Schlagwort: Berechnung

  • Die Städte müssen bei Gewerbesteuerverlust auch wirklich entlastet werden

    Die Städte müssen bei Gewerbesteuerverlust auch wirklich entlastet werden

    Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Im zweiten Quartal sanken beispielsweise die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Remscheid um 76 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein. Das ist ein enormer Einbruch.

    Auch in Folge der derzeitigen Kontaktbeschränkungen im November ist zu erwarten, dass die Zahlen des letzten Quartals nicht im Mindesten mit denen des Vorjahrs vergleichbar sein werden. Es wäre wesentlich sinnvoller, die Zahlen von 2020 für das letzte Quartal als Vergleich heranzuziehen und mit Berücksichtigung gewichteter Faktoren aus den Vorjahren auf das Quartal umzurechnen. Eine adäquate Berechnungsmethode hat die SPD-Landtagsfraktion im gestrigen Plenum in einem gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/die Grünen eingereichten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorgeschlagen.

    Ob der angesetzte Gesamtbetrag tatsächlich die Einnahmeausfälle vollständig kompensieren kann, ist unklar. Insofern muss man in dem Gesetzentwurf von einem Mindestbeitrag sprechen, der bei einer möglichen Überschreitung durch den tatsächlichen Ausgleichsbedarf angepasst werden muss. Hier muss das Land NRW notfalls aus dem Corona-Sondervermögen weitere Mittel beisteuern. Auch das haben wir in unseren Änderungsantrag aufgenommen.

    Dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Gewerbesteuer ihre Einnahmeausfälle für das Jahr 2020 kompensiert bekommen sollen, ist ein hilfreicher und wichtiger Schritt. Zum Glück hat sich hier Olaf Scholz mit seinem Vorschlag durchgesetzt. Die Landesregierung hat jedoch vom Bundesfinanzminister zum Jagen getragen werden müssen.

    Leider ist die Landesregierung unseren Vorschlägen nicht gefolgt. Wichtig ist aber vor allem, dass die Gelder noch in diesem Jahr kommen, wie es der Bund gefordert hat. Daher haben wir uns bei der gestrigen Abstimmung enthalten.

  • Nach vorläufiger Prognose etwa 8 Mio Euro aus der Flüchtlingspauschale

    Nach vorläufiger Prognose etwa 8 Mio Euro aus der Flüchtlingspauschale

    „Erste Prognosen für die kommunalen Pauschalen liegen vor. Allerdings sind diese als vorläufig zu betrachten. Sobald die tatsächlichen Bestandszahlen vorliegen, erfolgt eine Neuberechnung. Sich danach ergebende Mehr- oder Minderbeträge werden mit den Mittelzuweisungen des Folgejahres verrechnet.“

    Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird die Städte und Gemeinden in NRW auch im kommenden Jahr bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge unterstützen. Rund 1,37 Milliarden Euro werden allein als Pauschale über das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die aufnehmenden Kommunen weitergeleitet.

    Nicht zuletzt wegen der dramatisch gestiegenen Flüchtlingszahlen wurde das Geld vom Land bereits mehrfach erhöht. 2016 beträgt die Aufstockung nach jetzigen Berechnungen des Innenministeriums nochmals 931 Millionen Euro. Der Betrag wächst damit auf insgesamt rund 1,37 Milliarden Euro, die den Kommunen 2016 zur Verfügung stehen. Die Erhöhung ergibt sich durch die beabsichtigte Änderung des Stichtages im FlüAG, die in der nächsten Sitzung des Landtages beraten werden soll.

    „Für Remscheid wird sich der Effekt der Stichtagsänderung in einer Mehrzahlung von rund 5,4 Mio Euro niederschlagen.“, erläutert Wolf. „Das wichtige Signal ist, dass die Städte und Gemeinden von der Landesregierung beim Thema Flüchtlingsaufnahme nicht allein gelassen werden.“