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  • Am 13. September wird auch der Integrationsrat der Stadt Remscheid gewählt

    Am 13. September wird auch der Integrationsrat der Stadt Remscheid gewählt

    Wer ist wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt sind alle Personen,

    • die nicht Deutsche (im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes) sind
    • oder neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen
    • oder die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten haben

    Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und die Mindestaufenthaltsdauer erfüllt ist.

    Was tun Sie, damit Sie wählen können?

    Sie stellen einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis.Dieser Antrag muss bis spätestens 01.09.2020 beim Wahlamt der Stadt Remscheid eingehen.

    Die Antragsfrist endet also in der nächsten Woche. Darauf weist die Stadt Remscheid hin. Den Antrag bekommen Sie per Link auf der Startseite der Stadt unter www.remscheid.de

    Kontakt zur Vorsitzenden des Integrationsrats:

    Erden Ankay-Nachtwein

     

     

     

  • Hinweis zur Europawahl und den Kommunalwahlen mit Wahl zum Seniorenbeirat und Integrationsausschuss am 25. Mai 2014

    Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, kann selbstverständlich Briefwahl beantragen. Das geht sehr komfortabel
    • online über die Homepage der Stadt Remscheid (www.remscheid.de),
    • schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder
    • persönlich im Direktwahlbüro im Dienstleistungszentrum am Friedrich-Ebert-Platz. Es öffnet ab heute (28. April) zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerservice.

    Herausgeber:
    Stadt Remscheid, Die Oberbürgermeisterin
    Büro der Oberbürgermeisterin, 42849 Remscheid
    Viola Jurić, Pressereferentin
    Telefon (0 21 91) 16 – 36 48, Telefax (0 21 91) 16 – 1 36 48,
    E-Mail Viola.Juric@remscheid.de

    Hausanschrift: Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid
    www.remscheid.de