Schlagwort: Schutz

  • Im Krisenfall bleibt die Landesregierung hinter ihren Möglichkeiten zurück

    Im Krisenfall bleibt die Landesregierung hinter ihren Möglichkeiten zurück

    Zur heutigen Sondersitzung des Innenausschusses anlässlich der Flutkatastrophen in Nordrhein-Westfalen vom 14. und 15. Juli 2021 erklären Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Mit der heutigen Sitzung hat die Aufarbeitung der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen begonnen. Die Antworten des Innenministers waren unzureichend, viele Fragen sind weiter offen. Allerdings schiebt Innenminister Reul die Verantwortung auf die Städte, Gemeinden und Kreise ab. Dabei verfügt das Land über Möglichkeiten, um sowohl die Bevölkerung selbst zu warnen. Warum die Landesregierung davon keinen Gebrauch gemacht hat, wurde heute nicht beantwortet. Auch die Frage, weshalb die Landesregierung den Krisenstab angesichts der schlimmsten Naturkatastrophe in der Geschichte des Landes nicht aktiviert hat, blieb unbeantwortet. Die Informationslage war unmittelbar vor der Katastrophe eindeutig. Warum trotzdem so viele Menschen von der Situation überrascht wurden, konnte in der heutigen Sitzung nicht geklärt werden.

    Das Land darf die Kommunen bei der Bewältigung einer Naturkatastrophe wie dieser nicht alleine lassen. Hier bleibt das Land hinter seinen Möglichkeiten zurück, das wurde im Laufe der Sitzung deutlich. Auch die Kommunikation zwischen den einzelnen Ministerien – vor allem zwischen dem Innen- und dem Umweltministerium – hat laut Minister Reul nicht stattgefunden. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen das Vertrauen in den Staat nicht verlieren.

    Wichtig ist, dass wir jetzt vor Ort helfen. Dafür schlagen wir einen landeseigenen Wiederaufbaufonds vor. Um vor allem die Infrastruktur in den betroffenen Regionen schnellstmöglich wieder aufbauen zu können, müssen jetzt beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren her. Das gilt aus unserer Sicht auch für Hochwasserschutzmaßnahmen. Außerdem müssen die Soforthilfen auch für Vereine, Verbände und Organisationen ausgeweitet werden.“

     

  • NRW braucht ein eigenes Kinderschutzgesetz – und hat auch die Kompetenz dafür

    NRW braucht ein eigenes Kinderschutzgesetz – und hat auch die Kompetenz dafür

    Foto: Cheryl Holt auf Pixabay

    Über die Kompetenzen, die bezüglich einer Verbesserung dieser Situation landesseitig existieren, herrschte lange Unklarheit. Die SPD-Landtagsfraktion hat dazu ein Rechtsgutachten beim wissenschaftlichen Dienst des Landtags in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt nun vor.

    Hierzu erklärt Dennis Maelzer, Sprecher der SPD-Fraktion in der Kinderschutzkommission im Landtag NRW:

    „Wir dürfen uns nicht hinter Kompetenzfragen verstecken, sondern müssen als Land den bestmöglichen Beitrag zum Schutz unserer Kinder leisten. Als SPD-Fraktion waren wir immer der Auffassung, dass das Land hier über eine Fülle von Möglichkeiten verfügt. Die Ergebnisse des Gutachtens schaffen hier Klarheit – indem sie uns in unserer Auffassung recht geben. Das Land kann verbindliche Standards für die Personalbemessung, die Durchführung von Verfahren zur Kindeswohlgefährdung oder Anforderungen an Kinderschutzkonzepte landesrechtlich regeln. Weder das Bundesrecht, noch die kommunale Selbstverwaltung stellen dafür einen ausreichenden Hinderungsgrund dar.

