Schlagwort: Einnahmen

  • Kommunen durch Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle wirksam entlasten

    Kommunen durch Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle wirksam entlasten

    Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Sorgenfalten in den Rathäusern werden immer tiefer. Und der Ton gegenüber der Landesregierung wird aus den Städten und Gemeinden immer rauer. Ministerpräsident Laschet und Heimatministerin Scharrenbach können nicht länger die Hände in den Schoß legen. Die Kommunen leiden nicht nur unter dem chaotischen Krisenmanagement der Landesregierung, sie werden auch von ihnen auch im Regen stehen gelassen. Eine echte Hilfe für die Kommunen wäre es, für dieses und das kommende Jahr die fehlenden Gewerbesteuereinnahmen auszugleichen. Das ist bisher nur für 2020 geschehen.

    Gegenüber der gut drei Milliarden Euro, die der Bund im letzten Jahr für unsere Kommunen in die Hand genommen hat, stehen nur knapp 1,8 Milliarden Euro wirksamer Entlastungsmaßnahmen der Landesregierung. Das zeigt, dass vor allem das Land gefordert ist.“

  • Die Kommunen stehen vor dem finanziellen Abgrund – Landesregierung muss endlich handeln

    Die Kommunen stehen vor dem finanziellen Abgrund – Landesregierung muss endlich handeln

    Zu den heute vom Städte- und Gemeindebund sowie Städtetag veröffentlichten Zahlen der Umfrage unter den Städten und Gemeinden zu ihren Haushalten erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Aussichten für unsere Städte und Gemeinden sind düster. Die Kämmerinnen und Kämmerer rechnen trotz der erfolgten Hilfen für das Jahr 2020 mit verbleibenden Corona-Schäden bis zum Ende des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt rund 5 Milliarden Euro. Das zeigt, dass die Hilfen der Landesregierung nicht wirken.

    Den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die finanziellen Corona-Schäden als fiktives Vermögen in der Bilanz zu verbuchen, mag Haushalte auf dem Papier ausgleichen. Dieser Bilanztrick ist für sie aber keine wirksame Hilfe. Rechnungen von Lieferanten können nicht mit fiktiven Euros bezahlt werden und die Einnahmen bei der Gewerbesteuer brechen auch nicht fiktiv ein.

    Was unsere Kommunen brauchen sind echte Finanzhilfen dieser Landesregierung. Wir sprechen uns für einen Ausgleich der Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer für das Jahr 2021 und der folgenden Jahre aus. Die geringeren Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz müssen ebenso ausgeglichen werden. Allerdings nicht in Form von Krediten, wie es die Landesregierung getan hat, sondern als echter Zuschuss.

    Anderenfalls droht in vielen Kommunen das Licht auszugehen. Bis zum Ende des Jahres 2024 rechnen über 170 Städte und Gemeinden mit dem vollständen Verzehr der Ausgleichsrücklage. 13 Kommunen haben schon jetzt ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt.

    Das sind dramatische Zahlen, die ein Handeln der Landesregierung dringend erforderlich machen. Frau Scharrenbach kann sich nicht länger darauf zurückziehen, dass die Kommunen ihren Teil bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu leisten haben. Es sind die Kommunen, die die Hauptlast bei der Bekämpfung des Virus tragen. Nun droht die Verweigerungshaltung der Landesregierung viele Kommunen in den finanziellen Abgrund zu treiben.

    Es ist Zeit, dass diese Landesregierung unsere Kommunen unter den Rettungsschirm des Landes nimmt.“

     

    Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie erreichen die Kommunen auf unterschiedlichen Wegen. Zum einen brechen die Einnahmen aus der für die Kommunen so wichtigen Gewerbesteuer weg. Zum anderen sinken die Einnahmen aller Steuern, an denen die Kommunen entweder unmittelbar (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) oder über das Gemeindefinanzierungsgesetz beteiligt werden. Die Einnahmeausfälle über das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2021 wurden von der Landesregierung in Höhe rund einer Milliarde ausgeglichen. Allerdings nur in Form eines Kredites, der zurückzuzahlen ist.

    Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag haben nun die Ergebnisse ihrer Haushaltsumfragen für die Jahre 2020 und 2021 veröffentlicht. Die Mitgliedskommunen im Städte- und Gemeindebund rechnen bis zum 31.12.2021 mit finanziellen Corona-Schäden in Höhe von rund zwei Milliarden Euro. Die Mitglieder des Städtetages kalkulieren mit gut drei Milliarden Schäden. Allein die 22 kreisfreien Städte in NRW rechnen bis 2024 mit kumulierten Corona-Schäden von acht Milliarden Euro.

    Ohne die Unterstützung der Landesregierung träfen die kreisfreien Städte bei einem 50-jährigen Abschreibungszeitraum jährliche Belastungen von ca. 160 Millionen Euro.

  • Jetzt muss die Landesregierung für die Kommunen handeln

    Jetzt muss die Landesregierung für die Kommunen handeln

    Zur heute vorgestellten Steuerschätzung erklären Michael Hübner und Christian Dahm, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag von NRW:

    „Die neue Steuerschätzung mit bundesweit einem Minus von fast 100 Milliarden Euro in diesem Jahr zeigt jetzt eindrücklich, dass die Auswirkungen der Krise nicht vor den öffentlichen Finanzen halt machen. Dies wird auch auf das Land NRW und die Städte, Gemeinden und Kreise bei uns durchschlagen. Das Land hat sich mit dem 25 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm die Möglichkeit geschaffen, die ausbleibenden Einnahmen des Landes auszugleichen. Das gleiche verweigert sie den Kommunen bisher.

    Wir fordern seit Beginn der Krise, dass das Land den Kommunen ihre finanziellen Einbußen ausgleicht. Die Steuerschätzung bestätigt diese Forderung nun mit großer Deutlichkeit.

    Es kann nicht sein, dass man die Ebene, die vor Ort die erste Front im Kampf gegen das Virus ist, im Regen stehen lässt.

    Nun rächt sich einmal mehr, dass der Ministerpräsident sich nicht frühzeitig für eine Altschuldenlösung bei den Kommunen eingesetzt hat. Sie verschärft das Problem noch einmal.

  • Wolf: Kommunen brauchen frisches Geld

    Wolf: Kommunen brauchen frisches Geld

    Die Corona-Krise stellt die Kommunen vor neue Aufgaben. Das kommt einiges zusammen. Zum Beispiel versorgen aktuell städtische Feuerwehren die niedergelassenen Ärzte mit Schutzmaterialien, weil das Land diese nicht bereitstellt. Bei der Schulöffnung für die Abschlussklassen und Prüfungen müssen die Städte dafür sorgen, dass der Hygieneschutz gewährleistet ist. Hier gibt es auch kein Start-Paket aus Landesmitteln wie etwa in Rheinland-Pfalz, wo den Schulen 70.000 l Desinfektionsmittel und Ersatz-Alltagsmasken zum Schulstart zur Verfügung gestellt wurden. Und das bei geringeren städtische Einnahmen – auch bei städtischen Tochterunternehmen – und Liquiditätseinbußen. Stundungen für diejenigen, denen es wirtschaftlich in der Krise schlecht geht, bedeuten am Ende der Kette auch Einnahmeverluste für die Städte und Gemeinden. Also haben wir immer gesagt: Auch die Kommunen müssen unter den Rettungsschirm.

    Die einzige Antwort der Landesregierung auf die zu erwartenden dramatischen Finanzprobleme der nordrhein-westfälischen Kommunen seien jedoch neue Schulden, so der Abgeordnete. Vor der Krise wurde über eine Lösung für den übergroßen Berg von Altschulden gesprochen. Nun solle auf diesen Berg noch eine weitere Schippe neuer zusätzlicher Schulden draufgeschaufelt werden. Die Lage der Kommunen verschärfe sich.

    „Was unsere Kommunen wirklich brauchen, ist neues Geld. Die Landesregierung hat für sich selbst beschlossen, dass die geringeren Steuereinnahmen des Landes aus dem 25 Milliarden Rettungsschirm ausgeglichen werden können. Den Städten und Gemeinden verwehrt sie aber eine solche Lösung. Wir müssen die Kommunen unter den Rettungsschirm nehmen und brauchen endlich eine vernünftige Lösung für die Altschulden.“

  • Soforthilfe im Bereich Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung

    Soforthilfe im Bereich Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung

    Initiativen, Einrichtungen und Freiberufliche in der Kultur sowie im Bereich der Weiterbildung sollen unterstützt werden. Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen, gibt es eine Soforthilfe.

    Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro werden freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in einen finanziellen Engpass geraten sind, unterstützt. Es gibt eine existenzsichernde Einmalzahlung von bis zu 2.000 Euro, die mit einfachem Formular bei der Bezirksregierung beantragt werden kann und später nicht zurückgezahlt werden muss.

    Zudem gibt es Ausnahmeregelungen für Veranstalter und Einrichtungen, die Fördermittel beziehen.

    Weitere Informationen und ein Antragsformular finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus.

    Bei der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und politischen Bildung sollen bereits bewilligte gesetzliche Fördermittel in Höhe von rund 120 Millionen Euro fortlaufend und beschleunigt ausgezahlt werden, auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie zur Zeit nicht durchgeführt werden können. An einem Hilfsprogramm für die Einrichtungen, um vor allem die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen auszugleichen, wird gearbeitet. Zur konkreten Ausgestaltung der weiteren finanziellen Unterstützung für die Weiterbildungslandschaft befindet sich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft derzeit in Gesprächen innerhalb der Landesregierung und mit den Bezirksregierungen.

  • LKW-Maut für Bundesstraßen: Auf Remscheid entfielen mindestens 215.000 Euro jährlich

    LKW-Maut für Bundesstraßen: Auf Remscheid entfielen mindestens 215.000 Euro jährlich

    Nach einer groben Vorabschätzung des Ministeriums ist insgesamt mit einer zweistelligen Millionenhöhe als Einnahmen zu rechnen.

    Nach gesetzlicher Grundlage ist mit den Einnahmen ab Mitte 2018 zu rechnen. Die Einnahmen fließen zunächst an das Land. Der Verkehrsminister hat mir in seiner Antwort zugesichert, dass diese Einnahmen Remscheid zur Verfügung gestellt werden. Wann diese Mittel kommen, konnte die Landesregierung noch nicht angeben. Wichtig für uns ist, dass das auch zeitnah passiert. Für Remscheid hieße das: es gibt mindestens 215.000 Euro.“

    Der Minister räumte ein, dass derzeit das Verwaltungsverfahren und haushaltsrechtliche Bestimmungen trotz Nachfrage noch unklar seien.

    „Wichtig ist, dass Remscheid diese Mittel erhält und möglichst zügig. Hier steht der Minister im Wort. Ich erwarte, dass sich die Landesregierung in dieser Sache auch beim Bund für einen fairen Umgang mit den Städten und Gemeinden einsetzt. Schließlich müssen wir hier für den Erhalt und die Ausbesserung der Straßen mit unseren Stadtfinanzen aufkommen. Dann muss auch für den höheren Verschleiß ein Ausgleich kommen.“

    Hintergrund:

    Die Erhebung der LKW-Maut laut Bundesgesetzgeber soll zusätzliche Einnahmen generieren, die in den Verkehrshaushalt reinvestiert werden. Die Einnahmen hängen von den Fahrleistungen, welche die Lkw auf den neu mautpflichtigen Bundesstraßenabschnitten zurücklegen, sowie den festgesetzten Mautsätzen ab.

    Die jährlichen Mehreinnahmen ab 2018 werden auf bis zu 2 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) geschätzt. Konkretere Ergebnisse soll das neue Wegekostengutachten 2018 –2022 liefern können, das auch die bereits durchgeführten Mautänderungen (Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes zum 1. Juli 2015 sowie Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zum 1. Oktober 2015) berücksichtigen wird.

    Da die Lkw-Maut im Umfang von nach Ministeriumsangaben 8,6 Prozent auch auf Bundesstraßen zu entrichten ist, bei denen der Bund nicht Träger der Straßenbaulast ist, werden die dortigen Einnahmen – nach Abzug der Kosten für das Mautsystem, die Mautkontrollen und die Mautharmonisierung – den jeweiligen Ländern ausgekehrt.

    Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27. März 2017 ist am 31. März 2017 in Kraft getreten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bundesregierung durch Rechtsverordnung – voraussichtlich zum Juli 2018 alle Bundesstraßen mautpflichtig für LKW erklärt.

     

  • Haushalt 2014: Kontinuität, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit

    Haushalt 2014: Kontinuität, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit

    Gibt man etwa das Stichwort ‚Jugend‘ ein, so erhält man nicht nur die Summen der Zuweisungen für die Jugendhilfe, sondern auch zum Beispiel Ausgaben für Präventionsmaßnahmen gegen Jugendkriminalität, Übergangsmanagement im Jugendarrest, Jugend-Austauschprogramme mit anderen Ländern oder Öffentlichkeitsarbeit zum Jugendarbeitsschutz. Hier und da könnten die Begrifflichkeiten noch etwas bürgernäher und verständlicher sein, aber dahinter steckt natürlich auch eine komplexe Haushaltssystematik.“

    Haushaltgrafik auf der Website des Innenministeriums

    Am Mittwoch wurde der Etat für 2014 in den Landtag eingebracht. Der neue Haushalt ist auf konsequente Konsolidierung ausgerichtet, aber ohne auf zukunftssichernde soziale, ökologische und wirtschaftsfördernde Politik zu verzichten. Seit 2010 hat die Landesregierung die Neuverschuldung von 6,6 auf 2,4 Milliarden Euro abgebaut, also um fast 64 Prozent. Der Haushaltsentwurf 2014 hat ein Rekordvolumen von insgesamt 62,3 Milliarden Euro. Unter anderem plant die Landesregierung fast 20 Milliarden als Finanzspritze für die Kommunen. In Bildung und Wissenschaft sollen 25,5 Milliarden Euro investiert werden, also rund eine Milliarde Euro mehr als in diesem Jahr. Für die sogenannte frühe Bildung sind etwa zwei Milliarden Euro und damit 109 Millionen Euro mehr als 2013 geplant. Das Geld wird unter anderem für Betriebskosten von insgesamt 157.000 U3-Plätzen ausgegeben. Der Etat 2014 wird der vierte Haushalt in Folge auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse bis 2020.