Schlagwort: Gesetz

  • Abschaffung der Straßenausbaubeiträge: CDU und Grüne lehnen Härtefallfonds ab

    Abschaffung der Straßenausbaubeiträge: CDU und Grüne lehnen Härtefallfonds ab

    CDU-Kommunalministerin Ina Scharrenbach hat über fünf zähe Jahre gebraucht, ein Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorzulegen. Diesen Zeitraum hätte es bei weitem nicht gebraucht, wenn die CDU mit ihrer Ministerin nicht unnötige Abwehrkämpfe geführt hätte. Die gab es nur, weil sie eigentlich gar nichts von der Abschaffung halten.

    Wir haben immer gesagt, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden müssen. Nachdem die Landesregierung lange an den ungerechten und bürokratischen Straßenausbaubeiträgen festgehalten hat, hat sie dann ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Gesetz verabschiedet – mit noch mehr Bürokratieaufwand für die Städte. Wir haben nicht klein beigegeben und weiter für die Abschaffung gekämpft.

    Dass die Straßenausbaubeiträge jetzt endlich der Vergangenheit angehören, ist dem Druck vieler Menschen zu verdanken, die sich in Bürgerinitiativen und in der erfolgreichsten Volksinitiative des Landes engagiert haben. Auch hier in Radevormwald ist das ein großes Thema gewesen. Bei der Sanierung der Bahnstraße in Radevormwald ging es noch glimpflich aus wegen des Förderprogramms.

    Das Tragische an dem schwarz-grünen Gesetzentwurf ist, dass viele der Menschen, die den Erfolg erst möglich gemacht haben, von der Abschaffung selbst gar nicht profitieren werden. Denn der von der Landesregierung gewählte Stichtag schließt eine Vielzahl von Menschen aus.

    Wer beim Stichtag Pech hat, wird zahlen müssen. Das ist eine große Ungerechtigkeit. Und die wollten wir nicht akzeptieren. Deswegen haben wir einen Härtefallfonds vorgeschlagen, wie ihn auch die Eigentümerverbände nach bayerischem Vorbild gefordert haben. Damit hätte man die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf der Zielgeraden vervollständigen können. Die letzten Meter zu einer echten Abschaffung wollten CDU und Grüne jedoch leider nicht gehen.

    Hintergrund:

    In der Plenarsitzung am 28. Februar hat der Landtag abschließend den Gesetzentwurf der schwarz-grünen Koalition zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. Zur Abstimmung stand auch der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP, mit dem beide Fraktionen einen Härtefallfonds für die Anliegerinnen und Anlieger einführen wollte, deren Straßensanierung vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde.

  • Verlängerung der Sonderzuschläge für die Feuerwehr muss kommen

    Verlängerung der Sonderzuschläge für die Feuerwehr muss kommen

    Foto: Danielle Behmenburg

    Die SPD-Fraktion hat daher auf meinen Hinweis noch einmal eine Berichtsanforderung auf die Tagesordnung des heutigen Innenausschusses gesetzt und die Landesregierung aufgefordert, dazulegen, was sie tun wird, um eine nahtlose Übergangsregelung zu schaffen. Kurz vor Toresschluss kündigte die Landesregierung nun an, hier eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit auch künftig höhere Zuschläge für Anwärterinnen und Anwärter gezahlt werden können. Bis es diese Regelung gibt, verspricht Minister Reul eine Übergangsregelung. Das ist wichtig, denn auch weiterhin gibt es bei den Feuerwehren in Remscheid den dringenden Bedarf nach engagierten neuen Feuerwehrleuten.

    Bei der Remscheider Feuerwehr nehmen auch Menschen eine Ausbildung auf, die bereits einige Zeit in anderen Berufen gearbeitet haben. Für diese Anwärterinnen und Anwärter ist es für eine Ausbildung bei der Feuerwehr wichtig, dass sie während ihrer Ausbildungszeit Sonderzuschläge erhalten.

    Außerdem sollte man prüfen, ob auch für weitere Laufbahngruppen Sonderzuschläge sinnvoll wären.

