Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen

Dank. – Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im deutlichen Unterschied
zur Beratung über die Regelungen der Sicherungsverwahrung hatten wir bei dieser Beratung etwas
mehr Zeit. Die haben wir uns auch genommen.
Ich möchte an dieser Stelle noch mal ganz ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für den sehr fachlichen Diskurs danken, den wir bei diesem Punkt geführt haben, wenn
dabei am Ende auch nur ein gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, Grünen und Piraten herausgekommen ist.
Die Anhörung, die wir im November des vergangenen Jahres durchgeführt haben, hat sehr deutlich
gezeigt – die Experten waren sich einig –: Dieser
Entwurf der Landesregierung ist ein guter Ansatz.
Insbesondere Herr Beckmann, als Leiter einer Jugendarrestanstalt ein Praktiker, hat sehr deutlich
gesagt, er sei froh, dass endlich etwas passiere. Es
sei in den letzten Jahren immer sehr unbefriedigend
gewesen, mit den jugendlichen Arrestanten ausschließlich Fensterbilder zu gestalten und die soziale Arbeit dann auch noch auf den allgemeinen Vollzugsdienst abzuladen.
Wir werden mit diesem Beschluss also dieses vielleicht etwas antiquierte Zuchtmittel des Arrestes mit
sehr konkreten pädagogischen Instrumenten anreichern. Wir haben sogar die Option – auch das ist
ausdrücklich begrüßt worden –, Jugendarrest in
Nordrhein-Westfalen künftig in freien Formen zu
entwickeln.
(Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE])
– Ja, bitte, Frau Hanses.
(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Die Professoren Walkenhorst und Walter haben in
sehr großer Übereinstimmung den Entwurf dieses
Gesetzes sehr gelobt und ihn als wegweisend auch
für andere Bundesländer bezeichnet, die derzeit
noch darüber diskutieren, wie man den Jugendarrest ausgestalten kann.
Unsere Änderungsvorschläge, die wir gemeinsam
mit den Piraten vereinbart haben, ergeben sich aus
der Anhörung. Ich will ganz kurz auf einige Punkte
eingehen.
Wir wollen ein bisschen stärker auf schulische und
auf berufliche Ausbildung Rücksicht nehmen. Wenn
die erfolgreich läuft, soll nicht unbedingt der Arrest
dazwischenkommen und die erfolgreiche Laufbahn
beenden.
Weiter wollen wir gerne – auch das war eine Anregung – die Eltern miteinbeziehen, zumindest dann,
wenn es förderlich und sinnvoll ist. Die Experten
haben uns sehr eindringlich davor gewarnt, dass es
auch das Gegenteil geben kann. Der zu große Einfluss der Eltern ist bei der Entwicklung der Jugendlichen, die sich im Arrest befinden, manchmal nicht
hilfreich.
Zudem haben wir den Schlussbericht noch ein wenig aufgefächert. Künftig soll insbesondere auch der
Förderbedarf aufgezeigt werden.
Dieser Schlussbericht soll insbesondere auch dazu
dienen, die Verzahnung zwischen dem Jugendarrest und der anschließenden Betreuung der Jugendlichen durch die Jugendhilfe oder die Jugendgerichtshilfe zu erleichtern.
Ganz wichtig – das ist eine gute Anregung gewesen – ist: Dieser Schlussbericht soll nicht ein weiterer Beitrag dazu sein, sich damit zu beschäftigen,
was bei Jugendlichen alles nicht stimmt. Er soll
nicht zu einer Negativstigmatisierung dieser Jugendlichen führen, sondern er soll auch Fähigkeiten
und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Auch

das haben wir in diesem Änderungsantrag aufgegriffen.
Ganz kurz noch zu den Anregungen, die aus den
anderen Fraktionen kamen.
Die CDU hat vorgeschlagen, sehr dezidiert Disziplinarmaßnahmen aufzugreifen. Ich glaube aber, das
würde dem erzieherischen Gedanken im Gesetzentwurf genau zuwiderlaufen. Zu Recht hat Prof.
Walter in der Anhörung zu § 20 ausdrücklich gesagt: Die Möglichkeit der Konfliktregelung und Konfliktlösung im Gespräch ist eigentlich das Highlight
dieses Gesetzentwurfs. Wenn das nicht reicht,
bleibt die Möglichkeit, Auflagen zu machen und
Weisungen zu erteilen.
Was den FDP-Antrag angeht, Herr Wedel: Wir sehen bei § 36 keinen Änderungsbedarf. Der entspricht auch der aktuellen Praxis für den Kurz- und
Freizeitarrest. Ausnahmen sind da zulässig, wo es
aufgrund der Dauer des Verfahrens anders einfach
nicht handhabbar ist. Ich verweise dazu auf die sehr
umfangreiche Begründung und hoffe, dass damit
ein bisschen Ihre Sorge genommen wird, die Regelungen sollten über § 36 ausgehöhlt werden.
Insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das
ein sehr gelungenes Gesetz, das es nun gilt in der
Praxis mit Leben zu füllen. Deswegen werden wir
zustimmen. – Danke.