Schlagwort: Rechtsstaat

  • Zum Tod von Herbert Schnoor: Architekt und Verteidiger des liberalen Rechtsstaats

    Zum Tod von Herbert Schnoor: Architekt und Verteidiger des liberalen Rechtsstaats

    Thomas Kutschaty, Vorsitzender der NRWSPD, würdigt Schnoors politische Verdienste wie folgt:

    „Die Nachricht vom Tod Herbert Schnoors macht uns heute sehr traurig. Mit ihm ist ein über alle Parteigrenzen hinweg höchst anerkannter Wegbegleiter von uns gegangen. Herbert Schnoor kannte die nordrhein-westfälische Politik wie nur wenige andere. Er hat sozialdemokratische Bundes- und Landespolitik über Jahrzehnte geprägt.

    Bereits unter Ministerpräsident Heinz Kühn wurde Schnoor 1970 als Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Forschung in die Landesregierung berufen. Von 1975 bis 1980 leitete er sowohl unter Kühn, als auch unter Johannes Rau die Geschicke in der Staatskanzlei. Nachdem die SPD bei den Landtagswahlen 1980 die absolute Mehrheit erringen konnte, berief Rau Schnoor zum neuen Innenminister – ein Amt mit vielen Herausforderungen, das er für 15 Jahre erfolgreich prägen sollte. Bei den Landtagswahlen 1985 und 1990 gewann er im Düsseldorfer Norden das Direktmandat für den Landtag.

    Der Erhalt und der Ausbau unseres Rechtsstaats trieben Schnoor über all diese Jahre an. Er war zugleich ein entschiedener Gegner derjenigen, die die Eckpfeiler unserer Demokratie in Frage stellen wollten. So trat er im Rahmen des Jugoslawienkrieges beherzt für die Rechte von Kriegsflüchtlingen ein und verstand es, dass rechter Terror bereits in der Mitte der Gesellschaft bekämpft werden muss. Bereits in den 1980er-Jahren lehnte er die von Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann vorangetriebene Verschärfung des Demonstrationsrechts mit vollem Einsatz ab. Herbert Schnoors täglicher Einsatz für unsere Demokratie ist bis heute ein Vorbild für eine Innenpolitik, bei der die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen.

    Erst vor wenigen Wochen ist Herbert Schnoor 94 Jahre alt geworden. 57 Jahre davon war er Mitglied der SPD. Wir sind in diesen schweren Stunden in Gedanken bei seiner Familie.“

     

  • Selbstjustiz und Kopfgeld haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen

    Selbstjustiz und Kopfgeld haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen

    Die andauernden Angriffe auf eine Pizzeria in Remscheid nehmen leider immer noch kein Ende. Es schockiert mich aber, dass neben den Ermittlungen der Polizei nun auch gewisse undemokratische Stimmen zur Selbstjustiz aufrufen und sogar ein Kopfgeld auf den Täter oder die Täterin aussetzen. Das ist natürlich völlig inakzeptabel.

    Ich habe mich bereits nach den ersten Presseberichten im Januar direkt an den Polizeipräsidenten gewandt und habe mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen erkundigt. An die Öffentlichkeit gehe ich in solchen Fällen normalerweise nicht. Nach den letzten Entwicklungen ist es aber wichtig, Stellung zu beziehen.

    Es freut mich sehr, dass die Opfer sich klar gegen Selbstjustiz und Kopfgeld aussprechen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Das Gewaltmonopol liegt bei unserer demokratischen Polizei und nirgendwo anders. Ich vertraue darauf, dass die Polizei gemeinsam mit dem Opfern nun alle Mittel einsetzt, um die Täter zu überführen. Dann können sich die Betroffenen hoffentlich endlich wieder sicher fühlen!

