Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.
Anträge können ab dem 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 ausschließlich über ein Online-Portal gestellt werden.
Ein paar Punkte im Überblick:
- Es werden bis zu 80 % der Schäden erstattet. Bei Denkmälern und Härtefällen bis zu 100%.
- Bei Mietausfällen können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
- Ab einer Schadenshöhe von 50.000 Euro ist Antragsvoraussetzung eine gutachterliche Schadensermittlung. Schäden unter 5.000 Euro werden nicht erstattet („Bagatellgrenze“).
- Hausrat wird pauschal nach Anzahl gemeldeter Mitglieder im Haushalt – 13.000 EUR für die erste Person, 8.500 EUR für Lebensparnter/Ehegatten und 3.500 für jede weitere gemeldete Person; Wohngemeinschaften 3.500 EUR für jede gemeldete Person – erstattet.
- Versicherungsleistungen und Spenden werden angerechnet, jedoch zunächst auf den Eigenanteil in Höhe von 20%.
- Die Antragsberatung erfolgt über die Kreise gemeinsam mit Städten und Gemeinden.
- Die Antragsstellung ist nur online möglich. Die Antragsbearbeitung erfolgt durch die Bezirksregierungen, die Auszahlung über die NRW.Bank.
- Für Unternehmen gibt es eine Beratung zur Antragstellung bei den Kammern und auch eine erste Prüfung der Anträge.
- Anträge zur Förderung für die Landwirtschaft werden über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt, für die Forstwirtschaft beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Als direkten Draht für die Beratung gibt es das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ montags bis freitags von 08.00 – 18.00 Uhr, samstags und sonntags von 10.00-16.00 Uhr unter der Rufnummer 0211 – 4684-4994.
Leitfaden: 2021-09-13 Wiederaufbau FAQ Private
Richtlinie: 2021-09-13 MHKBG FörderRL Wiederaufbau NRW_gesamt
Weitere Informationen und Online-Anträge gibt es unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe und https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen.
