Kategorie: Rechtspolitik

Beiträge, Artikel und Pressemitteilungen zur Rechtspolitik.

  • Die Altschuldenlösung des Landes verspricht keinen Erfolg!

    Die Altschuldenlösung des Landes verspricht keinen Erfolg!

    Foto: Thomas Wunsch

     

    Sven Wolf, der Landtagsabgeordnete für Remscheid und Radevormwald erklärt: 

    „Seit Jahren diskutieren wir das Thema der kommunalen Schulden. Den Städten läuft die Zeit weg und dem Land jetzt die Zinsen. Auf den ersten Blick bin ich noch nicht überzeugt. Eine gemeinsame Lösung mit allen Akteuren wäre besser gewesen. Die Landesregierung hat jetzt mit der heißen Nadel einen Entwurf erarbeitet, bei dem die Kommunen das Geld selber geben. Denn es wird kein neues Geld des Landes für eine Schuldenübernahme geben. Es wird lediglich ein Anteil im Topf der Gelder für die Kommunen umdeklariert. So werden rund 500 Millionen Euro aus dem Topf der Gemeindefinanzierung genommen und den Kommunen wieder angeboten. 

    Anstatt die finanzielle Belastung der Städte und Gemeinden durch die sogenannten Altschulden mit echtem Geld des Landes abzufedern, betreibt die Landesregierung Etikettenschwindel.

    Darüber hinaus muss Ministerpräsident Wüst jetzt beweisen, was sein Vorschlag wirklich wert ist. Schließlich braucht er für eine Gesamtlösung weiterhin den Bund – und damit auch die Zustimmung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Grundgesetzänderung. Die Union blockiert eine Lösung aber schon seit Jahren. 

    Wir werden uns in Düsseldorf jetzt genau die Entwürfe anschauen und diskutieren. Da müssen die Städte und Gemeinde mit an den Tisch. Denn es geht um eine echte Entlastung vor Ort. Aus der einen Tasche rausnehmen und das Geld in die andere Tasche stecken wirkt eher wie ein Taschenspielertrick. Welche konkreten Auswirkungen der Vorschlag für den städtischen Haushalt in Remscheid hat, kann noch nicht abgesehen werden. Das Land will die Hälfte der Schulden oberhalb eines Sockelbetrags von 100 Euro pro Einwohner übernehmen. Der genaue Verteilerschlüssel ist aber noch nicht mitgeteilt worden.“

  • Das Grundgesetz muss alle schützen

    Das Grundgesetz muss alle schützen

    Foto: Von InstagramFOTOGRAFIN auf Pixabay

    Das Diskriminierungsverbot ist eine der größten Lehren, die wir aus unserer Vergangenheit gezogen haben. Nie wieder dürfen in diesem Land oder anderswo Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Sprache, Heimat oder Herkunft, ihres Glaubens, ihrer politischen Anschauung oder aufgrund von Beeinträchtigungen benachteiligt werden. In diesem Grundsatz sind sich alle demokratischen Vertreterinnen und Vertreter einig.

    In der NS-Diktatur wurden jedoch auch queere Menschen verfolgt. Historiker schätzen, dass rund 100.000 Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung drangsaliert, 50.000 verurteilt und rund 10.000 ermordet wurden. Die Abschaffung des § 175 StGB im Jahr 1994 war eine viel zu späte Anerkennung ihrer Rechte. Dass bei der Abstimmung über die Öffnung der Ehe im Bundestag lediglich die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen geschlossen für die Initiative stimmten, zeigt jedoch, dass es weiterhin Bedenken und Formen der Ausgrenzung gibt.

    Ein ähnliches Bild zeigte sich bei der Anerkennung intersexueller Menschen. Bis heute erleben queere Menschen Diskriminierung. Es ist deswegen längt überfällig, sie auch im Grundgesetz als festen Teil unserer Gesellschaft zu schützen. Deswegen ist es höchste Zeit, dass das Diskriminierungsverbot auch auf die geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung ausgeweitet wird.

