Schlagwort: Bundesverfassungsgericht

  • Grundsteuer: Landesregierung hat keinen Plan und riskiert ein Finanzdesaster für die Kommunen

    Grundsteuer: Landesregierung hat keinen Plan und riskiert ein Finanzdesaster für die Kommunen

    Zu dem Auftritt und den Antworten der Landesregierung dazu erklärt Sven Wolf, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

     „Die Landesregierung ist planlos und konzeptionslos bei der drängenden Frage der Grundsteuer. Auf die zahlreichen Fragen der Abgeordneten antwortete Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) einsilbig. Dabei muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun schnell gehandelt werden, oder die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinde bricht weg. Das größtes Bundesland NRW ist aber kein Motor der notwendigen Änderungen, sondern Zuschauer. Da sollten die Städte in unserem Land wachsam sein, die Landesregierung ist es jedenfalls nicht.“

     

  • Keine Konzepte, keine Ideen – Landesregierung offenbart schockierende Planlosigkeit bei der Grundsteuer!

    Keine Konzepte, keine Ideen – Landesregierung offenbart schockierende Planlosigkeit bei der Grundsteuer!

    Im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des nordrhein-westfälischen Landtags fand heute auf Antrag der SPD-Fraktion eine aktuelle Viertelstunde zur anstehenden Reform der Grundsteuer statt. Dabei offenbarte sich auf erschreckende Weise, dass die schwarz-gelbe Landesregierung offenbar überhaupt keine Vorstellungen und Konzepte zur weiteren politischen Vorgehensweise in dieser wichtigen Frage hat.

    Dabei drängt die Zeit: Denn das Bundesverfassungsgericht  hat eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, innerhalb der eine tragfähige Lösung zur Reform der Grundsteuer vorgelegt werden muss. Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Reform zustande kommen, drohen den Kommunen Einnahmeausfälle in Höhe von bundesweit rund 14 Milliarden Euro (NRW: 3,6 Milliarden Euro).

    Für die SPD-Landtagsfraktion ist deshalb klar: Die Sicherung der Grundsteuer und ihres aktuellen Aufkommens muss gewahrt bleiben. Bei einer anstehenden Reform dürfen aber auch die Mieter und die normalen Eigenheimbesitzer nicht über Gebühr belastet werden. Die Landesregierung konnte zu diesen wichtigen Fragen heute keine Auskunft geben. Ein regelrechtes Armutszeugnis!

     

  • Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

    Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

     Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu erwarten gewesen. Die bisherige Erhebung der Grundsteuer mit teilweise völlig veralteten Einheitswerten war völlig ungerecht.

    Die künftige Neubewertung darf unter dem Strich nicht zu Mehrbelastungen führen. Besonders Mieterinnen und Mieter müssen sich auch weiterhin darauf verlassen, dass die bisher geringe monatliche Belastung gleich bleibt. Die Grundsteuer darf nicht Kostentreiber der Wohnnebenkosten sein. Auch die Wirkung auf die Eigenheimbesitzer sollte grundsätzlich stabil bleiben. Wir fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die genannten Grundsätze bei den anstehenden Diskussionen über die Neuregelung der Grundsteuer zu beherzigen.

    Hintergrund:

    Die Grundsteuer ist mit einem bundesweit jährlichen Gesamtaufkommen von rund

    14 Milliarden Euro (NRW: mehr als drei Milliarden Euro) eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Kommunen. Ihr Erhalt ist für die Städte und Gemeinden unverzichtbar. Besteuert werden deutschlandweit rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten, das heißt Grundstücke und gegebenenfalls darauf errichtete Immobilien. Die Grundsteuer wird bisher auf der Grundlage völlig veralteter „Einheitswerte“ erhoben, die im Jahre 1964 für Westdeutschland bzw. 1935 für Ostdeutschland festgesetzt wurden. Da die Grundstücks- und Immobilienpreise zwischenzeitlich deutlich gestiegen sind, bringen die damals ermittelten Einheitswerte die tatsächlichen Wertverhältnisse von heute nicht einmal mehr ansatzweise zum Ausdruck. Die Konsequenz daraus ist: Die einen zahlen zu viel, die anderen zu wenig. Die derzeitige Situation verstößt nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz.

    Die Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage der Einheitswerte wurde deshalb für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber wurde eine Übergangsfrist bis zu einer Neuregelung bis zum 31.12.2019 auferlegt.

