Schlagwort: Flut

  • Feuerwehr im Landtag

    Feuerwehr im Landtag

    Am 01. April 2022 haben die Brandmeisteranwärter ihren Grundausbildungslehrgang bei der Berufsfeuerwehr Remscheid begonnen. 18 Monate werden sie im Bereich Brandschutz, Technische Hilfeleistung und Rettungsdienst ausgebildet und auf den Einsatz vorbereitet. Der für die Grundausbildung verantwortliche Lehrgangsleiter, Herr Brandoberinspektor Norman Zehlius, hatte sich für die 13 Brandmeisteranwärter und eine Brandoberinspektoranwärterin um den Besuch in Düsseldorf gekümmert.

    Dafür hatte die Gruppe auch detaillierte und berufsausbildungsspezifische Fragen an den Abgeordneten mitgebracht. Zu den Diskussionspunkten gehörten Fragen zur Beförderung, zur Laufbahngestaltung und zu Sonderzuschlägen. Auch die Finanzlage der Stadt Remscheid kam dabei zur Sprache. Deutlich wurde dabei das Anliegen der Feuerwehr, als Dienstherr im Ringen um die besten Kräfte am Markt gute Konditionen bieten zu können.

    Dazu habe ich gesagt, dass es wichtig ist, dass die neue Landesregierung schnell die Last der Altschulden löst. Meine Fraktion fordert das seit Jahren, um den Kommunen wieder mehr Sicherheit zu geben. Solche Planungssicherheit ist auch für anstehende Beförderungen wichtig. Zuletzt hatte Remscheids Stadtkämmerer eindringlich vor einer neuen Schieflage des städtischen Haushalts gewarnt. Neben Gehaltsfragen spielen aber Familienfreundlichkeit und Gesundheitsprävention eine Rolle.

    Ich freue mich immer, wenn mich die Feuerwehr im Landtag besucht. Das gibt mir Gelegenheit, über spannende Themen wie den Katastrophenschutz zu sprechen. Gerade habe ich die Aufgabe übernommen, den Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe zu leiten. Bereits in der letzten Wahlperiode gab es hier eine erste Aufarbeitung der tragischen Hochwasserkatastrophe, die so viele Opfer forderte. Es geht um bessere Warnsysteme, die Vernetzung von Krisenstäben und Einsatzkräften. Aber auch wir alle müssen verstehen und lernen, dass sich jeder selbst besser auf Katastrophen vorbereiten muss. Dabei ist die Expertise der Feuerwehr und der weiteren Hilfsorganisationen gefragt. Hier müssen wir im Rahmen des Untersuchungsausschusses Empfehlungen für künftige Hochwassersituationen erarbeiten.

     

  • Jahrestag der Hochwasserkatastrophe

    Jahrestag der Hochwasserkatastrophe

    Vor einem Jahr erschütterte die verheerende Flutkatastrophe das Land. In Nordrhein-Westfalen haben durch das Sturmtief „Bernd“ 49 Menschen ihr Leben verloren. Insgesamt sind durch die Katastrophe mehr als 180 Menschen gestorben.

    In großen Teilen des Landes hinterließ die Flut enorme Zerstörungen. Noch immer ist der Wiederaufbau nicht abgeschlossen – zu groß sind die Schäden. Es war die schwerste Naturkatastrophe in der 75-jährigen Geschichte von Nordrhein-Westfalen. Der Untersuchungsausschuss II gedenkt der Opfer und setzt die Aufklärung fort, um die Aufarbeitung zeitnah zu einem würdigen Abschluss zu bringen.

    „Die Hochwasserkatastrophe und ihre Folgen erschüttern uns weiter zutiefst. Es ist kaum in Worte zu fassen, welches Leid die Flut über so viele Menschen gebracht hat. Wir alle gedenken der vielen Opfer. Sie alle hinterließen Familien, Angehörige und Freunde. Unsere Pflicht ist es, die Erinnerung wach zu halten und die Hinterbliebenen nicht alleine zu lassen. Sie haben weiter unsere ganze Solidarität“, sagt Sven Wolf, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses II (Hochwasserkatastrophe), im Namen aller Mitglieder des Ausschusses. „Wir werden aufklären und konkrete Vorschläge machen, um den Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen zu optimieren. Wir müssen die richtigen Schlüsse ziehen, damit sich so eine Katastrophe nie wiederholt. Das sind wir den Opfern schuldig. Dafür werden wir die Arbeit aus der vergangenen Wahlperiode nun zu einem würdigen Abschluss bringen.“