    Ein grundgesetzlich verbriefter Schutz wäre nicht nur ein starkes Signal, sondern würde die Menschenrechte der queeren Community auch ganz formal für die Zukunft garantieren. Als SPD-Fraktion stehen wir deswegen hinter der Community und unterstützen die Initiative „Grundgesetz für Alle“ ausdrücklich.

    Hinweis: Die Initiative „Grundgesetz für Alle“ kann unter nachfolgendem Link unterstützt werden: https://campaigns.allout.org/de/grundgesetz-fuer-alle

  • Zugang zum Recht muss einfacher und bekannter werden

    Zugang zum Recht muss einfacher und bekannter werden

    Darüber habe ich gestern mit Veranstaltungsgästen gemeinsam mit meinem Kollegen Hartmut Ganzke, mit Petra Golly von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Arnsberg, mit Peter Clemen, dem Präsidenten des Landgerichts Arnsberg, und Frank Neuhaus, dem Landesvorsitzenden des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes diskutiert.

    In Remscheid hatten wir eine Diskussion hierüber am 07. Juni mit Paul-Dieter Dudda, dem ehemaligen Direktor des Amtsgerichts, Lydia Schwertner, der Leiterin der Remscheider Beratungsstelle der Verbraucherzentrale und Stefanie Maas, der Vorsitzenden des Anwaltverein Remscheid und Fachanwältin für Arbeitsrecht.

    Es ging unter anderem um mangelhafte Beratungen in Handyshops, nach denen Kunden mit zusätzlichen Verträgen hinausgingen, die sie gar nicht abschließen wollten. Um Fake-Shops im Internet und die mühsamen Versuche, Geld für nicht erhaltene Ware zurückzubekommen

    Ein wichtiger Punkt war, dass die Angebote für Menschen, die sich finanziell einen Anwalt nicht leisten können, kaum bekannt sind. Dazu gehört zum Beispiel der Beratungshilfeschein, den Bedürftige beim Amtsgericht bekommen können. Mit einer Eigenbeteiligung von 15 Euro können sie sich dann eine anwaltliche Beratung leisten. Auch die vom Anwalt oder von der Anwältin zu beantragende Prozesskostenhilfe gehört dazu. Zudem können einfache Fragen auch von Rechtspflegern bei den Amtsgerichten beantwortet werden. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Möglichkeiten viel breiter bekannt werden.

  • Landesregierung uneinig bei Abschaffung des § 219a StGB

    Landesregierung uneinig bei Abschaffung des § 219a StGB

    Meine Kollegin Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW erklärte dazu:

    „Die heutige Debatte hat gezeigt, dass es erhebliche Differenzen innerhalb der Mitte-Rechtes-Regierung bei der Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) gibt.

    Der schriftliche Bericht der Landesregierung an den Rechtsausschuss macht deutlich, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes einer Straftat wegen § 219a StGB in Nordrhein-Westfalen deutlich gestiegen ist. Das belegt nachdrücklich den dringenden Handlungsbedarf.

    Es ist deshalb völlig unverständlich, dass sich die schwarz-gelbe Landesregierung im Bundesrat bei dieser wichtigen und aktuellen Frage nun der Stimme enthalten will. Sie agiert entschlossen unentschlossen – zu wenig, für den Gestaltungsanspruch des bevölkerungsreichsten Bundeslandes.

    Die Position der SPD-Fraktion bleibt unverändert: Wir setzen uns für eine Abschaffung der Vorschrift ein.“

    Mit dem politisch hochumstrittenen Straftatbestand geht es um die sogenannte Werbung für Schwangerschaftsabrüche. Diese werden nach § 219a StGB strafrechtlich verfolgt. Nach einer intensiven Debatte in der Öffentlichkeit über spektakuläre Ermittlungen gegen Ärztinnen und Ärzte ist nun Bewegung in die Debatte gekommen. Im Bund wird nunmehr über eine mögliche Abschaffung beraten.

     

  • Ideologie statt fortschrittlicher Rechtspolitik – Mitte-Rechts-Koalition verhindert modernes Unternehmensstrafrecht

    Ideologie statt fortschrittlicher Rechtspolitik – Mitte-Rechts-Koalition verhindert modernes Unternehmensstrafrecht

    Dazu erklärt Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Mitte-Rechts-Koalition hat in der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses die Chance vertan, eine fortschrittlichere Rechtspolitik auf den Weg zu bringen. Die Koalitionäre konnten nicht über ihren ideologischen Schatten springen und haben die von der SPD-Fraktion eingebrachte Initiative für ein modernes Unternehmensstrafrecht abgelehnt. Damit verhindern CDU und FDP gerechte Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen.

    Der Verweis auf eine bloße Änderung des Ordnungswidrigkeitenrechts wird der Sache nicht gerecht. Nicht zuletzt der VW-Skandal hat gezeigt, dass es an der Zeit ist, neue Wege in der Rechtspolitik zu gehen. Auch die Initiative der SPD-Fraktion, sich von externen Experten einen ganz neuen Vorschlag zur Sanktionierung von Unternehmen im Rechtsausschuss vorstellen zu lassen, wurde von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt.

    Die von der SPD-Fraktion eingebrachten Vorschläge sorgen für mehr Verbindlichkeit und Gerechtigkeit bei der Sanktionierung von Unternehmen. Für uns ist das Thema damit nicht beendet. Wir werden die Debatte sowohl im Bund als auch im Land aufmerksam im Auge behalten.“

    „Besonders der international Vergleich ist hier wichtig. Heute schon können deutsche Unternehmen etwa in den USA mit zum Teil hohen Summen zur Verantwortung gezogen werden. Im Gegenzug können in Deutschland gegen US-Konzerne nur geringe Geldbußen verhängt werden. Außerdem hat sich besonders in den USA das dortige Sanktionsrecht in den letzten Jahren etabliert und nicht den befürchteten Verlust von Arbeitsplätzen verursacht.“ ergänzt Sven Wolf

  • Das seltsame Schweigen von Minister Biesenbach in der Causa Wendt

    Das seltsame Schweigen von Minister Biesenbach in der Causa Wendt

    Auf die vielen Fragen meiner Kolleginnen und Kollegen und mir hat Minister Biesenbach nicht geantwortet. Er ließ statt dessen seinen Abteilungsleiter antworten. Herr Minister Biesenbach gab sich im Gegensatz zu seinen früheren Beiträgen im Landtag sehr einsilbig und schwieg. Vom immensen Aufklärungswille ist nicht mehr viel geblieben. Nicht ein einziges Mal hatte sich Minister Biesenbach über den Fall berichten lassen. Erst als die SPD das Thema für die Sitzung anmeldete, holte der Minister einen Bericht bei der Staatsanwaltschaft ein.

    Dabei ist und bleibt das Thema wichtig. Viele Fragen bedürfen einer Antwort: Wie konnte es sein, dass ein Beamter über Jahre Bezüge erhielt ohne seinem Dienst nachzukommen? Wie konnte es sein, dass ein freigestellter Beamter auch nòch befördert wurde? Wie konnte es sein, dass ein Beamter seine Nebeneinkünfte nicht gegenüber seinem Dienstherren anzeigte?

    Lisa Kapteinat MdL, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion

    Meine Kollegin Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW erklärte dazu: „Der Aufklärungswille von Peter Biesenbach (CDU), den er früher zur Aufklärung in der Causa Wendt an den Tag gelegt hat, ist offenbar schlagartig erlahmt, seit er Minister geworden ist. Er hat sich seit Amtsantritt nicht einmal über den Stand des Ermittlungsverfahrens berichten lassen. In der Sitzung hat er nahezu alle Fragen von seinem Abteilungsleiter beantworten lassen.

    Es mutet eigenartig an, dass Minister Biesenbach sich so zurückhält und keinen Aufklärungswillen erkennen lässt. Der Bericht im Rechtsausschuss hat aber öffentlich werden lassen, dass Staatssekretär Jürgen Matthies (parteilos) von der Staatsanwaltschaft als Zeuge vernommen wurde. Wir erwarten, dass Herr Matthies jetzt dem Innenausschuss Rede und Antwort steht.“

    Der öffentliche Bericht des Ministeriums läßt sich hier nachlesen.