     

  • Landesregierung macht Erfolge der Städte und Gemeinden im Kampf gegen Spielhallen und Wettbüros zunichte

    Landesregierung macht Erfolge der Städte und Gemeinden im Kampf gegen Spielhallen und Wettbüros zunichte

    Trotz Warnung von vielen Experten und von Städten und Gemeinden haben CDU und FDP mit ihrer Mehrheit ein Umsetzungsgesetz zum Glücksspielvertrag beschlossen.  Damit kürzt jetzt NRW die Abstandsflächen zwischen den Spielhallen. Wo bislang nur eine Spielhalle stand, dürfen jetzt drei stehen.

    Mit diesen Regelungen dürfen durch Fristverlängerungen drei Spielhallen als sogenannte Verbundspielhallen unter einem Dach betrieben werden. Neu ist, dass Spielhallen und Wettbüros nach einer Zertifizierung zukünftig statt 350 Metern nur noch 100 Meter Abstand untereinander einhalten müssen.

    Mit diesem Gesetz haben die Betreiber der Spielhallen und Wettbüros den Kampf gegen die Kommunen gewonnen – mit Unterstützung von CDU und FDP.

    Wir haben versucht, mit einem Änderungsantrag die derzeit gültige Abstandsregelung von 350 Metern beizubehalten und nur eine Spielhalle pro Standort zuzulassen. Denn durch die Neuregelung wird der erfolgreiche Einsatz der Städte und Gemeinden torpediert. Den Antrag haben CDU und FDP aber abgelehnt.

    Aus Leerständen könnten jetzt Spielhallen werden. Nun müssen wir auf Städte-Ebene schauen, dass das nicht so kommt und ein besonderes Auge auf Straßen mit Leerstand haben – wie etwa in Remscheid die untere Alleestraße. Das hätte mit einer besseren Gesetzeslage auf Landesseite von vornherein verhindert werden können. Auch Radevormwald hat in den letzten Jahren viele Maßnahmen ergriffen, um die Innenstadt schöner zu machen und Leerstände in den Griff zu bekommen.

  • NRW braucht ein eigenes Kinderschutzgesetz – und hat auch die Kompetenz dafür

    NRW braucht ein eigenes Kinderschutzgesetz – und hat auch die Kompetenz dafür

    Foto: Cheryl Holt auf Pixabay

    Über die Kompetenzen, die bezüglich einer Verbesserung dieser Situation landesseitig existieren, herrschte lange Unklarheit. Die SPD-Landtagsfraktion hat dazu ein Rechtsgutachten beim wissenschaftlichen Dienst des Landtags in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt nun vor.

    Hierzu erklärt Dennis Maelzer, Sprecher der SPD-Fraktion in der Kinderschutzkommission im Landtag NRW:

    „Wir dürfen uns nicht hinter Kompetenzfragen verstecken, sondern müssen als Land den bestmöglichen Beitrag zum Schutz unserer Kinder leisten. Als SPD-Fraktion waren wir immer der Auffassung, dass das Land hier über eine Fülle von Möglichkeiten verfügt. Die Ergebnisse des Gutachtens schaffen hier Klarheit – indem sie uns in unserer Auffassung recht geben. Das Land kann verbindliche Standards für die Personalbemessung, die Durchführung von Verfahren zur Kindeswohlgefährdung oder Anforderungen an Kinderschutzkonzepte landesrechtlich regeln. Weder das Bundesrecht, noch die kommunale Selbstverwaltung stellen dafür einen ausreichenden Hinderungsgrund dar.

    Der nächste Schritt muss jetzt sein, ein Kinderschutzgesetz für NRW zu erarbeiten, dass in ganz Nordrhein-Westfalen hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Darin wollen wir Mindestanforderungen für die personelle Ausstattung des Kinderschutzes vor Ort formulieren, Netzwerkstrukturen fördern und verbindlich aufstellen und den Kinderschutz als Pflichtmodul in der Ausbildung etwa von Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern sowie im Polizeibereich verankern. Rechtlich verfügt das Land über umfangreiche Befugnisse, den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen verbindlicher und besser zu regeln. Es kommt auf den politischen Willen an, diese Spielräume zu nutzen.“

     

  • Ein Leben lang dazulernen. Wir wollen ein modernes Weiterbildungsgesetz!

