Schlagwort: Grundrechte

  • Beim Versammlungsgesetz die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellen

    Beim Versammlungsgesetz die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellen

    Hierzu erklären Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    Sven Wolf:  „Im Mittelpunkt der heutigen Anhörung stand die Frage, welche Versammlungsregeln künftig für Nordrhein-Westfalen passen. NRW ist ein vielfältiges und liberales Land. Als SPD-Fraktion haben wir deswegen den Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht, das die Gewährleistung von Grundrechten in den Mittelpunkt stellt und nicht deren Verhinderung. Die Landesregierung schlägt viel restriktivere Regeln vor. Sie will zahlreiche Verstöße strafrechtlich ahnden, die in anderen Bundesländern lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Eine objektive Notwendigkeit für eine Strafbarkeit besteht nicht. Solche strengen Regeln verhindern ein flexibles und deeskalierendes Handeln der Polizei. Das passt nicht zu unserem Land und ist schlichtweg nicht nötig.“

    Hartmut Ganzke: „Wir haben heute nochmal die vielen praktischen Sorgen beispielsweise der Fußballfans und Gewerkschaften in die Anhörung eingebracht. Das Militanz-Verbot im Entwurf der Landesregierung geht viel zu weit und ist undifferenziert. Unser Gesetzentwurf hat in dieser Hinsicht eine ausgewogenere Regelung. Wir setzen zudem auf die Selbstorganisation von Versammlungen bei der Auswahl der Leitung und der Ordner. Hier muss und sollte sich der Staat raushalten. Darin haben uns die Experten bestärkt.

    Bemerkenswert ist außerdem, wie leidenschaftlich die FDP die strengen Regeln von Innenminister Reul verteidigt, obwohl sie sich sonst immer als Bürgerrechts-Partei stilisiert. Vergleicht man beide Gesetzentwürfe, erkennt man sehr schnell, dass unser Entwurf derjenige ist, der die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellt.“

     

  • Am 23. Mai ist Geburtstag des Grundgesetzes

    Am 23. Mai ist Geburtstag des Grundgesetzes

    Dass wir über einige Freiheiten, wie zum Beispiel die Versammlungsfreiheit und selbstverständlich auch die Meinungsfreiheit, trotz der Epidemie weiterhin verfügen dürfen, haben wir unserer starken Verfassung zu verdanken.

    Zu keiner Zeit standen diese zentralen Grundrechte, die unsere Demokratie ausmachen, zur Disposition. Jede andere Behauptung ist falsch, darf aber gesagt werden. D

    enn Meinungsfreiheit heißt, dass jeder auch seltsame, abstruse und unvertretbare Meinungen äußern darf. Sie heißt aber auch das jeder Meinung widersprochen werden darf. Denn die Freiheit der Meinung bedeutet nicht die Pflicht, andere Meinungen unwidersprochen hinzunehmen.

  • Wir wollen ein Demokratiefördergesetz

    Wir wollen ein Demokratiefördergesetz

    Die Grundsätze unserer Demokratie auch in der Öffentlichkeit deutlich herauszustellen, ist gerade in Zeiten zunehmender Herausforderung durch Populismus außerordentlich wichtig. Wir wollen im Landtag einerseits ein Zeichen setzen und an die grundlegenden Werte erinnern und andererseits Demokratiefördermaßnahmen in unserem Land konkret unterstützen.

    Die SPD-Landtagsfraktion hat in ihrem Antrag festgehalten: Typische Merkmale einer modernen Demokratie seien freie Wahlen, das Mehrheits- oder Konsensprinzip, Minderheitenschutz, die Akzeptanz einer politischen Opposition, Gewaltenteilung, Verfassungsmäßigkeit, Schutz der Grundrechte, Schutz der Bürgerrechte und Achtung der Menschenrechte. Zudem seinen Meinungs- und Pressefreiheit zur politischen Willensbildung unerlässlich.