    Der nächste Schritt muss jetzt sein, ein Kinderschutzgesetz für NRW zu erarbeiten, dass in ganz Nordrhein-Westfalen hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Darin wollen wir Mindestanforderungen für die personelle Ausstattung des Kinderschutzes vor Ort formulieren, Netzwerkstrukturen fördern und verbindlich aufstellen und den Kinderschutz als Pflichtmodul in der Ausbildung etwa von Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern sowie im Polizeibereich verankern. Rechtlich verfügt das Land über umfangreiche Befugnisse, den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen verbindlicher und besser zu regeln. Es kommt auf den politischen Willen an, diese Spielräume zu nutzen.“

     

  • Land muss jetzt Spucketests für Kita-Kinder besorgen

    Land muss jetzt Spucketests für Kita-Kinder besorgen

    Foto: Westfale auf Pixabay

    Zur heutigen Sitzung des Corona-Kita-Rates und der Empfehlung, sogenannte Spucketests für Kita-Kinder einzusetzen, erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die kindgerechten Spucketests sind endlich zugelassen. Jetzt darf es kein weiteres Zögern geben. Das Land muss sie so schnell wie möglich für Kita-Kinder besorgen. Familienminister Stamp und die Regierungsfraktionen von CDU und FDP dürfen nicht weiter nach Gründen für einen Verzicht auf Tests suchen.

    Ein nüchterner Blick auf die Zahlen begründet die Notwendigkeit: Die Inzidenz bei den Null- bis Fünfjährigen hat sich zuletzt vervierfacht. Jedes weitere Zögern ist jetzt sträflich, denn die britische Corona-Mutation führt auch bei Kindern zu einer rascheren Verbreitung und zu stärkeren Symptomen. Zum Schutze aller – der Kinder, der Familien und der Erzieherinnen und Erzieher – müssen Kinder bei einer Teststrategie berücksichtigt werden. Nur so können sie aktiv bei der Pandemie-Bekämpfung beitragen und Infektionsketten durchbrechen.

    Deswegen müssen wir auf die Empfehlungen von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und dem Corona-Kita-Rat hören. Abstand halten ist in der Kita oder in der Tagespflege nicht möglich. Die Spucketests sind seit dem 26. März zugelassen. Experten bestätigen, dass sie kindgerecht und einfach zu handhaben sind. Die Eltern sollten in die Umsetzung einbezogen werden. Wenn Tests bereits vor dem Kita-Besuch erfolgen, schaffen wir ein hohes Maß an Sicherheit und verhindern, dass sich noch mehr Kommunen gezwungen sehen, einen Appell zum Betreuungsverzicht auszusprechen.“

     

  • Eltern verlieren Anspruch auf Kinderkrankentage und sollen Kita-Gebühren zahlen

    Eltern verlieren Anspruch auf Kinderkrankentage und sollen Kita-Gebühren zahlen

    Foto: Daniel Behmenburg

    Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Was auf den ersten Blick nach einer Erleichterung klingt, bringt für die Eltern in NRW erst einmal keine Vorteile. Die Rücknahme des Minister-Appells, Kinder nicht in die Kita zu bringen, bedeutet für Eltern in erster Linie: Sie können ab dem Zeitpunkt nicht mehr auf die zusätzlichen Kinderkrankentage zurückgreifen, wenn sie aufgrund der Pandemie ihre Kinder noch nicht wieder in die Kita geben wollen. Dazu müssen sie dann wieder ihren Erholungsurlaub nutzen.

    Außerdem hat Minister Stamp heute erneut die Frage unbeantwortet gelassen, wie es sich mit den Kita-Gebühren im Februar verhält. Rund zwei Drittel der Kinder sind im Februar nicht in der Kita gewesen und wurden durch ihre Eltern zu Hause betreut. Die Familien sind ihrer Verantwortung nachgekommen und haben effektiv zum Infektionsschutz beigetragen. Wir fordern daher schon lange die vollständige Erstattung der Kita-Gebühren auch für den Februar.

    In Kombination bedeuten der Wegfall von Lohnersatz durch die Kinderkrankentage und das erneute Erheben von Kita-Gebühren, dass Eltern aus finanziellen Gründen die wieder Betreuung in Anspruch nehmen müssen. Dadurch dürften viele Kitas ab Montag wieder vollständig ausgelastet sein.

    Der Wiedereinstieg in den Regelbetrieb müsste zudem mit einer sinnvollen Teststrategie verbunden sein. Bereits seit Dezember des letzten Jahres sind Schnelltests für Kitas zugelassen. Die Landesregierung hat es jedoch verpasst, diese flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Um das Personal vor Ort und die Kinder zu schützen, müssen sie regelmäßig getestet werden. Zwar dürfen sich Erzieherinnen und Erzieher jetzt zwei Mal pro Woche testen lassen – dafür müssen sie aber meist zum Hausarzt. In der Zeit, in der diese geöffnet haben, betreuen die Erzieherinnen und Erzieher jedoch die Kinder. Durch mobile Teams könnte das Personal vor Ort getestet werden.

