Schlagwort: PUA NSU

  • NSU-Untersuchungsausschuss beschließt einstimmig Schlussbericht

    NSU-Untersuchungsausschuss beschließt einstimmig Schlussbericht

    „Die Arbeit im Untersuchungsausschuss III (NSU) war von Beginn an geprägt von einem gemeinsamen Interesse an einer sachlichen Aufklärungsarbeit. Diese gute Zusammenarbeit hat auch bei der Erstellung des Schlussberichtes ihren Fortgang gefunden. In den letzten Wochen haben die Ausschussmitglieder und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen sowie das Ausschusssekretariat intensiv und leidenschaftlich an dem gemeinsamen Schlussbericht gearbeitet.

    In der gestrigen letzten Sitzung des PUA III (NSU) ist der gemeinsam erarbeitete Schlussbericht einstimmig beschlossen worden. Soweit die Fraktionen bezüglich einzelner Aspekte einen besonderen Schwerpunkt sehen, haben sie ihre Auffassungen in kurzen Sondervoten dargelegt. Für die gute und kollegiale Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.“

    Der PUA NSU nahm im Januar 2015 seine Arbeit als dritter Untersuchungsausschuss der laufenden Wahlperiode seine Arbeit auf. Seit April 2015 übernahm der Remscheider Abgeordnete Sven Wolf die Leitung dieses Gremiums. Der beschlossene Bericht umfasst einschließlich Anlagen rund 1200 Seiten und wird nun für alle Abgeordneten gedruckt und zum Ende der kommenden Woche verteilt. Der Bericht soll dem Plenum in den kommenden Plenarsitzungen am 05. oder 06. April zur Kenntnis gegeben werden.

    Pressemitteilung des Landtags dazu.

  • Hasenberger Vorträge am 06. März um 19.30 Uhr mit Sven Wolf über den PUA NSU

    Hasenberger Vorträge am 06. März um 19.30 Uhr mit Sven Wolf über den PUA NSU

    Ökumenischer Vortrags- und Diskussionskreis Hasenberger Vorträge im Evangelischen Gemeindezentrum Hasenberg Remscheid-Lennep, Höhenweg 2 – 4 am Montag 6. März 2016 um 19.30 Uhr zum Thema: „Die politische Aufarbeitung des Rechtsterrorismus durch den sogenannten NSU in Nordrhein-Westfalen“

    Sven Wolf MdL, Vorsitzender des PUA III (NSU): „Gerne berichte ich über die Arbeitsweise eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) im Landtag Nordrhein-Westfalen im Allgemeinen und die besonderen Herausforderungen bei der Aufarbeitung der Taten des NSU in NRW.  Der NSU bekannte sich im zu zwei Sprengstoffanschlägen in Köln und einem feigen Mord in Dortmund. Dabei werde ich über den aktuellsten Stand der Arbeit unseres PUA berichten, die mit Ende der 16. Wahlperiode im Mai 2017 abgeschlossen sein wird.“

     

  • Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses: „Ausschuss lässt sich vom Bundesamt nicht erpressen“

    Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses: „Ausschuss lässt sich vom Bundesamt nicht erpressen“

    „Dazu erklären der Vorsitzende, Sven Wolf (SPD), und die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen, Heiko Hendriks (CDU), Andreas Kossiski (SPD), Verena Schäffer (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Joachim Stamp (FDP) und Birgit Rydlewski (PIRATEN):

    Dem Untersuchungsausschuss NSU des Landtags Nordrhein-Westfalen ist die öffentliche Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen besonders wichtig. Wir sind auf diesen Nötigungsversuch des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht eingegangen. Wir werden die Zeugin öffentlich vernehmen oder gar nicht!

    Dieser Vorgang ist mit Sicherheit der absolute Höhepunkt in der Reihe der bisherigen Verweigerungen, die wir vom Bundesamt für Verfassungsschutz in der Zusammenarbeit mit unserem Untersuchungsausschuss erlebt haben. Diese unsägliche Missachtung der Rechte unseres Parlaments ist inakzeptabel.

    Die Begründung des BfV, dass die Zeugin schutzbedürftig sei, erschließt sich im Gegensatz zu anderen Zeugen dem Ausschuss nicht. Wer für das BfV öffentlich Ausstellungen eröffnet und im Internet leicht recherchierbar ist, muss auch vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss öffentlich aussagen.

    Weiter Berichterstattung findet sich auch hier: http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nsu-untersuchungsausschuss-118.html

     

    Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags, Redaktion: Wibke Busch, Pressesprecherin, Fotos: Daniel Behmenburg

  • „Das schärfste Schwert im Parlament“

    „Das schärfste Schwert im Parlament“

    Als Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses III (PUA), der mit der Aufgabe betraut ist, mögliches Fehlverhalten der Behörden rund um die Ermittlungen der Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) aufzuklären, wurde ich gebeten, eine Vorlesung zu halten. In den Mittelpunkt wollte ich nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch einen historischen Rückblick und praktische Erwägungen stellen.

