Schlagwort: Landesregierung

  • Neue Landesregierung belastet plötzlich Remscheid mit mindestens einer halben Million Euro und Radevormwald mit rund 125.000 Euro!

    Neue Landesregierung belastet plötzlich Remscheid mit mindestens einer halben Million Euro und Radevormwald mit rund 125.000 Euro!

    Krankenhäuser sind ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Grund- und Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen. Um eine hohe Qualität und Leistungsfähigkeit sicherzustellen, ist eine ausreichende Finanzierung unerlässlich. Das Vorhaben der CDU/FDP-Koalition ist allerdings inakzeptabel, da sie der Öffentlichkeit hier auf unverfrorene Weise Wohltaten verkauft, die sie sich durch die Kommunen teuer bezahlen lässt. 

    Die Krankenhausfinanzierung muss jedoch Aufgabe des Landes sein! Die von der schwarz-gelben Landesregierung im Nachtragshaushalt geplante Erhöhung des Fördermittelansatzes für Krankenhausinvestitionen hat dagegen gravierende Auswirkungen auf die laufenden kommunalen Haushalte. Für Remscheid befürchten wir eine Belastung durch eine höhere Umlage von weit mehr als einer halben Million, für Radevormwald von rund 125.000 Euro. Die konkrete Belastung für Remscheid hat die SPD-Ratsfraktion dort für die kommende Ratssitzung abgefragt. Dieses Geld fehlt dann an anderer Stelle und muss  vor Ort ausgeglichen werden.

    Diese zusätzlichen Ausgaben zu einem so späten Zeitpunkt in der Haushaltsausführung sind nach Einschätzung des Städtetages NRW auch rechtlich problematisch.

    Ein Vorbild zur Lösung des Investitionstaus bei den Krankenhäusern könnte das milliardenschwere Investitionsprogramm ‚Gute Schule 2020‘ sein. Damit hat die alte Landesregierung den Kommunen mit zwei Milliarden Euro unter die Arme gegriffen, ohne die Kommunen zu belasten. Eine ähnliche Lösung sollte auch im Hinblick auf die Krankenhausfinanzierung gefunden werden.

    Hintergrund:

    Die Schwarz-Gelbe Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 05. September 2017 den Entwurf des Nachtragshaushalts 2017 verabschiedet. Dort sind u.a. 250 Millionen Euro höhere Investitions­fördermittel für die Krankenhäuser vorgesehen. Diese an sich begrüßenswerte Maßnahme im Sinne der Krankenhausinfrastruktur führt zu einer Erhöhung der Krankenhausumlage für die Kommunen in Höhe von 100 Mio. Euro, die zudem noch in diesem Jahr ergebniswirksam wird. Nicht nur die Höhe der kommunalen Mitfinanzierung, sondern auch die Kassenwirksamkeit zu einem so späten Zeitpunkt in der Haushaltsausführung stellt eine besondere Belastung der Städte und Gemeinden dar, die das Handeln des Landes auch in rechtlicher Hinsicht problematisch macht.

     

     

  • Kein Wahlkampf des türkischen Präsidenten in NRW

    Kein Wahlkampf des türkischen Präsidenten in NRW

    Ich teile die Sorgen und lehne es strikt ab, dass die türkische Regierung versucht in Deutschland oder in NRW Wahlkampf für ein Referendum zu machen, dass die türkische Verfassung weiter von unseren europäischen Werten wegbewegen wird. Wird die Änderung beschlossen, dann verliert das türkische Parlament viele seiner Rechte und wird geschwächt. Das schwächt auch die Demokratie in der Türkei.

