Schlagwort: Gedenken

  • Mein Beileid gilt den Angehörigen der Opfer in der Türkei und in Syrien

    Mein Beileid gilt den Angehörigen der Opfer in der Türkei und in Syrien

    Foto: Danielle Behmenburg

    „Mit tiefer Trauer und Anteilteilnahme haben mich die Nachrichten über das schwere Erdbeben aus der Türkei und Syrien erreicht. Aus Nordrhein-Westfalen heraus bestehen viele persönliche und familiäre Verbindungen in diese Region, umso schwerer wiegt auch hier der Schmerz.“

    „Türkiye ve Suriye’den gelen şiddetli deprem haberleri bana derin bir üzüntü ve kaygı ile ulaşıyor. Kuzey Ren-Vestfalya’da da birçok insanın etkilenen bölgelerde kişisel ve aile bağı vardır. Bu yüzden acı burada daha da ağırlaşıyor.“

     

    Viele fragen mich nun, wie wir helfen können. Am schnellsten und besten helfen Geldspenden an folgende Organisationen wie Deutschland hilft: https://www.tagesschau.de/spendenkonten/spendenkonten-137.html

     

  • Jahrestag der Hochwasserkatastrophe

    Jahrestag der Hochwasserkatastrophe

    Vor einem Jahr erschütterte die verheerende Flutkatastrophe das Land. In Nordrhein-Westfalen haben durch das Sturmtief „Bernd“ 49 Menschen ihr Leben verloren. Insgesamt sind durch die Katastrophe mehr als 180 Menschen gestorben.

    In großen Teilen des Landes hinterließ die Flut enorme Zerstörungen. Noch immer ist der Wiederaufbau nicht abgeschlossen – zu groß sind die Schäden. Es war die schwerste Naturkatastrophe in der 75-jährigen Geschichte von Nordrhein-Westfalen. Der Untersuchungsausschuss II gedenkt der Opfer und setzt die Aufklärung fort, um die Aufarbeitung zeitnah zu einem würdigen Abschluss zu bringen.

    „Die Hochwasserkatastrophe und ihre Folgen erschüttern uns weiter zutiefst. Es ist kaum in Worte zu fassen, welches Leid die Flut über so viele Menschen gebracht hat. Wir alle gedenken der vielen Opfer. Sie alle hinterließen Familien, Angehörige und Freunde. Unsere Pflicht ist es, die Erinnerung wach zu halten und die Hinterbliebenen nicht alleine zu lassen. Sie haben weiter unsere ganze Solidarität“, sagt Sven Wolf, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses II (Hochwasserkatastrophe), im Namen aller Mitglieder des Ausschusses. „Wir werden aufklären und konkrete Vorschläge machen, um den Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen zu optimieren. Wir müssen die richtigen Schlüsse ziehen, damit sich so eine Katastrophe nie wiederholt. Das sind wir den Opfern schuldig. Dafür werden wir die Arbeit aus der vergangenen Wahlperiode nun zu einem würdigen Abschluss bringen.“

    Die betroffenen Regionen stehen auch angesichts der Sachschäden in Milliardenhöhe noch immer vor gewaltigen Herausforderungen. Der Landtag hat in seiner letzten Sitzung einstimmig den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II („Hochwasserkatastrophe“) eingesetzt, um die Arbeit des vorangegangenen Untersuchungsausschusses fortzusetzen und die Ereignisse von damals aufzuklären, Missstände aufzudecken und Möglichkeiten zur Verbesserung des Katastrophenschutzes aufzuzeigen. Der Ausschuss hat sich am gleichen Tag konstituiert und wird nun zeitnah seine inhaltliche Arbeit aufnehmen, Akten sichten sowie Sachverständige und Zeugen vernehmen. Ziel ist es, diese wichtige Arbeit mit der Vorlage eines Abschlussberichts möglichst zeitnah zu beenden. Der Untersuchungsausschuss II möchte Fehler aufklären und dem Parlament konstruktive Verbesserungsvorschläge im Katastrophenschutzrecht unterbreiten.

  • Ein Tag schrecklichster Erinnerungen – Opfer der Hochwasserkatastrophe verdienen weiterhin volle Solidarität

    Ein Tag schrecklichster Erinnerungen – Opfer der Hochwasserkatastrophe verdienen weiterhin volle Solidarität

    Am heutigen Mittwoch besucht Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, vom Hochwasser betroffene Gebiete in Kall-Urft, Bad Münstereifel, die Steinbachtalsperre und Euskirchen-Schweinheim. Im Gespräch mit Betroffenen geht es unter anderem um den Wiederaufbau und um weiterhin notwendige Unterstützung.

    Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Auch nach einem Jahr machen uns die Hochwasserkatastrophe und ihre schrecklichen Folgen tief betroffen. 49 Menschen in NRW sind gestorben, Tausende haben ihr Hab und Gut verloren. Die Zerstörungen waren schier unendlich und kaum zu begreifen. Eingestürzte und kaputte Häuser, nicht wiederzuerkennende Dörfer und überall Schlamm, Unrat und Verwüstung. Gerade jetzt sind unsere Gedanken bei allen, die diese Naturkatastrophe so hart getroffen hat. Für sie ist dieser Jahrestag ein Tag schrecklichster Erinnerungen. Was sie erleben mussten, hat das ganze Land im Mark erschüttert und eine beispiellose Hilfsbereitschaft von Politik und Gesellschaft nach sich gezogen. Diese Extremsituation hat auch gezeigt, was NRW so stark macht: Die Menschen, die anpacken und füreinander da sind. Aber der Wiederaufbau ist vielerorts lange nicht abgeschlossen. Viele leiden zudem unter der psychischen Belastung des Erlebten. Sie alle dürfen wir nicht alleine lassen. Allen Betroffenen gilt daher weiter unsere volle Solidarität.

    Bei Besuchen in den Hochwassergebieten zeigt sich, dass die tiefen Spuren nach wie vor sichtbar sind. In Euskirchen-Schweinheim sind Häuser weiter nicht bewohnbar und einsturzgefährdet. In Kall-Urft ist die Bahnstrecke Köln-Trier weiter gesperrt. Die Katastrophe wirkt nach. Das Land muss die Menschen beim Wiederaufbau effektiv und niederschwellig unterstützen. Leider sind die Antragsverfahren für Hilfen immer noch zu bürokratisch, zeitaufwändig und nervenaufreibend organisiert. Diese Hürden muss die Landesregierung endlich abbauen.

    Auch politisch ist das Hochwasser noch nicht bewältigt. Den Landtag werden die schlimmen Ereignisse der Katastrophe im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss weiter beschäftigen. Aus dieser Aufklärungsarbeit müssen wir die richtigen Schlüsse ziehen. Wir müssen den Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen organisatorisch und technisch auf den besten Stand bringen. Darüber hinaus müssen wir den Bevölkerungsschutz ausbauen. Dafür braucht es Material und – fast noch wichtiger – Menschen, die gut ausgebildet sind und für ihre Arbeit wertgeschätzt werden.

    Der Opfer der Hochwasserkatastrophe werden wir am morgigen Donnerstag in einem Gottesdienst gedenken. Gemeinsam mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wollen wir allen Hinterbliebenen der Verstorbenen und den Betroffenen des Hochwassers zeigen, dass wir weiter an ihrer Seite stehen. Das gilt ein Jahr nach der Katastrophe und das gilt auch in Zukunft.“

  • Versammlungsfreiheitsgesetz soll Meinungsfreiheit stützen und demokratische Werte schützen

    Versammlungsfreiheitsgesetz soll Meinungsfreiheit stützen und demokratische Werte schützen

    Foto: Daniel Behmenburg

    Nicht nur Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was rechtens ist, wenn sie sich versammeln – ob öffentlich, nicht-öffentlich, in Räumen oder unter freiem Himmel. Auch kontrollierende Behörden brauchen Entscheidungssicherheit.

    Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit haben Grenzen. Nicht rechtens ist gewalttätige Randale oder die Gefährdung anderer. Bisher konkretisieren Gerichtsurteile, was eine wehrhafte Demokratie nicht akzeptieren muss.

