Schlagwort: Schulträger

  • „Gute Schule 2025“ – NRW braucht eine Neuauflage des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur

    „Gute Schule 2025“ – NRW braucht eine Neuauflage des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur

    Nordrhein-Westfalen ist ein Bildungsland. Wir haben gute und weltweit renommierte Hochschulen und Universitäten. Aber bei der Schulfinanzierung hinkt das Land hinterher. NRW investiert im bundesdeutschen Vergleich zu wenig Geld  in Schulen, die Schulgebäude und deren Ausstattung.

    Das „Gute Schule 2020“-Gesetz aus der letzten Legislaturperiode hat an vielen Schulen bereits zu Verbesserungen geführt. So konnten an der Grundschule Am Stadtpark in Alt-Remscheid gut 90.000 Euro für allgemeine Renovierungsarbeiten und die Sanierung von Sanitärbereichen verwendet werden, an der Grundschule Dörpfeld im Gebäude Struck für gut 55.000 Euro Renovierungsarbeiten durchgeführt werden und an der Albert-Schweitzer-Realschule in Lennep für gut 45.000 Euro Sanitärbereiche saniert werden.

    Trotzdem gibt es noch großen Investitionsbedarf an Schulen für Renovierungen und Modernisierungen. Die Corona-Pandemie hat auch verdeutlicht, dass viele Schulen die Chance digitaler Lernplattformen nicht nutzen können, da diese nicht hinreichend bestehen und etabliert sind. Spätestens diese Krise muss zu einem Umdenken führen und der Investitionstau abgebaut werden.

    Unsere Schulen müssen baulich und digital in den bestmöglichen Zustand gebracht werden. Das sind Kosten, die nicht alleine von den Schulträgern vor Ort gestemmt werden können.

    Wir fordern mit unserem aktuellen Antrag für das Plenum: Die Landesregierung muss das bestehende Investitionsprogramm fortführen und dafür weitere 2,5 Milliarden Euro investieren. Die SchülerInnen in Nordrhein-Westfalen verdienen die besten Bedingungen für erfolgreiches Lernen.

    Antrag der SPD-Landtagsfraktion

  • Kommunen und Beschäftigte brauchen Planungssicherheit bei der Schulsozialarbeit!

    Kommunen und Beschäftigte brauchen Planungssicherheit bei der Schulsozialarbeit!

    Nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2018 habe es die Landesregierung versäumt, Klarheit zu schaffen, wie die Gelder für eine Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit abgerufen werden können, so Wolf. „Die Landesregierung ist dem Befristungsproblem ausgewichen. Erst unmittelbar nachdem die SPD-Landtagsfraktion am 06. Juni 2018  ihren Antrag eingebracht hat, hat der Minister in Richtung der Bezirksregierung Druck gemacht. Das kam in der Debatte zum Antrag am letzten Freitag zur Sprache.“

    Aus verschiedenen Kommunen wurde berichtet, dass sich Träger nicht in der Lage sahen, die Beschäftigungs­verhältnisse mit Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern über den Sommer 2018 hinaus zu verlängern.

    „Die Bezirksregierung hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht “, betont Katharina Keil, Sprecherin der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss „Wir befürchten, dass sich bewährte Kräfte bereits aus unsicheren BUT-Stellen wegbewerben und lieber in unbefristete Stellen wechseln. Die Kommunen, die Träger der Schulsozialarbeit und die Beschäftigten benötigen dringend Planungssicherheit, um bereits jetzt die Weichen für die kommenden Jahre zu stellen. Ansonsten droht das schlimme Szenario, dass gut in den Schulablauf integrierte und bewährte Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter ihre Schulen verlassen und andere Jobs annehmen. Der auf meine Initiative hin eingesetzte Arbeitskreis aller Fraktionen und Gruppen des Rates arbeitet bereits seit letztem Herbst an einer Lösung. Wir werden uns nur mit finanzieller Unterstützung des Landes gemeinsam auf den Weg machen können.“

    „In der Landtagsdebatte verwies Minister Laumann auf die Verantwortung der Schulträger. Denen ist aber mit dieser Verschleppung eine Planung erschwert worden,“, meint Sven Wolf. „Die SPD-Landtagsfraktion hatte in den Nachtragshaushaltsberatungen 2017 eine Verpflichtungsermächtigung beantragt, um die Schulsozialarbeit für die ganze Legislaturperiode abzusichern – das aber haben CDU und FDP abgelehnt. Den Schlamassel haben sie den Kommunen eingebrockt.“

    „Minister Laumann räumte zwar ein: Mehr Planungssicherheit gäbe es nur, wenn die Schulsozialarbeit nach BuT eine gesetzliche Aufgabe des Landes werde“, berichtet Sven Wolf. „Er zeigte sich aber nicht bereit, sich hierfür einzusetzen. Er sagte, er persönlich glaube, dass man nicht alles in gesetzlichen Aufgaben zementieren müsse. Ich werde mich meiner Landtagsfraktion dafür stark machen, dass wir die Schulsozialarbeit nach BuT verbindlicher finanzieren und verlässlicher für die Familien machen.“