    Die betroffenen Regionen stehen auch angesichts der Sachschäden in Milliardenhöhe noch immer vor gewaltigen Herausforderungen. Der Landtag hat in seiner letzten Sitzung einstimmig den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II („Hochwasserkatastrophe“) eingesetzt, um die Arbeit des vorangegangenen Untersuchungsausschusses fortzusetzen und die Ereignisse von damals aufzuklären, Missstände aufzudecken und Möglichkeiten zur Verbesserung des Katastrophenschutzes aufzuzeigen. Der Ausschuss hat sich am gleichen Tag konstituiert und wird nun zeitnah seine inhaltliche Arbeit aufnehmen, Akten sichten sowie Sachverständige und Zeugen vernehmen. Ziel ist es, diese wichtige Arbeit mit der Vorlage eines Abschlussberichts möglichst zeitnah zu beenden. Der Untersuchungsausschuss II möchte Fehler aufklären und dem Parlament konstruktive Verbesserungsvorschläge im Katastrophenschutzrecht unterbreiten.

  • Die Hochwasser-Katastrophe ist noch nicht vorbei

    Die Hochwasser-Katastrophe ist noch nicht vorbei

    Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Bilder der Hochwasser-Katastrophe haben sich tief in unser kollektives Bewusstsein eingebrannt. Sie sind uns noch immer gegenwärtig – genauso wie das Schicksal der betroffenen Opfer. Unsere Gefühle und Anteilnahme sind seit den ersten Stunden dieser Tragödie bei den Menschen, die an diesen Schreckenstagen geliebte Angehörige und Freunde, das Zuhause oder das Vertrauen in die Sicherheit der eigenen Wohnung verloren haben. Wir tun gut daran, ihnen auch jetzt und noch für lange Zeit unsere ganze Aufmerksamkeit zu widmen und unseren solidarischen Beitrag für einen gelingenden Wiederaufbau zu leisten. Denn die Hochwasser-Katastrophe ist noch lange nicht vorbei.

    Vor Ort wird längst mit Hochdruck am Wiederaufbau gearbeitet. Vieles wird nie mehr so sein, wie es war. Manches können wir dennoch besser machen. Dass immer noch so viele Betroffene auf Hilfen vom Land warten, ist nicht akzeptabel.

    Ende des vergangenen Jahres waren von rund 10.600 Anträgen gerade einmal knapp 4.500 in Bewilligung. In Bewilligung bedeutet aber nicht ausgezahlt. Die Menschen vor Ort, die in den Trümmern ihrer Existenz stehen und ihre Tage und Nächte noch immer in kalten Wohnungen verbringen, und auch die betroffenen Unternehmen interessieren sich nicht dafür, wie viele Anträge ,im Prozess’ oder ,in Bewilligung‘ sind. Sie wollen, dass endlich die finanziellen Hilfen auf ihrem Konto eingehen.

    Sechs Monate nach der Katastrophe müssen sie Kosten für Gutachter, Handwerker und Einkommensausfälle aus eigenen Reserven, mit Krediten oder der Hilfe von Freunden und Verwandten überbrücken. Menschen, denen die Erlebnisse der Flutnacht und der Tage vom 14. und 15. Juli noch in den Knochen stecken, die mit den seelischen Folgen der Erlebnisse bis heute zu kämpfen haben, müssen sich mit Versicherungen und dem komplizierten Antragsverfahren der Landesregierung ärgern.

    Die Betroffenen erwarten zurecht endlich eine deutliche Beschleunigung bei der Bewilligung und Auszahlung der Hilfsgelder. Die Landesregierung darf die Kommunen beim Wiederaufbau der Infrastruktur und die Menschen bei der psychologischen Aufarbeitung des Erlebten nicht weiter alleine lassen. Es braucht personelle Unterstützung für die Kommunen und ein Traumazentrum für die betroffene Region sowie zusätzliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten.

    Sechs Monate nach der Katastrophe warten die Menschen in den betroffenen Gebieten auch weiter auf Antworten, warum die Landesregierung sie vor diesem Unwetter nicht ausreichend geschützt oder gewarnt hat. Der hierzu eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss will diese Antworten geben. Aber die Hinhaltetaktik der Landesregierung behindert die wichtige Aufgabe des Ausschusses massiv. Unvollständige Aktenbestände, geschwärzte Unterlagen, kurzfristige Einladungen von Zeugen mit zum Teil nur drei ganzen Tagen für die Vorbereitung sind eine Missachtung dieser wichtigen Aufklärungsarbeit. Wir kennen unsere parlamentarischen Rechte. Sollte sich weiter der Eindruck verfestigen, dass die Landesregierung versucht zu verschleiern, wird sich der Verfassungsgerichtshof damit beschäftigen müssen.