    Ein Leben lang dazulernen. Wir wollen ein modernes Weiterbildungsgesetz!

    Foto: janeb13 auf Pixabay

    Weiterbildung gehört zur sogenannten „Daseinsvorsorge“ und ist hier unerlässlich. Das heißt: alle müssen die Möglichkeit haben, noch etwas dazuzulernen, wenn es für den Job oder einen Wechsel der Tätigkeit wichtig ist.

    Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich im Land dafür ein, dass das auch ein Leben lang gilt. Ob Wissenslücken schließen oder ganz neue Fähigkeiten lernen: Dazu brauchen wir ein gutes  Weiterbildungsgesetz, das laufend an neue Anforderungen angepasst wird! Wir haben deshalb gemeinsam mit den Fraktionen CDU, FDP und Die Grünen eine Initiative für eine Novelle des Gesetzes eingebracht.

    In unserem Entwurf wird anerkannt, dass auch die Gesundheitsbildung, die kulturelle Bildung und die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung wichtige Bereiche der Weiterbildung darstellen. Die Möglichkeiten zur Nachholung von Schulabschlüssen sollen ausgebaut werden und erhöhte Fördermittel  für den zweiten Bildungsweg bereitgestellt werden. Dazu kommen auch zum Beispiel eine vereinfachte Abrechnung und eine zusätzliche Entwicklungspauschale. Der Entwurf wird nun mit allen Beteiligten diskutiert.

    Mit einem zukunftsfähigen Weiterbildungsgesetz unterstützen wir gute Weiterbildungsangebote und -anbietende vor Ort.

    Gemeinsamer Gesetzentwurf

  • Versammlungsfreiheitsgesetz soll Meinungsfreiheit stützen und demokratische Werte schützen

    Versammlungsfreiheitsgesetz soll Meinungsfreiheit stützen und demokratische Werte schützen

    Foto: Daniel Behmenburg

    Nicht nur Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was rechtens ist, wenn sie sich versammeln – ob öffentlich, nicht-öffentlich, in Räumen oder unter freiem Himmel. Auch kontrollierende Behörden brauchen Entscheidungssicherheit.

    Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit haben Grenzen. Nicht rechtens ist gewalttätige Randale oder die Gefährdung anderer. Bisher konkretisieren Gerichtsurteile, was eine wehrhafte Demokratie nicht akzeptieren muss.

    Wir müssen aber auch einem Missbrauch der Versammlungsfreiheit vorbeugen. Wichtig ist für uns, dass insbesondere historische Gedenktage an die ungestört bleiben. Viele Menschen haben am vergangenen Montag der Ereignisse vom 9. November 1938 gedacht und an die systematische Diffamierung, Ausgrenzung, Verfolgung und Tötung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger während der NS-Diktatur erinnert. Ebenso erinnern wir am Tag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27. Januar an die Millionen Opfer der Shoah.

    Wie verstörend und provozierend für die Angehörigen der Opfer sind dann aber Versammlungen an diesem Tag, die dazu dienen, diese nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu verherrlichen und damit den öffentlichen Frieden zu stören.

    Daher haben wir uns, wie andere Bundesländer auch, für einen Paragraphen entschieden, der ein Verbot von Versammlungen vorsieht, wenn diese die Erinnerung an die Opfer mit Füßen treten.

    Darüber habe ich heute im Plenum gesprochen:

  • Die Verfassung muss jeder verstehen können

    Die Verfassung muss jeder verstehen können

    Was ist eine Verfassung? Und warum heißt das so? Eine Verfassung ist das wichtigste Gesetz in einem Staat. Es enthält die wichtigsten Rechte, also was man darf, und Pflichten, also was man muss. Es wird geregelt, wie die vielen Menschen zusammenleben. Dieses Gesetz wurde aufgeschrieben. Das nennt man auch verfassen.

