Schlagwort: Städte

  • Schülerinnen und Schüler aus Kirsehir im Gespräch mit Sven Wolf

    Schülerinnen und Schüler aus Kirsehir im Gespräch mit Sven Wolf

    Den Besuch hatte der Freundschaftsverein Remscheid-Kirsehir e.V. organisiert, der sich sehr für Jugendbegegnung und Schüleraustausch einsetzt. Superintendent Hartmut Demski vom Evangelischen Kirchenkreis Lennep aus dem Vereinsvorstand und Dr. Stephanie Bluth begleiteten die Gruppe.

    „Alles ist so grün hier!“- Das war die spontane Antwort auf die Frage, was hier anders sei als in der Heimat. Kirsehir – das bedeute Wüstenstadt – erläuterte Serdar Ünsal. Der Unternehmer aus Remscheid war mitgekommen, half als Übersetzer und berichtete auch manche Anekdote aus seinem Berufsleben.

     „Hier geht alles nach der Uhr. Ab einer bestimmten Zeit stirbt das Leben auf den Straßen,“ meinte einer der Schüler. In der Türkei würden die Familien abends rausgehen, einkaufen und zusammenkommen. “Früher galt es sogar als unhöflich, wenn man nach 20 Uhr jemanden anruft“, meinte Sven Wolf. „Inzwischen ist es auch bei uns etwas lockerer geworden. Dazu haben die vielen Menschen, die aus südlichen Ländern wie der Türkei, Italien, Spanien zu uns gekommen sind, beigetragen. Aber noch immer ist es zuweilen schwierig, nach 21 Uhr außerhalb noch etwas Warmes zu essen zu bekommen. “

     „Die Gebäude sind sehr ordentlich, vor allem die Dächer, und jeder hält sich hier an die Verkehrsregeln“, stellten die Gäste fest. Sven Wolf bemerkte, dass einiges der hier üblichen Eigenart wohl auch abfärbe. „Wir sind bekannt für unsere ‚Vereinsmeierei‘. Wir sind Mitglied in Schützen-, Karnevals, Sport- und Kleingartenvereinen. Viele türkische Menschen, die zu uns kommen, fangen dann an, hier auch ordentliche Vereine zu gründen mit Anmeldung, Satzung, Vorständen und Mitgliederversammlungen.“ 

    Auch vom Tagesablauf des Abgeordneten wollten sich die Besucherinnen und Besucher ein Bild machen. „Da ist auch alles mit Kalendereinträgen durchgetaktet“, meinte Sven Wolf. „Viel Zeit für Familienleben und Sport bleibt den Abgeordneten meist nicht. Am Wochenende habe ich aber Spargel gekocht. Wenn die Zeit für den Sport nicht reicht, muss man früh morgens schwimmen gehen oder anders in Bewegung blieben, zum Beispiel anstelle des Aufzugs die Treppe nehmen.“

    Dazu passte gut die Erläuterung von Superintendent Demski beim Austausch zu den verschiedenen Arten der Enthaltsamkeit in der Fastenzeit. Nicht nur auf bestimmte Nahrungsmittel, Alkohol oder Rauchen verzichteten die Menschen, sondern manche auch auf das Fernsehen oder das Autofahren, um diese Zeit der inneren Einkehr bewusster zu erleben. „Alkohol weglassen ist kein Problem – nur auf meinen Kaffee kann ich ganz schlecht verzichten“, bekannte Sven Wolf.

  • Integrationsmittel des Bundes: Augenwischerei, um den Bruch des eigenen Wahlversprechens zu vertuschen

    Integrationsmittel des Bundes: Augenwischerei, um den Bruch des eigenen Wahlversprechens zu vertuschen

    Im Gegenzug wurden aber dennoch 175 Mio. Euro dem kommunalen Finanzausgleich, Gemeindefinanzierungsgesetz (kurz GFG) vorweg entnommen. Dadurch entgehen Remscheid Mittel in Höhe von fast 1 Mio. Euro. Das hat die SPD kritisiert und eine Korrektur verlangt, die abgelehnt wurde.

    Auch unsere weitere Anregung hat die Mehrheit im Landtag abgelehnt, zumindest die Integrationsmittel strikt nach den Regeln des GFG zu verteilen. In diesem Fall hätte Remscheid Mittel in Höhe von zumindest 797.658,40 Euro erhalten.

    Unterm Strich bleibt es dabei: Die vollmundigen Wahlversprechen werden gebrochen und zur Ablenkung kleine Summen mit der Gießkanne verteilt. Remscheid hätte nach unseren Anregungen rund 355.000 Euro mehr bekommen. Dieser Vorschlag wurde im Landtag von der Mehrheit und mit der Stimme von Jens Nettekoven abgelehnt.“

     

  • Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

    Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

     Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu erwarten gewesen. Die bisherige Erhebung der Grundsteuer mit teilweise völlig veralteten Einheitswerten war völlig ungerecht.

