Schlagwort: Gutachten

  • Städte endlich von Altschulden befreien

    Städte endlich von Altschulden befreien

    Die Altschulden sind in vielen Kommunen in NRW – so auch in Remscheid und Radevormwald – eine enorme Belastung. Sie schränken Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden ein. Wir haben gestern vor und im Landtag erneut deutlich gemacht: Das darf so nicht bleiben. Die Zukunft der Kommunen ist die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Ihnen sind wir es schuldig, die Städte und Gemeinden von der Last der Altschulden zu befreien, um Gestaltungsspielraum für lebenswerte Städte und Gemeinden von Morgen zu schaffen.

    Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hatte mit einem Gasballon und der Forderung „Weg mit dem Altschuldenballast – und NRW hebt ab“ auf der Wiese vor dem Düsseldorfer Landtag demonstriert.

    Mit der Aktion hat das Bündnis noch einmal deutlich gemacht, dass auch die ungerechte Finanzverteilung dazu geführt hat, dass Kommunen in Finanznot geraten sind. Knapp 100 der 396 Kommunen in NRW haben Kassenkredite von 1.000 Euro und mehr pro Einwohnerin und Einwohner. Für die Städte und Gemeinden ist das eine  Vergeblichkeitsfalle – Schulden, die so hoch sind, dass sie niemals aus eigener Kraft abgetragen werden können.

    Schwarz-Gelb hat sich fünf Jahre gegen eine zukunftsfähige Lösung gesperrt. Die Landesregierung hat 2020 sogar ein Unterstützungsangebot des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz ausgeschlagen. Anstatt zu helfen, hat sie den Kommunen im Zuge der Corona-Krise neue Schulden aufgebürdet. Und auch aktuell gehen die Städte wieder in Vorleistung beim Kümmern um Geflüchtete. Mehr Probleme kommen jetzt auf die Städte zu, wenn die Landesregierung die Kommunen bei der Versorgung und Integration der Geflüchteten aus der Ukraine finanziell allein lässt.

    Schnellschüsse kurz vor Ende der Legislaturperiode ein paar Wochen vor der Wahl bringen aber nichts, wenn man sich in fünf Jahren Amtszeit nicht gekümmert hat. Die Altschuldenproblematik kann nur in Gemeinsamkeit von Bund, Land und Kommunen gelöst werden. Dafür hat Professor Martin Junkernheinrich in einem Gutachten im Auftrag der SPD-Fraktion einen Weg aufgezeigt. Bei einer Übernahme der Schulden zu 75% durch Bund (50%) und Land (25%) würde eine vollständige Tilgung bei 93 % der Kommunen in 20 Jahren gelingen. Für eine rasche Lösung ist die Hilfe des Bundes erforderlich. Aufgabe der Landesregierung ist es, auf den Bund zuzugehen. Mit steigenden Zinsen wird sich das Zeitfenster für eine Lösung schließen. Eine Lösung für die Altschuldenproblematik darf nicht weiter aufgeschoben werden. Die Zeit zu Handeln ist jetzt. Das hat auch der Protest der Städte und Gemeinden vor dem Landtag noch einmal unterstrichen.

     

  • Kommunen brauchen dringend Entlastung und Unterstützung – Land muss dazu endlich Lösung für Altschuldenproblematik vorlegen

    Kommunen brauchen dringend Entlastung und Unterstützung – Land muss dazu endlich Lösung für Altschuldenproblematik vorlegen

    Dieses Gutachten hat Professor Martin Junkernheinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie an der TU Kaiserslautern, im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt. Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Viele Kommunen in NRW leiden unter einer enormen Schuldenlast, die ihnen die Luft zum Atmen nimmt. Aktuell rächt es sich besonders, dass die Landesregierung die Städte und Gemeinden damit viel zu lange allein gelassen hat.

    Die Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine schafft enorme Herausforderungen vor Ort. Dabei brauchen die Kommunen jetzt dringend organisatorische Unterstützung und ebenso schnelle finanzielle Hilfe. Es entstehen Kosten für die Unterbringung, die Versorgung in den Schulen und Kitas und die medizinische Betreuung der Geflüchteten. Diese Kosten müssen den Kommunen vollständig erstattet werden. Das ist dringend notwendig. Denn die Kassenlage ist vielerorts ohnehin schon angespannt.

    Knapp 100 der 396 Kommunen in NRW haben bereits jetzt Kassenkredite von 1.000 Euro und mehr pro Einwohnerin und Einwohner. Diese Altschulden sind wie ein Klotz am Bein und nehmen Handlungsspielräume. Die Kommunen befinden sich in einer Vergeblichkeitsfalle – die Schulden sind so hoch, dass sie niemals von den Kommunen alleine abgetragen werden können.

    Die schwarz-gelbe Landesregierung hat – obwohl es anders im Koalitionsvertrag steht – nichts dagegen unternommen. Im Gegenteil: Sie hat den Kommunen im Zuge der Corona-Krise sogar neue Schulden aufgebürdet. Und sie wird weitere Probleme schaffen, wenn sie die Kommunen im Umgang mit der Flüchtlingsbewegung finanziell allein lässt.

