Schlagwort: PUA

  • Feuerwehr im Landtag

    Feuerwehr im Landtag

    Am 01. April 2022 haben die Brandmeisteranwärter ihren Grundausbildungslehrgang bei der Berufsfeuerwehr Remscheid begonnen. 18 Monate werden sie im Bereich Brandschutz, Technische Hilfeleistung und Rettungsdienst ausgebildet und auf den Einsatz vorbereitet. Der für die Grundausbildung verantwortliche Lehrgangsleiter, Herr Brandoberinspektor Norman Zehlius, hatte sich für die 13 Brandmeisteranwärter und eine Brandoberinspektoranwärterin um den Besuch in Düsseldorf gekümmert.

    Dafür hatte die Gruppe auch detaillierte und berufsausbildungsspezifische Fragen an den Abgeordneten mitgebracht. Zu den Diskussionspunkten gehörten Fragen zur Beförderung, zur Laufbahngestaltung und zu Sonderzuschlägen. Auch die Finanzlage der Stadt Remscheid kam dabei zur Sprache. Deutlich wurde dabei das Anliegen der Feuerwehr, als Dienstherr im Ringen um die besten Kräfte am Markt gute Konditionen bieten zu können.

    Dazu habe ich gesagt, dass es wichtig ist, dass die neue Landesregierung schnell die Last der Altschulden löst. Meine Fraktion fordert das seit Jahren, um den Kommunen wieder mehr Sicherheit zu geben. Solche Planungssicherheit ist auch für anstehende Beförderungen wichtig. Zuletzt hatte Remscheids Stadtkämmerer eindringlich vor einer neuen Schieflage des städtischen Haushalts gewarnt. Neben Gehaltsfragen spielen aber Familienfreundlichkeit und Gesundheitsprävention eine Rolle.

    Ich freue mich immer, wenn mich die Feuerwehr im Landtag besucht. Das gibt mir Gelegenheit, über spannende Themen wie den Katastrophenschutz zu sprechen. Gerade habe ich die Aufgabe übernommen, den Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe zu leiten. Bereits in der letzten Wahlperiode gab es hier eine erste Aufarbeitung der tragischen Hochwasserkatastrophe, die so viele Opfer forderte. Es geht um bessere Warnsysteme, die Vernetzung von Krisenstäben und Einsatzkräften. Aber auch wir alle müssen verstehen und lernen, dass sich jeder selbst besser auf Katastrophen vorbereiten muss. Dabei ist die Expertise der Feuerwehr und der weiteren Hilfsorganisationen gefragt. Hier müssen wir im Rahmen des Untersuchungsausschusses Empfehlungen für künftige Hochwassersituationen erarbeiten.

     

  • Vernehmung von Minister Reul im PUA Kleve: Reuls Versteckspiel muss ein Ende haben

    Vernehmung von Minister Reul im PUA Kleve: Reuls Versteckspiel muss ein Ende haben

    Dann aber wird der Minister dem Untersuchungsausschuss u.a. erklären müssen, warum er die Löschung des Datensatzes von Amad A. in den Fahndungssystemen des LKA (ViVA) und des BKA (INPOL-Z) nicht verhindert hat. Aus einem Schreiben des Ministers an den Ausschussvorsitzenden, über das der WDR heute berichtet, geht demnach hervor, dass es sehr wohl möglich gewesen wäre, die Daten von einer automatischen Löschung auszunehmen. Das hatte Minister Reul in der Vergangenheit jedoch anders dargestellt.

    Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Obmann der SPD-Fraktion im PUA III:

    „Minister Reul hat versprochen, alles dafür zu tun, was zur Aufklärung der Todesumstände von Amad A. beitragen kann. Das scheint aber offensichtlich doch nicht der Fall zu sein. Er hat seine Landesbehörden noch nicht einmal beim BKA nachfragen lassen, ob man eine Löschung der Daten hätte verhindern können. Das ist ein schweres Versäumnis, das er auch mit seinen abwehrenden Deutungsversuchen und Ausreden nicht schmälern kann. Für das Fahndungssystem des Landes (ViVA) hatte der Minister gegenüber dem Ausschuss noch erklärt, dass der Stopp einer automatischen Löschung des Datensatzes technisch und rechtlich unmöglich sein. Das BKA bewertet die Lage für das eigene Fahndungssystem jedoch anders. Hier steht nicht weniger als die Glaubwürdigkeit des Innenministers auf dem Spiel. Das gilt umso mehr, als dass er dem Ausschuss über Monate hinweg die Akten zu dem Vorgang vorenthalten hat. Dieses Versteckspiel muss endlich aufhören.