    Wie gestern durch eine Berichterstattung von SPIEGEL online bekannt wurde, soll sich die Landesregierung bewusst dagegen entschieden haben, den Krisenstab zu aktivieren. In ihrer Zeugenvernehmung haben Ministerpräsident a.D. Laschet und Staatssekretär Liminski jedoch einen anderen Eindruck zu erwecken versucht. Dazu werden sie sich noch einmal gegenüber dem Ausschuss erklären müssen. Wir werden uns jedenfalls nicht in unserem Aufklärungswillen behindern lassen. Das sind wir den Opfern der Katastrophe schuldig.“

  • Kommunen müssen beim Wiederaufbau vom Land auch personell unterstützt werden

    Kommunen müssen beim Wiederaufbau vom Land auch personell unterstützt werden

    Demnach soll die Wiederanschaffung zerstörter Kraftfahrzeuge nicht förderfähig sein und auch Maßnahmen der Kommunen zum Schutz vor künftigen Hochwassern nicht finanziert werden. Hinzu kämen technische Probleme bei der Antragstellung, die vielerorts zu chaotischen Zuständen geführt haben sollen.

    Hierzu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Der Wiederaufbau in den Hochwassergebieten ist ohne Zweifel eine herausfordernde Aufgabe. Umso wichtiger ist es, dass die Kommunen vor Ort und die zuständigen Behörden mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden, um diese Herausforderung auch bewältigen zu können. Tatsächlich gibt es von der Landesregierung bisher aber noch keinerlei personelle Unterstützung – sehr zum Ärger und zum Nachteil der betroffenen Menschen. Die Kommunen müssen sich wieder selbst helfen – mit interkommunaler Solidarität oder zum Teil sogar mit Zeitarbeit. Das Land muss daher jetzt schleunigst mit Personal nachsteuern. Schließlich hat die Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode über 1.000 neue Stellen in der Ministerialbürokratie geschaffen. Schnelle Hilfen sind wichtig, sie müssen aber auch rechtzeitig ankommen können. Hier gibt es noch erheblichen Nachholbedarf – auch mit Blick auf die Förderrichtlinie. Der Winter steht bald vor der Tür, da muss der Wiederaufbau höchste Priorität haben.“

  • Hochwasser in NRW: Jetzt Anträge für Wiederaufbauhilfe stellen!

    Hochwasser in NRW: Jetzt Anträge für Wiederaufbauhilfe stellen!

    Anträge können ab dem 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 ausschließlich über ein Online-Portal gestellt werden.

    Ein paar Punkte im Überblick:

    • Es werden bis zu 80 % der Schäden erstattet. Bei Denkmälern und Härtefällen bis zu 100%.
    • Bei Mietausfällen können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
    • Ab einer Schadenshöhe von 50.000 Euro ist Antragsvoraussetzung eine gutachterliche Schadensermittlung. Schäden unter 5.000 Euro werden nicht erstattet („Bagatellgrenze“).
    • Hausrat wird pauschal nach Anzahl gemeldeter Mitglieder im Haushalt  – 13.000 EUR für die erste Person, 8.500 EUR für Lebensparnter/Ehegatten und 3.500 für jede weitere gemeldete Person; Wohngemeinschaften 3.500 EUR für jede gemeldete Person – erstattet.
    • Versicherungsleistungen und Spenden werden angerechnet, jedoch zunächst auf den Eigenanteil in Höhe von 20%.
    • Die Antragsberatung erfolgt über die Kreise gemeinsam mit Städten und Gemeinden.
    • Die Antragsstellung ist nur online möglich. Die Antragsbearbeitung erfolgt durch die Bezirksregierungen, die Auszahlung über die NRW.Bank.
    • Für Unternehmen gibt es eine Beratung zur Antragstellung bei den Kammern und auch eine erste Prüfung der Anträge.  
    • Anträge zur Förderung für die Landwirtschaft werden über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt, für die Forstwirtschaft beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

    Als direkten Draht für die Beratung gibt es das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ montags bis freitags von 08.00 – 18.00 Uhr, samstags und sonntags von 10.00-16.00 Uhr unter der Rufnummer 0211 – 4684-4994.