  • Zahl der Gefangenen in den letzten Jahren gesunken

    Zahl der Gefangenen in den letzten Jahren gesunken

    37.294 verurteilte Strafgefangene haben im Jahr 2016 in den Gefängnissen in NRW eingesessen. Diese Zahl gab Justizminister Thomas Kutschaty in Düsseldorf bekannt: „Im vergangenen Jahr waren in Nordrhein-Westfalen 37.294 Menschen inhaftiert, ein großer Teil davon nur für wenige Monate, manche aber auch schon über 40 Jahre. In NRW gibt es insgesamt 36 Justizvollzugsanstalten mit derzeit 17.605 belegbaren Haftplätzen.

    Die Auslastungsquote beträgt mit Stand von heute 87 Prozent. Daraus folgt: Für jeden Gefangenen gibt es auch einen Haftplatz.

    Darüber hinaus halten wir am Standort Krefeld eine komplette Zweiganstalt als Reserve im Standby. Der Justizvollzug ist für die Aufgaben der Zukunft gut aufgestellt. Für einen reibungslosen Justizvollzug sorgen tagtäglich rund 8.650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das sind 457 Bedienstete mehr als noch vor sechs Jahren. Außerdem ist die Zahl der Mehrarbeitsstunden in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken.“

    Die Zahl der Gefangenen ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Während im Jahr 2005 in den Haftanstalten durchschnittlich 17.711 Gefangene pro Monat einsaßen, waren es im Jahr 2016 noch 15.597 Personen.

    Neben dem geschlossenen Vollzug für Männer und Frauen gibt es in Nordrhein-Westfalen in den Anstalten spezielle Abteilungen für ältere Gefangene, Mutter-Kind-Abteilungen, sozialtherapeutische Abteilungen und ein eigenes Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg.

    NRW hat bundesweit die meisten Gefangenen, die im offenen Vollzug auf ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet werden, darunter mit der JVA Bielefeld-Senne die größte Haftanstalt des offenen Vollzugs in Europa.

  • Sicherheit verlangt mehr als nur das Wegsperren von Straftätern

    Sicherheit verlangt mehr als nur das Wegsperren von Straftätern

    Landtag verabschiedet neue Strafvollzugsgesetze

    Das Justizministerium teilt mit:

    Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 5. April 2017 das von der Landesregierung eingebrachte Gesetzespaket zur Änderung der Strafvollzugsgesetze beschlossen. Mit dem Gesetzesbeschluss wird in allen Strafvollzugsgesetzen des Landes ein moderner, aktivierender Behandlungsvollzugs verankert und das Konzept der Landesregierung für mehr Sicherheit und Integration im Strafvollzug umgesetzt.

    Justizminister Thomas Kutschaty: „Sicherheit erreichen wir nicht dadurch, dass wir Gefangene wegsperren und auf der Zelle liegen lassen. Wir müssen ihnen Wege aus der Kriminalität aufzeigen und ihre Lebensgewohnheiten ändern. Irgendwann kommt fast jeder Gefangene wieder raus und dann ist er unser Nachbar oder steht mit uns an der Supermarktkasse. In unseren Haftanstalten setzen wir daher auf schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, die Vermittlung sozialer Kompetenz und eine frühzeitige Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Zu einem effektiven Opferschutz gehört es auch, dass verurteilte Straftäter ihren Schaden wieder gutmachen und das begangene Unrecht in der Haft aufarbeiten.

