Schlagwort: Klage

  • Ein guter Tag für die Demokratie

    Ein guter Tag für die Demokratie

    Zum Urteil erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

    „Das ist ein guter Tag für die Demokratie. Der schwarz-gelbe Plan, mit weniger Demokratie für mehr CDU-Bürgermeister und Landräte zu sorgen, ist von den Verfassungsrichtern gestoppt worden. Wir sind vom Gericht in unserer Überzeugung bestätigt worden und haben den schweren Angriff auf die Demokratie erfolgreich abgewandt.

    BürgermeisterInnen und Landräte müssen eine echte Mehrheit der Wähler hinter sich haben.

    Minderheitenbürgermeister, die gerade einmal ein Viertel der Wähler überzeugen konnten, wären nach den Plänen von CDU und FDP sonst Alltag geworden. Das aber wäre für die politische Landschaft in NRW verheerend gewesen. Diesem Angriff von CDU und FDP haben die Richter nun den Stempel ‚verfassungswidrig‘ aufgedrückt.“

    Hintergrund:

    Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP hatte im April 2019 die Abschaffung der Stichwahl für BürgermeisterInnen und LandrätInnen beschlossen. Bereits im Jahr 2007 hatten CDU und FDP die Stichwahlen in NRW abgeschafft. Nach der Regierungsübernahme wurde die Stichwahl 2011 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wieder eingeführt. Gegen die erneute Abschaffung der Stichwahl haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster geklagt.

     

  • Sven Wolf besucht Sozialgericht Köln

    Sven Wolf besucht Sozialgericht Köln

    Doch das ist nur eines der Probleme, mit denen das Fachgericht zu kämpfen hat, wie im Gespräch zwischen Sven Wolf und der Präsidentin des Sozialgerichtes, Beatrix Debus und ihrem Stellvertreter Dr. Stefan Schmitz, sowie dem Leiter der Geschäftsstelle deutlich wurde. Ihr Wunsch ist es vor allem, dass Personal zügiger zugeteilt werden kann und das Berufsumfeld so angenehm wie möglich gestaltet wird, um fachkundiges Person zu behalten und neue Leute zu rekrutieren. Dazu gehört auch, dass jeder Mitarbeiter genügend Platz zum Arbeiten hat. „Momentan sind es noch 15 Quadratmeter pro Richter“,  wusste Dr. Stefan Schmitz. Ein Büro müsse jedoch häufig geteilt werden. Außerdem solle der Platz in Zukunft auf 12 Quadratmeter reduziert werden.

    Auch die elektronische Akte sei noch verbesserungswürdig. Hier wünscht sich Beatrix Debus Schulungen für die Mitarbeiter, die mit dem elektronischen Verfahren zu tun haben. Außerdem sei eine moderne technische Ausstattung in den Gerichten nötig. Wolf nahm all diese Anregungen auf und versprach sich für die Belange des Sozialgerichtes einzusetzen und im Arbeitskreis und der SPD- Fraktion gegenüber darzustellen. Nur so können schnelle Abläufe, die nicht nur dem Gericht helfen, sondern auch den Bürgern Rechtsschutz sichern, umgesetzt werden.

    Denn auch wenn die Fälle beim Sozialgericht oft unscheinbar wirken, geht es bei ihnen um persönliche Schicksale und existentielle Fragen wie die Frage, wer Kranken- oder Pflegekosten übernimmt oder wieviel Grundsicherung eine Familie bekommt. Daher können neue Bescheide mit Änderungen um wenige Euro bereits viele Menschen zu einer Klage bewegen.

    Für weitere Informationen über die Verfahrensabläufe und Voraussetzungen einer Klage besuchen Sie die Homepage des Sozialgerichts Köln: http://www.sg-koeln.nrw.de/

  • „Vermeintlich sicherer Hafen als Farce entlarvt“

    „Vermeintlich sicherer Hafen als Farce entlarvt“

    Schrems hatte in Irland Beschwerde gegen die dort ansässige Tochtergesellschaft von Facebook eingereicht. Nach der NSA-Affäre sah er den Schutz seiner Daten nicht mehr als gewährleistet an. Heute erklärte der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen für grundrechtswidrig. Dieses Abkommen der EU-Kommission mit den USA verstößt gegen europäische Grundrechte.

    Birgit SippelBirgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, erklärte hierzu: „Das Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz europäischer Grundrechte. Seit Jahren haben wir Sozialdemokraten massive Bedenken an der Grundrechtskonformität von Safe Harbor geäußert, denn der Beschluss erlaubt Firmen die Weitergabe personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA ohne ausreichende Grundrechtsgarantien zu bieten. Die NSA-Enthüllungen haben den vermeintlich sicheren Hafen endgültig als Farce entlarvt.“

    Rechtsgrundlage für die Daten-Weitergabe war bisher das sogenannte Safe-Harbor-Regime aus dem Jahr 2000. Der Beschluss erlaubte den Transfer an Firmen wie Google, Facebook und Co., wenn diese eine Selbstverpflichtung zum Datenschutz eingehen. Birgit Sippel bemängelt, dass dieses Abkommen ein völlig unzureichendes Schutzsystem biete. Den irischen Behörden war nach dem Abkommen bisher untersagt, die Beschwerde von Herrn Schrems überhaupt zu untersuchen.

    „Durch die mangelhaft definierten Ausnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit stand Safe Harbor von Anfang an auf tönernen Füßen. Die EU-Richter haben dem nur dem Namen nach sicheren Hafen nun endgültig die Legimitation abgesprochen“, so Birgit Sippel. Der EuGH bemängelt in seinem Urteil, dass die derzeitigen Regeln generell die Speicherung aller personenbezogenen Daten sämtlicher Personen, deren Daten aus der EU in die USA übermittelt werden, gestattet, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des verfolgten Ziels vorzunehmen und ohne objektive Kriterien vorzusehen, die es ermöglichen, den Zugang der Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung zu beschränken.

    Birgit Sippel fordert nun Konsequenzen für die laufende EU-Datenschutzreform: „Wir müssen die Regeln für den Datentransfer in Drittstaaten noch mal grundlegend unter die Lupe nehmen. Wirtschaftliche Interessen dürfen wie beim aktuellen Safe-Harbor-Regime kein Einfallstor für millionenfachen Grundrechtsbruch sein.“ Zudem fordertBirgit Sippel eine Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden: ¡Die Aufsichtsbehörden sind das Rückgrat des EU-Datenschutzes. Wir müssen ihnen deshalb auch die Werkzeuge geben, einen hohen Schutz der Grundrechte in der EU effektiv durchzusetzen.“

    Foto: Gerichtshof der Europäischen Union