Schlagwort: Gemeinden

  • Landesweiter Protest unterstützt SPD-Vorschlag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

    Landesweiter Protest unterstützt SPD-Vorschlag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

    Die SPD im Landtag von Nordrhein-Westfalen will die Menschen von den Beiträgen bei Straßenausbaumaßnahmen entlasten. Im nordrhein-westfälischen Landtag kamen heute dazu Betroffene und Expertinnen und Experten zu Wort.

    Es ist deutlich geworden, dass Menschen durch Straßenausbaubeiträge extrem belastet werden. Auf ihre persönliche finanzielle Situation wird dabei keine Rücksicht genommen. Das ist ungerecht und unsozial. Besonders in Radevormwald ist das bereits länger ein Thema in der öffentlichen Diskussion – etwa bei der Bahnstraße.

    Vertreter von Bürgerinitiativen und Städten schilderten eindrücklich, welche Schicksale die Erhebung der Straßenausbaubeiträge bei den betroffenen Anliegern verursacht.

    Die Anhörung hat gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf beim Thema Straßenausbaubeiträge besteht. Die Hängepartie von Ministerin Scharrenbach und der Landesregierung ist den Menschen im Land nicht länger zuzumuten.

    Für die Städte und Gemeinden ist das außerdem ein großer bürokratischer Aufwand. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf die unsoziale Regelung und das aufwendige Verfahren abschaffen. Wir wollen eine einheitliche Regelung für das ganze Bundesland und keinen Flickenteppich. Im Moment können sich ausgerechnet die reichen Städte leisten, auf diese Beiträge zu verzichten.

     Der Bund der Steuerzahler hat bereits über 460.000 Unterschriften für die Abschaffung der Beiträge gesammelt.

    Viele Stadträte sind unserer Meinung und haben entsprechende Anträge und Resolutionen eingebracht. Auch in Radevormwald wurde von der SPD-Ratsfraktion eine Resolution zur Abschaffung der Straßenausbaugebühren eingebracht.

     Videobeitrag der SPD-Landtagsfraktion

     

  • Schwarz-gelbe Koalition blockiert dringend notwendigen Altschuldenfonds für Kommunen

    Schwarz-gelbe Koalition blockiert dringend notwendigen Altschuldenfonds für Kommunen

    Vor dem Hintergrund einer weiterhin angespannten Finanzlage in vielen Kommunen hat der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im nordrhein-westfälischen Landtag nun abschließend über eine Initiative der SPD-Landtagsfraktion zur Einrichtung eines kommunalen Altschuldenfonds beraten. Trotz des einhelligen Befürwortens der Initiative durch Experten und Praktiker aus den Kommunen lehnt die schwarz-gelbe Koalition den entsprechenden Antrag ab.

    Dazu sagt Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die schwierige Finanzlage in vielen nordrhein-westfälischen Kommunen ist trotz eines derzeit günstigen konjunkturellen Umfelds weiterhin besorgniserregend. Ende 2017 betrug die kommunale Verschuldung hierzulande fast 62 Milliarden Euro. Deshalb ist die Einrichtung eines Altschuldenfonds zur Tilgung der kommunalen Kredite dringend erforderlich. Durch einen solchen Fonds würden die Kommunen von einem großen Teil ihrer teilweise über Jahrzehnte angehäuften Schulden befreit und auch von künftigen Zinsrisiken entlastet werden.

    Die Städte und Gemeinden hätten damit wieder Handlungsspielräume für Investitionen in ihre Zukunft, insbesondere in Bildung und Infrastruktur. Bei der Sachverständigenanhörung im Landtag zu unserem Antrag waren sich sämtliche Experten darüber einig, dass dabei zügiges Handeln das Gebot der Stunde ist.  Denn das aktuell günstige Zinsniveau wird nicht für immer auf dem heutigen Stand bleiben.

    Leider sehen die Vertreter der schwarz-gelben Koalition das anders. Bezeichnend ist, dass keine sachlichen Argumente zur Untermauerung der Ablehnung unseres Antrags hervorgebracht werden. Es zeugt von fehlendem Verantwortungsbewusstsein, dass die schwarz-gelbe Koalition offenkundig kleinliche parteitaktische Erwägungen höher bewertet als nachhaltige Entlastungen für die Kommunen!“

     

  • Sonja Bongers: Neonazis in Robe? SPD-Fraktion verlangt von der Landesregierung Aufklärung!

    Sonja Bongers: Neonazis in Robe? SPD-Fraktion verlangt von der Landesregierung Aufklärung!