    Demokratie ist ein Weg, das Zusammenleben unterschiedlicher Menschen und Gruppen in Frieden, mit gegenseitigem Respekt und gleichen Rechten möglich zu machen. Wir müssen auch das Vertrauen in die Demokratie durch gute und gerechte Politik fördern. Unsere Aufgabe ist es, auf die Wünsche und Probleme von Menschen zu hören und sie aufzugreifen. Politik muss nah am Alltag der Menschen und ihren Bedürfnissen sein. Besonders nah bei denen, die Unterstützung brauchen. Ein Demokratiefördergesetz ist ein notwendiges und gutes Instrument, um das das Engagement für Demokratie und Vielfalt und die demokratische Bildung abzusichern. Wir haben gute Programme im Land, die es fortzuführen gilt, und brauchen dafür auch dauerhafte Förderstrukturen für Bildungseinrichtungen und die Verbandsarbeit.

     

     

  • „Vermeintlich sicherer Hafen als Farce entlarvt“

    „Vermeintlich sicherer Hafen als Farce entlarvt“

    Schrems hatte in Irland Beschwerde gegen die dort ansässige Tochtergesellschaft von Facebook eingereicht. Nach der NSA-Affäre sah er den Schutz seiner Daten nicht mehr als gewährleistet an. Heute erklärte der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen für grundrechtswidrig. Dieses Abkommen der EU-Kommission mit den USA verstößt gegen europäische Grundrechte.

    Birgit SippelBirgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, erklärte hierzu: „Das Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz europäischer Grundrechte. Seit Jahren haben wir Sozialdemokraten massive Bedenken an der Grundrechtskonformität von Safe Harbor geäußert, denn der Beschluss erlaubt Firmen die Weitergabe personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA ohne ausreichende Grundrechtsgarantien zu bieten. Die NSA-Enthüllungen haben den vermeintlich sicheren Hafen endgültig als Farce entlarvt.“

    Rechtsgrundlage für die Daten-Weitergabe war bisher das sogenannte Safe-Harbor-Regime aus dem Jahr 2000. Der Beschluss erlaubte den Transfer an Firmen wie Google, Facebook und Co., wenn diese eine Selbstverpflichtung zum Datenschutz eingehen. Birgit Sippel bemängelt, dass dieses Abkommen ein völlig unzureichendes Schutzsystem biete. Den irischen Behörden war nach dem Abkommen bisher untersagt, die Beschwerde von Herrn Schrems überhaupt zu untersuchen.

    „Durch die mangelhaft definierten Ausnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit stand Safe Harbor von Anfang an auf tönernen Füßen. Die EU-Richter haben dem nur dem Namen nach sicheren Hafen nun endgültig die Legimitation abgesprochen“, so Birgit Sippel. Der EuGH bemängelt in seinem Urteil, dass die derzeitigen Regeln generell die Speicherung aller personenbezogenen Daten sämtlicher Personen, deren Daten aus der EU in die USA übermittelt werden, gestattet, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des verfolgten Ziels vorzunehmen und ohne objektive Kriterien vorzusehen, die es ermöglichen, den Zugang der Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung zu beschränken.

    Birgit Sippel fordert nun Konsequenzen für die laufende EU-Datenschutzreform: „Wir müssen die Regeln für den Datentransfer in Drittstaaten noch mal grundlegend unter die Lupe nehmen. Wirtschaftliche Interessen dürfen wie beim aktuellen Safe-Harbor-Regime kein Einfallstor für millionenfachen Grundrechtsbruch sein.“ Zudem fordertBirgit Sippel eine Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden: ¡Die Aufsichtsbehörden sind das Rückgrat des EU-Datenschutzes. Wir müssen ihnen deshalb auch die Werkzeuge geben, einen hohen Schutz der Grundrechte in der EU effektiv durchzusetzen.“

    Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

  • Sven Wolf: „Es kann nur eine europäische Lösung geben“

    Sven Wolf: „Es kann nur eine europäische Lösung geben“

    Dazu erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

    „Der Europäische Gerichtshof hat im vergangenen Jahr die damalige Europäische Richtlinie über die Speicherung von Daten als unvereinbar mit der Grundrechtcharta verworfen, das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor ähnlich geurteilt. Beide Gerichte halten aber die Speicherung von Daten zur Strafverfolgung grundsätzlich für geeignet, schwere Straftaten zu vermeiden. Das zeigt, dass es einfache Lösungen nicht gibt.

    Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht darauf, nicht mit einem Gefühl ständiger Überwachung leben zu müssen. Genauso wie sie das Recht darauf haben, dass uns der Staat vor terroristischen Angriffen schützt. Ein einfaches Schwarz oder Weiß gibt es in dieser hochsensiblen Debatte nicht, auch wenn CDU und FDP das vorgaukeln. Es kann nur eine gemeinsame europäische Lösung geben, die die Vorgaben der Gerichte erfüllt.“

  • Dienstag im Leibniz-Gymnasium: Grundrechte und Menschenrechte

    Dienstag im Leibniz-Gymnasium: Grundrechte und Menschenrechte

    Die Klasse war durch ihren Lehrer Florian Reuters prima vorbereitet und hat mich bereits im Vorfeld mit kniffeligen Fragen gelöchert. Zur Vorbereitung habe ich dann sicherheitshalber einmal einen Blick in meine Lehrbücher von der Uni geworfen, um die Fragen auch richtig beantworten zu können.

    Warum gibt es Menschenrechte und Bürgerrechte im Grundgesetz?

    Keine leichte Frage, auf die es auch keine leichte Antwort gab. Das Grundgesetz unterscheidet nämlich zwischen Jedermannsrechten, die keine Eingrenzung in persönlicher Hinsicht enthalten. Wie Art. 2 (Allgemeine Persönlichkeitsrecht wie die freie Entfaltung der Person oder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) oder Art. 14 (Eigentum). Daneben gibt es aber auch ausdrücklich Deutschenrechte in unserer Verfassung wie Art. 8 (Versammlungsfreiheit) oder Art. 9 (Vereinigungsfreiheit).

    Eine Unterscheidung, die nicht nur von vielen Staats- und Verfassungsrechtlern, sondern auch von den Schülerinnen und Schülern kritisch gesehen wurde. In der Praxis heißt das aber nicht, dass Ausländer sich nicht auch auf die diese Grundrechte berufen dürfen, denn viele Grundrechte enthalten im Kern den Gedanken der Menschenwürde nach Art. 1, der für alle Menschen in unserem Land gilt. Daneben gibt es aber auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) z.B. ein Recht auf Versammlungsfreiheit.

    Strafe für Verletzung der Menschenrechte?

    Bei dieser Frage waren wir dann schon direkt bei der internationalen Politik und dem Völkerrecht, das sich nach dem Ende des kalten Krieges deutlich weiter entwickelt hat. Ein sichtbares Zeichen hierfür ist der Internationale Strafgerichtshof, der seit 2002 seiner Arbeit in Den Haag nachgeht. Dazu habe ich einige aktuelle Fälle geschildert, wie die Verurteilung der kongolesischen Armeeführers Thomas Lubange der Kindersoldaten in den Krieg schickte, die nicht älter waren als die Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse.

    Daneben gibt es auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der sich um die Menschenrechtsverletzungen in Europa kümmert. Auch hier habe ich einen Fall vorgetragen der im Jahr 2003 sich in Frankfurt ereignete: die Entführung und Ermordung eines elfjährigen Bankierssohns. Der Entführer wurde gefasst, wollte aber das Versteck seines Opfers nicht preisgeben. Der Polizeivizepräsident sah sich in einer ausweglosen Situation und ließ dem Täter mit Gewalt drohen. Diese sagte sodann aus. Nach Urteil des Gerichtshofs war diese Drohung mit einer Misshandlung durch die Polizei ein Verstoß gegen die Menschenrechte und eine unmenschliche Handlung nach Art. 3 der EMRK.

    Was meinen Sie zur großen Koalition?

    FotoAber auch die aktuelle Politik kam nicht zu kurz. Den Schülerinnen und Schülern brannte natürlich die Frage nach meiner Meinung zur großen Koalition unter den Nägeln. Das war eine gute Gelegenheit, der Klasse meine Wahlunterlagen für die Mitgliederbefragung zu zeigen und zu erklären, warum ich mit ‚Ja‘ stimmen werde. Besonders zum Thema Rente mit 63 Jahren nach 45 Jahren im Beruf, gab es viele gute Beispiele der Schülerinnen und Schüler, wer bestimmt nicht mit 67 Jahren noch arbeiten sollte wie Feuerwehrleute, Altenpflegerinnen oder Polizisten.

    An dieser Stelle nochmals Dank an Herrn Reuters und die 8. Klasse des Leibniz, die mir mit ihren Fragen und der interessierten Art eine abwechslungsreiche Stunde bescherten.