    Das Gesetzespaket setzt daneben auch für die innere Sicherheit im Justizvollzug bundesweit neue Standards. Gefangenen, die aus einer Haftanstalt kurzzeitig ausgeführt werden müssen, kann zukünftig als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme eine Fußfessel angelegt werden. Als einziges Bundesland führen wir in unseren Haftanstalten außerdem Fingerabdruckscanner ein, um die Verwendung von Alias-Personalien zu erschweren, und schaffen die gesetzlichen Grundlagen für einen umfassenden Datenaustausch mit den Staatsanwaltschaften und anderen Sicherheitsbehörden.“

    Die neuen Vollzugsgesetze flankieren das bereits 2014 beschlossene Programm der Landesregierung zur Modernisierung des Justizvollzugs, mit dem landesweit 2.750 Haftplätze erneuert und modernisiert werden. Es ist das größte Investitions- und Modernisierungsprogramm des Justizvollzugs seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Seit 2010 sind im Justizvollzug 424 neue Stellen geschaffen und mit dem Konzept zur Förderung der Integration von ausländischen Inhaftierten und zur Verbesserung der Sicherheit im Justizvollzug weitere 79 Stellen bereitgestellt worden. Im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen arbeiten heute rund 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 36 Justizvollzugsanstalten mit etwa 16.000 Gefangenen.

  • Enkeltrick und andere Maschen: Opfer von Straftaten auffangen und unterstützen

    Enkeltrick und andere Maschen: Opfer von Straftaten auffangen und unterstützen

    Der sogenannte „Enkeltrick“ am Telefon ist inzwischen recht bekannt. So auch der Dame, die beim Aktionstag berichtete. Sie wurde stutzig über einen Anruf eines angeblichen Bekannten und rief direkt die Polizei. Dann bewies sie Mut und spielte weiter mit, so dass die Täter überführt und vor ihrer Haustür verhaftet werden konnten. Nicht ganz so viele Glück hatte die zweite Dame. Sie wurde von angeblichen Polizisten angerufen. Besonders perfide war es, dass auf ihrem Telefon als Rufnummer „0221 110“ erschien, so dass sie tatsächlich glaubte mit Polizei und Staatsanwaltschaft zu sprechen. Nach vielen Stunden war sie von den Tätern so eingelullt, dass sie die abstruse Geschichte glaubte und zur Sicherheit ihr Geld vom Konto abhob, um es den falschen Polizisten zur Kontrolle zu übergeben. Erst habe sie sich geniert, dass sie reingefallen sei, dann sei ihr klar geworden, sie müsse darüber sprechen, um andere Senioren vor diesem bösen Trickbetrug zu warnen.

    Justizminister Thomas Kutschaty und der Vorsitzende des Landespräventionsrates, Staatsminister a. D. Prof. Jochen Dieckmann, haben in Düsseldorf anlässlich des unter gemeinsamer Schirmherrschaft durchgeführten vierten nordrhein-westfälischen Aktionstages „pro Opfer“ den gesellschaftlichen Stellenwert von Kriminalprävention und Opferschutz betont.

    „Es obliegt dem sozialen Rechtsstaat, die Handlungsschwäche der Verletzten im Strafverfahren auszugleichen und ihnen zu helfen, ihre Opferrolle wieder abzulegen. Opfer von Straftaten müssen aufgefangen und unterstützt werden durch ein Netzwerk, das ihnen schnell, effizient und bürgernah Informationen, Schutz und Hilfe bietet“ so, Justizminister Thomas Kutschaty auf dem Aktionstag in den Räumen der Handwerkskammer Düsseldorf. Die Kooperationsveranstaltung mit dem Landespräventionsrat, zu der mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter von Opferschutzverbänden, der Wissenschaft, der gerichtlichen, staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Praxis sowie aus Politik und Anwaltschaft kamen, gab Gelegenheit zur Begegnung und Vernetzung zur Stärkung des Opferschutzes in der Gesellschaft. Zugleich gab sie wertvolle Impulse für die effektive Vorbeugung von Straftaten.

