Schlagwort: Resozialisierung

  • Sicherheit verlangt mehr als nur das Wegsperren von Straftätern

    Sicherheit verlangt mehr als nur das Wegsperren von Straftätern

    Landtag verabschiedet neue Strafvollzugsgesetze

    Das Justizministerium teilt mit:

    Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 5. April 2017 das von der Landesregierung eingebrachte Gesetzespaket zur Änderung der Strafvollzugsgesetze beschlossen. Mit dem Gesetzesbeschluss wird in allen Strafvollzugsgesetzen des Landes ein moderner, aktivierender Behandlungsvollzugs verankert und das Konzept der Landesregierung für mehr Sicherheit und Integration im Strafvollzug umgesetzt.

    Justizminister Thomas Kutschaty: „Sicherheit erreichen wir nicht dadurch, dass wir Gefangene wegsperren und auf der Zelle liegen lassen. Wir müssen ihnen Wege aus der Kriminalität aufzeigen und ihre Lebensgewohnheiten ändern. Irgendwann kommt fast jeder Gefangene wieder raus und dann ist er unser Nachbar oder steht mit uns an der Supermarktkasse. In unseren Haftanstalten setzen wir daher auf schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, die Vermittlung sozialer Kompetenz und eine frühzeitige Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Zu einem effektiven Opferschutz gehört es auch, dass verurteilte Straftäter ihren Schaden wieder gutmachen und das begangene Unrecht in der Haft aufarbeiten.

    Das Gesetzespaket setzt daneben auch für die innere Sicherheit im Justizvollzug bundesweit neue Standards. Gefangenen, die aus einer Haftanstalt kurzzeitig ausgeführt werden müssen, kann zukünftig als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme eine Fußfessel angelegt werden. Als einziges Bundesland führen wir in unseren Haftanstalten außerdem Fingerabdruckscanner ein, um die Verwendung von Alias-Personalien zu erschweren, und schaffen die gesetzlichen Grundlagen für einen umfassenden Datenaustausch mit den Staatsanwaltschaften und anderen Sicherheitsbehörden.“

    Die neuen Vollzugsgesetze flankieren das bereits 2014 beschlossene Programm der Landesregierung zur Modernisierung des Justizvollzugs, mit dem landesweit 2.750 Haftplätze erneuert und modernisiert werden. Es ist das größte Investitions- und Modernisierungsprogramm des Justizvollzugs seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Seit 2010 sind im Justizvollzug 424 neue Stellen geschaffen und mit dem Konzept zur Förderung der Integration von ausländischen Inhaftierten und zur Verbesserung der Sicherheit im Justizvollzug weitere 79 Stellen bereitgestellt worden. Im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen arbeiten heute rund 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 36 Justizvollzugsanstalten mit etwa 16.000 Gefangenen.

  • Neue Leitlinien für den Strafvollzug: Resozialisierung, Übergangsmanagement und Opferschutz.

    Neue Leitlinien für den Strafvollzug: Resozialisierung, Übergangsmanagement und Opferschutz.

    Wir waren uns einig, dass die Resoziali­sierung und ein funktionierendes Übergangsmanagement eine wichtige Aufgabe sind“ führte Wolf aus.

    „Rückfälligkeiten zu vermeiden, ist der beste und sicherste Schutz für die Bevölkerung. Die Leitlinien waren in der letzten Wahlperiode bereits Thema im Rechtsausschuss und sind trotz drängen der Opposition nicht übereilt, sondern fundiert und im Dialog mit den Beteiligten im Vollzug erarbeitet worden. Einige der ersten Ideen wurden unter anderem den vielen Mitgliedern der Beiräte der Vollzugsanstalten vorgetragen“ erinnert Wolf, der selbst für die Stadt Remscheid im bisherigen Beirat der JVA Remscheid saß.

    „Ein Schlüssel zum Resozialisierungserfolg liegt im Übergang von drinnen nach draußen. Die Zeiten einer Entlassung wie im Film „Blues Brothers“ persifliert sind vorbei. Mit dem Koffer vor der Tür sollte die Entlassung nicht beginnen. Da hat die JVA Remscheid gute Beispiele geliefert in dem die Mitarbeiter der Bundesagentur frühzeitig in die JVA kamen und dort die Zeit nach der Entlassung mit den Insassen besprachen“ so Wolf.

    Ein weiterer Schwerpunkt der Leitlinien findet sich bei den Opferbelangen wieder, die durch eine opferbezogenen Vollzugsgestaltung beachtet werden sollen. Hierzu gehören Widergutmachungen und Maßnahmen zum Schutz der Opfer gleichermaßen. Die Leitlinien werden in der neuen Wahlperiode in einem eigenem Landesstrafvollzugsgesetz münden.

    Pressemeldung des Justizministeriums:
    http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/PresseJM/12-06-27/index.php