     

  • Expertenanhörung bestätigt Bedenken

    Expertenanhörung bestätigt Bedenken

    Im Landtag NRW wurden heute Sachverständigen zum geplanten Epidemiegesetz der NRW-Landesregierung gehört. Zu den Stellungnahmen der Expertinnen und Experten erklären Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    Sonja Bongers:

    „Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist schlicht verfassungswidrig. So lautete zumindest das einhellige Urteil aller juristischen Sachverständigen. Insbesondere die vorgesehene Regelung zur Zwangsarbeit von Ärzten und Pflegekräften, aber auch das sich abzeichnende rechtliche Chaos beim Thema Abitur zeigen, dass dieser Gesetzentwurf nicht mit kleinen Korrekturen geheilt werden kann. Das einzige, was von diesem Gesetzentwurf bleiben wird, ist der Beigeschmack, dass eine Regierung dem Parlament überhaupt einen derart fehlerhaften Entwurf zuleiten konnte.“

    Josef Neumann:

    „Die Experten haben unsere Kritik an diesem Gesetzversuch der Landesregierung heute umfassend bestätigt. Ein medizinischer Notstand darf nicht zum Notstand des Parlaments gemacht werden. Wir sind in einer Gesundheitskrise, nicht in einer Demokratiekrise. Auch ethisch geht der Entwurf der Landesregierung weit über das hinaus, was Gesetze regeln können. Vorgaben zu medizinischen Behandlungen gehören nicht in die Hoheit des NRW-Gesundheitsministers. Und wenn dann noch die Verpflichtung zur Zwangsarbeit dazu führt, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Approbation oder Pflegekräfte ihre Berufserlaubnis abgeben, wie es ein Sachverständiger als mögliche Reaktion ins Spiel gebracht hat, dann zeigt dies nur eins: Diese Passage ist völlig überflüssig und geht an der großen Hilfsbereitschaft des Gesundheitspersonals komplett vorbei. Wir brauchen Wertschätzung statt Zwang. Das Gesetz darf und wird so nicht kommen.“

  • Plenarsitzungen in außergewöhnlichen Zeiten. Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise

    Plenarsitzungen in außergewöhnlichen Zeiten. Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise

    Am 24. März habe ich dem Rettungspaket des Landes in Höhe von 25 Milliarden Euro zugestimmt. Dies, obwohl die von unserer Fraktion formulierten konkreten Erwartungen nicht von allen mitgetragen wurden. Wir merken aber jetzt, dass einige unserer Anregungen bei der konkreten Verteilung der Gelder berücksichtigt werden.

    Eine zentrale Forderung ist, die Kommunen auch unter den Rettungsschirm des Landes zu nehmen. Im Zuge der Krise brechen den Kommunen Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen weg. Gleichzeitig steigen die kommunalen Ausgaben etwa im Bereich der Gesundheitsfürsorge an. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Rettungspaktes müssen die Kommunen daher besondere Berücksichtigung finden und Mittel zur Kompensation von Steuerausfällen zur Verfügung gestellt werden.

    Gestern gab es eine intensive Debatte über ein umfangreiches Gesetz der Landesregierung mit vielen einzelnen Maßnahmen, wie Änderungen der Beschlüsse in den Stadträten, Regelungen für Schulabschlüsse oder der Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal.

    In der Debatte haben wir als Fraktion deutlich gemacht, dass auch in einer besonderen Situation die Grundprinzipen des Rechtsstaates und unserer parlamentarischen Demokratie gelten müssen.

    Schließlich haben sich alle Fraktionen verständigt, den Entwurf nun sorgfältig mit Experten zu beraten und erst nächste Woche am Donnerstag erneut aufzurufen. Damit bleibt Zeit, um etwa verfassungsrechtliche Fragen im Detail zu betrachten oder Anregungen aus den Städten aufzugreifen.

    Denn eines ist auch in dieser Pandemie klar: Wir haben eine Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise. Denn der Landtag kann unter den geschilderten Einschränkungen jederzeit zusammentreten und notfalls auch ganz schnell Gesetze beschließen oder wie beim Rettungspakt Steuergelder zur Hilfe bereitstellen.

    Unser Antrag „Städte und Gemeinden nicht im Stich lassen – Kommunen gehören unter den Rettungsschirm“

     

  • Selbstbewaffnung – Reul ist in der Pflicht

    Selbstbewaffnung – Reul ist in der Pflicht

    Zur den heutigen Medienberichten, dass der Bürgermeister einer Kommune im Rheinland nach Bedrohungen von Rechtsextremen einen Waffenschein beantragen will, erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Wir müssen als Rechtsstaat verhindern, dass Menschen das Bedürfnis empfinden, sich selbst zu bewaffnen. Das gilt insbesondere für Menschen in öffentlichen Funktionen. Diesen gegenüber hat der Staat eine besondere Schutzpflicht.