    Die künftige Neubewertung darf unter dem Strich nicht zu Mehrbelastungen führen. Besonders Mieterinnen und Mieter müssen sich auch weiterhin darauf verlassen, dass die bisher geringe monatliche Belastung gleich bleibt. Die Grundsteuer darf nicht Kostentreiber der Wohnnebenkosten sein. Auch die Wirkung auf die Eigenheimbesitzer sollte grundsätzlich stabil bleiben. Wir fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die genannten Grundsätze bei den anstehenden Diskussionen über die Neuregelung der Grundsteuer zu beherzigen.

    Hintergrund:

    Die Grundsteuer ist mit einem bundesweit jährlichen Gesamtaufkommen von rund

    14 Milliarden Euro (NRW: mehr als drei Milliarden Euro) eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Kommunen. Ihr Erhalt ist für die Städte und Gemeinden unverzichtbar. Besteuert werden deutschlandweit rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten, das heißt Grundstücke und gegebenenfalls darauf errichtete Immobilien. Die Grundsteuer wird bisher auf der Grundlage völlig veralteter „Einheitswerte“ erhoben, die im Jahre 1964 für Westdeutschland bzw. 1935 für Ostdeutschland festgesetzt wurden. Da die Grundstücks- und Immobilienpreise zwischenzeitlich deutlich gestiegen sind, bringen die damals ermittelten Einheitswerte die tatsächlichen Wertverhältnisse von heute nicht einmal mehr ansatzweise zum Ausdruck. Die Konsequenz daraus ist: Die einen zahlen zu viel, die anderen zu wenig. Die derzeitige Situation verstößt nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz.

    Die Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage der Einheitswerte wurde deshalb für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber wurde eine Übergangsfrist bis zu einer Neuregelung bis zum 31.12.2019 auferlegt.

     

  • SPD will Städte und Kommunen bei den Planungskosten unterstützen

    SPD will Städte und Kommunen bei den Planungskosten unterstützen

    Diese Mittel sollen vor Ort dazu eingesetzt werden, um Sanierungs- und Bauvorhaben schneller auf den Weg zu bringen. Ein Beispiel ist das noch von der SPD-geführten Landesregierung eingeführte Programm „Gute Schule 2020“, das dringend erforderliche Investitionen in Sanierung, Modernisierung und Ausbau der schulischen Infrastruktur ermöglicht. Dieses Programm findet in den Kommunen sehr großen Anklang; im Jahr 2017 wurden daraus 222,5 Millionen Euro abgerufen. Viele Kommunen würden aus dem Programm gerne noch einen weitaus höheren Betrag abrufen, allerdings fehlen zur Umsetzung der erforderlichen Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen oft die entsprechenden Planungskapazitäten.

    Die Verteilung soll sich nach dem Schlüssel der ersten Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes richten. Dieser Schlüssel hat sich bewährt, da er besonders den Kommunen hilft, die finanzschwach sind. Danach würde die Stadt Remscheid im Jahr 2018 472.422,50 Euro erhalten, die Stadt Radevormwald 12.295,50 Euro.

    „Mit den zusätzlichen Spielräumen im Haushalt wollen wir die Städte unbürokratisch und direkt helfen. Leider haben CDU und FDP dieses Ansinnen abgelehnt. Gleichzeitig wundert sich die Regierung, dass Fördermittel nicht sofort ausgeschöpft werden. Dies passt nicht zusammen.“

     

     

  • Kommunen brauchen einen Ausweg aus der Schuldenfalle –  SPD fordert Einrichtung eines kommunalen Altschuldenfonds!

    Kommunen brauchen einen Ausweg aus der Schuldenfalle – SPD fordert Einrichtung eines kommunalen Altschuldenfonds!

    Dazu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Lebenswerte Städte und Gemeinden bilden das Fundament für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Die Stabilität dieses Fundaments wird aber durch die schwierige Finanzlage in vielen Kommunen bedroht. So betrug die Verschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen Ende des Jahres 2016 insgesamt 63,3 Milliarden Euro. Die SPD-geführte Vorgängerregierung hatte dieses Problem erkannt und die Bekämpfung der kommunalen Verschuldung in ihrer Regierungszeit deshalb zu einer zentralen politischen Aufgabe gemacht. Der im Jahr 2011 auf den Weg gebrachte „Stärkungspakt Stadtfinanzen“, der finanzschwachen Kommunen Konsolidierungshilfen in Höhe von insgesamt rund 5,76 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, hat eine Stabilisierung der kommunalen Finanzen in NRW eingeleitet und die Kommunen vor dem finanziellen Absturz bewahrt.  