    Die Landesregierung wiegelte damals ab. In dem hierzu vom Ministerium der Justiz vorgelegten Bericht (Vorlage 17/798) führte das Ministerium noch aus, dass ihm keine Erkenntnisse vorliegen, „wonach es zu einem tatsächlichen Anstieg entsprechender Bewerbungen gekommen wäre.“
     
    Heute wird in einer großen deutschen Tageszeitung unter der Überschrift „Rechte jetzt auf Schöffen-Liste“ darüber berichtet, dass Personen auf der Schöffenwahlliste stehen, die Organisationen angehören, die der Verfassungsschutz wegen Rechtsextremismus beobachtet. Weiter heißt es in dem Bericht, unter Berufung auf eine Sprecherin des Innenministeriums: „Die Problematik ist dem Verfassungsschutz bekannt, der in jedem Einzelfall die zuständigen Behörden informiert.“
     
    Die Landesregierung hat also doch entgegen dem Bericht im Rechtsausschuss Kenntnis von Versuchen rechtsextremistischer Kreise, die Gerichte zu infiltrieren.
     
    Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
    „Wir verlangen, dass das Parlament und die Öffentlichkeit sofort umfassend darüber informiert werden, welche Erkenntnisse die Landesregierung hier bislang verschwiegen hat. Neonazis in Robe sind eine große Gefahr für unseren Rechtsstaat. Warum schweigt die Landesregierung? Wenn die Medien diesen Skandal nicht enthüllt hätten, wüssten wir bis jetzt nichts davon. Deswegen haben wir beantragt, das Thema mit besonderer Eilbedürftigkeit schon an diesem Mittwoch im Rechtsausschuss zu behandeln.“
  • Welche Hilfe bekommen die vom Unwetter betroffenen Kommunen?

    Welche Hilfe bekommen die vom Unwetter betroffenen Kommunen?

    Dazu erklärt Sven Wolf, kommunal- und baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Laut Deutschem Wetterdienst kamen alleine in Wuppertal über 100 Liter Regen pro Quadratmeter herunter. Dies entspricht der üblichen Regenmenge eines ganzen Monats. Als Folge waren zahlreiche Straßen in der Stadt überflutet und unpassierbar. Hunderte Keller und Garagen wurden überflutet. Verheerende Auswirkungen hatte der Starkregen aber auch in vielen weiteren Städten und Gemeinden. Diese Wetterereignisse werden leider auch künftig anhalten.

    Ein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang den Städten und Gemeinden, den vielen Feuerwehrleuten und Polizisten, die im Dauereinsatz waren. Bemerkenswert ist die Solidarität der Städte untereinander – so fuhren zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Müllabfuhr aus ganz NRW nach Wuppertal, um dort beim Aufräumen und Abtransport des Sperrmülls zu helfen!

    Umso unverständlicher ist die zögerliche Reaktion der Landesregierung im Hinblick auf Hilfen für die vom Unwetter betroffenen Kommunen und Privatpersonen. Nicht nur, dass Ministerin Scharrenbach offenkundig lieber Termine zur Heimatpflege wahrgenommen hat, als die vom Starkregen betroffenen Kommunen zu besuchen.

    Auch im Hinblick auf schnelle und unbürokratische Hilfen hält sich die Landesregierung bisher bedeckt. Und das, obwohl es mittlerweile bereits konkrete erste Einschätzungen hinsichtlich der betroffenen Schäden gibt, so etwa aus Wuppertal mit insgesamt rund zehn Millionen Euro. Als das Unwetter Ela am 09.06.2014 in Nordrhein-Westfalen schwere Verwüstungen angerichtet hatte, beschloss die damalige SPD-geführte Landesregierung bereits am 10.06.2014 – also nur einen Tag später – die vom Unwetter besonders betroffenen Kommunen mit einem Hilfsfonds zu unterstützen. Die CDU-Opposition hatte damals darüber hinausgehend mit Vehemenz die sofortige und unbürokratische Einrichtung eines permanenten Unwetterfonds gefordert. Offenkundig waren diese Forderungen aber nicht ernst gemeint, denn entsprechende Konzepte wurden von der schwarz-gelben Regierungskoalition bisher nicht vorgelegt und schnelle Hilfen für die Unwetteropfer und die betroffenen Kommunen sind bis jetzt nicht in Sicht. Es bleiben also viele Fragen offen und unbeantwortet. Für die SPD ist hingegen klar: Die vom Unwetter betroffenen Städte und Gemeinden und die dort lebenden Menschen dürfen jetzt nicht alleine gelassen werden!“ 

     

     

  • Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

    Landesregierung muss sich für eine zügige und aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer einsetzen!

     Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu erwarten gewesen. Die bisherige Erhebung der Grundsteuer mit teilweise völlig veralteten Einheitswerten war völlig ungerecht.

    Die künftige Neubewertung darf unter dem Strich nicht zu Mehrbelastungen führen. Besonders Mieterinnen und Mieter müssen sich auch weiterhin darauf verlassen, dass die bisher geringe monatliche Belastung gleich bleibt. Die Grundsteuer darf nicht Kostentreiber der Wohnnebenkosten sein. Auch die Wirkung auf die Eigenheimbesitzer sollte grundsätzlich stabil bleiben. Wir fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die genannten Grundsätze bei den anstehenden Diskussionen über die Neuregelung der Grundsteuer zu beherzigen.

    Hintergrund:

    Die Grundsteuer ist mit einem bundesweit jährlichen Gesamtaufkommen von rund

    14 Milliarden Euro (NRW: mehr als drei Milliarden Euro) eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Kommunen. Ihr Erhalt ist für die Städte und Gemeinden unverzichtbar. Besteuert werden deutschlandweit rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten, das heißt Grundstücke und gegebenenfalls darauf errichtete Immobilien. Die Grundsteuer wird bisher auf der Grundlage völlig veralteter „Einheitswerte“ erhoben, die im Jahre 1964 für Westdeutschland bzw. 1935 für Ostdeutschland festgesetzt wurden. Da die Grundstücks- und Immobilienpreise zwischenzeitlich deutlich gestiegen sind, bringen die damals ermittelten Einheitswerte die tatsächlichen Wertverhältnisse von heute nicht einmal mehr ansatzweise zum Ausdruck. Die Konsequenz daraus ist: Die einen zahlen zu viel, die anderen zu wenig. Die derzeitige Situation verstößt nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz.

    Die Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage der Einheitswerte wurde deshalb für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber wurde eine Übergangsfrist bis zu einer Neuregelung bis zum 31.12.2019 auferlegt.

     

  • Kommunen brauchen einen Ausweg aus der Schuldenfalle –  SPD fordert Einrichtung eines kommunalen Altschuldenfonds!

    Kommunen brauchen einen Ausweg aus der Schuldenfalle – SPD fordert Einrichtung eines kommunalen Altschuldenfonds!

    Dazu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Lebenswerte Städte und Gemeinden bilden das Fundament für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Die Stabilität dieses Fundaments wird aber durch die schwierige Finanzlage in vielen Kommunen bedroht. So betrug die Verschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen Ende des Jahres 2016 insgesamt 63,3 Milliarden Euro. Die SPD-geführte Vorgängerregierung hatte dieses Problem erkannt und die Bekämpfung der kommunalen Verschuldung in ihrer Regierungszeit deshalb zu einer zentralen politischen Aufgabe gemacht. Der im Jahr 2011 auf den Weg gebrachte „Stärkungspakt Stadtfinanzen“, der finanzschwachen Kommunen Konsolidierungshilfen in Höhe von insgesamt rund 5,76 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, hat eine Stabilisierung der kommunalen Finanzen in NRW eingeleitet und die Kommunen vor dem finanziellen Absturz bewahrt.  

    In einem zweiten Schritt ist nun als Ergänzung zum Stärkungspakt die Einrichtung eines  Altschuldenfonds zur Tilgung der kommunalen Kredite erforderlich. Durch einen solchen Fonds würden die Kommunen von einem großen Teil ihrer teilweise über Jahrzehnte angehäuften Schulden befreit und auch von künftigen Zinsrisiken entlastet werden.

    Die Kommunen hätten damit wieder Handlungsspielräume für dringend erforderliche Investitionen in ihre Zukunft, insbesondere in Bildung und Infrastruktur. Dabei ist ein zügiges  Handeln der Landesregierung geboten. Denn das aktuell günstige Zinsniveau wird nicht für immer auf dem heutigen Stand bleiben. Ein zukünftiger Zinsanstieg kann für die Kommunen zu gravierenden Risiken und im schlimmsten Szenario in eine finanzielle Falle führen. Deshalb muss Nordrhein-Westfalen jetzt aktiv werden! Erforderlich ist neben Anstrengungen des Landes dabei auch eine Beteiligung des Bundes. Eine wesentliche Ursache der kommunalen Schulden sind nämlich die viel zu hohen Soziallasten, die die Kommunen als Folge bundesgesetzlicher Regelungen zu tragen haben.