Schlagwort: Verfassung

  • Die Verfassung muss jeder verstehen können

    Die Verfassung muss jeder verstehen können

    Was ist eine Verfassung? Und warum heißt das so? Eine Verfassung ist das wichtigste Gesetz in einem Staat. Es enthält die wichtigsten Rechte, also was man darf, und Pflichten, also was man muss. Es wird geregelt, wie die vielen Menschen zusammenleben. Dieses Gesetz wurde aufgeschrieben. Das nennt man auch verfassen.

    In Deutschland gibt es eine Verfassung. Sie heißt: das Grundgesetz. Deutschland ist auch ein Bundesstaat. Es gibt nämlich mehrere Bundes-Länder. 16 Bundes-Länder sind es. Jedes hat auch ein eigenes wichtigstes Gesetz. Eine Landes-Verfassung.

    Nordrhein-Westfalen ist unser Bundesland. Kurz gesagt: NRW. NRW hat eine Landes-Verfassung. Die gibt es jetzt in einfacher Sprache. Dann können sie alle verstehen. Wer nicht gut lesen kann. Oder keine langen Texte. Wer nur wenig Deutsch spricht. Wer jetzt eingereist ist. Gesetze sind sonst in schwerer Sprache. Und ganz schön lang.

    Warum ist das wichtig? In der Verfassung steht, welche Rechte man hat. Daran müssen sich alle halten. Wenn nicht, kann man sich beschweren. Das geht nur, wenn man die Rechte kennt. Zum Beispiel: Jeder darf so leben, wie er möchte. Solange er keine anderen Menschen stört. Alle sollen gerecht behandelt werden. Und noch viele andere Rechte. Wir haben alle diese Rechte. Das ist gut.

    Die Menschen können zur Wahl gehen. Und bestimmen, wer in NRW regiert. NRW hat eine Verwaltung. Das sind Menschen, die dafür arbeiten. Die Verwaltung kann Menschen helfen. Sie hilft, wenn einem jemand was wegnimmt. Dann kann man zur Polizei gehen. Kinder bekommen auch Schutz. Kinder können zur Schule gehen und das kostet nichts. Für die Schulen sorgt die Verwaltung.

    Die Verfassung gibt es hier

    Nicht alle schwierigen und einzelnen Sachen sind da drin. Wenn Sie Fragen haben, helfe ich gerne.

  • Am 23. Mai ist Geburtstag des Grundgesetzes

    Am 23. Mai ist Geburtstag des Grundgesetzes

    Dass wir über einige Freiheiten, wie zum Beispiel die Versammlungsfreiheit und selbstverständlich auch die Meinungsfreiheit, trotz der Epidemie weiterhin verfügen dürfen, haben wir unserer starken Verfassung zu verdanken.

    Zu keiner Zeit standen diese zentralen Grundrechte, die unsere Demokratie ausmachen, zur Disposition. Jede andere Behauptung ist falsch, darf aber gesagt werden. D

    enn Meinungsfreiheit heißt, dass jeder auch seltsame, abstruse und unvertretbare Meinungen äußern darf. Sie heißt aber auch das jeder Meinung widersprochen werden darf. Denn die Freiheit der Meinung bedeutet nicht die Pflicht, andere Meinungen unwidersprochen hinzunehmen.

  • Landtag berät über Epidemiegesetz mit den entscheidenden Änderungen: Keine Zwangsarbeit für Pflegekräfte und Ärzte, Rechtssicherheit für Schülerinnen und Schüler und klare Regeln, wie Räte in Krisen Entscheidung treffen.

    Landtag berät über Epidemiegesetz mit den entscheidenden Änderungen: Keine Zwangsarbeit für Pflegekräfte und Ärzte, Rechtssicherheit für Schülerinnen und Schüler und klare Regeln, wie Räte in Krisen Entscheidung treffen.

    Das Bestehen einer epidemische Lage kann nur der Landtag feststellen. Das Gesetz soll zudem zunächst immer nur mit einer Frist von zwei Monaten gelten, nach deren Ablauf stets vom Parlament neu festgestellt werden muss, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Darüber hinaus soll das gesamte Gesetz bis zum 31. März 2021 befristet sein und darüber hinaus keine Gültigkeit besitzen.

    Mir ist wichtig, dass das Gesetz verfassungskonform ist. Auch im Schulbereich brauchen wir rechtssichere Regelungen. Dafür ist es erforderlich, dass Änderungen der Prüfungsverfahren an den Schulen per Gesetz geregelt werden und nicht nur per Verordnung.

    Die ursprünglich von der Landeregierung geplante Zwangsarbeit von Ärztinnen und Ärzten und pflegerischem Personal widersprach den Grundsätzen unseres Grundgesetzes. Zudem brauchen wir gerade im Gesundheitsbereich in einer Krise hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da kann man nur auf Freiwilligkeit setzen. Die Corona- Krise hat gezeigt, dass wir sehr viele Beschäftigte haben, die mit vollem Einsatz dabei sind und sehr viele Engagierte, die Hilfe anbieten. Ich bin sicher, dass sich viele in ein Freiwilligenregister eintragen lassen werden. Wir werden ihnen nicht   drohen.

    Entscheidende Verbesserungen haben wir auch für die Städte und Gemeinden erwirken können. Jetzt gibt es vor Ort Rechtssicherheit: Die Räte in Remscheid und Radevormwald müssen während einer Pandemie nicht tagen, sondern die örtlichen Hauptausschüsse treffen Entscheidungen, wenn diese dringend notwendig sind. Dazu muss die Delegation von Entscheidungen auf den Hauptausschuss vorab durch eine 2/3 Mehrheit des Rates bestätigt werden. Die Stimmabgaben erfolgen in Textform. Damit können Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Bürgermeister Johannes Mans in dringenden Fällen die politischen Vertreter einbinden und entscheiden lassen. Beide habe ich heute Morgen bereits telefonisch über die Ergebnisse informiert. Den Dank für diese kluge und praktische Lösung habe ich direkt mit in die Plenarsitzung genommen.

    Auch zur Haushaltslage wird es Lösungen geben. Auf unser Drängen wurde der Kostenausgleich, die sogenannte Konnexität, für die Kommunen ins Gesetz aufgenommen. Ferner werden wir nun in einem nächsten Schritt über die Lockerung von haushaltsrechtlichen Vorgaben reden. Die Fraktionsvorsitzenden im Landtag haben eine Absprache getroffen, dass Regelungen zu den Kommunalfinanzen in einem separaten Gesetz angemessen angepasst werden sollen.

    Heute wurden alle zwischen den demokratischen Fraktionen vereinbarten Änderungen im Gesetz angenommen. Das Gesetz ist also nicht mehr das, was es vorher einmal war.

    Das nunmehr geänderte Gesetz soll aber erst am Dienstag endgültig beschlossen werden. Denn eine weitere Fraktion beantragte nach § 78 unserer Geschäftsordnung eine dritte Lesung. Nach dieser Lesung kann das Gesetz in Kraft treten.

  • 70 Jahre Grundgesetz – Eine Geschichte von Mut und Hoffnung

    70 Jahre Grundgesetz – Eine Geschichte von Mut und Hoffnung

    Kurz nach der Zeit des Nationalsozialismus und der schrecklichen Kriege war das Bekenntnis zu einer freiheitlich-demokratischen Verfassung ein sehr mutiger Akt. Er war mutig, weil die Ideale des Grundgesetzes der Realität im damaligen Deutschland nicht entsprachen. Es war aber das große Ziel, dass eines Tages die formulierten Ideale die Realität werden sollten. Also war es nicht nur Mut, sondern auch die Hoffnung auf ein besseres und lebenswerteres Deutschland, wovon die Gestaltung des Grundgesetzes gezeichnet war. Für ihren Mut und für ihre Hoffnung verdienen daher die Mütter und Väter des Grundgesetzes unseren herzlichsten Dank.

    Besonders ist unser Grundgesetz nicht zuletzt auch, weil sie neben ihrer Funktion als Verfassung uns auch an die Zeit der Trennung erinnern soll. Das Grundgesetz als „Provisorium“ sollte nach einer Wiedervereinigung ihren Platz für eine Verfassung für Gesamtdeutschland räumen. Doch das Grundgesetz wurde beibehalten, um an die Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg zu erinnern.

    Das Grundgesetz ist zwar nun 70 Jahre alt, aber das bedeutet nicht, dass wir nicht auch für die Gegenwart und für die Zukunft Verantwortung für ein gutes Grundgesetz tragen. Denn eine weitere Besonderheit unseres Grundgesetzes ist, dass es sich an die Entwicklungen in unserer Gesellschaft anpasst und sich ständig weiterentwickelt. Damit das Grundgesetz auch gut bleibt und sich weiterhin entwickeln kann, ist unser aller Engagement gefragt.

    Aktuell leben wir in einer Zeit, in der die hart erkämpften zentralen Bekenntnisse unseres Grundgesetzes von manchen politischen Strömungen in Frage gestellt und gefährdet werden. Dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist für uns als Gesellschaft eine besonders große Verantwortung.

    Daher nutze ich den 70. Geburtstag des Grundgesetzes als Anlass dazu, um darauf aufmerksam zu machen, dieser Verantwortung bewusst zu sein und mit Mut und Hoffnung, wie schon damals die Mütter und Väter des Grundgesetzes, hinter den Werten unserer Gesellschaft zu stehen.

     

  • Zu Gast beim Bund Deutscher Kriminalbeamten

    Zu Gast beim Bund Deutscher Kriminalbeamten

    Vor diesem Hintergrund ehrte mich die Einladung des Bundes Deutscher Kriminalbeamten NRW zur diesjährigen Landesdelegiertentagung ganz besonders.

    Unter dem Motto „Gesellschaft aus der Balance: Kriminalpolitik gestalten – jetzt“ trug der Vorsitzende des BdK in NRW, Sebastian Fiedler, vor, was noch zu tun ist, um die Polizeiarbeit bei uns weiter zu verbessern.

    Insbesondere Qualität und Quantität der Ausbildung müssen laut ihm zunehmen. Es könne nicht sein, dass jedes Bundesland andere Maßstäbe in der Polizeiarbeit zu Grunde legt. Stattdessen solle es einheitliche Regelungen geben, um die Arbeit der Kriminalbeamtinnen und Beamten nicht noch zu verkomplizieren.

    Zudem hielt Sebastian Fiedler ein hervorragendes Plädoyer gegen den Extremismus, gerade vor dem Hintergrund der Vorfälle in Chemnitz.

     

     

    Auch ich durfte im Namen der SPD- Fraktion ein Grußwort halte:

    Der Polizei muss politisch der Rücken gestärkt werden und das passende Rüstzeug an die Hand gegeben werden.

    Außerdem müssen die rechtlichen Befugnisse der Polizei mit den modernen Möglichkeiten der Kriminellen Schritt halten. Dies ist nur durch ein aktuelles Polizeigesetz möglich, das möglichst von einer großen Mehrheit getragen wird und im Einklang mit unserer Verfassung stehen muss.

    Auf keinen Fall dürfen Polizisten und Polizistinnen in den Einsatz geschickt werden, wenn verfassungsrechtliche Bedenken an der gesetzlichen Grundlage bestehen.

    Viel mehr müssen wir weiterhin mit anderen Parteien und den Polizeivertretern im Dialog bleiben.

    Dem Vorstand des BdKs wünsche ich viel Erfolg bei ihrer Arbeit und dass sie auch weiterhin ihre fachlichen Hinweise in aktuelle Debatten einbringen.

  • Expertenanhörung ernst nehmen: Individual- und Kommunalverfassungsbeschwerde in der Landesverfassung verankern

    Expertenanhörung ernst nehmen: Individual- und Kommunalverfassungsbeschwerde in der Landesverfassung verankern

    Dazu erklären Lisa Kapteinat (SPD) und Stefan Engstfeld (GRÜNE), rechtspolitische Sprecher ihrer Fraktionen im Landtag NRW:

    Lisa Kapteinat: „Beide Klagearten sollten nicht nur einfach-gesetzlich geregelt werden, sondern sollten auch in der Landesverfassung fest verankert werden. Die Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses zur einfach-gesetzlichen Einführung der Individualverfassungsbeschwerde war hier eindeutig. Dieses klare Votum sollten wir ernst nehmen und umsetzen. Ich würde mich freuen, wenn sich auch die Koalitionsfraktionen überzeugen lassen und diesen Weg mitgehen.“

    Stefan Engstfeld: „Im Grundgesetz und in mehreren Bundesländern hat die Individualverfassungsbeschwerde Verfassungsrang. Dort gehört sie hin, wenn man es mit den Bürgerrechten ernst meint und zugleich sicherstellen will, dass eine einfache Mehrheit im Parlament nicht mehr ausreicht, um sie wieder abzuschaffen. Alles spricht dafür, so zu verfahren und im gleichen Atemzug die Rolle der Kommunen zu stärken.“

  • Warnhinweise ernst nehmen – Landesregierung darf kein verfassungswidriges Polizeigesetz im Eiltempo durchpeitschen!

    Warnhinweise ernst nehmen – Landesregierung darf kein verfassungswidriges Polizeigesetz im Eiltempo durchpeitschen!

    Dazu erklärte Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die heutige Anhörung hat noch einmal verdeutlicht, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung insbesondere im Hinblick auf den neuen Begriff der ,drohenden Gefahr‘ und die Ausdehnung der Möglichkeiten zur präventiven Ingewahrsamnahme großen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Deshalb darf dieser Gesetzentwurf auch nicht im Eiltempo durch den Landtag gepeitscht werden, sondern bedarf einer sorgfältigen Beratung und einer verfassungskonformen Anpassung. Wir fordern Innenminister Herbert Reul dazu auf, die entsprechenden Ergebnisse der heutigen Sachverständigenanhörung im Innenausschuss nicht zu ignorieren.

    Unsere Polizei braucht ein Polizeigesetz, das die Sicherheit in unserem Land erhöht und nicht Unsicherheit schafft! Wenn im Innenausschuss des Landtags renommierte Sachverständige die Auffassung vertreten, dass der Gesetzentwurf von Innenminister Reul verfassungswidrig ist, müssen wir diese Warnhinweise unbedingt ernst nehmen! Wir dürfen unsere Polizeibeamtinnen und – beamte nicht mit einem  Gesetz auf Streife schicken, das gegen Grundprinzipien unserer Verfassung verstößt. Denn das schafft nur Unsicherheit, für die die Polizeibeamten letztendlich ihren Kopf hinhalten müssen.

    Die SPD-Fraktion ist bereit, alles mitzutragen, was die Sicherheit erhöht und unsere Verfassung achtet. Deshalb appellieren wir an Innenminister Reul, unser Gesprächsangebot anzunehmen. Wir arbeiten gerne an einem guten und mit unserer Rechtsordnung im Einklang stehenden Polizeigesetz mit.“

     

  • Eine große Chance für die Demokratie

    Eine große Chance für die Demokratie

    Die Verfassungskommission des nordrhein-westfälischen Landtags hat ihre Arbeit aufgenommen. Für Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtags-fraktion, bietet sie die Chance, die Verfassung behutsam zu reformieren:

    „Wir haben eine gute Verfassung, es bedarf keiner grundlegenden Änderung. Und doch sind punktuelle Änderungen richtig. Wir streben überparteiliche, einvernehmliche Lösungen an. In unserem Koalitionsvertrag mit den Grünen haben wir für uns wichtige Punkte benannt: die Stärkung des Parlamentarismus, die Einführung des Wahlalters 16 bei Landtagswahlen, die Stärkung der direkten Demokratie. Auch die Schuldenbremse wird ein wichtiges Thema in der Kommission sein. Nach unserer Ansicht kann es nicht darum gehen, die Bundesregelung unverändert in die Landesverfassung zu übernehmen. Auf Landesebene gibt es mit der Kommunalfinanzierung einen wesentlichen Punkt, den es so auf Bundesebene nicht gibt. Wir müssen einen Weg finden, der der Situation von Städten und Gemeinde gerecht wird. Wir werden alle Themen breit und konzentriert diskutieren. Allerdings streben wir auch eine zügige Einigung an. Wir würden gerne im Jahr 2015 Ergebnisse haben, die dann auch verabschiedet werden können.“

  • Wohnortnah und bedarfsgerecht: Schulrechtsänderung beschlossen.

    Wohnortnah und bedarfsgerecht: Schulrechtsänderung beschlossen.

    „Wir haben es jetzt schwarz auf weiß: die kommunale Schulbedarfsplanung kann sich viel genauer an den Wünschen der Eltern orientieren. Dazu gibt es Planungssicherheit über einen langen Zeitraum. In Remscheid bedeutet dies: der Weg für eine Gesamtschule schon mit nur 100 Schülern in der Eingangsstufe ist frei. Dazu kann die Schullandschaft bei Wunsch der Eltern um die neue Sekundarschule mit drei Zügen und ohne eigene Oberstufe ergänzt werden. Die Remscheider Schulverwaltung und die Politik vor Ort erhalten nun den Handlungsspielraum für eine verantwortungsvolle Schulentwicklung.“

    „In der heutigen Debatte haben alle Rednerinnen und Redner von CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen deutlich gemacht, dass der Elternwille und die Schülerzahlen Maßstab der Schulentwicklung sein sollen. Mit der Verfassungsänderung wird aber keine funktionierende und gewollte Hauptschule abgeschafft“, so Wolf.

  • Justizminister Kutschaty: Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner

    Justizminister Kutschaty: Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner

    Zur Eröffnung des 19. Deutschen Familiengerichtstags verwies der Minister heute (Mittwoch, 14. September 2011) in Brühl auf einen zurzeit dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf, der eine Ergänzung des Paragraphen 1353 BGB dahingehend vorsieht, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gebe es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten, so die Begründung des Entwurfs.

    „Diese rechtspolitische Zielsetzung wird von mir – und da spreche ich auch für die nordrhein-westfälische Landesregierung – geteilt und unterstützt“, betonte der Minister in Brühl. „Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2010 haben wir uns eindeutig dahingehend positioniert, dass wir uns auf Bundesebene für die Öffnung der Ehe einsetzen werden.“

    Das Bundesverfassungsgericht lege die derzeitige grundgesetzliche Regelung allerdings dahingehend aus, dass zum Begriff der Ehe das Merkmal der Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner gehöre. „Jeder Versuch, die Ehe für gleichgeschlechtliche Partner durch einfaches Bundesrecht zu öffnen, ist deshalb mit einem verfassungsrechtlichen Risiko verbunden. Der sicherere Weg ist der einer Änderung der Verfassung.“
    Quelle: jm.nrw.de