     

  • Die Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexualität ist richtig und wichtig

    Die Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexualität ist richtig und wichtig

    Zur aktuellen Diskussion um die Aufhebung der Urteile, die nach 1945 erfolgt sind, erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD- Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

    „Ich begrüße die klare Botschaft der Justizminister der Länder zur Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexuelle nach 1945. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, da es noch genügend Zeitzeugen gibt, die darüber berichten können. Jetzt, da es noch genügend Betroffene gibt, denen wir die Hand zur Entschuldigung reichen können.

    Das ist verfassungsrechtlich nicht nur erlaubt, sondern auch geboten. Erst damit lässt sich die perfide Stringenz der Rechtsprechung in den jungen Jahren der Bundesrepublik durchbrechen.“

    Das Bundesverfassungsgericht hatte noch 1957 bestätigt, Homosexualität verstieße gegen das Sittengesetz. Die vollständige Abschaffung der Norm erfolgte erst 1994. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hatte zuletzt im März 2014 auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen einen deutlichen Appell an die Landesregierung gerichtet, sich weiter für eine Aufhebung der Urteile einzusetzen und die Geschichte der Verfolgung aufzuarbeiten.

  • Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst

    Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst

    „Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld wurde festgestellt, dass dieses für Familien wie Gesellschaft in die falsche Richtung führende Instrument auch verfassungswidrig ist. Der Landtag hatte mehrfach Beschlüsse gegen das Betreuungsgeld gefasst und die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die ersatzlose Streichung des Betreuungsgeldes einzusetzen und stattdessen die Mittel in die frühkindliche Bildung zu investieren.

    Die Bundesmittel, die bisher jährlich in das Betreuungsgeld geflossen sind, müssen nun auf jeden Fall in den weiteren Ausbau des Betreuungsangebots und in qualitative Verbesserungen in den KiTas fließen – vor allem für eine bessere Personalausstattung. Jeder zusätzlich in strukturelle Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien investierter Euro ist ein gut angelegter Euro.

    Vertrauensschutz und Rechtssicherheit muss es natürlich geben für diejenigen, die bisher Betreuungsgeld bezogen haben. Dafür wird es eine Auslaufregelung geben müssen.“

     

  • Ein gutes Signal aus Karlsruhe für mehr Toleranz!

    Ein gutes Signal aus Karlsruhe für mehr Toleranz!

    DSC_2691x„Amüsiert hat mich, als mich die Nachricht bei der Eröffnungsveranstaltung hinter der Bundesjustizministerin erreichte, diese kurz danach sofort das Urteil als Durchbruch lobte. Der CDU-Kollege Dr. Krings, der daneben saß, wird sich wohl nicht so sehr gefreut haben.“

    „Wir in NRW wollen schon lange die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe und haben schon im Jahre 2010 dafür gesorgt, dass im Besoldungs- und Ver­sorgungsrecht eine rückwirkende Gleichstellung erfolgte. Zudem hat NRW eine Initiative im Bundesrat eingebracht, der im Januar 2013 einen Vorschlag für das Jahresteuergesetz 2013 zur Gleichstellung vorsah. Das hat der Bundestag mit der schwarz-gelben Mehrheit abgelehnt. Ich teile ausdrücklich die vielen lobenden Worte, die meine Kolleginnen und Kollegen aus NRW für das Urteil gefunden haben.“ so Wolf

    Pressemitteilungen

    André Stinka: Wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen

    Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von homosexuellen Paaren beim Ehegattensplitting erklärt André Stinka, Generalsekretär der NRWSPD:

    Wir begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen in unserem Land. Die Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP muss ihre Blockadehaltung bei der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern nun endlich aufgeben. Für das politische Miteinander ist es aber kein gutes Zeichen, wenn die Einhaltung von grundgesetzlichen Rechten wiederholt erst durch Urteile aus Karlsruhe zustande kommt. Wir fordern die Regierungsparteien deshalb auf, die Vorgaben nun konsequent umzusetzen. Die steuerrechtliche Gleichstellung kann dabei nur ein Schritt zur Öffnung der Ehe sein.

    Happy-End für gleichgeschlechtliche Lebens­partner
    Minister Walter-Borjans: Karlsruhe überführt die Bundesregierung der doppelten Täuschung

    Das Finanzministerium teilt mit:
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ungleich­behandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.

    NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Karlsruher Richter­spruch ist für die Bundesregierung eine doppelte Watsche. Er beendet nicht nur das unwürdige Spiel von Schwarz-Gelb in Berlin gegen eine konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch im Steuerrecht. Er macht zugleich auch Schluss mit der bewussten Täuschung des urkonservativen Wählerpotentials, dem wider besseres Wissen vorgegaukelt wurde, man könne die Gleichstellung verhindern. Man kann auch sagen: Karlsruhe beendet die versuchte Spaltung der Gesellschaft durch CDU/CSU und FDP aus rein wahltaktischen Gründen – zumindest in diesem Punkt.“

    Nordrhein-Westfalen befürwortet die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe und hat bereits im Jahre 2010 nach dem Regierungswechsel dafür gesorgt, dass im Besoldungs- und Ver­sorgungsrecht eine rückwirkende Gleichstellung erfolgt. Um auch die steuerrechtliche Gleichstellung voranzubringen, hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans das Thema auch im Bundesrat forciert. Mitte Januar 2013 wurde der im Vermittlungsausschuss erarbeitete Kom­promiss zu einem Jahressteuergesetz 2013, der dann die steuerliche Gleichstellung enthielt, vom Bundestag abgelehnt. Am 1. März 2013 hat der Bundesrat mit seiner rot-grünen Mehrheit beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht in den Deutschen Bundestag einzubringen.

    Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Richterspruch war mehr als absehbar. Das ist einen Tag nach dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat besonders ärgerlich. Gestern konnte erst mit sechsmonatiger Verzögerung der Weg frei gemacht werden für die Schließung von Steuerschlupflöchern, weil CDU, CSU und FDP den im vergangenen Dezember erzielten Kompromiss einzig und allein an der jetzt in Karlsruhe entschiedenen Gleichstellungsfrage scheitern ließen.
    So, wie die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Steuerhinter­ziehung erst zum Jagen getragen werden musste und jetzt so tut, als sei das schon immer ihr höchstes Streben gewesen, so ist jetzt schon vor­hersagbar, dass sie sich ab jetzt als oberste Verfechterin der steuer­lichen Gleichstellung feiern lassen wird. Ein weiteres Kapitel Absur­distan in Berlin.“

    Gerda Kieninger/Ina Spanier-Oppermann: „Gleichgeschlechtliche Lebenspartner müssen im Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden“

    Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting erklären
    Gerda Kieninger, Sprecherin des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation und Ina Spanier-Oppermann, queerpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:

    „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten zu lassen. Wichtig dabei ist, dass diese Regelung bereits rückwirkend zum 1. August 2001 in Kraft tritt.

    Wir sehen uns bestätigt in unseren Forderungen, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden und vom Ehegattensplitting profitieren müssen.

    Erneut sind die Blockierer der CDU/CSU-Fraktion von Karlsruhe in Grundsatzfragen des Verfassungsrechtes korrigiert worden.“

  • NRW macht seine Hausaufgaben

    NRW macht seine Hausaufgaben


    Am 20. Februar 2013 berieten externe Sachverständige und der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Sicherungsverwahrung. Seit dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 muss der Vollzug der Sicherungsverwahrung durch Bund und Länder bis zum 31. Mai 2013 neu geregelt werden.

    Das Ziel dürfe nicht die soziale Exklusion, sondern müsse die soziale Inklusion sein, machte Claudia Gelber als Vertreterin des Landesvollzugsbeauftragten NRW deutlich. Wichtig sei, dass das „Abstandsgebot“ eingehalten werde. Demnach muss sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von der der Strafhaft deutlich unterscheiden, wie das Bundesverfassungsgericht fordert.

  • Eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug

    Eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug

    Justizminister Thomas Kutschaty: „Nordrhein-Westfalen schafft als erstes Bundesland eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich lohnt, mit den jungen Menschen zu arbeiten. Im Vordergrund steht ganz klar der Erziehungsgedanke. Auch der Jugendarrestvollzug muss das Ziel haben, die jungen Menschen in die Lage zu versetzen, ihr Leben künftig straffrei zu führen. Wer künftig straffrei lebt, verursacht keine weiteren Opfer. Insofern dient der Jugendarrest auch dem Opferschutz.“

    Das neue Jugendarrestvollzugsgesetz zielt auf die Förderung und Erziehung der Jugendlichen.Sie sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben. Der Entwurf verbessert die rechtliche Stellung der Jugendlichen, schreibt innovative Standards fest und betont die pädagogische Ausrichtung des Arrestvollzuges. Der Gesetzesentwurf trägt zudem der wissenschaftlichen Erkenntnis Rechnung, dass eine erzieherisch nachhaltige Einwirkung auf Jugendliche in der Regel Zeiträume von mindestens einer Woche erfordert. Der Entwurf ist deshalb im Wesentlichen auf den Dauerarrest ausgerichtet.