    Staatsminister a. D. Prof. Jochen Dieckmann sagte: „Zu verhindern, dass Menschen Opfer werden, ist unser gemeinsames, zentrales Anliegen. Sicherheit und Schutz gehören zu den grundsätzlichen Gewährleistungen, die jeder Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern schuldet.“

    Der Aktionstag widmete sich in diesem Jahr dem Thema „Seniorinnen und Senioren als Opfer von Straftaten“. Die Beiträge ausgewiesener Expertinnen und Experten, darunter Frau Elisabeth Auchter-Mainz (Generalstaatsanwältin a. D.), Frau Prof. Dr. Dr. Gisela Zenz (Frankfurter Forum für interdisziplinäre Alternsforschung, Gothe-Universität Frankfurt am Main), Herr Wolfgang Hermanns (Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen), Herr Hermann-Josef Borjans (Polizeipräsidium Bonn) und Herr Joachim Ludwig (Polizeipräsidium Köln), beleuchteten vielfältige Aspekte dieses Themas.

    „Die Angst, Opfer einer Straftat zu werden, kann gerade ältere Menschen in ihrem Lebensraum immer weiter einschränken und im Extremfall schließlich sogar zu einer weitgehenden Isolation führen. Mit diesem vierten Aktionstag ‚pro Opfer‘, der erneut Expertinnen und Experten der verschiedenen Institutionen und Verbände zusammenbringt, möchte ich daher ein deutliches und starkes Zeichen dafür setzen, diese Angst nicht überhand gewinnen zu lassen“, so der NRW-Justizminister.

    Abgerundet wurde die Veranstaltung durch die Aufführung des Theaterstücks „Ausgetrickst – Nicht mit uns!“ durch das Altentheaterensemble des Freien Werkstatt Theaters Köln. Das in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Köln und dem Sozialwerk der Kölner Polizei e. V. entstandene Stück gibt wertvolle Hinweise zur Kriminalprävention für Seniorinnen und Senioren.

  • NRW übernimmt Vorreiterrolle bei der elektronischen Akte

    NRW übernimmt Vorreiterrolle bei der elektronischen Akte

    Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, erklärt dazu:

    „Mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der E-Akte nimmt die Justiz in Nordrhein-Westfalen aktiv am digitalen Wandel der Gesellschaft teil. Das ist die größte Veränderung in der Justiz seit Jahrzehnten.

    NRW ist dafür gut aufgestellt. Wir haben im Landtag bereits frühzeitig Mittel bewilligt und das Projekt „e2A“ (ergonomischer elektronischer Arbeitsplatz) auf den Weg gebracht. Beim Amtsgericht in Münster ist damit in einem Labor ein Prototyp für eine E-Akte erstellt worden. Ein besonderer Dank gilt den engagierten Richtern, die mit der Modellakte gearbeitet haben. Mit diesem Projekt hat das Land NRW eine Vorreiterrolle übernommen. Von Münster aus tritt die E-Akte nun ihre Reise ins ganze Land an.

    Bei unserem Besuch im Amtsgericht Münster haben sich SPD-Landtagsabgeordnete des Arbeitskreises Recht über das Projekt e2A und die Funktionsweise der E-Akte informiert. Nach der Modellphase beginnt nun die Praxis in vielen Gerichten unseres Landes.

    Wir sind überzeugt, dass die neue E-Akte nicht nur Abläufe vereinfacht, sondern auch viele Vorteile für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bringen wird, die sich an unsere Gerichte wenden.“

    Richter Michael Kersting, Leiter des Projekts e2A, erklärte den Abgeordneten dazu:

    „Seit einigen Jahren haben wir zuerst in einem Forschungsprojekt an dem Projekt gearbeitet. In unserem Labor in Münster entstand der erste Prototyp. Wir brauchen eine Akte, die unsere Richter nicht ablehnen, sondern bevorzugen. Unser Motto: Die E-Akte soll so funktionieren wie die Papier-Akte. Wir nutzen daher viele Bilder, die aus der Papierwelt bekannt sind. Ein Schwerpunkt war dabei das Lesen in der Akte auf digitalen Endgeräten.

    Ein weiterer Vorteil ist, dass wir agil sind. In der Pilotphase können wir alle vier Wochen Verbesserungsvorschläge in die Software einbauen. Wünsche fließen schnell ein und erhöhen so die Akzeptanz.“