    Innenminister Reul muss aufklären, ob der betroffene Bürgermeister sich vorher an ihn oder die Polizei gewandt hat. Gibt es eine konkrete Bedrohungslage? Falls ja, wie will er darauf reagieren?

    Wenn wir im nächsten Innenausschuss über das Thema Sicherheit für Amtsträger reden, weil wir das Thema dort auf die Tagesordnung gesetzt haben, dann muss Reul auch zu diesem Fall berichten. Wir müssen in NRW gemeinsam an der Seite der rechtschaffenden Demokraten stehen.“

  • Gefahr rechten Terrors ernstnehmen

    Gefahr rechten Terrors ernstnehmen

    Wir müssen wachsam bleiben und genau beobachten, was sich in rechten Netzwerken tut. Das zeigte sich bereits im Verlauf des Untersuchungsausschusses zu den Attentaten des NSU im Landtag Nordrhein-Westfalen. Auch der Mord des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke muss vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass ohne große Strukturen aus kleinen Einheiten heraus Terrorakte begangen werden können. Auch in Nordrhein-Westfalen wurden wiederholt  Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bedroht.

    Wir alle tragen auch Verantwortung dafür, dass bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Das gilt auch für die Kommunikation in sozialen Netzwerken. Es darf nicht selbstverständlich werden, dass Politiker, Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften und Verwaltungsangestellte beschimpft werden und Opfer von Hass-Kommentaren in Medien werden. Das ist die erste Stufe der Eskalation und kann den Boden bereiten für Handgreiflichkeiten. Dazu dürfen wir es nicht kommen lassen. Dazu gehört, die bestehenden Gesetze konsequent anzuwenden und die Grundätze des Rechtsstaats deutlich zu verteidigen.

    Das habe ich auch in meiner Rede zur Aktuellen Stunde im Landtag am 26.06.2019 deutlich gemacht.

     

     

  • Wir stehen für den wehrhaften Rechtsstaat – Menschenverachtenden Ideologen und Demokratiefeinden keine Chance lassen

    Wir stehen für den wehrhaften Rechtsstaat – Menschenverachtenden Ideologen und Demokratiefeinden keine Chance lassen

    Heute stellte Innenminister Reul den Verfassungsschutzbericht 2018 vor. Dazu erklären Sven Wolf, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

    Sven Wolf: „Besondere Aufmerksamkeit widmet der aktuelle Verfassungsschutzbericht der Problematik des sich verstärkenden Rechtsextremismus. Hier ist eine zunehmende Radikalisierung zu beobachten. Da extremistische Hassbotschaften insbesondere über das Internet und damit verbundene soziale Plattformen verbreitet werden, sind bei der Bekämpfung der Extremisten neben den staatlichen Ermittlungsbehörden und der Justiz insbesondere auch die Betreiber entsprechender Internetpattformen wie Facebook oder YouTube gefordert. Sie müssen Botschaften mit menschenverachtenden und extremistischen Inhalt zügiger und energischer als bisher entfernen. Es darf nicht zu einer schleichenden Vergiftung des politischen Klimas in unserem Land kommen! Denn dies führt dazu, dass Extremisten zunehmend jedwede Hemmschwelle verlieren und im schlimmsten Fall sogar bereit sind, bis zum  äußersten zu gehen und andere Menschen zu ermorden. Hier müssen alle Demokraten wachsam sein. Für menschenverachtende Ideologien – egal ob rechts, links oder islamistisch – darf bei uns in Nordrhein-Westfalen kein Platz sein!“