    Die wesentlichen Inhalte sind:

    • Konsequent pädagogische Ausgestaltung des Arrestvollzuges,
    • Vorgabe individuell ausgerichteter Bildungs- und Fördermaßnahmen sowie effektive Unterstützung beim Erlernen von Handlungsalternativen,
    • Achtung der verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen,
    • Ausrichtung aller Angebote auf eigenverantwortlich handelnde junge Menschen, die Rechte Anderer respektieren und straffrei leben,
    • individuell und altersgemäß zugeschnittene Freizeitangebote zur Stärkung vorhandener Kompetenzen und Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit,
    • Benennen ständiger Ansprechpartner für die Jugendlichen,
    • professionell organisiertes Übergangsmanagement,
    • Ausrichtung am Grundsatz des Gender Mainstreaming,
    • Sicherstellung der pädagogischen Ausgestaltung des Arrestes durch qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl.

    Quelle: Presseerklärung des Justizministeriums NRW vom 14. Februar 2012

  • Justizminister Kutschaty zur Sicherungsverwahrung: „Klares Signal nach Berlin“

    Justizminister Kutschaty zur Sicherungsverwahrung: „Klares Signal nach Berlin“

    Einen entsprechenden Vorschlag hat Nordrhein-Westfalen im August vorgelegt. Dass die meisten Länder diesem Vorschlag im Kern zustimmen, habe die heutige Diskussion gezeigt, so der Minister heute (Donnerstag, 22.09.2011) nach der Konferenz in Magdeburg.

    Umso unverständlicher sei es, dass die Bundesministerin insoweit mit leeren Händen nach Magdeburg angereist sei, kritisierte Kutschaty: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Tür einen Spalt weit für eine solche Rechtsgrundlage offen gelassen. Wie will die Bundesministerin den Menschen erklären, dass sie diese Möglichkeit nicht ergreift?“

    Das Bundesministerium der Justiz hatte erst am Vorabend der Konferenz einen Vorschlag für das vom Bundesverfassungsgericht verlangten und von den Ländern in den vergangenen Wochen mehrfach angemahnte Gesamtkonzept einer zukünftigen Sicherungsverwahrung übersandt.

    Der Justizminister wertete es als „positives, aber mageres Ergebnis“, dass zumindest bei den Leitlinien für die künftige therapeutische Ausrichtung des Vollzuges ein tragfähiger Konsens zustande gekommen sei. „Den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbedenken ist umfassend Rechnung getragen worden.“

    Dies sei jetzt auch die Zielvorgabe für die Regelung einer nachträglichen Unterbringung, erklärte Minister Kutschaty und fügte mit Blick auf die diesbezügliche Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hinzu: „Nordrhein-Westfalen wird auch weiterhin keine Kompromisse bei der Sicherheit seiner Bürger eingehen.“

  • Justizminister Kutschaty: Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner

    Justizminister Kutschaty: Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner

    Zur Eröffnung des 19. Deutschen Familiengerichtstags verwies der Minister heute (Mittwoch, 14. September 2011) in Brühl auf einen zurzeit dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf, der eine Ergänzung des Paragraphen 1353 BGB dahingehend vorsieht, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gebe es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten, so die Begründung des Entwurfs.

    „Diese rechtspolitische Zielsetzung wird von mir – und da spreche ich auch für die nordrhein-westfälische Landesregierung – geteilt und unterstützt“, betonte der Minister in Brühl. „Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2010 haben wir uns eindeutig dahingehend positioniert, dass wir uns auf Bundesebene für die Öffnung der Ehe einsetzen werden.“

    Das Bundesverfassungsgericht lege die derzeitige grundgesetzliche Regelung allerdings dahingehend aus, dass zum Begriff der Ehe das Merkmal der Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner gehöre. „Jeder Versuch, die Ehe für gleichgeschlechtliche Partner durch einfaches Bundesrecht zu öffnen, ist deshalb mit einem verfassungsrechtlichen Risiko verbunden. Der sicherere Weg ist der einer Änderung der Verfassung.“
    Quelle: jm.nrw.de