    Derzeit wird an der Zulassung von Selbsttests gearbeitet. Auch hier fehlt es der Landesregierung an Weitblick. Durch sogenannte Spucketests, die anderenorts schon eingesetzt werden, könnten Beschäftigte und Kinder schon vor Beginn der Betreuung auf Corona getestet werden.

    Kinder brauchen andere Kinder, und sie brauchen die frühkindliche Bildung. Dafür müssen wir die richtigen Voraussetzungen schaffen. Der Minister hat zwar ein Öffnungs-Szenario vorgelegt, für eine Schutzstrategie fehlt es hingegen an Konsequenz.“

  • Naturräume aus Hecken und Gehölzen erhalten

    Naturräume aus Hecken und Gehölzen erhalten

    Naturerlebnisse könnten mehr Lebensqualität vermitteln, beim Nachdenken unterstützen und durch manche Krise helfen.

    Ich selbst nutze oft die Gegend rund um den Vieringhauser Bach oder die Eschbachtalsperre um einmal abzuschalten und mir manches durch den Kopf gehen zu lassen. Spaziergänge können ein schönes Ritual sein – zum Beispiel am Sonntag nach der Kirche oder vor einem gemütlichen Kaffeetrinken.

    Leider ist in NRW zu beobachten, dass Flora und Fauna unter Druck geraten und Arten immer mehr verschwinden. Rund 45 Prozent der Tier- und Pflanzenarten sind gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben. Nach der „Roten Liste NRW“ sind dabei Schmetterlinge (55 Prozent), Moose (60 Prozent), Kriechtiere (71 Prozent), Vögel (52 Prozent) und Wildbienen/Wespen (52 Prozent) überdurchschnittlich gefährdet.

    Wir brauchen Aktionsprogramme und Schutzzonen. Hecken und Feldgehölze sind meist in der Folge und als Ergänzung der Landwirtschaft entstanden. Sie erfüllen zahlreiche ökologische Funktionen und zählen zu den besonders erhaltenswerten Landschaftselementen. Leider verschwinden auch diese oft bei Baumaßnahmen und damit wertvoller Lebens-, Nahrungs- und Schutzraum.

    Wir wollen daher eine besondere Förderung von Hecken, Feldrainen und Feldgehölzen. Mit unserem Antrag zum Plenum fordern wir die Landesregierung auf, einen Plan und Maßnahmenkatalog zur Entwicklung und Vernetzung der Feldgehölze innerhalb des Biotopverbundsystems in NRW zu erstellen. Die Mittel für die Entwicklung und Vernetzung der Feldgehölze im NRW-Programm Ländlicher Raum sollen erhöht werden. Wir schlagen vor, ein Förderprogramm  „Landschaft gestalten – mehr Artenvielfalt durch einen Verbund von Hecken und Feldgehölze“ zu erstellen.

    Antrag der SPD-Landtagsfraktion

  • Zum Regelbetrieb müssen auch Regeltests gehören

    Zum Regelbetrieb müssen auch Regeltests gehören

    Foto: Daniel Behmenburg

    Zur heutigen Bekanntgabe der Landesregierung, ab dem 17. August wieder in den Regelbetrieb der Kitas zurückzukehren, erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Familien und Kinder brauchen gesicherte Verhältnisse. Die Rückkehr in den Regelbetrieb muss daher unter bestmöglichen Sicherheitsbedingungen erfolgen. Die freiwilligen Tests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas sollten deshalb auch auf die Kinder ausgeweitet werden. Denkbar ist hier beispielweise das Testverfahren mittels Mundspülung, das auch in der jüngsten Studie des Landes in Düsseldorf zum Einsatz gekommen ist. Für uns ist klar: Zum Regelbetrieb müssen auch Regeltests gehören. Das muss auch über die Herbstferien hinaus gelten. Gerade in der Zeit, in der Erkältungen und Krankheiten wieder zunehmen, ist größtmögliche Klarheit unabdingbar.“

  • Defizite im Zusammenspiel der Behörden müssen endlich angegangen werden

    Defizite im Zusammenspiel der Behörden müssen endlich angegangen werden

    Foto: Matthis Mühlenbrock

    Zu der gemeinsamen Sondersitzung der Ausschüsse Innen, Recht sowie Familie, Kinder und Jugend zu den Fällen des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in Münster erklären Dr. Dennis Maelzer, Sprecher für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher, Regina Kopp-Herr und Sven Wolf, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Ministerien haben heute zum Ablauf der Ermittlungen bei den Missbrauchsfällen in Münster ihre jeweilige Verwaltungslogik vorgetragen. Über das konkrete Zusammenspiel der Behörden haben wir in der gemeinsamen Ausschusssitzung aber zu wenig erfahren.