    In Deutschland gibt es eine Verfassung. Sie heißt: das Grundgesetz. Deutschland ist auch ein Bundesstaat. Es gibt nämlich mehrere Bundes-Länder. 16 Bundes-Länder sind es. Jedes hat auch ein eigenes wichtigstes Gesetz. Eine Landes-Verfassung.

    Nordrhein-Westfalen ist unser Bundesland. Kurz gesagt: NRW. NRW hat eine Landes-Verfassung. Die gibt es jetzt in einfacher Sprache. Dann können sie alle verstehen. Wer nicht gut lesen kann. Oder keine langen Texte. Wer nur wenig Deutsch spricht. Wer jetzt eingereist ist. Gesetze sind sonst in schwerer Sprache. Und ganz schön lang.

    Warum ist das wichtig? In der Verfassung steht, welche Rechte man hat. Daran müssen sich alle halten. Wenn nicht, kann man sich beschweren. Das geht nur, wenn man die Rechte kennt. Zum Beispiel: Jeder darf so leben, wie er möchte. Solange er keine anderen Menschen stört. Alle sollen gerecht behandelt werden. Und noch viele andere Rechte. Wir haben alle diese Rechte. Das ist gut.

    Die Menschen können zur Wahl gehen. Und bestimmen, wer in NRW regiert. NRW hat eine Verwaltung. Das sind Menschen, die dafür arbeiten. Die Verwaltung kann Menschen helfen. Sie hilft, wenn einem jemand was wegnimmt. Dann kann man zur Polizei gehen. Kinder bekommen auch Schutz. Kinder können zur Schule gehen und das kostet nichts. Für die Schulen sorgt die Verwaltung.

    Die Verfassung gibt es hier

    Nicht alle schwierigen und einzelnen Sachen sind da drin. Wenn Sie Fragen haben, helfe ich gerne.

  • Guter Ganztag – dafür machen wir uns stark.

    Guter Ganztag – dafür machen wir uns stark.

    Organisiert hatte die Aktion die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in NRW. Die Mitgliedsverbände sind Träger von rund 80 Prozent der Offenen Ganztagsschulen im Land.

    Die OGS ist eine wichtige Einrichtung für Schülerinnen und Schüler. Und die OGS ist unverzichtbar bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie muss gestärkt und weiterentwickelt werden.

    Wir als SPD-Landtagsfraktion NRW haben die Kampagne „Guter Ganztag darf keine Glückssache sein“ zum Anlass genommen, uns sehr intensiv mit der OGS auseinanderzusetzen. Die Forderungen der Träger haben wir eins zu eins übernommen und auf dieser Grundlage mehrere Anträge im Landtag gestellt.
    Denn auch wir finden: Die OGS muss endlich in einem Gesetz geregelt werden! Es müssen in jeder Schule die gleichen Standards gelten! Die Elternbeiträge müssen abgeschafft werden! Eltern benötigen einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz! Die Beschäftigten in der OGS müssen sichere Arbeitsverträge haben!

    Das Ergebnis der Beratungen im Landtag ist leider ernüchternd. Alle Initiativen unserer Fraktion wurden mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD abgelehnt. Vor der Landtagswahl 2017 haben CDU und FDP selbst noch von Qualitätsstandards gesprochen – heute nehmen sie das Wort nicht mehr in den Mund. Sie haben auch ein Gesetz für die OGS gefordert – heute wollen sie davon nichts mehr wissen.

    Das zeigt deutlich: Wir müssen den Druck aufrechterhalten und weiterhin klar benennen, an welchen Stellen die OGS weiterentwickelt werden muss. Genau das ist es, worum es in unserer Themenwoche „guter Ganztag“ geht.
    Wir freuen uns auf Anregungen und auf viele Gespräche und Veranstaltungen in ganz NRW!

     

  • Überschuldung darf nicht zum dauerhaften Massenphänomen werden

    Überschuldung darf nicht zum dauerhaften Massenphänomen werden

    Seit 2014 ist die Überschuldung – gerade von Privatpersonen – kontinuierlich gestiegen. 2018 waren in Remscheid laut Schuldneratlas der Creditreform 14,1 % überschuldet, das ist etwa jeder Siebte, im Remscheider Zentrum sogar noch höher – da ist jeder Fünfte betroffen.