    Hartmut Ganzke: „Die SPD hat in ihrer langen Geschichte immer für eine freie, rechtsstaatliche und menschliche Gesellschaft gekämpft. Um dieses Ziel zu erreichen wurden viele Opfer erbracht,  und wir sind stolz darauf, dass wir einen entscheidenden Beitrag dazu leisten konnten, dass wir seit nunmehr 70 Jahren in einem freien, demokratischen und der Wahrung der Menschenwürde verpflichteten Land leben. Dies werden wir uns nicht durch Verfassungsfeinde kaputt machen lassen. Ein Rechtsstaat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht sich und die mit ihm verbundenen Werte zu schützen und Verfassungsfeinde zu bekämpfen. Von diesem Grundsatz darf keinen Zentimeter abgewichen werden.“

     

  • Demokratie und Rechtsstaat schützen

    Demokratie und Rechtsstaat schützen

    Die SPD-Landtagsfraktion hat – genauso wie CDU, FDP und Bündnis’90/DIE GRÜNEN, einen Antrag für eine Aktuelle Stunde eingereicht. Sven Wolf hat für seine Fraktion als zweiter Redner in der Debatte gesprochen.

    Den Kampf gegen rechtsextremistischen Terror zu intensivieren, sei eine absolute Notwendigkeit, so der Abgeordnete. Auch in Nordrhein-Westfalen sei es in jüngster Zeit immer wieder zu Bedrohungen Engagierter in Rathäusern gekommen. Dies zeigten nicht nur die sehr bekannten Fälle der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Henriette Reker, des Bürgermeisters von Altena Andreas Hollstein oder des Herforder Bürgermeister Tim Kähler. Das bestätige auch eine Umfrage der Fachzeitschrift „Kommunal“ und des ARD Magazins Report München. Demnach seien in 40 % der Rathäuser Bedrohungen und Beleidigungen bekannt. Besonders erschütternd sei es, dass diese nicht einmal mehr anonym erfolgen.

    „Wir dürfen nicht zulassen, dass Bedrohungen dieser Art zu einer Alltäglichkeit werden, sondern wir müssen einschreiten. Der Kampf gegen Rechtsextremismus gehört so lange oben auf die Agenda und in die Aktuellen Stunden, bis diese Bedrohungen nicht mehr vorkommen“, so der Abgeordnete. „Wir haben als Politik die Aufgabe, für den Schutz der Bevölkerung sorgen. Die Taten des NSU haben uns gezeigt, dass es jeden Menschen treffen kann. Nicht nur Repräsentanten des Staates sind gefährdet.“

     

  • Wir wollen im Jubiläumsjahr das Demokratieverständnis fördern

    Wir wollen im Jubiläumsjahr das Demokratieverständnis fördern

    Mit dem 100. Jahrestag der Weimarer Reichsverfassung, dem 70. Jahrestag des Grundgesetzes und dem 30. Jubiläum der friedlichen Revolution, die schließlich zur Deutschen Wiedervereinigung in Freiheit führte, ist das Jahr 2019 ein Jubiläumsjahr der Demokratie in Deutschland.

    „Das ist für uns Anlass, einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen am Donnerstag ins Plenum einzubringen“, berichten die Landtagsabgeordneten für Remscheid und Radevormwald, Jens Nettekoven und Sven Wolf. „Wenn es um die Grundpfeiler unserer Demokratie geht, setzen wir uns gemeinsam für deren Erhalt und Stärkung ein.

    Wahlrecht, Bürgerrechte, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit: das hat es nicht immer gegeben, auch wenn uns diese Grundpfeiler der Demokratie heute selbstverständlich erscheinen. Es ist gut, sich daran zu erinnern, welche wertvollen Errungenschaften das sind.

    Eine freiheitliche, gerechte, solidarische und friedliche Gesellschaft muss man wertschätzen und sich täglich dafür einsetzen. Die Erinnerung an die Endphase der Weimarer Republik und die Errichtung der NS-Diktatur ist uns hier eine besondere Mahnung.

    Wir wollen uns einsetzen für die Vermittlung von demokratischen Werten, Haltungen und Handlungskompetenzen in der Bildungspraxis und eine Stärkung der demokratischen, rechtsstaatlichen Institutionen.

    Gestern wie heute müssen wir in jeder Generation für die Anerkennung und Wertschätzung der freiheitlichen Demokratie werben. Diese bedeutsamen geschichtlichen Ereignisse, an die wir uns morgen erinnern, stehen für die Verankerung von Werten, die uns auch heute noch genauso wichtig sind: Freiheit, Demokratie, Gleichberechtigung, Vielfalt und moderne sozialstaatliche Errungenschaften.