    Genau in diesem Zusammenspiel zwischen Polizei-, Justiz- und Jugendbehörden entstehen Defizite, die letztendlich leider mit dazu beigetragen haben, dass der Stiefsohn durch den Stiefvater weiter sexuell missbraucht werden konnte. Die Ermittlungserfahrungen aus weiteren erschreckenden Missbrauchsfällen der Vergangenheit zeigen: Dieses Muster an Defiziten wiederholt sich.

    Eine wirksame Zusammenarbeit der Behörden zum sexuellen Missbrauch in Münster angesichts bekannter Gefahrenszenarien hätte schon früher verdeutlicht, dass hier etwas nicht stimmt. Warum wurde in den Ämtern nicht sofort reagiert, als bei einem 2016 und 2017 einschlägig vorverurteilten Sexualstraftäter im Jahr 2019 erneut missbräuchliches Material gefunden wurde?

    Warum müssen missbrauchte Kinder erst sieben Erwachsene ansprechen, bis ihnen jemand glaubt und handelt? Wir dürfen kein Kind allein lassen. Der Schutz vor Missbrauch muss endlich besser werden. Da sind wir uns mit den Ministern auch einig.

    Doch die Kommunikationsdefizite zwischen Behörden sind zum wiederholten Male zentrale Ursache, dass Kindesmissbrauch zu langsam aufgedeckt wurde. Wir müssen aus diesen Kommunikationsdefiziten lernen und die Zusammenarbeit endlich verbessern.

    Die SPD-Landtagsfraktion wird deshalb beantragen, den Untersuchungsauftrag des zu diesen Fällen bereits eingesetzten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses um die Vorgänge in Münster und dem unter dem Namen Bergisch Gladbach bekannten Netzwerk zu erweitern.“

  • Minister muss sich ein Beispiel am Norden nehmen und Regelbetreuung ab 8. Juni möglich machen

    Minister muss sich ein Beispiel am Norden nehmen und Regelbetreuung ab 8. Juni möglich machen

    Dennis Maelzer erklärt hierzu:

    „Familienminister Stamp hat es bisher versäumt, sich ein Beispiel an anderen Ländern zu nehmen. Stattdessen öffnen in NRW die Indoor-Spielplätze und bei der frühkindlichen Bildung gucken die Familien in die Röhre. Dabei könnte ein Blick nach Norden mehr als hilfreich sein. So hat Hamburg unter Sozial- und Familiensenatorin Melanie Leonhard (SPD) einen Stufenplan erarbeitet, der bereits 4-Jährigen eine konkrete Rückkehrperspektive eröffnet. Mecklenburg-Vorpommern geht sogar noch einen Schritt weiter. Bereits ab dem 25. Mai erfolgt der Übergang für alle Kinder in die Kindertageseinrichtungen. Die Kinder von Berufstätigen sollen dabei mindestens im Umfang von sechs Stunden betreut werden. Diese Maßnahme erfolgt zusätzlich zur weiter bestehenden Notbetreuung. Zu dem Konzept gehört neben der Einhaltung von Hygienestandards eine strikte Trennung der Gruppen. Dies ist zur Überprüfbarkeit von Infektionsketten wichtig.

    Mit diesem Konzept ist ein Einstieg in eine Regelbetreuung verbunden, die im Umfang reduziert ist. Daran könnte sich auch Nordrhein-Westfalen orientieren. Mit verbindlichen Handlungsanweisungen für die Träger und einem flexiblen Rahmen, der die unterschiedlichen Kapazitäten vor Ort berücksichtigt und ausschöpft. Alle brauchen jetzt Ordnung, Orientierung und Struktur. Je schneller desto besser, aber natürlich mit aller gebotenen Sorgfalt. In den kommenden zwei Wochen muss das Familienministerium alles daran setzen, schnellstmöglich einen Regelbetrieb unter den geltenden Hygienebedingungen zu ermöglichen, damit spätestens am 8. Juni wieder alle Kinder in die Betreuung gehen können.