    Wir müssen aber auch einem Missbrauch der Versammlungsfreiheit vorbeugen. Wichtig ist für uns, dass insbesondere historische Gedenktage an die ungestört bleiben. Viele Menschen haben am vergangenen Montag der Ereignisse vom 9. November 1938 gedacht und an die systematische Diffamierung, Ausgrenzung, Verfolgung und Tötung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger während der NS-Diktatur erinnert. Ebenso erinnern wir am Tag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27. Januar an die Millionen Opfer der Shoah.

    Wie verstörend und provozierend für die Angehörigen der Opfer sind dann aber Versammlungen an diesem Tag, die dazu dienen, diese nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu verherrlichen und damit den öffentlichen Frieden zu stören.

    Daher haben wir uns, wie andere Bundesländer auch, für einen Paragraphen entschieden, der ein Verbot von Versammlungen vorsieht, wenn diese die Erinnerung an die Opfer mit Füßen treten.

    Darüber habe ich heute im Plenum gesprochen:

  • Gedenkveranstaltung am 27. Januar 2015 am Mahnmal im Kölner Rheingarten

    Gedenkveranstaltung am 27. Januar 2015 am Mahnmal im Kölner Rheingarten

    Rede zur Gedenkveranstaltung für die lesbischen und schwulen Opfer des Nationalsozialismus:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zunächst danke ich den Veranstaltern, dem Schwulen Netzwerk NRW, der LAG Lesben NRW, dem LSDV, ver.di und der Arcus Stiftung, für die freundliche Einladung und die Möglichkeit, hier einige Worte sagen zu dürfen.

    Wir gedenken hier der Opfer der Naziherrschaft, aber mit dem 08. Mai 1945 endete deren Leid nicht.

    Über viele Jahrzehnte wurden homosexuelle Menschen – vor allem homosexuelle Männer – in unserem Land verfolgt. Damit verbunden sind zahlreiche persönliche Schicksale.

    Im Landtag NRW haben wir uns mehrfach mit der Verfolgung und Diskriminierung in den früheren Jahren der Bundesrepublik beschäftigt. Im September 2012 forderten wir die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu unterstützen, die sich für eine Aufhebung der Urteile ausspricht. Der Bundesrat beschloss daraufhin im Oktober 2012 den Auftrag an die Bundesregierung die Aufhebung der Urteile „ernsthaft […] zu prüfen.“ Zuletzt haben wir uns im März letzten Jahres mit einem Antrag zu diesem Thema befasst.

    Der Landtag stellte damals fest: „Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen zwischen 1949 und 1994 war falsch. […] Es ist an der Zeit, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland bei den Männern entschuldigt, die zwischen 1949 und 1994 nach § 175 StGB verurteilt wurden.“

    Wir haben die Landesregierung aufgefordert, die Geschichte der Verfolgung Homosexueller nach 1949 durch beamtenrechtliche Verordnungen, Einzelfälle und Strafurteile aufzuarbeiten und das Thema stärker in die Öffentlichkeit zu tragen, außerdem die Emanzipationsbewegung von Lesben und Schwulen verstärkt zum Gegenstand politischer und historischer Bildung zu machen.

    Es gilt eine Wiederholung dieses Unrechts in Gegenwart und Zukunft auszuschließen. Es gilt sich zu entschuldigen für das, was im Namen des Volkes als Recht gesprochen wurde, obgleich es die Würde des Menschen missachtet.

    Besonders haben mich die Schicksale der Männer erschüttert, die Konzentrationslager überlebten, Entschädigungen beantragten und sich dann erneut Ermittlungsverfahren ausgesetzt sahen. Die verschärften Strafnormen der Nazizeit aus dem Jahr 1937 galten zunächst unverändert in der Bundesrepublik fort.

    Als Jurist bin ich dabei besonders angewidert von der perfiden Stringenz die sich in den Anfangsjahren des Bundesverfassungsgerichts zeigte.

