In unserem gemeinsamen Haushaltsantrag werden wir daher die Mittel für die Straffälligenhilfe um insgesamt eine Millionen Euro aufstocken. Ein Schwerpunkt liegt in diesem Jahr bei der Unterstützung von Beratungsstellen der freien Träger. Zusätzliche Zuwendungen erhalten die Einrichtungen zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs, für die Mitwirkung bei der Behandlung von Sexualstraftätern, für Maßnahmen zur Haftverkürzung, für die Förderung gemeinnütziger Arbeit, zur Förderung der Täterarbeit und für Maßnahmen des Übergangsmanagements im Jugendarrest. Dieser Ansatz entspricht unserer grundsätzlichen Idee der Prävention.“
Kategorie: Rechtspolitik
Beiträge, Artikel und Pressemitteilungen zur Rechtspolitik.
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„Wenn es darauf ankommt, packt im Vollzug jeder mit an“
Diese kurzfristige Entscheidung hat dem gesamten Vollzug in NRW viel abverlangt. Bis auf 47 Insassen wurden alle Gefangenen in anderen Gefängnissen untergebracht. Das verdeutlicht, wir planen vorausschauend und selbst in Ausnahmesituationen hat der Vollzug ausreichend Kapazitäten, neue Häftlinge aufzunehmen. In NRW stehen pro Tag rund 1.000 freie Haftplätze zur Verfügung. Außerdem hat sich das neue Haftplatzmanagement bewährt. Der Vollzug kann hierdurch auf Knopfdruck feststellen, in welchen Anstalten noch Hafträume frei sind. Ein aufwendiges Abtelefonieren der Anstalten ist nicht mehr nötig.
Besonders beeindruckt hat mich die Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ohne das unglaubliche Engagement wäre die Verlegung nicht so reibungslos verlaufen. Darauf können wir stolz sein. Wir danken den Beschäftigen für die tolle Leistung.“
Am 05. Juli hatte der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB), der unter anderem für die Verwaltung der Justizeinrichtungen in NRW zuständig ist, angekündigt, dass die JVA Münster kurzfristig geräumt werden müsse. Bereits seit 2012 sucht das Justizministerium gemeinsam mit dem BLB nach einem geeigneten Standort für den Nebau einer Ersatzanstalt in Münster. Die mehr als 150 Jahre alte Anstalt in Münster ist eine der ältesten Anstalten in NRW und kann nach intensiver Begutachtung nicht so renoviert werden, dass sie den Anforderungen an einen modernen Strafvollzug enstpricht. Dazu kam in den vergangenen Monaten eine intensive Überwachung der Statik am Gebäude, um eine Gefahr für Mitarbeiter und Insassen zu vermeiden. Darauf hatte das Justizministerum bereits im Herbst letzten Jahres einen Notfallplan erstellt, für den Fall, dass die Anstalt kurzfristig zu räumen sei. Dieser Plan musste nunmehr gezogen werden, nachdem der BLB neue Gutachten zur Statik ausgewertet hatte und daraufhin der Justiz des Landes die fristloste Kündigung des Mietvertrages erklärte.
NRW Justizminister Thomas Kutschaty hatte hierzu erklärt, die Kündigung sei sehr kurzfristig und sehr überraschend gekommen. Er machte aber deutlich, es stünden ausreichend freie Haftplätze in anderen Anstalten zur Verfügung, wie etwa in den kleinern Anstalten wie Coesfeld oder in großen Anstalten wie Werl. Einige Räume in Münster konnten darüber hinaus weiter genutzt werden, so dass 47 in Münster verblieben. Das dortige pädagogische Zentrum, das alle Insassen in NRW mit Bildungsangeboten versorgt, wird künftig von Werl aus, seine Arbeit fortsezen.
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Dienstrecht: Starkes Signal an die Beschäftigten im Justizbereich
Dazu erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Nach vielen Jahren beenden wir eine jahrelange Ungleichbehandlung. Die Beamtinnen und Beamten in den Justizvollzugseinrichtungen unseres Landes erhalten künftig Gefahrenzulagen in gleicher Höhe wie bei Polizei und Feuerwehr. Wir werden die sogenannte ,Gitterzulage‘ daran angleichen und auf 130 Euro im Monat erhöhen. In Summe bedeutet dies bei 25 Jahren im Dienst rund 7.500 Euro mehr. Künftig gelten überall die gleichen Regeln für die Gefahrenzulagen. Die Zulage gibt es künftig erst nach den ersten zwei Jahren im Dienst. Dabei wird aber Bestandsschutz gewährt.“
Als eine weitere Maßnahme haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, das Kleidergeld für Justizbeschäftigte auf 35 Euro pro Monat anzuheben. „Die Kolleginnen und Kollegen im Strafvollzug oder als Wachtmeister bei Gericht kaufen sich ihre Uniformen selbst. Eine Anhebung der Pauschale an die Preisentwicklung war bereits seit langem überfällig“, erklärt Wolf die Maßnahme.
„Von den Änderungen für alle Besoldungsbereiche, wie der Abschaffung der niedrigsten Besoldungsstufen mit A3 und A4 und der Wiedereinführung der Jubiläumszulagen, profitieren auch Vollzug und Justiz. Mit den weiteren Maßnahmen zeigen wir nochmals unsere besondere Wertschätzung für die gute Arbeit der Kolleginnen und Kollegen.“
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Die Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexualität ist richtig und wichtig
Zur aktuellen Diskussion um die Aufhebung der Urteile, die nach 1945 erfolgt sind, erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD- Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
„Ich begrüße die klare Botschaft der Justizminister der Länder zur Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexuelle nach 1945. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, da es noch genügend Zeitzeugen gibt, die darüber berichten können. Jetzt, da es noch genügend Betroffene gibt, denen wir die Hand zur Entschuldigung reichen können.
Das ist verfassungsrechtlich nicht nur erlaubt, sondern auch geboten. Erst damit lässt sich die perfide Stringenz der Rechtsprechung in den jungen Jahren der Bundesrepublik durchbrechen.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte noch 1957 bestätigt, Homosexualität verstieße gegen das Sittengesetz. Die vollständige Abschaffung der Norm erfolgte erst 1994. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hatte zuletzt im März 2014 auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen einen deutlichen Appell an die Landesregierung gerichtet, sich weiter für eine Aufhebung der Urteile einzusetzen und die Geschichte der Verfolgung aufzuarbeiten.
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Landtag beschließt 300 neue Stellen für die Justiz
Mit der Bereitstellung der rund 300 neuen Stellen im diese Woche beschlossenen Nachtragshaushalt werden zentrale Punkte aus dem 15-Punkte-Programms der Landesregierung zur Stärkung der inneren Sicherheit und besseren Integration von Flüchtlingen umgesetzt, das nach den Ereignissen aus der Silvesternacht von Köln aufgestellt wurde.
Die besonders beschleunigten Verfahren in den Großstädten werden weiter ausgebaut. Bei den Staatsanwaltschaften sollen – je nach den örtlichen Erfordernissen – verstärkt Sonderabteilungen eingerichtet werden, die bestimmte Arten von Kriminalität korrespondierend zu polizeilichen Maßnahmen verfolgen. Erprobte Konzepte wie der Einsatz von Staatsanwälten mit einer festen örtlichen Zuständigkeit sollen umgesetzt werden, um örtliche Banden- und Clanstrukturen aufzubrechen. Die Ermittlungskapazitäten zur Bekämpfung rechter Hetze im Netz sollen erhöht und die Aufklärung von Straftaten mit extremistischem Hintergrund vorangetrieben werden.
Der Nachtragshaushalt stellt außerdem die Weichen für den schnellen Einsatz von 500 Polizistinnen und Polizisten, die zusätzlich an den Kriminalitätsbrennpunkten der Ballungsräume eingesetzt werden sollen.
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Online-Votum – Stimmen Sie mit ab: Braucht unser Recht ein Update?
Brauchen wir einen besseren Schutz des Persönlichkeitsrechts im Internet? Hatten Sie schon einmal rechtliche Probleme im Rahmen von Verträgen über digitale Inhalte? Zu diesen und anderen Fragen haben Sie die Möglichkeit, mit „Ja“ oder „Nein“ abzustimmen.
Eine digitale Gesellschaft braucht einen verlässlichen Rechtsrahmen, damit Freiheit, Gleichheit, Demokratie und Gerechtigkeit gewahrt bleiben. Das Justizministerium führt daher unter www.digitaler-neustart.de eine Online-Beteiligung durch, bei der Ideen und Anregungen zu der aktuellen rechtlichen Entwicklung im Internet gefragt sind.
Neben der Teilnahme an der Online-Umfrage haben alle Bürger die Möglichkeit, zu den verschiedenen Themenbereichen des digitalen Wandels Kommentare im Internet abzugeben und einen Handlungsbedarf für ein Update unseres Rechts aufzuzeigen.
NRW hat auf der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister die Federführung in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zum Digitalen Neustart übernommen. Im Jahr 2016 sollen erste Ergebnisse vorliegen.
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Sven Wolf: „Präventive Politik in der Justiz auch mit zusätzlichem Geld für 2016 stärken“
„In vielen Gesprächen hat sich die SPD-Landtagsfraktion mit den Trägern der freien Straffälligenhilfe ausgetauscht. Wir haben uns die Aufgaben und deren Finanzierung angesehen. Dabei geht es um Projekte zur Haftverkürzung, der Täterarbeit, der Förderung der ehrenamtlichen Arbeit im Vollzug, der Behandlung von Sexualstraftätern, des Täter-Opfer-Ausgleichs und des Übergangsmanagements im Jugendarrest. Auf den ersten Blick alles sehr verschiedene Projekte. Aber eines verbindet sie: Immer wenn diese Arbeit erfolgreich läuft, können künftig neue Straftaten vermieden werden. Im Kern alles Projekte, die genau auf unserer Linie der präventiven Politik liegen. Das ist eine gute Ergänzung zur Arbeit des Allgemeinen Sozialdienstes der Justiz. Deshalb wollen wir diese beiden Säulen stärken und beibehalten.
Wir mussten jedoch feststellen, dass die Träger seit Jahren deutlich mehr Eigenmittel aufbringen müssen. Besonders die offene und transparente Darlegung der finanziellen Lage hat uns davon überzeugt, dass es keine ‚stillen Finanzreserven‘ oder Querfinanzierungen gibt. Daher haben wir in der zweiten Lesung des Haushalts 2016 beschlossen, die betroffenen Haushaltsstellen um insgesamt 700.000 Euro zu erhöhen. Zudem werden wegen der steigenden Fallzahlen an den Sozialgerichten zusätzliche Richterstellen geschaffen.
In NRW kommen immer häufiger unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an. Diese große Herausforderung bedeutet für die Amtsgerichte vor Ort eine steigende Anzahl an Vormundschaftssachen. Dem beugen wir vor, indem auch hier 13 zusätzliche Richterstellen und zusätzliche Stellen in den Geschäftsstellen eingerichtet werden.“