    Daran ändert auch der Versuch von CDU und FDP nichts, die Vernehmung von Herbert Reul mit ihrem Abstimmungsverhalten im Ausschuss aus dem Licht der Öffentlichkeit zu ziehen. Für Herbert Reul geht es in der heutigen Sitzung um viel. Er muss dem PUA nachweisen, dass er nicht nur ein ,Fehler-Gesteher‘, sondern auch ein Minister mit Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme ist.“

     

  • Ein enttäuschender und empathieloser Auftritt des Justizministers

     

    Hierzu erklärt Sven Wolf, Obmann der SPD-Fraktion im PUA III:

    „In der Tragödie um den Tod des jungen Syrers Amad A. hat der Rechtsstaat eine Vielzahl von Fehlern begangen, die sich leider nicht mehr rückgängig machen und nur noch im Nachhinein korrigieren lassen. Als Justizminister trägt Peter Biesenbach für diese Fehler im Vollzugsbereich politische Verantwortung. Diese Verantwortung zu übernehmen war er heute vor dem PUA aber nicht bereit. Eine Entschuldigung auszusprechen, war ihm heute – so wörtlich – zu ,banal‘. Er wisse auch nicht, wofür er sich entschuldigen solle. Das war beschämend und verstörend zugleich.

    Einen empathieloseren Auftritt eines politischen Verantwortungsträgers habe ich selten erlebt. Das ist angesichts des Todes eines unschuldigen jungen Mannes, der in der Obhut des Staates um sein Leben gekommen ist, sehr enttäuschend gewesen. Peter Biesenbach hätte heute das Vertrauen in die staatlichen Einrichtungen des Justizwesen wieder stärken können. Stattdessen hat er durch sein Verhalten gezeigt, worum es ihm in diesem tragischen Fall wirklich ging: die Verteidigung seines Ministerpostens.“

     

  • Reul wirft im Fall Amad A. Nebelkerzen

    Reul wirft im Fall Amad A. Nebelkerzen

    Hierzu erklärt Sven Wolf, Obmann der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Kleve“ (PUA III):

    „Innenminister Reul hat heute versucht, Nebelkerzen zu werfen. Mit seiner Aussage, dass im Landessystem ViVA noch alle Daten da seien, will er bewusst davon ablenken, dass für den PUA auch das Datensystem INPOL des Bundes von entscheidender Bedeutung ist. Denn nur durch den Vergleich beider Datensätze lässt sich rekonstruieren, auf welcher Basis die im Einsatz befindlichen Beamten seinerzeit die Entscheidung zur Festnahme von Amad A. getroffen haben. Allein der Datenverlust im INPOL-System ist daher schon ein Skandal. Das ist er umso mehr, als dass Innenminister Reul bereits seit dem 26. Januar 2021 von der Löschung wusste und weder den PUA noch die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt hat. Darüber hinaus konnte der Minister heute nicht darlegen, ob die Löschung technisch zu verhindern gewesen wäre und ob er überhaupt einen Versuch unternommen hat, das Bundeskriminalamt vor einer möglichen Löschung zu warnen.

    Einmal mehr drängt sich der Eindruck auf, als wolle die Landesregierung mit Halbinformationen mehr Dunkel als Licht in den tragischen Fall von Amad A. bringen. Dafür spricht auch die Tatsache, dass das Innenministerium dem PUA zuletzt im April 2020 Akten zur Verfügung gestellt hat. Von der Datenlöschung selbst haben wir nur über Akten aus dem Justizministerium erfahren. In der morgigen Sondersitzung des PUA muss Herbert Reul jetzt alle Karten auf den Tisch legen. Dabei erwarten wir vom Vorsitzendes des Untersuchungsausschusses, dass die Sitzung öffentlich und nicht hinter verschlossenen Türen stattfindet.“

     

  • Erneute Niederlage vor dem NRW-Verfassungsgericht: Biesenbach muss Telefondaten nun schnell herausgeben

    Erneute Niederlage vor dem NRW-Verfassungsgericht: Biesenbach muss Telefondaten nun schnell herausgeben

    Pressemitteilung anlässlich des heutigen Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW

    Erneute Niederlage der Landesregierung vor dem NRW-Verfassungsgericht: Biesenbach muss Telefondaten nun schnell herausgeben

    Der Verfassungsgerichtshof NRW hat im Organstreitverfahren zum „Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II Hackerangriff/Stabstelle“ heute entschieden, dass die Ablehnung von Beweisanträgen im Ausschuss weit überwiegend unzulässig war.