    Damit liegen wir leider über vielen anderen Städten, der Durchschnitt liegt bei 10, 04 %. Die sogenannten Big Six der Verschuldungsursachen sind: Arbeitslosigkeit, Trennung, Erkrankung, gescheiterte Selbstständigkeit, unwirtschaftliche Haushaltsführung und Armut wegen eines zu geringen Einkommens.

    Auffallend ist, dass Beratungsstellen immer mehr auch von Überschuldung aufgrund wachsender Miet- und Wohnkosten berichteten. Zudem sind in mehr als ein Drittel aller Fälle Kinder betroffen. Insbesondere für alleinerziehende Frauen ist das Risiko der Überschuldung hoch.

    Dabei sind es in 80% dieser Fälle Schulden von unter 10.000 Euro. Da wäre eine gute fachkompetente Beratung, die möglichst früh stattfindet, dringend erforderlich, damit es gar nicht erst soweit kommt. Bei Wartezeiten von mehreren Monaten kann man nicht verhindern, dass Menschen weiter in die Schuldenspirale hineingeraten. Wir müssen schnelle Hilfe ermöglichen und auch die Hürden, in eine Beratung zu gehen, so gering wie möglich halten.

    Wir haben gute Beratungsstellen sowohl bei der Schuldner- wie auch bei der Verbraucherinsolvenzberatung, aber sinnvoll wäre, das strukturell zu koordinieren – sozusagen Beratung aus einer Hand. Jetzt gibt es eine Zuständigkeitsüberlagerung von Land und Stadt und eine unübersichtliche Finanzierungsstruktur von Bund, Land, Kommunen und Sparkassenfonds. Eine Trennung von Kompetenzen ist nicht hilfreich für den Beratungsalltag. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag über Finanzierungskonzepte anderer Länder zu berichten und ein sinnvolles Konzept zu entwickeln. Zudem müssen wir mehr auf außergerichtliche Einigungen setzen – auch bei öffentlichen Gläubigern wie Finanzamt oder Arbeitsagenturen.

  • Landesregierung hat tiefe Vertrauenskrise ausgelöst

    Landesregierung hat tiefe Vertrauenskrise ausgelöst

    Zur heutigen gemeinsamen Sondersitzung des Rechts- und Integrationsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Landesregierung konnte den Vorwurf, Gerichte und Öffentlichkeit getäuscht zu haben, heute nicht entkräften. Im Gegenteil: Sie hat es sogar zugegeben. Damit hat sie unser Land in eine tiefe Vertrauenskrise geführt.

    Die Abschiebung von Gefährdern ist völlig richtig. Aber man muss es auch richtig machen. Nach Recht und Gesetz. Minister Dr. Stamp hat es heimlich gemacht, hinter dem Rücken des Gerichts. Er hat die Grundsätze der Gewaltenteilung bewusst missachtet, um seinen politischen Willen durchzusetzen.

    Wir begrüßen, dass Minister Dr. Stamp heute die volle Verantwortung für diesen politisch angeordneten Rechtsbruch übernommen hat. Die zentralen Fragen aber hat er offen gelassen:

    • Wer hat die Anweisung gegeben, dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen oder dem BAMF keine Auskunft über den bevorstehenden Abschiebetermin zu geben?
    • Warum war der Landesregierung – nach Aussage von Herrn Minister Dr. Stamp – nicht bekannt, dass im Verwaltungsgericht noch über den Fall beraten wurde?
    • Warum hat Minister Dr. Stamp obwohl er noch rechtzeitig von der Entscheidung erfahren hat, vor der Landung nichts mehr unternommen?

    Wir haben die Landesregierung heute zu Transparenz eingeladen. Sie hat sich für Abschottung entschieden. Deshalb fordern wir eine weitere Aufklärung der Vorgänge in den zuständigen Fachausschüssen durch Befragung von Zeugen und Sachverständigen.“