    Mein Landtagskollege Ralf Jäger hat sich hierzu für die NRW Landesregierung deutlich positioniert. Er sagte im Kölner Stadtanzeiger: „Die Freiheit der Meinungsäußerung hier darf nicht missbraucht werden, um für eine Verfassungsänderung in der Türkei zu werben, mit der Grundrechte eingeschränkt werden sollen. Wir müssen verhindern, dass innertürkische Konflikte bei uns ausgetragen werden.“

    Mein Kollege Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW warnt davor, dass solche Wahlwerbung Konflikte verschärfen würde. „Bereits frühere Auftritte in Deutschland haben dem Zusammenleben und den Integrationsbemühungen massiv geschadet.  Es ist zu befürchten, dass ein weiterer Auftritt Erdogans Konflikte in Familien und Freundeskreisen verschärfen und bei den deutschen Bürgerinnen und Bürgern für Unverständnis sorgen würde.“

    Ich begrüße es als Rechtspolitiker sehr, dass sich auch schon im vergangenen Jahr der Deutsche Juristentag in Essen deutlich positioniert hat und die Angriffe der türkischen Regierung auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Grundsätze des Rechtsstaates abgelehnt hat. Es war eine selten und bemerkenswerte Positionierung der Deputation des Deutschen Juristentages, der sich in der vergangenen Jahren nur selten so klar zur Tagespolitik in einem anderen Land geäußert hat. Diese Erklärung findet auch weiterhin meine volle Unterstützung. Die Erklärung ist hier nachzulesen.

    Wer kann den Auftritt untersagen?

    Nun stellt sich die Frage, wer ist denn eigentlich für eine solche Entscheidung zuständig und wer kann den Auftritt des Präsidenten verhindern. Hierzu hat der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshof NRW, Dr. Michael Bertrams, klare und verständliche Ausführungen gemacht. Er ist der Ansicht, zwar könne sich in Deutschland jeder auf das Versammlungsrecht nach Art. 8 des Grundgesetzes berufen. Schutzzweck bleibe aber die Bürger hier im Land vor dem Zugriff des Staates zu bewahren. Dabei verweist er auf eine vom Bundesverfassungsgerichts bestätigte Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Münster, in dem das Versammlungsrecht auf solche Fragen keine Antworten geben könne. Im damaligen Leitsatz zur Frage der Videoübertragung einer Rede von Erdogan hieß es : „Das prinzipielle Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters aus Art. 8 I GG, die auf der Versammlung auftretenden Redner festzulegen, ist kein Instrument dafür, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern ein Forum zu eröffnen, sich auf öffentlichen Versammlungen im Bundesgebiet in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger amtlich zu politischen Fragestellungen zu äußern.

    Darüber zu entscheiden ist allein Sache der Bundesrepublik Deutschland.“

    Michael Bertrams ist der Ansicht, hier müsse nun die Bundesregierung ein Besuch des türkischen Präsidenten unterbinden. In seiner Kolumne im Kölner Stadtanzeiger schreibt er zutreffend: „Es fällt in Merkels Zuständigkeit und nicht in die versammlungsrechtliche Zuständigkeit der Länder, einen Auftritt Erdogans in Deutschland durch unmissverständliche Verbalnoten an die Adresse der türkischen Staatsführung zu unterbinden.“ Der vollständige Beitrag von Dr. Michael Bertrams findet sich hier.

  • Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hält Wort: NRW streitet für gerechte Kommunalfinanzen

    Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hält Wort: NRW streitet für gerechte Kommunalfinanzen

    „Es hat sich für Remscheid ausgezahlt, dass der Oberbürgermeister der Stadt Burkhard Mast-Weisz und der Kämmerer Sven Wiertz an einem Strang gezogen haben und als Mitglieder des Bündnisses „Für die Würde unserer Städte“ mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie der Übergabe der „Berliner Erklärung“ und der nun verabschiedeten „Mainzer Erklärung“ – eindringlich auf die Situation der Stadt Remscheid hingewiesen haben.

    Wir haben gleichermaßen eine entsprechende Resolution im Rat der Stadt verabschiedet und an das Land Nordrhein-Westfalen appelliert, aktiv zu werden.“

    Das Land habe mit dem Stärkungspakt und der Aufstockung der Mittel aus dem FlüAG bereits bisher wertvolle Hilfe geleistet.