    Für die antragstellenden Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag NRW erklären nach dem heutigen Urteil:

    Christian Dahm, stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW

    „Die heutige Entscheidung ist mittlerweile die dritte Niederlage dieser Landesregierung vor dem Verfassungsgericht. Der Verfassungsgerichtshof hat damit CDU und FDP eine erneute Lektion im Parlamentsrecht erteilt. Es ist peinlich, dass CDU und FDP sich in ihrem offensichtlich rechtswidrigen Verhalten nur noch durch das höchste Gericht in NRW stoppen lassen. Unser Beweisantrag zur Herausgabe der Telefondaten war zulässig und hätte nicht abgelehnt werden dürfen. Die Regierungsfraktionen können diesen CDU-Justizminister nun nicht mehr mit unlauteren Mitteln in Schutz nehmen und müssen aufhören, die Aufklärungsarbeit des Ausschusses zu behindern.“ 

    Norwich Rüße, Obmann der GRÜNEN Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

    „Das Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt, dass CDU und FDP kein Recht haben, Beweisanträge, die den Sachverhalt des Untersuchungsausschusses klären können, abzulehnen. Mit dem heutigen Urteil ist entschieden, dass das Recht der Minderheit, begründete Beweisanträge zu stellen und Beweise zu erheben, nicht durch Mehrheitsbeschlüsse einfach ausgehebelt werden kann. Damit ist das im parlamentarischen Betrieb so wichtige Minderheitsrecht gestärkt worden. Die unrechtmäßige Ablehnung der Anträge spiegelt das destruktive Verhalten der Regierungsfraktionen im PUA II wider. Damit hat das Gericht die parlamentarischen Rechte der Opposition bestätigt und gestärkt.“

    Andreas Bialas, Obmann der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

    „Nach diesem Urteil ist der Justizminister Biesenbach gefordert. Er muss seinen Worten endlich Taten folgen lassen. Er hat mehrfach zugesagt, seine von SPD und Grünen geforderten Telefonverbindungsdaten an den PUA herauszugeben, nachdem er sich zuvor hinter haltlosen juristischen Manövern versteckt hat. Jetzt muss der Justizminister endlich die Chance ergreifen, den letzten Rest seiner Glaubwürdigkeit nicht auch noch zu verspielen. Wir fordern Minister Biesenbach auf, seine Ankündigungen umzusetzen und seine Telefondaten herauszugeben. Es wird höchste Zeit!“

     

  • Wolf berichtete vor Schülerinnen und Schülern der EMA über NSU

    Wolf berichtete vor Schülerinnen und Schülern der EMA über NSU

    „Sensibilität im Umgang mit den Angehörigen der Opfer – das ist etwas, auf das in Zukunft viel besser geachtet werden sollte,“ beschreibt der Landtagsabgeordnete Sven Wolf den Schülerinnen und Schülern eine der Empfehlungen, die aus den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses hervorgegangen sind.

    Das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium hatte den Abgeordneten, der in der letzten Landtagsperiode Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungssauschusses zu den Attentaten des NSU gewesen war, zu einem Vortrag in der Aula eingeladen. Von der 8.Stufe bis zur Oberstufe nahmen rund 130 Schülerinnen und Schüler teil.

    Der Schulleiter Rainer Schulz bedankte sich bei den Kolleginnen und Kollegen sowie den Schülerinnen und Schülern, die sich am Aufbau, der Organisation und als Guides in den Führungen durch die Ausstellung im Pferdestall zu den Opfern des NSU sehr engagiert haben. Sie sind verantwortlich dafür, dass zahlreiche Jugendliche sich in den letzten Wochen intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzen konnten.