    Offene- und teiloffene Konzepte werden zum jetzigen Zeitpunkt dabei aber noch nicht wieder möglich sein. Viele Erzieherinnen und Erzieher gehören zu Risikogruppen und können nicht eingesetzt werden. Gleichzeitig gibt es in unserem Kita-System aber Erzieherinnen in Teilzeit. Ihnen sollte die Aufstockung ermöglicht und den Trägern der finanzielle Mehrbetrag erstattet werden. Die Arbeit in der frühkindlichen Bildung bleibt auch unter Corona-Bedingungen besonders. Das Distanzgebot, das in vielen Berufen derzeit gilt, lässt sich in der Kita und Tagespflege so nicht umsetzen. Kinder brauchen Zuwendung und auch Berührungen. Trösten aus der Distanz ist nicht möglich. Darum müssen im Rahmen der Planungen auch Corona-Testkapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung gestellt werden. Wenn dies für die Fußballbundesliga möglich ist, für die Menschen, die unsere Kinder betreuen hingegen nicht, dann ist das die falsche Prioritätensetzung.“

  • Thomas Kutschaty: „Unser aller Verantwortung ist jetzt besonders gefragt“

    Thomas Kutschaty: „Unser aller Verantwortung ist jetzt besonders gefragt“

    Zu den heute von Ministerpräsident Armin Laschet angekündigten Lockerungen in der Corona-Krise erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Es ist richtig, dass heute bundeseinheitlich weitere Lockerungen beschlossen wurden. Wir alle sehnen uns nach Ordnung, Orientierung und Struktur in unserem Alltag. Die jetzt vereinbarten Maßnahmen sind dafür ein wichtiger Schritt. Er darf jetzt nur nicht erneut durch eine chaotische Kommunikation der Landesregierung verstolpert werden. In den vergangen Tagen und Wochen ist schon genug Vertrauen verspielt worden.

    Bei aller Hoffnung auf eine Rückkehr in die sogenannte Normalität muss aber klar sein, dass wir zunächst weiter im Stand-by-Modus bleiben und jederzeit auf neue Entwicklungen reagieren können müssen. Unser aller Verantwortung ist jetzt besonders gefragt. Die beschlossenen Lockerungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir weiterhin sehr vorsichtig sein müssen. Denn Gesundheit und der Schutz der Bevölkerung stehen nach wie vor an erster Stelle. Dies klar zu kommunizieren und mit schlüssigen Konzepten zu hinterlegen, erwarte ich von den politisch Verantwortlichen in unserem Land.“

  • Maskenschutz muss landeseinheitlich geregelt werden

    Maskenschutz muss landeseinheitlich geregelt werden

    Foto: Daniel Behmenburg

    Zur Diskussion um eine Maskenpflicht erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „In Bayern muss ab kommender Woche in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften im ganzen Land ein einfacher Mund- und Nasenschutz getragen werden. Auch Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen führen nach Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt eine Maskenpflicht ein. Ministerpräsident Laschet und erneut auch Gesundheitsminister Laumann haben bisher einer Maskenpflicht für NRW stets eine Absage erteilt. Das ist aber das beste Indiz dafür, dass sie bald kommen wird.

    Es kann jedenfalls nicht sein, dass im ganzen Land jetzt Flickenteppiche entstehen und jede Kommune ihre eigenen Regelungen findet. Die Landesregierung sollte daher schnellstmöglich für landeseinheitliche Regelungen sorgen. Denkbar sind beispielsweise Verpflichtungen im ÖPNV, bei Behördengängen oder in Geschäften.

    Wer jedoch Verpflichtungen festschreibt, muss auch dafür sorgen, dass sie erfüllt werden können – das Land muss daher in Abstimmung mit den Kommunen die entsprechenden Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellen.

    Das gilt vor allem für die Bediensteten des Landes, die umgehend mit entsprechendem Schutz ausgestattet werden müssen.

    Klar ist, dass es dabei nicht um zertifizierte OP-Masken geht, sondern um sogenannte Alltagsmasken, die Mund und Nasen bedecken. Auch wenn das Tragen von Schutzmasken keine 100-prozentige Sicherheit bietet, ist es dennoch ein wichtiger Baustein zur Eindämmung der Pandemie.“