    Statt weiterer Belastung ist Entlastung gefragt. Eine Lösung der Altschuldenproblematik duldet keinen Aufschub mehr. Die Landesregierung muss endlich mit einem Konzept auf den Bund zugehen. Denn für eine zeitige Lösung braucht es die Unterstützung des Bundes. Das zeigt das Gutachten von Professor Martin Junkernheinrich. Bei einer Übernahme der Schulden zu 75% durch Bund (50%) und Land (25%) würde eine vollständige Tilgung bei 93 % der Kommunen in 20 Jahren gelingen. Das Gutachten belegt also, wie effektiv ein  gemeinsames Vorgehen wäre. Doch einfach auf Berlin zu warten, wird nicht reichen. Die Landesregierung muss selbst handeln und einen Vorschlag machen. Denn mit steigenden Zinsen schließt sich das Zeitfenster für eine Lösung. Abwarten ist keine Option. Schließlich ist die Zukunft der Kommunen die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Ihnen sind wir es schuldig, sie endlich von der Last der kommunalen Altschulden zu befreien.“

  • Kahlschlag der Kliniklandschaft verhindern

    Kahlschlag der Kliniklandschaft verhindern

    Foto: KoalaParkLaundromat auf Pixabay

    Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    Lisa-Kristin Kapteinat:

    „Das Investitionsbarometer zeigt, dass die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen deutlich unterfinanziert sind und notwendige Investitionen des Landes fehlen. Vielen Krankenhäusern droht deshalb die Schließung. In NRW darf es keinen Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft geben.

    Die überwiegende Mehrheit der Menschen in NRW wünscht sich eine ortsnahe Krankenhausversorgung. Die Menschen wollen zurecht gute und sichere Angebote. Das RWI-Gutachten zeigt deutlich, dass diese Versorgung gefährdet ist. Hierfür ist die verfehlte Krankenhauspolitik der schwarz-gelben Landesregierung verantwortlich. Mit dem neuen Krankenhausplan drohen weitere Klinik-Schließungen.

    Während immer mehr Menschen auf eine wohnortnahe Versorgung angewiesen sind, sind Krankenhausschließungen unverantwortlich. Die Zahl der stationär behandelten Kranken in NRW stieg vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2019 um mehr als zehn Prozent. 2010 waren es knapp 4,2 Millionen Menschen. 2019 waren es mehr als 4,6 Millionen. Diese Menschen verdienen eine gute und wohnortnahe Versorgung.“

    Josef Neumann:

    „Die heute vorgestellten Zahlen des RWI-Gutachtens bestätigen unsere Befürchtungen voll und ganz. Trotz massiver Bundesmittel ist es der Landesregierung nicht gelungen, den massiven Investitionsstau in der Gesundheit aufzulösen. Dieser muss endlich beendet werden.

    Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass ein leeres Klinik-Bett kein Skandal ist. Es ist die notwendige Sicherheit für schwierige Zeiten.  Wir setzen uns dafür ein, dass die Erfahrungen aus der Corona-Krise mit in die Krankenhausplanung einbezogen werden und dass die Landesregierung endlich ihren Investitionsverpflichtungen nachkommt.“

  • NRW braucht ein eigenes Kinderschutzgesetz – und hat auch die Kompetenz dafür

    NRW braucht ein eigenes Kinderschutzgesetz – und hat auch die Kompetenz dafür

    Foto: Cheryl Holt auf Pixabay

    Über die Kompetenzen, die bezüglich einer Verbesserung dieser Situation landesseitig existieren, herrschte lange Unklarheit. Die SPD-Landtagsfraktion hat dazu ein Rechtsgutachten beim wissenschaftlichen Dienst des Landtags in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt nun vor.

    Hierzu erklärt Dennis Maelzer, Sprecher der SPD-Fraktion in der Kinderschutzkommission im Landtag NRW:

    „Wir dürfen uns nicht hinter Kompetenzfragen verstecken, sondern müssen als Land den bestmöglichen Beitrag zum Schutz unserer Kinder leisten. Als SPD-Fraktion waren wir immer der Auffassung, dass das Land hier über eine Fülle von Möglichkeiten verfügt. Die Ergebnisse des Gutachtens schaffen hier Klarheit – indem sie uns in unserer Auffassung recht geben. Das Land kann verbindliche Standards für die Personalbemessung, die Durchführung von Verfahren zur Kindeswohlgefährdung oder Anforderungen an Kinderschutzkonzepte landesrechtlich regeln. Weder das Bundesrecht, noch die kommunale Selbstverwaltung stellen dafür einen ausreichenden Hinderungsgrund dar.

    Der nächste Schritt muss jetzt sein, ein Kinderschutzgesetz für NRW zu erarbeiten, dass in ganz Nordrhein-Westfalen hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Darin wollen wir Mindestanforderungen für die personelle Ausstattung des Kinderschutzes vor Ort formulieren, Netzwerkstrukturen fördern und verbindlich aufstellen und den Kinderschutz als Pflichtmodul in der Ausbildung etwa von Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern sowie im Polizeibereich verankern. Rechtlich verfügt das Land über umfangreiche Befugnisse, den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen verbindlicher und besser zu regeln. Es kommt auf den politischen Willen an, diese Spielräume zu nutzen.“