    „Zu lange wurde hauptsächlich im Umfeld der Angehörigen der Opfer ermittelt. Es wurden familiäre Auseinandersetzungen, Drogenhandel oder Gruppenfehden vermutet, bevor ein rechtsextremer Hintergrund klar erkannt wurde. Leider bleibt auch bei solchen Befragungen im Umfeld der diffuse Eindruck hängen, dass es da nicht mit rechten Dingen zugegangen sei,“ so Wolf. „Diesen Eindruck dann  geradezurücken, ist auch eine Aufgabe einer aufmerksamen Polizeiarbeit.“

    Ein besserer Informationsfluss und das Einbeziehen von Erkenntnissen anderer Behörden und Wissenschaftler zu neuen Phänomenen des Extremismus könnten helfen, solche Attentate einzuordnen und nach Kriterien bestimmten Gruppen zuzuordnen. Hier stets auf der Höhe der Erkenntnisse zu sein, sei wichtig für eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit.

    „Es wird in Zukunft in Nordrhein-Westfalen eine bessere Kooperation geben – auch zwischen Polizeikräften und Verfassungsschutz“, erläutert der Abgeordnete. „Wir brauchen Erkenntnisse, warum diese Opfer ausgewählt wurden und wie die Täter vorgegangen sind, um künftig schneller und besser potentiellen Tätern auf die Spur zu kommen.“

    Die Befugnisse der Abgeordneten im Untersuchungsausschuss seien sehr weitgehend, sie ähnelten denen bei Gericht. Die Zeugen seien verpflichtet, zum Termin zu erscheinen und wahrheitsgemäß auszusagen.

    „Im Untersuchungsausschuss konnten nicht auf alle Fragen Antworten gefunden werden, aber die Empfehlungen sollen die künftige Arbeit verbessern. Für mich persönlich war die Leitung des PUA eine der interessantesten und spannendsten Aufgaben im Landtag.“

    Zum Schluss mahnte Wolf: „Wir müssen wachsam bleiben, besonders gegenüber rechten Gruppen, die mit Hass und Gewalt unsere Gesellschaft spalten wollen.“

    Bericht auf der Website der EMA

  • Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss III (NSU) widmet sich den Opfern der Anschläge des NSU

    Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss III (NSU) widmet sich den Opfern der Anschläge des NSU

    Sven Wolf MdL, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses III NSU, erklärt hierzu: „Der Untersuchungsausschuss hat sich in der bisherigen Beweisaufnahme ein Bild von den Anschlägen in der Probsteigasse am 19.01.2001 und in der Keupstraße am 09.06.2004 gemacht. Dabei standen mit den Vernehmungen von Staatsanwälten, polizeilichen Ermittlern, Verfassungsschützern und zuletzt des damaligen Innenministers Dr. Behrens der Ablauf der Ermittlungen im Vordergrund.

    Seine Sitzungen im Oktober wird der Untersuchungsausschuss den Opfern der Anschläge widmen. Neben Ortsbesichtigungen am 20. Oktober in der Mallinckrodtstraße in Dortmund und am 27. Oktober in der Probsteigasse und in der Keupstraße werden am 19.10.2015 drei Geschädigte des Anschlags in der Keupstraße vor dem Untersuchungsausschuss als Zeugen vernommen. Den Geschädigten soll damit die Möglichkeit gegeben werden, einerseits ihre Sicht der damaligen Ermittlungen zu schildern und andererseits den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses ihre Erwartungen und Wünsche an unsere weitere Arbeit mitzuteilen.

    In seiner Sitzung am 21. Oktober wird der Untersuchungsausschuss in einer ausschließlich nichtöffentlichen Sitzung weitere Zeugen vernehmen.“

     

  • Parlamentarischer Untersuchungsausschuss BLB nimmt unter Vorsitz von Sven Wolf seine Arbeit auf

    Parlamentarischer Untersuchungsausschuss BLB nimmt unter Vorsitz von Sven Wolf seine Arbeit auf

    Heute hat sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss I (PUA I) zu Bauvorhaben unter Leitung des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW im Landtag Nordrhein-Westfalen konstituiert. Neben dem Vorsitzenden Sven Wolf gehören dem Untersuchungsausschuss12 Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen des Landtags an.

    Der PUA I hat heute zunächst die grundsätzlichen Verfahrensregeln beschlossen. In den nächsten drei Sitzungsterminen, die heute terminiert wurden, soll eine grundsätzliche Vereinbarung über die Reihenfolge des Vorgehens bei der Untersuchung der Objekte getroffen werden und es sollen ferner erste Beweisbeschlüsse gefasst werden.