    Leitfaden:  2021-09-13 Wiederaufbau FAQ Private

    Richtlinie: 2021-09-13 MHKBG FörderRL Wiederaufbau NRW_gesamt

    Weitere Informationen und Online-Anträge gibt es unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe und https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen.

  • Landesregierung ist bei Hochwasser-Katastrophe in Erklärungsnot – Verbindungsdaten offenlegen

    Landesregierung ist bei Hochwasser-Katastrophe in Erklärungsnot – Verbindungsdaten offenlegen

    Zu den aktuellen Erkenntnissen über das Krisenmanagement der Landesregierung in der Hochwasser-Katastrophe erklären André Stinka und Sven Wolf, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    André Stinka:

    „Seit Wochen konnte und wollte Ministerin Heinen-Esser nicht sagen, mit wem sie wann wegen der Flutkatastrophe innerhalb der Landesregierung Kontakt hatte. Jetzt kann sie sich wieder erinnern und soll nach eigener Aussage in der Nacht vom 13. auf den 14. Juli im Austausch mit der Staatskanzlei gestanden haben. Kein Wort mehr indes von einem Kontakt zum Ministerpräsidenten, den sie in der Sondersitzung des Umweltausschusses vom 9. August allerdings noch in den Raum gestellt hatte. Diese Erinnerungen werfen deshalb neue Fragen auf: Wen genau hat sie in der Staatskanzlei in der Nacht vom 13. auf den 14. Juli informiert – und worüber? Welche Handlungsempfehlungen hat sie der Staatskanzlei gegeben? Warum stand sie erst ab dem 14. Juli mit dem Chef der Staatskanzlei in Kontakt und hat ihm erst dann die Hochwasser-Lageberichte weitergeleitet? Und welche Schlüsse hat die Landesregierung aus diesem Austausch gezogen?

    Die Landesregierung muss sich auch weiterhin fragen lassen, was sie in dem Zeitraum vor dem 14. Juli mit den ihr vorliegenden Informationen gemacht hat. Schließlich ist das Märchen von der Unvorhersehbarkeit klar widerlegt. Bereits mit den Daten des European Flood Awareness Systems (EFAS) war seit dem 9. bzw. 10. Juli klar, dass ein schlimmes Unwetter mit großen Flutgefahren für weite Teile von NRW kommen würde und dass es selbst an kleinen Bächen zu gefährlichen Überschwemmungen kommen kann. Von da an war klar, dass eine Katastrophe kommen würde, ab diesem Zeitpunkt hätte die Landesregierung alarmiert sein müssen. Der hydrologische Lagebericht des Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vom 13. Juli hat diese Gefahr fortgeschrieben und konkretisiert. Was seit dem 9. Juli noch eine sehr konkrete und düstere Prognose war, wurde am 13. Juli zu einer schrecklichen Gewissheit.

    Deshalb erwarten wir, dass jetzt alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten ergriffen werden, damit alle Verbindungs- und sonstigen Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp) der Kabinettmitglieder im Zeitraum 9. bis 16. Juli gesichert werden. Wir müssen nachträglich lückenlos nachvollziehen können, wie das Krisenmanagement der Landesregierung genau abgelaufen ist und welche Versäumnisse es gab.

    Sven Wolf:

    „Laut eigenen Aussagen soll Innenminister Reul erst im Laufe des 14. Juli in Kontakt zum Ministerpräsidenten gestanden haben. In diesen Gesprächen sollen beide einvernehmlich entschieden haben, den Krisenstab des Landes nicht zu aktivieren. Wir wollen wissen, auf welcher Grundlage diese Entscheidung gefallen ist? Schließlich lagen dem Innenministerium laut eigener Aussage in der Sondersitzung des Innenausschusses vom 28. Juli die hydrologischen Lageeinschätzungen des LANUV gar nicht vor. Über welche Informationen hat der Innenminister also zu diesem Zeitpunkt verfügt? Wie hat er sich dazu konkret mit dem Ministerpräsidenten abgestimmt? Und warum hat er nicht von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Bevölkerung vor der bevorstehenden Katastrophe zu warnen?

