Versammlungsfreiheitsgesetz soll Meinungsfreiheit stützen und demokratische Werte schützen
Nur in einer freien Gesellschaft kann jeder seine Meinung sagen und sich jederzeit auch zu Demonstrationen versammeln. Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit unterscheiden uns von totalitären Regimen, Diktaturen und Unrechtsstaaten. Das sind wichtige Grundrechte, aber auch komplizierte. Wir brauchen daher für Versammlungen in unseren Städten und Gemeinden klare gesetzliche Rahmenbedingungen. In der heutigen Debatte habe ich unseren Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz vorgestellt,

Foto: Daniel Behmenburg
Nicht nur Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was rechtens ist, wenn sie sich versammeln – ob öffentlich, nicht-öffentlich, in Räumen oder unter freiem Himmel. Auch kontrollierende Behörden brauchen Entscheidungssicherheit.
Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit haben Grenzen. Nicht rechtens ist gewalttätige Randale oder die Gefährdung anderer. Bisher konkretisieren Gerichtsurteile, was eine wehrhafte Demokratie nicht akzeptieren muss.
Wir müssen aber auch einem Missbrauch der Versammlungsfreiheit vorbeugen. Wichtig ist für uns, dass insbesondere historische Gedenktage an die ungestört bleiben. Viele Menschen haben am vergangenen Montag der Ereignisse vom 9. November 1938 gedacht und an die systematische Diffamierung, Ausgrenzung, Verfolgung und Tötung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger während der NS-Diktatur erinnert. Ebenso erinnern wir am Tag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27. Januar an die Millionen Opfer der Shoah.
Wie verstörend und provozierend für die Angehörigen der Opfer sind dann aber Versammlungen an diesem Tag, die dazu dienen, diese nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu verherrlichen und damit den öffentlichen Frieden zu stören.
Daher haben wir uns, wie andere Bundesländer auch, für einen Paragraphen entschieden, der ein Verbot von Versammlungen vorsieht, wenn diese die Erinnerung an die Opfer mit Füßen treten.
Darüber habe ich heute im Plenum gesprochen: