Schlagwort: Erhalt

  • Mehr Bauland für mehr Kommunen mobilisieren – jetzt ist die Landesregierung am Zug

    Mehr Bauland für mehr Kommunen mobilisieren – jetzt ist die Landesregierung am Zug

    Foto: Jürgen Rübig auf Pixabay

     

    Hierzu erklärte Andreas Becker, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

    „Der Bundesrat hat heute das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion lange eingesetzt. Das Gesetz sieht in vielen Rechtsbereichen deutliche Verbesserungen vor, was die Bedingungen für Wohnungsbau, Mieterschutz und Stadtentwicklung angeht. Jetzt ist die Landesregierung am Zug und muss das Bundesgesetz zeitnah für die vielen Kommunen in NRW nutzbar machen.

    Die neuen Eingriffsmöglichkeiten für die Kommunen vor Ort sind darauf gerichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit gutem und bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Einzelne Regelungen richten sich beispielsweise gegen Grundstücksspekulationen zulasten des Wohnungsbaus, für den Erhalt gewachsener Bewohnerstrukturen in Ortsteilen und Wohnquartieren und für die Belebung unserer Innenstädte.

    Hierbei kommt den Kommunen vor Ort eine entscheidende Rolle zu. Daher darf die Landesregierung der Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes für die Kommunen nicht im Wege stehen.

    Die bisherige Festlegung von angespannten Wohnungsmärkten würde viele der neuen Möglichkeiten auf 18 von 396 Kommunen in NRW beschränken und große Chancen für neuen Wohnraum ungenutzt lassen. Damit möglichst viele Kommunen in NRW von den neu geschaffenen Instrumenten profitieren können, ist die Landesregierung jetzt am Zug: Sie muss die Gebietskulissen für angespannte Wohnungsmärkte auf einer wissenschaftlich fundierten Basis realitätsnah neu bestimmen. Sonst werden viele neue Chancen für mehr Wohnraum in NRW ungenutzt bleiben.“

     

  • Stündlicher Halt bleibt – Deutsche Bahn hat richtig entschieden

    Stündlicher Halt bleibt – Deutsche Bahn hat richtig entschieden

    „Unsere schlimmen Befürchtungen haben sich zum Glück nicht bestätigt. Es zeigt sich aber, dass es wichtig ist, aufmerksam die Entscheidungsprozesse bei der Deutschen Bahn zu begleiten und frühzeitig Druck zu machen.“ Am Mittwoch hatte ein Vertreter der Deutschen Bahn im Verkehrsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen verkündet, dass die Pläne, die eine Streichung von Halten in Wuppertal vorsahen, nun vom Tisch seien.

    „Ich bin froh, dass geschäftlich und privat Reisende aus Remscheid nun weiterhin die guten Verbindungen nach Berlin nutzen können,“ so Wolf.

     

    Foto: Stefan Flöper,  cc-by-sa-3.0

     

     

     

  • LKW-Maut für Bundesstraßen: Auf Remscheid entfielen mindestens 215.000 Euro jährlich

    LKW-Maut für Bundesstraßen: Auf Remscheid entfielen mindestens 215.000 Euro jährlich

    Nach einer groben Vorabschätzung des Ministeriums ist insgesamt mit einer zweistelligen Millionenhöhe als Einnahmen zu rechnen.

    Nach gesetzlicher Grundlage ist mit den Einnahmen ab Mitte 2018 zu rechnen. Die Einnahmen fließen zunächst an das Land. Der Verkehrsminister hat mir in seiner Antwort zugesichert, dass diese Einnahmen Remscheid zur Verfügung gestellt werden. Wann diese Mittel kommen, konnte die Landesregierung noch nicht angeben. Wichtig für uns ist, dass das auch zeitnah passiert. Für Remscheid hieße das: es gibt mindestens 215.000 Euro.“

    Der Minister räumte ein, dass derzeit das Verwaltungsverfahren und haushaltsrechtliche Bestimmungen trotz Nachfrage noch unklar seien.

    „Wichtig ist, dass Remscheid diese Mittel erhält und möglichst zügig. Hier steht der Minister im Wort. Ich erwarte, dass sich die Landesregierung in dieser Sache auch beim Bund für einen fairen Umgang mit den Städten und Gemeinden einsetzt. Schließlich müssen wir hier für den Erhalt und die Ausbesserung der Straßen mit unseren Stadtfinanzen aufkommen. Dann muss auch für den höheren Verschleiß ein Ausgleich kommen.“

    Hintergrund:

    Die Erhebung der LKW-Maut laut Bundesgesetzgeber soll zusätzliche Einnahmen generieren, die in den Verkehrshaushalt reinvestiert werden. Die Einnahmen hängen von den Fahrleistungen, welche die Lkw auf den neu mautpflichtigen Bundesstraßenabschnitten zurücklegen, sowie den festgesetzten Mautsätzen ab.

    Die jährlichen Mehreinnahmen ab 2018 werden auf bis zu 2 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) geschätzt. Konkretere Ergebnisse soll das neue Wegekostengutachten 2018 –2022 liefern können, das auch die bereits durchgeführten Mautänderungen (Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes zum 1. Juli 2015 sowie Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zum 1. Oktober 2015) berücksichtigen wird.

    Da die Lkw-Maut im Umfang von nach Ministeriumsangaben 8,6 Prozent auch auf Bundesstraßen zu entrichten ist, bei denen der Bund nicht Träger der Straßenbaulast ist, werden die dortigen Einnahmen – nach Abzug der Kosten für das Mautsystem, die Mautkontrollen und die Mautharmonisierung – den jeweiligen Ländern ausgekehrt.

    Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27. März 2017 ist am 31. März 2017 in Kraft getreten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bundesregierung durch Rechtsverordnung – voraussichtlich zum Juli 2018 alle Bundesstraßen mautpflichtig für LKW erklärt.

     

  • Sven Wolf: Remscheid profitiert aus dem Landesprogramm Straßenbau beim Ausbau der Verkehrsknotenpunkte B 51/B 229 und Trecknase

    Sven Wolf: Remscheid profitiert aus dem Landesprogramm Straßenbau beim Ausbau der Verkehrsknotenpunkte B 51/B 229 und Trecknase

    Für Remscheid betrifft das die zwei Bauvorhaben:

    • Erstens den Ausbau des Verkehrsknotenpunktes B 51 (Ringstraße) und B 229 (Rader Straße) mit ein Gesamtinvest von 2,15 Mio: Die landesseitige Förderung umfasst mit 1,4 Mio Euro rund 65,1% Prozent der förderfähigen Kosten von 2,15 Mio Euro.
    • Zweitens den Ausbau des Verkehrsknotenpunktes Trecknase B 229/B 51 mit einem Gesamtinvest von 2,01 Mio Euro: die Förderung seitens des Landes beträgt hier mit 0,89 Mio Euro rund 65,4 % der förderfähigen Kosten von 1,36 Mio Euro.

    Mit jeweils rund 65 % liegen die Förderungen nunmehr leicht über den bisher eingeplanten Fördersätzen von rund 60 %. Breits im März 2015 gab es ein positives Votum vom Regionalrat bei der Bezirksregierung Düsseldorf.“

    Zum Hintergrund:

    Wie in den Vorjahren ist die Förderung zielgenau ausgerichtet und berücksichtigt städtische Ballungsräume ebenso wie den ländlichen Raum. Insgesamt 83 Baumaßnahmen werden vom Land konkret gefördert. Dabei gilt der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“. Im Fokus stehen beispielsweise Brückensanierungen sowie Aus- und Umbauvorhaben mit dem Schwerpunkt Sanierung und Steigerung der Verkehrssicherheit.

    Gefördert werden Projekte, für die bereits Baurecht vorliegt, so dass zeitnah mit einer Realisierung der jeweiligen Straßenbauprojekte gerechnet werden kann. Ausschlaggebend ist zudem, dass möglichst große Synergie-Effekte im Zusammenwirken mit anderen Baumaßnahmen, beispielsweise des Landes im Wege des Landesstraßenbaus oder der Deutschen Bahn im Wege von Bahnübergangs- und -sicherungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz erzielt werden.