Hochwasser in NRW: Jetzt Anträge für Wiederaufbauhilfe stellen!
Auch bei uns im Bergischen sind viele Anwohnerinnen und Anwohner und Unternehmen von Hochwasserschäden betroffen. Erst gab es die Soforthilfe, nun ist der Beschluss vom Bundestag für die Wiederaufbauhilfe da. Anträge können ab dem 17. September gestellt werden – von Privathaushalten, Unternehmen, Wohnungsunternehmen, Land- und Forstwirtschaftsbetrieben und Kommunen.
Anträge können ab dem 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 ausschließlich über ein Online-Portal gestellt werden.
Ein paar Punkte im Überblick:
- Es werden bis zu 80 % der Schäden erstattet. Bei Denkmälern und Härtefällen bis zu 100%.
- Bei Mietausfällen können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
- Ab einer Schadenshöhe von 50.000 Euro ist Antragsvoraussetzung eine gutachterliche Schadensermittlung. Schäden unter 5.000 Euro werden nicht erstattet („Bagatellgrenze“).
- Hausrat wird pauschal nach Anzahl gemeldeter Mitglieder im Haushalt – 13.000 EUR für die erste Person, 8.500 EUR für Lebensparnter/Ehegatten und 3.500 für jede weitere gemeldete Person; Wohngemeinschaften 3.500 EUR für jede gemeldete Person – erstattet.
- Versicherungsleistungen und Spenden werden angerechnet, jedoch zunächst auf den Eigenanteil in Höhe von 20%.
- Die Antragsberatung erfolgt über die Kreise gemeinsam mit Städten und Gemeinden.
- Die Antragsstellung ist nur online möglich. Die Antragsbearbeitung erfolgt durch die Bezirksregierungen, die Auszahlung über die NRW.Bank.
- Für Unternehmen gibt es eine Beratung zur Antragstellung bei den Kammern und auch eine erste Prüfung der Anträge.
- Anträge zur Förderung für die Landwirtschaft werden über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt, für die Forstwirtschaft beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Als direkten Draht für die Beratung gibt es das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ montags bis freitags von 08.00 – 18.00 Uhr, samstags und sonntags von 10.00-16.00 Uhr unter der Rufnummer 0211 – 4684-4994.
Leitfaden: 2021-09-13 Wiederaufbau FAQ Private
Richtlinie: 2021-09-13 MHKBG FörderRL Wiederaufbau NRW_gesamt
Weitere Informationen und Online-Anträge gibt es unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe und https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen.