Kategorie: Wohnen

  • PM: Das Klimageld muss schneller kommen

    PM: Das Klimageld muss schneller kommen

    Foto: pixabay – AlexanderStein
    Hierzu erklären Jochen Ott, Vorsitzender, und Alexander Vogt, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    Jochen Ott:

    „Der gestiegene CO2-Preis ist eine enorme Belastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Heizen und Tanken werden immer teurer. Jetzt müssen auch diejenigen entlastet werden, die keine Wärmepumpe gefördert bekommen. Dafür ist das Klimageld gedacht – und so ist es auch fester Bestandteil des Koalitionsvertrags im Bund für diese Legislaturperiode. Wir halten die Pläne, das Klimageld erst bis spätestens 2027 einzuführen, deshalb für falsch. Dieser Zeitpunkt ist viel zu spät und muss überdacht werden. Einmal mehr zeigt sich, dass die Schuldenbremse zum Bremsklotz für eine sozial gerechte Gestaltung der Energiewende wird. Sie muss dringend reformiert werden.“

    Alexander Vogt:

    „Die Idee des Klimagelds ist ein Musterbeispiel für sozialdemokratische Politik. Davon würden vor allem Menschen mit kleinerem und mittlerem Einkommen profitieren, die eine kleine Wohnung oder kein Auto haben. Ihnen jetzt zu signalisieren, dass sie in dieser Legislaturperiode diese Entlastung nicht bekommen sollen, ist ein Unding. Wir fordern Bundesfinanzminister Lindner auf, noch bis zum Frühjahr seine Pläne zu überarbeiten und einen konkreten Vorschlag für die Umsetzung vorzulegen. Das Klimageld muss kommen – und zwar schnell.“

  • Neues Wohngeldprogramm in NRW

    Neues Wohngeldprogramm in NRW

    Dazu erklärt Sebastian Watermeier, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

    „Die Nachricht der zuständigen Digital- und Wohnungsministerin Ina Scharrenbach, dass die notwendige Software zur rechtssicheren Auszahlung des reformierten Wohngelds drei Wochen früher als geplant zur Verfügung steht, ist keine Erfolgsmeldung, sondern pure Ablenkung von der eigenen Panikmache im Vorfeld. Die Ministerin hat ständig auf die angebliche Unmöglichkeit hingewiesen, bis zum Stichtag 1. Januar diesen Jahres eine entsprechende digitale Lösung zu programmieren oder zumindest zeitnah nach dem Stichtag in Umsetzung zu kommen – was andere Bundesländer wie Hamburg und Mecklenburg Vorpommern mit gleicher Kenntnis der Bedingungen bereits im Januar und Februar geschafft haben.

    In einem Bericht des Bundesbauministeriums an den zuständigen Bundestagsausschuss zu dieser Frage wird NRW dementsprechend als „Sonderfall“ bezeichnet. Im Klartext: NRW hinkt bundesweit hinterher. Und das, obwohl hier die Zuständigkeit für Digitalisierung und Wohnen in einem Ministerium liegt. Der Start der Wohngeldsoftware ist also keine Zauberei, auch wenn Frau Scharrenbach das jetzt weiß machen möchte, sondern in Wirklichkeit ein Eingeständnis, viel zu spät zu kommen. Der Dank gilt den Beschäftigten von IT.NRW, die unbeeindruckt von Scharrenbachs Berlin-Neurose einfach ihren Job machen.“

  • Schwarz-gelbe Wohnungspolitik: eine Bilanz des Scheiterns!

    Schwarz-gelbe Wohnungspolitik: eine Bilanz des Scheiterns!

    Laut Bundeswirtschaftsministerium gibt es in NRW immer weniger Sozialwohnungen. So sei die Zahl 2018 um über 3.000 Wohnungen geschrumpft. Dabei sind in den letzten Jahren nicht nur immer mehr Wohnungen aus der Mietpreisbindung gefallen. Tatsächlich werden seit Regierungsantritt von CDU und FDP in NRW auch immer weniger Sozialwohnungen gebaut. Waren das 2016 noch knapp 9.300 Wohnungen, so sind diese 2018 auf rund 6.200 gesunken. Hierzu erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jochen Ott:

    Thomas Kutschaty:

    „Die schwarz-gelbe Wohnungspolitik ist eine Bilanz des Scheiterns. Nicht nur, dass generell viel zu wenig bezahlbarer Wohnraum gebaut wird. Besonders bei den staatlich geförderten Mietwohnungen ist die Entwicklung dramatisch. Hier ist die Zahl der gebauten Wohnungen im Vergleich zu 2016 um 34 Prozent zurückgegangen.

    Das zeigt, dass die Landesregierung eine der zentralen sozialen Fragen immer noch nicht verstanden hat. Dabei müsste es längst die hohe Zeit des preisgebundenen Mietwohnungs-baus sein. Aber stattdessen betreibt Bauministerin Scharrenbach einen Kahlschlag beim Mieterschutz und fördert gesondert die Eigentumsbildung. Auch ihr jetzt vorgestelltes Flächenprogramm ist allenfalls ein Mosaikstein. Fakt ist: Die Wohnraumpolitik der Landesregierung geht völlig an der sozialen Wirklichkeit vorbei und löst auch den massiven Wohnraummangel in den Städten nicht. Schlimmer noch, diese verfehlte Wohnraumpolitik trägt zur Verschärfung der Wohnungsnot in den Städten und zur Vergrößerung der Kluft zwischen Arm und Reich in unserem Land bei.“

    Jochen Ott:

    „Wie man das Problem lösen kann, haben wir der Bauministerin schon mehrfach dargestellt. Dass sie jetzt eingesehen hat, dass sich auch in der Flächenpolitik des Landes dringend etwas ändern muss, ist zumindest ein erster Schritt. Es reicht aber nicht, sich dabei nur auf bestehende Flächen zu konzentrieren. Wir brauchen vielmehr ein umfassendes Konzept für eine soziale Wohnungspolitik, um den Wohnraummangel zu beseitigen. Unser Konzept sieht dabei vor:

    1. Eine neue landeseigene Wohnungsbaugesellschaft soll den Kommunen helfen, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Service der Landeswohnungsbaugesellschaft soll sich insbesondere an die Städte und Gemeinden richten, die selbst keine eigene Wohnungsbaugesellschaft mehr haben oder mangels eigener Ressourcen nicht aktiv werden können.
    2. Mit einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik müssen die Baukosten gesenkt werden. Hierzu soll vom Land ein Bodenfonds eingerichtet werden, in den Grundstücke einfließen, die das Land in Treuhand der Kommunen erwirbt und zu Bauland entwickelt.
    3. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus soll durch eine neue Fördersäule gestärkt und gemeinwohlorientiert ausgerichtet werden. Hierfür brauchen wir insbesondere eine neue Gemeinnützigkeit für private und öffentliche Wohnungsunternehmen. Das heißt: Günstige Förderkredite, Investitionszuschüsse, Vorzugskonditionen bei der Grundstücksvergabe, Erbpachtmodelle für deren nachhaltige Nutzung zu Wohnzwecken, unbefristete Mietpreisobergrenzen und Belegbindungen.
    4. Ungerechtfertigter Mietpreisanstieg muss verhindert werden. Dazu bedarf es auch weiterhin sicherer und zuverlässiger Schutzmechanismen. Eine Aufweichung der Vorschriften oder gar deren Abschaffung, wie von Frau Scharrenbach beabsichtigt, lehnen wir ab.