     

     

  • Mit Mut unseren Rechtsstaat gegen Populismus verteidigen

    Mit Mut unseren Rechtsstaat gegen Populismus verteidigen

    Eine Säule unserer Gemeinschaft ist der Rechtsstaat. Sprüche wie „auf hoher See und vor Gericht …“ oder „Recht haben und Recht bekommen“ kennt jeder und diese lassen sich nicht aus den Köpfen verbannen. Aber auch bei Entscheidungen von Gerichten müssen wir – besonders jene, die in unserem Land politische Verantwortung übertragen bekommen haben – den Rücken breit machen.

    Die schrecklichen Erfahrungen der NS-Diktatur und besonders die unrühmliche Rolle der Justiz in diesem System haben nach Gründung der Bundesrepublik glücklicherweise eine lebhafte Debatte in der Rechtswissenschaft ausgelöst. Dabei waren es besonders sozialdemokratische Juristinnen und Juristen, die durch fundierte Beiträge dieser Debatte eine gute Richtung gegeben haben. Zwei Namen, die wir hier nicht vergessen sind Gustav Radbruch und Fritz Bauer.

    Beide haben dabei ihre ganz persönlichen, leidvollen Erfahrungen der NS-Zeit und ihre hohen fachlichen Fähigkeiten einfließen lassen. Sie wurden – trotz vieler Widerstände – nicht müde, für die Herrschaft des Rechts und den starken Rechtsstaat zu kämpfen, der sich nicht nur durch formale Gesetze, sondern durch materielle Gerechtigkeit auszeichnet.

    Im Ergebnis ging Radbruch mit seiner rechtsphilosophischen Herleitung so weit, Richterinnen und Richtern etwas beinahe Unvorstellbares zu erlauben: Gesetze nicht anzuwenden, wenn sie nach der Radbruch’schen Formel gegen übergeordnete Prinzipien wie die Gleichheit aller Menschen verstoßen und „unerträglich ungerecht“ sind.

    Besonders bei uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist das Thema Gerechtigkeit nicht nur ein Thema, sondern ein Teil unseres Grundwertekanons. Diese Werte stehen aber nicht alleine oder isoliert, sondern stehen gemeinsam in einem sich gegenseitig stützenden und gegenseitig begrenzenden Bezug, eben Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität.

    Warum ist eine solche Debatte heute wichtiger denn je? Weil heute in hitzigen Diskussionen immer wieder Entscheidungen mit vermeintlich einfachen Fragen in Zweifel gezogen werden. Gerne wird einem ein „Ist es denn gerecht, wenn…?“ entgegengeschleudert – in sozialen Netzwerken leider häufig mit einer wesentlich stumpferen Wortwahl. Dann dürfen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und alle, denen unser Rechtsstaat am Herzen liegt, nicht einfach schweigen.

    Im Kleinen kann dies gelingen. Wenn ich früher als Rechtsanwalt mit meinem Mandanten den Gerichtssaal verließ und das Urteil nicht so ausfiel, wie mein Mandant erhofft hatte, dann begann für mich manchmal der wichtige Teil meiner Arbeit: zu erklären, was gerade passiert war und warum das Urteil des Gerichts uns beiden vielleicht nicht passt, aber dennoch zeigt, wie gut unser Rechtssystem funktioniert. Diese vornehmste Aufgabe als „Organ der Rechtspflege“ ist nicht zu unterschätzen. Heute besteht die Pflicht, immer und überall sich an diese Aufgabe des Erklärens zu erinnern.

    Besonders im Bereich der Rechts- und Innenpolitik müssen wir dazu immer wieder neue Ideen einbringen, die uns das Erklären und das Werben für unsere Grundprinzipien erleichtern.

    Recht muss auch durchgesetzt werden und darf nicht beim Urteil enden. Das verlangt besonders in den Ländern Kärrnerarbeit. Denn dort wird das Recht auf die Straße gebracht. Kürzere Laufzeiten bei Gericht, effektivere Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher, rasche Vollstreckung von Strafen und Zugang zum Recht für jedermann sind nicht nur kostspielig, sondern auch mühsame Ziele, die nur vor Ort erreicht werden können.

