt Rot-Grün auch mit dem neuen Zuweisungsmodell Rechnung. Der Bund muss dies seinerseits auch anerkennen und endlich die versprochenen strukturellen Entlastungen liefern.“

  • Sven Wolf: „Die Belegungssituation im Strafvollzug in NRW entspannt sich weiter“

    Sven Wolf: „Die Belegungssituation im Strafvollzug in NRW entspannt sich weiter“

    Die CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag übt Kritik an der Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten. Dazu erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

    „In NRW befinden sich immer weniger Menschen in den Gefängnissen. Im vergangenen Jahr waren es 15.752, rund 500 weniger als im Jahr zuvor und rund 2.000 weniger als im Jahr 2006.  Vor Jahren gab es noch massive Überbelegungen, davon sind wir inzwischen wieder weit entfernt. Auch wenn von den 19.204 Haftplätzen in NRW derzeit rund 1.000 nicht belegbar sind, besteht dennoch ein Puffer von rund 1.500 freien Haftplätzen.

    Das Land wird kleinere und alte Anstalten in den kommenden Jahren schließen. Dafür setzt die Landesregierung die Mitarbeiter in anderen Einrichtungen ein und nimmt viel Geld in die Hand, um alte Anstalten zu modernisieren. Dann hat das Land mehr Personal für die Arbeit mit den Inhaftierten und deren zeitgemäße Unterbringung. Die Prinzipien der rot-grünen Koalition gelten: Wir verwalten keine Überkapazitäten. Wir schaffen uns finanzielle Freiräume und handeln vorausschauend.

    Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Das Justizministerium startet das größte Modernisierungsprogramm in den Gefängnissen in NRW.“

  • NRW macht seine Hausaufgaben

    NRW macht seine Hausaufgaben


    Am 20. Februar 2013 berieten externe Sachverständige und der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Sicherungsverwahrung. Seit dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 muss der Vollzug der Sicherungsverwahrung durch Bund und Länder bis zum 31. Mai 2013 neu geregelt werden.

    Das Ziel dürfe nicht die soziale Exklusion, sondern müsse die soziale Inklusion sein, machte Claudia Gelber als Vertreterin des Landesvollzugsbeauftragten NRW deutlich. Wichtig sei, dass das „Abstandsgebot“ eingehalten werde. Demnach muss sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von der der Strafhaft deutlich unterscheiden, wie das Bundesverfassungsgericht fordert.