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  • Zehn Jahre nach der Loveparade-Katastrophe

    Zehn Jahre nach der Loveparade-Katastrophe

    Foto: Thomas Wunsch

    Vor zehn Jahren starben bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen, über 500 wurden zum Teil schwer verletzt. Es war eines der schlimmsten Unglücke in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen im Landtag bringen anlässlich des Jahrestags der Tragödie einen Antrag ins Parlament ein, mit dem die Hilfe für Opfer verbessert wird. Zudem fordern die Fraktionen weitere fachliche Beratungen über die Sicherheit bei Großveranstaltungen und die Aufarbeitung von Unglücksfällen. Dazu erklären die vier Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen (CDU), Thomas Kutschaty (SPD), Christof Rasche (FDP) und Monika Düker (GRÜNE):

    „Wir sind es den Opfern und den Angehörigen schuldig, nicht zu vergessen. Der zehnte Jahrestag soll Anlass sein, innezuhalten und der Opfer zu gedenken sowie weitere Lehren aus dem Unglück zu ziehen. Wir danken allen, die sich um die Opfer und Hinterbliebenen aufopferungsvoll gekümmert haben und in schweren Stunden Hilfe, Stütze und Wegbegleiter waren. Kurz nach der Katastrophe wurde ein Soforthilfefonds aufgelegt, aus dem Mittel zur Abfederung sozialer Härten für die Opfer und ihre Angehörigen bereitgestellt wurden. Bis heute werden hieraus Gelder gezahlt. Der bisherige Soforthilfefonds für Opfer und Angehörige der Loveparade soll weitergeführt oder ein ergänzender Hilfsfonds für die Opfer der Loveparade-Katastrophe eingerichtet werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, zusätzlich einen Opferschutzfonds für Opfer von Katastrophen und Gewalttaten in unserem Land einzurichten.

    Zum zehnten Jahrestag der Loveparade-Katastrophe in Duisburg wollen wir die Erinnerung bewahren und zugleich Lehren für die Zukunft ziehen. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen werden deshalb eine Kommission aus externen Expertinnen und Experten beauftragen, einen Orientierungsrahmen zu erarbeiten für die zukünftige Ausrichtung von Großveranstaltungen im Freien. Zudem soll eine Kommission beraten, wie zukünftig eine bessere Aufarbeitung in komplexen Katastrophenfällen erfolgen kann.“

  • Sicherheit von größeren Veranstaltungen: NRW braucht ein Veranstaltungsgesetz

    Sicherheit von größeren Veranstaltungen: NRW braucht ein Veranstaltungsgesetz

    Es existiert vielmehr eine Zersplitterung von Zuständigkeiten, die der staatlichen Schutzpflicht für Besucherinnen und Besucher von Großveranstaltungen nicht gerecht wird.

    Für viele Vereine ist das eine komplizierte Materie, Abläufe und Zuständigkeiten sind von Stadt zu Stadt völlig unterschiedlich und die Genehmigungen mit Kosten verbunden, die für ehrenamtliche Vereinigungen oft an die Grenze des Belastbaren führen.

    Die zuständigen Behörden befinden sich in einen permanenten Zustand der Rechtsunsicherheit. Es gibt einen unübersichtlichen Wust aus Ordnungspflichten, Verkehrspflichten, Baupflichten, Anzeigepflichten und Genehmigungspflichten. Aus diesem Bürokratiewirrwarr klare Verantwortlichkeiten oder eine einheitliche Verwaltungspraxis herzuleiten, ist höchst schwierig.

    Die Rechtsgrundlagen für die Planung, Genehmigung und Durchführung von Großveranstaltungen müssen deshalb vereinheitlicht werden. Sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Veranstalterinnen und Veranstalter sollte es klare, verständliche und transparente Regelungen geben. Diese müssen eine reibungslose und unbürokratische Genehmigung und die sichere Durchführung von Großveranstaltungen ermöglichen.

    Wir haben hierzu im April-Plenum einen Antrag vorgelegt und die Landesregierung aufgefordert, ein Veranstaltungsgesetz zur Regelung der Zulassung und Überwachung von Großveranstaltungen vorzulegen. Jetzt ist der Antrag zur Beratung im Innenausschuss des Landtags, mitberatend sind auch der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen und der Rechtsausschuss. Wichtig ist uns: Die gesetzlichen Regelungen sollen nicht zu mehr Regeln oder zu höheren Kosten der Veranstalter wie z.B. der Schausteller, Karnevalsvereine und Schützenvereine führen.

    Antrag der SPD-Landtagsfraktion