    In einem zweiten Schritt ist nun als Ergänzung zum Stärkungspakt die Einrichtung eines  Altschuldenfonds zur Tilgung der kommunalen Kredite erforderlich. Durch einen solchen Fonds würden die Kommunen von einem großen Teil ihrer teilweise über Jahrzehnte angehäuften Schulden befreit und auch von künftigen Zinsrisiken entlastet werden.

    Die Kommunen hätten damit wieder Handlungsspielräume für dringend erforderliche Investitionen in ihre Zukunft, insbesondere in Bildung und Infrastruktur. Dabei ist ein zügiges  Handeln der Landesregierung geboten. Denn das aktuell günstige Zinsniveau wird nicht für immer auf dem heutigen Stand bleiben. Ein zukünftiger Zinsanstieg kann für die Kommunen zu gravierenden Risiken und im schlimmsten Szenario in eine finanzielle Falle führen. Deshalb muss Nordrhein-Westfalen jetzt aktiv werden! Erforderlich ist neben Anstrengungen des Landes dabei auch eine Beteiligung des Bundes. Eine wesentliche Ursache der kommunalen Schulden sind nämlich die viel zu hohen Soziallasten, die die Kommunen als Folge bundesgesetzlicher Regelungen zu tragen haben.

     

  • Gute Schule 2020 – NRW unterstützt die Städte bei Schulsanierungen

    Gute Schule 2020 – NRW unterstützt die Städte bei Schulsanierungen

    Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat Anfang Juli 2016 angekündigt, das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Unterstützung der Investitionstätigkeit der kommunalen Schulträger aufzulegen. Das Förderprogramm soll in Form von
    Kommunalkrediten vollständig über die NRW.BANK abgewickelt werden.

    „Der Clou dabei ist, dass die beiden Städte für diese Förderkredite weder Eigenanteile noch Tilgung oder Zins erbringen muss“, so Wolf. Tilgung und Zinsen werden vom Land übernommen, das dafür erforderliche Gesetz ist in Vorbereitung und soll vom Landtag noch vor Ende des Jahres beschlossen werden. Darüber hinaus ist ein Begleiterlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vorgesehen, der Regelungen enthält, die es auch finanzschwachen Kommunen ermöglichen werden, die Kredite in Anspruch nehmen zu können.

    „Damit gibt es auch grünes Licht, um in den vier kommenden Jahren Mittel abzurufen.“ Wichtig sei ferner, eine unbürokratische Abwicklung zu ermöglichen. Die Kredite sollen sowohl für die Modernisierung, Sanierung und Investitionen als auch den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Schulen zur Verfügung stehen. „Damit können investive und konsumtive Maßnahmen finanziert werden. Hier bestehen große Nachholbedarfe, die nun angepackt werden können.“ Für jede Kommune soll eine festgelegte Summe für die gesamte Laufzeit des Förderprogramms zur Verfügung gestellt werden. Der Verteilschlüssel wird derzeit erarbeitet und soll die Schülerzahl sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde miteinander verbinden und abbilden.

    Wolf: „In diesem Monat werden die Weichen gestellt. Der Landtag wird voraussichtlich im Dezember entscheiden. Wir werden für diese Initiative stimmen, weil sie gut für unsere Städte und gut für unsere Schulen ist.“ 

     

  • Hilfe für die Kommunen bei den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung

    Norbert Römer / Mehrdad Mostofizadeh: „Wir helfen den Kommunen bei den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung“

    Die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben heute in ihren Sitzungen die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert, mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) die Kommunen zu entlasten. Schon für den Haushalt 2016 soll der Abrechnungsstichtag, an dem die Zahl der Flüchtlinge in den jeweiligen Kommunen festgehalten wird, vom 1.1.2015 auf den 1.1.2016 verändert werden. Dazu erklären Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, und Mehrdad Mostofizadeh, Vorsitzender der GRÜNEN-Fraktion:

    Norbert Römer: „Mit dieser neuen Regelung kommen wir einem Wunsch der Kommunen entgegen. Das gibt ihnen mehr Planungssicherheit, das entlastet die Kassen der Städte, Gemeinden und Kreise. Die Koalition beweist erneut: Wir sind ein verlässlicher Partner der Kommunen.“

    Mehrdad Mostofizadeh: „Die Städte und Gemeinden erhalten mit dem neuen Abrechnungsverfahren zeitnah mehr Mittel, wenn die Zahl der Hilfesuchenden – wie derzeit – stark wächst. Dank der neuen Stichtagsregelung werden die kommunalen Haushalte schneller entlastet. Die Versorgung der Flüchtlinge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dem trägt Rot-Grün auch mit dem neuen Zuweisungsmodell Rechnung. Der Bund muss dies seinerseits auch anerkennen und endlich die versprochenen strukturellen Entlastungen liefern.“