Schlagwort: Stundung

  • Schnelle Hilfe für Beschäftigte, Selbstständige und Mittelstand

    Schnelle Hilfe für Beschäftigte, Selbstständige und Mittelstand

    Zur wirtschaftlichen Soforthilfe in NRW im Zuge der Corona-Krise erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Marc Herter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: 

    „Wir begrüßen, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung NRW umfassende finanzielle Hilfen zugesagt haben, um die wirtschaftliche Lage für Unternehmen und Beschäftigte im Angesicht der Krise zu stabilisieren. Die SPD will, dass diese Hilfen rasch, unbürokratisch und umfassend bei den am meisten Betroffenen ankommen. 

    Dazu brauchen wir insbesondere ein Sonderprogramm für geringverdienende Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer sowie Hilfen für Beschäftigte, damit sie die nötigen Finanzmittel erhalten, um in den nächsten Wochen über die Runden zu kommen. Sinnvoll wären etwa die Stundung von Steuern und Sozialbeiträgen, Rückerstattung von Kita- und OGS-Gebühren, rasche Begleichung von Rechnungen durch die Kommunen und 100-prozentige Übernahme von Kreditbürgschaften.

    Diese Maßnahmen müssen schnell und unbürokratisch bei den Betroffenen ankommen. Und sie müssen auch eine dauerhafte Entlastung für die Zeit nach der Krise bedeuten. Es geht jetzt um die rasche Bewältigung einer Notlage, nicht um das langwierige Prüfen komplizierter bürokratischer Kriterien. Dazu müssen Kommunen und Hausbanken durch das Land die nötigen Instrumente (z.B. über die NRWBank) an die Hand gegeben werden.

    Für den Mittelstand fordern wir einen staatlichen Stabilitätsfonds in NRW, der durch Beteiligung Firmen in der Krise stützt und damit Arbeitsplätze und Wertschöpfungsketten erhält. Eine Unternehmensbeteiligung stellt sicher, dass für die Zeit nach der Krise dem Einsatz öffentlicher Mittel auch angemessene Rückflüsse gegenüberstehen.

     

  • Pläne der Landesregierung zu den Straßenausbaubeiträgen sind eine Farce

    Pläne der Landesregierung zu den Straßenausbaubeiträgen sind eine Farce

    Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zu den Straßenausbaubeiträgen vorgelegt. Sie will daran festhalten, dass Anlieger an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt werden.

    Sven Wolf: „Was jetzt vorgelegt wurde, löst das Problem der Straßenausbaubeiträge in keiner Weise. Es bleibt bei einem ungerechten System, was durch noch mehr Bürokratie noch weiter verkompliziert wird.

    Hier verheddern sich die selbsternannten Entfesselungskünstler im bürokratischen Klein-Klein.

    Auf die Kommunen kommen durch den Gesetzentwurf mehr Aufwand und mehr Kosten zu und das Land lässt sie damit im Stich.

    Die großspurig angekündigte Entlastung bedeutet für Anlieger in 159 der 396 Kommunen in NRW, die bisher nur 50 % der Kosten für Anliegerstraßen umlegen, dass anstatt bisher 30.000 Euro immer noch 24.000 Euro gezahlt werden müssen. Hier von einer Entlastung zu sprechen, ist eine Farce.

    Neben Bremen und Sachsen-Anhalt ist NRW das einzige Land, was flächendeckend seine Anlieger zur Zahlung von Anliegerbeiträgen zwingt. Unser Vorschlag, die Beiträge komplett abzuschaffen und die Kommunen aus dem Landeshaushalt zu entschädigen, würde ein ungerechtes System erledigen und echten Bürokratieabbau bedeuten.

    Die Alternativen liegen auf dem Tisch, die Bürger sollen sich ein Bild von den Unterschieden zwischen SPD und Schwarz-Gelb machen.

    Der landesweite Protest wird weitergehen, das wird ein heißer Herbst für die Landesregierung.“

     

    Hintergrund:

    Die schwarz-gelbe Landesregierung hat im Juli Vorschläge zur Änderung am System der Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Sie erhofft sich damit, die landesweiten Proteste zu befrieden. Über 60 Stadträte haben sich mit Resolutionen an den Landtag und die Landesregierung gewandt und die Abschaffung der Beiträge gefordert. Der Bund der Steuerzahler hat mit seiner Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge über 460.000 Unterschriften gesammelt.

    Die SPD-Landtagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf im Dezember 2018 vorgelegt, der die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine vollständige Entschädigung der Kommunen aus dem Landeshaushalt vorsieht.

    Die Vorschläge der Landesregierung sehen vor, dass jede Kommune, die die Anliegeranteile von derzeit bis zu maximal 80 % auf 40 % senkt, eine Erstattung aus einem Förderprogramm des Landes beantragen kann. Dieses Programm soll 65 Millionen Euro jährlich umfassen. Ob diese Gelder ausreichen, darüber bestehen unterschiedliche Auffassungen. Darüber hinaus sollen die Kommunen verpflichtet werden, Straßen- und Wegeprogramme fortlaufend über einen Zeitraum von fünf Jahren zu beschließen. Ebenso sollen die Zahlung der Beiträge auf Raten und die Stundung erleichtert werden und der darauf zu zahlende Zins von derzeit sechs Prozent auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gesenkt werden, mindestens jedoch ein Prozent betragen.

    Neben der Ermittlung der Kosten, der Veranlagung der Beiträge und dem Führen von eventuellen Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen müssen die Beschäftigten in den Kommunen demnächst noch Förderanträge und Verwendungsnachweise schreiben sowie Ratenzahlungen und Stundungen nachhalten. Den Kommunen entsteht hierdurch deutlicher Mehraufwand. Durch den Anspruch der Anlieger auf Ratenzahlung und Stundung müssen die Kommunen diese Mittel vorfinanzieren, wodurch ihnen Kosten entstehen, die nicht vom Land erstattet werden.