    Die nun eingeleitete Bundesratsinitiative sei eine weitere wichtige Weichenstellung im Einsatz für eine verlässliche Neuordnung des Gemeindefinanz­systems und eine gerechtere Verteilung der Lasten und Pflichten zwischen Bund und Kommunen.

    „Dies ist dringend erforderlich angesichts der Herausforderungen, die Geflüchteten in unserer Gesellschaft aufzunehmen, die von Städten und Gemeinden gestemmt wird“, meint Wolf. „Der Forderung des nordrhein-westfälischen Finanzministers Norbert Walter-Borjans nach einer Aufstockung der Bundesbeteiligung an der Finanzierung auf mindestens 50% der Kosten war die Finanzministerkonferenz bereits gefolgt. Eine Länderinitiative im Bundesrat ist nun ein wichtiger nächster Schritt.“

  • Sven Wolf: „Die Belegungssituation im Strafvollzug in NRW entspannt sich weiter“

    Sven Wolf: „Die Belegungssituation im Strafvollzug in NRW entspannt sich weiter“

    Die CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag übt Kritik an der Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten. Dazu erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

    „In NRW befinden sich immer weniger Menschen in den Gefängnissen. Im vergangenen Jahr waren es 15.752, rund 500 weniger als im Jahr zuvor und rund 2.000 weniger als im Jahr 2006.  Vor Jahren gab es noch massive Überbelegungen, davon sind wir inzwischen wieder weit entfernt. Auch wenn von den 19.204 Haftplätzen in NRW derzeit rund 1.000 nicht belegbar sind, besteht dennoch ein Puffer von rund 1.500 freien Haftplätzen.

    Das Land wird kleinere und alte Anstalten in den kommenden Jahren schließen. Dafür setzt die Landesregierung die Mitarbeiter in anderen Einrichtungen ein und nimmt viel Geld in die Hand, um alte Anstalten zu modernisieren. Dann hat das Land mehr Personal für die Arbeit mit den Inhaftierten und deren zeitgemäße Unterbringung. Die Prinzipien der rot-grünen Koalition gelten: Wir verwalten keine Überkapazitäten. Wir schaffen uns finanzielle Freiräume und handeln vorausschauend.

    Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Das Justizministerium startet das größte Modernisierungsprogramm in den Gefängnissen in NRW.“

  • Haushalt 2014: Kontinuität, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit

    Haushalt 2014: Kontinuität, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit

    Gibt man etwa das Stichwort ‚Jugend‘ ein, so erhält man nicht nur die Summen der Zuweisungen für die Jugendhilfe, sondern auch zum Beispiel Ausgaben für Präventionsmaßnahmen gegen Jugendkriminalität, Übergangsmanagement im Jugendarrest, Jugend-Austauschprogramme mit anderen Ländern oder Öffentlichkeitsarbeit zum Jugendarbeitsschutz. Hier und da könnten die Begrifflichkeiten noch etwas bürgernäher und verständlicher sein, aber dahinter steckt natürlich auch eine komplexe Haushaltssystematik.“

    Haushaltgrafik auf der Website des Innenministeriums

    Am Mittwoch wurde der Etat für 2014 in den Landtag eingebracht. Der neue Haushalt ist auf konsequente Konsolidierung ausgerichtet, aber ohne auf zukunftssichernde soziale, ökologische und wirtschaftsfördernde Politik zu verzichten. Seit 2010 hat die Landesregierung die Neuverschuldung von 6,6 auf 2,4 Milliarden Euro abgebaut, also um fast 64 Prozent. Der Haushaltsentwurf 2014 hat ein Rekordvolumen von insgesamt 62,3 Milliarden Euro. Unter anderem plant die Landesregierung fast 20 Milliarden als Finanzspritze für die Kommunen. In Bildung und Wissenschaft sollen 25,5 Milliarden Euro investiert werden, also rund eine Milliarde Euro mehr als in diesem Jahr. Für die sogenannte frühe Bildung sind etwa zwei Milliarden Euro und damit 109 Millionen Euro mehr als 2013 geplant. Das Geld wird unter anderem für Betriebskosten von insgesamt 157.000 U3-Plätzen ausgegeben. Der Etat 2014 wird der vierte Haushalt in Folge auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse bis 2020.

  • Sven Wolf: „NRW schützt redliche Unternehmen“

    Sven Wolf: „NRW schützt redliche Unternehmen“

    In beinahe allen europäischen Ländern gibt es entsprechende Regelungen, nach denen auch gegen Firmen vorgegangen werden kann. Unredliche Unternehmen ziehen Profit und können allerhöchstens mit geringen Bußgeldern bestraft werden. Die Justizminister der Länder haben NRW-Justizminister Thomas Kutschaty beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten, dieser Entwurf liegt jetzt vor. Wir erfahren für diese Initiative viel Zuspruch vor allem von mittelständischen Unternehmen, die sich bereits strenge Anti-Korruptions-Regeln auferlegt haben. Wir hoffen auf Unterstützung aus den anderen Bundesländern.“

  • Was macht der Landtag für bessere Schulgebäude?

    Was macht der Landtag für bessere Schulgebäude?

    Die Schülerinnen und Schüler beklagten den schlechten Zustand ihrer Schulgebäude und die unzureichende Ausstattung.

    Berufskolleg Elberfeld „Es ist wichtig, dass die Städte und Kommunen mehr Gelder bekommen, um die Schulgebäude sanieren zu können, die Ausstattung in den Schulen zu verbessern und ein effektives Lernen der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen“, machte Sven Wolf deutlich. Er führte fort, dass die jetzige Landesregierung mit höheren allgemeinen Zuweisungen an die Städte und dem „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ viel unternommen habe, damit die Städte wieder einen ausgeglichenen Haushalt erreichen können und in Schulen investieren können. 

    Doch nicht nur um die Finanzen ging es, sondern auch um das Design Outlet Center (DOC), das in Remscheid entstehen soll. Die Schülerinnen und Schüler fragten, wann und ob es überhaupt entstehen solle. „Mit den neuen Planungen für einen Standort in der Lenneper Altstadt auf dem Gebiet des jetzigen Röntgenstadions bestehen bessere Aussichten“, meinte Sven Wolf. In der Schule wie in der Politik gelte: „Man muss sich anstrengen, um etwas zu erreichen“.

  • „Rund 8,0 Mio. mehr für Remscheid“ teilte der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf heute aus Düsseldorf mit

    „Rund 8,0 Mio. mehr für Remscheid“ teilte der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf heute aus Düsseldorf mit

    Im Ergebnis bleibt es aber dabei: alle Städte, die am Stärkungspakt teilnehmen, haben die Chance auf einen Haushaltsausgleich. Das ist ein Erfolg der kommunalfreundlichen Politik der rot-grünen Landesregierung, die in diesem Punkt weiterhin von der FDP unterstützt wird. Ärgerlich bleibt, dass durch die Fehler überhaupt eine Neuberechnung durchgeführt werden musste. In den Debatten der letzten Monate und bereits unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes in der letzten Wahlperiode habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung Remscheid diesen Fehler nicht absichtlich verursacht hat. Es waren anstrengende Debatten, die ich hier in Düsseldorf unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes führen musste.“, berichtete Wolf.

    „Dass es nicht auch rückwirkend zu einer Korrektur kommt, ist aus Sicht der Städte, die bereits Zahlungen erhalten haben, nachvollziehbar“ zeigte Wolf Verständnis. „Eine Rückforderung wäre praktisch und rechtlich schwierig geworden. Die Gelder sind nicht nur in Remscheid, sondern auch in den anderen Städten bereits verbraucht worden.

    Besonders danke ich der Oberbürgermeisterin Beate Wilding und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kämmerei, die mich seit 2011 stetig unterstützt und mir Informationen gegeben haben. Besonders die Frage, wie es zu dem Fehler kam, konnte ich daher sehr früh erklären, so dass eine Neuberechnung für den Fall Remscheid bereits früh außer Frage stand.“