    Vier Fotos legte ich den Absolventinnen und Absolventen zum Einstieg vor und fragte nach deren historischer Bedeutung. Vier Gesichter – vier Skizzen einer Geschichte der Demokratie und der Schutzfunktion des Untersuchungsausschusses: von der Unterwerfung des englischen Königs Wilhelm II. von Oranien unter die Bill of Rights über die Etablierung des Instruments PUA in der Weimarer Republik über die Gefahr des politischen Missbrauchs durch den US-amerikanischen Senator Joseph McCarthy zur Diffamierung vermeintlicher Kommunisten bis zu der unrühmlichen Rolle des Unternehmers Friedrich Karl Flick und dem in der Folge verabschiedeten „Flick-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts. Nicht zu vergessen der Soziologe Max Weber, der seine Ideen einer öffentlichen Kontrolle in die Weimarer Verfassung einfließen ließ.

    Begeistert war ich von der regen Teilnahme der Studierenden. Ein Studierender hinterfragte die Bezeichnung des PUA als „das schärfste Schwert des Parlaments“. Hierzu bohrte der treffend nach, dass ein PUA nach Abschluss seiner Arbeit lediglich Handlungsempfehlungen auszuspreche und nicht, den Behörden direkte Konsequenzen aufzuerlegen.

    Nach meinem Verständnis aber greift dieses Bild trotzdem. Die Bezeichnung als Schwert zielt vor allem darauf ab, dass dies gerade ein sehr mächtiges Instrument der Opposition ist, auch gegen die Mehrheit im Parlament kontrollieren zu können. Der Katalog verfügbarer Maßnahmen ist umfangreich: Es besteht das Recht, Zeugen vorzuladen und Akten von Behörden anzufordern. Diese sind dabei dem Ausschuss zur Amtshilfe verpflichtet. Geladene Zeugen sind – wie vor Gericht – verpflichtet, zu erscheinen und auszusagen. Bei unentschuldigtem Fehlen steht es dem Ausschussvorsitzenden zu, beim zuständigen Oberlandesgericht ein Ordnungsgeld gegen den säumigen Zeugen zu beantragen. Im Gegenzug stehen den geladenen Zeugen und Sachverständigen die gleichen Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte zu, die ihnen auch die Strafprozessordnung vor Gericht gewährt. Folglich ist das schärfste Schwert des Parlaments ein Garant des parlamentarischen Minderheitenschutzes und des Grundsatzes der Gewaltenteilung, denn es dient in besonderer Weise der parlamentarischen Kontrolle der vollziehenden Gewalt.

    In der Fragerunde mit den Studierenden kamen auch der auf den Polizistinnen und Polizisten lastende Druck zur Sprache, das in sie gesetzte Vertrauen der Bevölkerung und der Politik nicht zu enttäuschen. Das Land NRW leistet hier einerseits Unterstützung durch eine bessere personale Ausstattung der Polizei. Im Fokus des PUA NSU steht aber auch die Frage, wie durch eine bessere Vernetzung und einen verbesserten Informationsaustausch solche Ermittlungen zukünftig optimiert werden können. Hier liegt wiederum die Verantwortung der Politik, durch Erkenntnisse aus Untersuchungsausschüssen zu einer besseren Verbrechensbekämpfung beizutragen.

    Am Ende unseres PUAs werden hoffentlich klare Handlungsempfehlungen stehen. Manches zeichnet sich bereits ab – so etwa das Erfordernis einer stärkeren Durchlässigkeit von Informationen zwischen einzelnen Behörden bei Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften.

    Im Hinblick auf die Aufklärung der Verbrechen des NSU war es mir besonders wichtig, einen Appell gegenüber den angehenden Polizeibeamten auszusprechen: „Natürlich müssen Sie in alle Richtungen ermitteln und Sie müssen auch den Opfern und ihren Angehörigen Fragen stellen. Bei Kapitalverbrechen handelt es sich erfahrungsgemäß ganz oft um eine Beziehungstat, bei der sich Opfer und Täter kannten. Sollten Sie innerhalb des Umfeldes des Opfers ermitteln und es stellt sich heraus, dass die Hinweise haltlos sind, dann stellen Sie das bitte klar. Gegen über den Angehörigen und notfalls auch gegenüber den befragten Zeugen. Ich habe viele Opferangehörige getroffen, die neben dem Verlust des Angehörigen gerade unter den Ermittlung in ihrem Umfeld psychisch sehr gelitten haben und bis heute damit zu kämpfen haben.“