Jahrestag der Hochwasserkatastrophe
Der Untersuchungsausschuss II gedenkt der Opfer und setzt die Aufklärung fort, um die Aufarbeitung zeitnah zu einem würdigen Abschluss zu bringen.

Vor einem Jahr erschütterte die verheerende Flutkatastrophe das Land. In Nordrhein-Westfalen haben durch das Sturmtief „Bernd“ 49 Menschen ihr Leben verloren. Insgesamt sind durch die Katastrophe mehr als 180 Menschen gestorben.
In großen Teilen des Landes hinterließ die Flut enorme Zerstörungen. Noch immer ist der Wiederaufbau nicht abgeschlossen – zu groß sind die Schäden. Es war die schwerste Naturkatastrophe in der 75-jährigen Geschichte von Nordrhein-Westfalen. Der Untersuchungsausschuss II gedenkt der Opfer und setzt die Aufklärung fort, um die Aufarbeitung zeitnah zu einem würdigen Abschluss zu bringen.
„Die Hochwasserkatastrophe und ihre Folgen erschüttern uns weiter zutiefst. Es ist kaum in Worte zu fassen, welches Leid die Flut über so viele Menschen gebracht hat. Wir alle gedenken der vielen Opfer. Sie alle hinterließen Familien, Angehörige und Freunde. Unsere Pflicht ist es, die Erinnerung wach zu halten und die Hinterbliebenen nicht alleine zu lassen. Sie haben weiter unsere ganze Solidarität“, sagt Sven Wolf, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses II (Hochwasserkatastrophe), im Namen aller Mitglieder des Ausschusses. „Wir werden aufklären und konkrete Vorschläge machen, um den Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen zu optimieren. Wir müssen die richtigen Schlüsse ziehen, damit sich so eine Katastrophe nie wiederholt. Das sind wir den Opfern schuldig. Dafür werden wir die Arbeit aus der vergangenen Wahlperiode nun zu einem würdigen Abschluss bringen.“
Die betroffenen Regionen stehen auch angesichts der Sachschäden in Milliardenhöhe noch immer vor gewaltigen Herausforderungen. Der Landtag hat in seiner letzten Sitzung einstimmig den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II („Hochwasserkatastrophe“) eingesetzt, um die Arbeit des vorangegangenen Untersuchungsausschusses fortzusetzen und die Ereignisse von damals aufzuklären, Missstände aufzudecken und Möglichkeiten zur Verbesserung des Katastrophenschutzes aufzuzeigen. Der Ausschuss hat sich am gleichen Tag konstituiert und wird nun zeitnah seine inhaltliche Arbeit aufnehmen, Akten sichten sowie Sachverständige und Zeugen vernehmen. Ziel ist es, diese wichtige Arbeit mit der Vorlage eines Abschlussberichts möglichst zeitnah zu beenden. Der Untersuchungsausschuss II möchte Fehler aufklären und dem Parlament konstruktive Verbesserungsvorschläge im Katastrophenschutzrecht unterbreiten.