    Noch 1957 bestätigten die damaligen Hüter des Grundgesetzes die Strafnormen gegen Schwule im Einklang mit dem Grundgesetz. Sie führten aus, „Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz.“ Es folgen lange Ausführungen von angeblichen Sachverständigen über den Sexualtrieb von Männern und Frauen, die heute glücklicherweise als überholt gelten dürfen.

    Das Verfassungsgericht spannte einen Bogen über die abendländische, christliche Kultur und Geschichte. Es begründete damit die Ablehnung von Homosexualität und rechtfertigte, diese Handlungen unter Strafe zu stellen.

    Es fehlten jedoch Hinweise, dass in der Rechtsgeschichte bereits seit dem Code Civil 1804 einvernehmliche Sexualhandlungen nicht mehr unter Strafe standen. Erst die Einführung eines einheitlichen Strafrechts 1872 stellte Homosexualität wieder in allen Ländern des Deutschen Reichs unter Strafe.

    Das Verfassungsgericht vergaß auch zu erwähnen, dass es nach dem Inkraftreten des § 175 StGB eine breite Initiative in der Gesellschaft gab, die sich für seine Aufhebung stark machte. Einer ihrer führenden Köpfe war der Begründer des wissenschaftlich-humanitären Komitees, Magnus Hirschfeld.

    Magnus Hirschfeld war es auch, der eine Petition an den Reichstag richtete. Hieraus entstand eine Debatte im Reichstag im Januar 1898, die auch heute noch lesenswert ist. Kein geringerer als der sozialdemokratische Parteivorsitzende August Bebel unterstützte als Mitunterzeichner diese Petition und forderte gemeinsam mit vielen seiner Kollegen eine Aufhebung des § 175 StGB.

    Er beklagte, mit dieser Norm seien der Polizei und Justiz für willkürliche Verfolgung Tür und Tor geöffnet. Er erläuterte, dass anstelle von Verfahren die Sittenpolizei Listen führe, um bestimmte Personen dann später unter Druck zu setzen.

    Der § 175 StGB verkam also zu einem Instrument, mit dem eine willkürliche Verfolgung legitimiert wurde.

    Wir müssen aber nicht nur die strafrechtliche Verfolgung aufarbeiten, sondern auch die vielen tragischen Fälle von Sanktionen im Berufs- und Alltagsleben. Oft genügten Gerüchte um Karrieren und Existenzen zu zerstören.

    Beispielhaft will ich an einen Fall aus Köln in den 1960er Jahren erinnern.

    Es traf Franz Grobben. Er war CDU Mitglied und seit 1958 Regierungspräsident in Köln. Er wird 1966 an einem Treffpunkt für Schwule aufgegriffen, erkennungsdienstlich behandelt und schied daraufhin aus angeblichen „gesundheitlichen Gründen“ aus seinem Amt aus.

    Häufig wird uns die Frage gestellt, „Ist das alles noch notwendig? Es hat sich doch vieles gewandelt.“

    Es stimmt: Einiges hat sich geändert. Zum Beispiel in der Justiz: Heute ist das Bundesverfassungsgericht beinahe ein „Vorkämpfer“ für die Rechte von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Urteile wie eingangs zitiert sind dort nicht mehr zu erwarten.

    Aber: Toleranz und Respekt vor anderen Lebensentwürfen brauchen lange, bis sie in der Gesellschaft verankert und verwurzelt sind. Das zeigen die weiterhin hohen Zahlen von homophoben Übergriffen und Beleidigungen.

    Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass sich Verfolgung von Homosexualität weder in strafrechtlicher, noch in gesellschaftlicher Hinsicht wiederholt.

    Und nicht nur, weil Toleranz gerade modern ist.

    Das kann gelingen, wenn wir auch an diesem Punkt unsere Geschichte gemeinsam aufarbeiten und wach halten!

    Daher sind auch die Demonstrationen und die vielen CSDs in unserem Land wichtig, gerade auch hier in Köln!

    Jetzt ist der richtige Zeitpunkt!

    Jetzt, wo es noch genügend Zeitzeugen gibt, die darüber berichten könnten.

    Jetzt, wo es noch genügend Betroffene gibt, denen wir die Hand zur Entschuldigung reichen können.