    Innenminister Reul hat ja mittlerweile auf Druck einräumen müssen, dass es ein Fehler war, den Krisenstab nicht einberufen zu haben. Ein Vorwurf, der an den Ministerpräsidenten gerichtet sein muss, weil dieser dafür verantwortlich ist. Die Ursache dafür ist nach wie vor ungeklärt.“

  • Der Katastrophenschutz braucht bessere Warnsysteme

    Der Katastrophenschutz braucht bessere Warnsysteme

    Hierzu erklären Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    Christian Dahm:

    „Das Ausmaß der Katastrophe hat uns alle zutiefst erschüttert. Das Hochwasser kam für die Anwohner der betroffenen Städte und Gemeinden oftmals überraschend. Zahlreiche Hinweise aus den vergangenen Tagen zeigen, dass die Frühwarnsysteme im Katastrophenfall in manchen Bereichen nicht ausreichend funktioniert haben und ausgebaut werden müssen. Viele Menschen wurden an vielen Orten offenkundig schlichtweg nicht rechtzeitig gewarnt.

    Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger nutzt bisher keine Warn-Apps wie beispielsweise NINA oder KATWARN, die im Notfall über Gefahrensituationen informieren. Vor allem ältere Menschen werden durch die Apps nicht erreicht. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass analoge Warnmöglichkeiten wie Sirenen oder Lautsprecherdurchsagen deutlich stärker und schneller als bisher ausgebaut und in die Schutzmaßnahmen für den Katastrophenfall einbezogen werden.

    Zum anderen ist als weitere Ergänzung die zügige Einführung eines Cell-Broadcast-Systems erforderlich. Solche Warnsysteme werden in vielen Ländern – beispielsweise in Japan, den USA oder den Niederlanden – längst erfolgreich eingesetzt. Durch sie wird eine Warnmeldung von einer Basisstation an alle Smartphones und Handys geschickt, die sich im Radius einer Funkzelle befinden. Ein solches System hilft im Katastrophenfall Menschenleben zu retten. Lebensrettende Maßnahmen wie diese dürfen nicht an rechtlichen und vor allem finanziellen Hürden scheitern. Daran muss jetzt auf den zuständigen Ebenen gearbeitet werden.“

    Hartmut Ganzke:

    „Außerdem ist es wichtig, dass sich in der Bevölkerung wieder eine stärkere Sensibilisierung für die Gefahren und das Verhalten im Katastrophenfall entwickelt. Hier wurde in den vergangenen Jahrzehnten zu wenig investiert.

    Es zeigt sich nun, wie stark auch wir von solch schlimmen Ereignissen getroffen werden können. Deshalb muss flächendeckend – zum Beispiel in der Schule – vermittelt werden, wie man sich im Katastrophenfall verhält und wie man sich schützen kann. Konzepte für solche präventiven Maßnahmen gibt es. Sie müssen jetzt auch angewendet werden.“

     

  • SPD und Grüne beantragen Sondersitzung des Innenausschusses

    SPD und Grüne beantragen Sondersitzung des Innenausschusses

    Verena Schäffer / Hartmut Ganzke: „Die Flutkatastrophe in NRW muss aufgearbeitet werden“

    Zu der Beantragung erklären Verena Schäffer, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    Verena Schäffer:

    „Die dramatische Flutkatastrophe hat viele Menschen hart getroffen. Wichtig ist, dass die Betroffenen schnelle und unbürokratische Hilfen bekommen. Es braucht noch Zeit, alle Abläufe und mögliche Fehler im Rahmen dieser Flutkatastrophe aufzuarbeiten und zu untersuchen. Allerdings muss die Landesregierung schon jetzt eine erste vorläufige Bilanz der Auswirkungen der Katastrophe ziehen. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht. Wir müssen der Frage nachgehen, warum die sehr eindeutigen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes offenbar nicht zu entsprechenden Maßnahmen geführt haben. Dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, kann weder allein Aufgabe der Kommunen noch die der Bürgerinnen und Bürger sein.“

    Hartmut Ganzke:

    „Der Ausnahmezustand in den betroffenen Regionen dauert weiter an. Die Folgen der Flutkatastrophe werden Nordrhein-Westfalen noch lange begleiten. Umso wichtiger ist es jetzt, denjenigen, die am stärksten betroffen sind, so schnell und unbürokratisch wie möglich zu helfen. Dafür müssen alle Kräfte im Land zusammenstehen.

    Gleichzeitig müssen wir als Landtag dazu beitragen, dass die Menschen in dieser Krise nicht das Vertrauen in die Landespolitik verlieren. Sie müssen die Gewissheit haben, dass alles Menschenmögliche unternommen wird, um ihnen in ihrer Notlage zu helfen. Sie dürfen jetzt nicht im Stich gelassen werden.“