    Genauso ist es auch beim Thema der öffentlichen Sicherheit. Wir haben uns versprochen, dass wir auf einander achtgeben, dass niemand Angst haben muss, Opfer einer Straftat zu werden. Öffentliche Sicherheit ist also keinesfalls nur ein Thema der Konservativen, sondern gerade ein Thema für uns, die wir uns seit jeher den Schutz der Schwachen auf unsere Fahne geschrieben haben. Auch hier gilt das vorher Gesagte: Das Recht kann nur durch mehr Präsenz, mehr Prävention und Repression und natürlich durch unser aller Courage im Alltag überall ankommen.

    Die aktuellen Beispiele ließen sich schier endlos weiter aufreihen. Ein angespannter Wohnungsmarkt, wie etwa in den Großstädten unseres Landes braucht klare Regeln. Dazu muss eine Mietpreisbremse aber auch in der Praxis wirken. Wenn ich als möglicher Mieter in München, Hamburg oder Düsseldorf mit einigen hundert Bewerberinnen und Bewerbern das Rennen um die neue Wohnung gewonnen habe, ist es unrealistisch, davon auszugehen, dass ich sofort meine Auskunftsrechte beim Vermieter geltend mache, um zu erfahren, wie hoch denn der frühere Mietzins war.

    Wenn die deutsche Automobilindustrie Kundinnen und Kunden mit bewusst eingesetzter Softwaremanipulation hinters Licht führt, gutgläubigen Dieselkäufern nun Fahrverbote drohen und die Hersteller Softwareupdates statt Hardwarenachrüstungen anbieten, ist das Recht gefragt. Unsere Sozialdemokratische Antwort ist daher klar: die „Klage für alle“, also die Musterfeststellungsklage.

    Aber auch aus dem Strafrecht gäbe es Reformen, die dringend angepackt werden müssen. Ein Fall aus Nordrhein-Westfalen bewegte vor Jahren die Justiz und die Öffentlichkeit. Eine ältere Dame wurde wiederholt beim „Schwarzfahren“ erwischt und musste sodann eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Inzwischen gibt es eine Debatte, ob dem „Schwarzfahren“ tatsächlich mit der Härte des Rechtsstaates begegnet werden muss oder ob hier nicht eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit ausreicht. Einen weiteren Fall, in dem ein Reformbedarf besonders deutlich wird, spiegeln die Debatten rund um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts.

    Spätestens nach den Korruptionsskandalen in großen Konzernen wie etwa SIEMENS hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, dass wir auch in Deutschland internationalen Standards entsprechend Korruption bekämpfen. Denn erst, wenn empfindliche Strafen drohen – und hier im Gegensatz zum Schwarzfahren nur Bußgelder –, lohnt sich auch aus wirtschaftlichen und nicht nur aus ethischen Gründen die Implementierung von Compliance-Regeln.

    Dabei lohnt sich ein Blick in die Vereinigten Staaten, die derzeit mit hohen Standards und erheblichen Befugnissen arbeiten. Bemerkenswert etwa ist die Rolle des sogenannten „Monitors“, der vom Justizministerium der USA als Überwacher in Unternehmen entsandt wird und dort vor keiner Tür halt machen muss. Diese scharfen Instrumente, gepaart mit dem US-amerikanischen Sendungsbewusstsein als Weltpolizei, bringen derzeit den deutschen Baukonzern Bilfinger Berger ganz schön ins Schwitzen. Hier in Deutschland droht dagegen allenfalls ein „Knöllchen“ im Rahmen eines Bußgeldverfahrens.

    Mein Resümee: Kopf hoch und nicht müde werden! Unsere Demokratie lebt davon, dass die Minderheit grundsätzlich akzeptiert, was die Mehrheit in einer Demokratie entscheiden darf. Nur, wenn viele das Gefühl behalten: „Bei uns geht es gerecht zu und dieses Recht kommt auch bei allen an.“, werden auch Populisten es nicht schaffen, unser Rechtsstaatsprinzip zu schleifen.