Schlagwort: Rechtsprechung

  • Minister Biesenbach unternimmt nichts gegen Verfassungsfeinde im Schöffenamt

    Minister Biesenbach unternimmt nichts gegen Verfassungsfeinde im Schöffenamt

    Dazu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Selbst auf der nach unten offenen Biesenbach-Skala war das ein besonders dreister Auftritt: Der Justizminister ist nicht nur jede Antwort auf die Fragen schuldig geblieben, wie er das Eindringen von rechtsextremen Verfassungsfeinden in die nordrhein-westfälische Justiz und die Rechtsprechung stoppen will. Er bezeichnet höchst drängende und berechtigte Nachfragen dazu sogar als ‚albern‘ und verweist auf die Verantwortung der Kommunen.

    Schon in der Vergangenheit hat Minister Biesenbach immer wieder Nebelkerzen geworfen, wenn er konkret befragt wurde. Aber sich jetzt in dieser heiklen Situation, in der das ganze Land über die Gefährdung der Demokratie durch Rechtsextreme diskutiert, mit einem bloßen Achselzucken und Unverschämtheiten aus der Verantwortung zu stehlen, ist bodenlos.

    Die Landesregierung muss jede Information, die sie hat, nach rechtsstaatlichen Regeln den Kommunen zur Verfügung stellen, um Verfassungsfeinde im Schöffenamt zu verhindern.“

  • Die Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexualität ist richtig und wichtig

    Die Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexualität ist richtig und wichtig

    Zur aktuellen Diskussion um die Aufhebung der Urteile, die nach 1945 erfolgt sind, erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD- Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

    „Ich begrüße die klare Botschaft der Justizminister der Länder zur Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexuelle nach 1945. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, da es noch genügend Zeitzeugen gibt, die darüber berichten können. Jetzt, da es noch genügend Betroffene gibt, denen wir die Hand zur Entschuldigung reichen können.

    Das ist verfassungsrechtlich nicht nur erlaubt, sondern auch geboten. Erst damit lässt sich die perfide Stringenz der Rechtsprechung in den jungen Jahren der Bundesrepublik durchbrechen.“

    Das Bundesverfassungsgericht hatte noch 1957 bestätigt, Homosexualität verstieße gegen das Sittengesetz. Die vollständige Abschaffung der Norm erfolgte erst 1994. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hatte zuletzt im März 2014 auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen einen deutlichen Appell an die Landesregierung gerichtet, sich weiter für eine Aufhebung der Urteile einzusetzen und die Geschichte der Verfolgung aufzuarbeiten.